Klausuren StGB/ StPO. Übung macht den Meister!

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1 Klausuren StGB/ StPO Übung macht den Meister! Nur durch das Schreiben von vollständig ausformulierten Klausuren stellt sich ein Lerneffekt ein Unterstützung in Lerngruppen suchen

2 Klausur: Sachverhalt Sachverhalt aufmerksam lesen und dabei Ideen stichpunktartig notieren Keinesfalls den Sachverhalt umdeuten Beliebte Fehler: Sachverhalt ergänzen: Der Kumpel M war am Anfang dabei und es wird hinzugedacht, dass er weiterhin am Bahnhof eingriffsbereit verbleibt. Sachverhalt verkürzen: Das Ablegen des O in der U- Bahnstation durch den T wird ignoriert.

3 Klausur: Aufgabenstellung Unbedingt die Aufgabenstellung beachten! Besondere Aufmerksamkeit auf ausgeschlossene Prüfungsteile Bsp: Strafbarkeit nur einer Person gefragt dann nur diese prüfen; Umgekehrt nicht eine Prüfung der Strafbarkeit des (vermeintlichen) Opfers weglassen (hier: O); wenn nur bestimmte Tb vorgegeben nur diese prüfen; wenn best. Tb ausgeschlossen unbedingt weglassen (hier: 211, 221, 227, 323c StGB)

4 Klausur: Vorbereitungsphase / Zeitmanagement Vor dem Schreiben: Gliederung festlegen Schwerpunkte definieren (Wo gibt es die meisten Punkte?) Zeiteinteilung aus der Aufgabenstellung beachten Zeiteinteilung für das eigene Schreiben bzw. Schwerpunkte definieren beliebter Fehler: Am Anfang zu ausführlich prüfen und danach aus Zeitmangel ganze Aufgabenteile weglassen. Hauptproblem der meisten unterdurchschnittlichen Klausuren: Fehlendes oder falsches Zeitmanagement!

5 Klausur: Kontrollphase Alle Hinweise aus dem Sachverhalt auswerten; meist stehen Details nicht zufällig im Sachverhalt. Prüfen, ob die zu Beginn notierten Stichpunkte berücksichtigt wurden. Nochmaliger Abgleich der Aufgabenstellung.

6 Klausur: Schreibphase Gliederung erkennen lassen Ganze Sätze Möglichst lesbar Zwingend Obersatz bilden: Täter, Opfer, Handlung, Tatbestand Unproblematische Abschnitte im Urteilsstil. Problematische Bereiche ausführlicher mit Definitionen und anschließender Anwendung auf den Sachverhalt Zeiteinteilung / Schwerpunkte beachten. Ggf Zeiteinteilung anpassen. (Uhr mitbringen).

7 Klausur: Beispielstext A. T und M könnte sich als Mittäter zu Lasten des O gem. 223, 224 I Nr. 2, 4 ivm 25 II StGB strafbar gemacht haben, indem M mit der Faust geboxt hat. I. Tb 1. Obj. a) Das Boxen des M ist dem T gem. 25 II zuzurechnen. Der T und der M haben arbeitsteilig nach einem gemeinsamen Tatplan gehandelt, denn zuerst boxt M und später tritt T nach O im Rahmen der gemeinsamen Verabredung. (Urteilsstil) b) Der Boxschlag stellt eine üble unangemessene Behandlung des Körpers von O dar, mithin eine körperliche Misshandlung. Da ein Hämatom auftritt, liegt auch eine Gesundheitsbeeinträchtigung, d.h. ein vom körperlichen Normalzustand nachteilig abweichender Zustand, dar. c) Der Schlag des M war kausal für die Gesundheitsbeeinträchtigung bei O.

8 Beispielstext, Gutachtenstil d) Fraglich ist, ob M ein gefährliches Werkzeug ( 224 I Nr. 2) verwendet hat. Gefährliche Werkzeuge sind alle beweglichen Gegenstände, die nach Art und Weise der konkreten Verwendung dazu geeignet sind, nicht unerhebliche Verletzungen herbeizuführen. Zwar kann mit einer Faust beim Schlagen auf den Oberkörper eines anderen Menschen eine erhebliche Körperverletzung auftreten. Bei der Faust müsste es sich aber um einen Gegenstand handeln. Die Faust ist begrifflich kein Gegenstand und damit kein Werkzeug, sondern ein Teil des menschlichen Körpers. Wegen des Analogieverbotes ( 1 StGB; Art. 103 II GG) ist eine Erweiterung des Anwendungsbereichs von 224 I Nr. 2 StGB zu Lasten des Angeklagten verboten. Bei der Faust handelt es sich deshalb nicht um ein gefährliches Werkzeug. (Gutachtenstil)

9 Klausur: zu guter Letzt Klausur mit Kennzahl versehen. Klausur unbedingt abgeben!

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