Tipps und Tricks für einfache Abrechnung

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1 Tipps und Tricks für einfache Abrechnung Wenn Sie mit DMRZ.de schnell und einfach arbeiten wollen, haben wir jede Menge Tipps und Tricks für Sie Erfahren Sie, wie Sie Rechnungen drucken, Tarifkennzeichen hinterlegen oder Rechnungen stornieren und vieles viels mehr Heilmittel: Indikationsschlüssel einfach mithilfe der Plausibilitätsprüfung angeben Der Indikationsschlüssel der Heilmittel Verordnung (HeilmittelVO) in der Heilmittelabrechnung (DTA- Abrechnung) Heilmittelerbringer sind als "Vertragspartner" der Krankenkassen verpflichtet, korrekt ausgefüllte Verordnungen mit Indikationsschlüssel anzugeben. Selbst kleine Formfehler, die dem Arzt bei der Ausstellung oder dem Therapeuten bei der Abrechnung der Verordnung unterlaufen, können zu Rechnungskürzungen führen. Alle Indikationsschlüssel für Heilmittelerbringer sind daher im DMRZ-System zur vereinfachten Abrechnung hinterlegt. Nach Eingabe der ersten drei Stellen (Zahl oder Bezeichnung) unterstützt sie die intelligente Plausibilitätsprüfung des DMRZ durch eine passgenaue Vorauswahl. Das spart Ihnen viel Zeit und gibt Ihnen das gute Gefühl, richtig abgerechnet zu haben.

2 Der Indikationsschlüssel, den der Arzt angibt, bezeichnet den medizinischen Grund für den Einsatz einer therapeutischen oder diagnostischen Maßnahme. Er entspricht im Fall der Heilmittelverordnung nicht wie sonst üblich dem ICD10, sondern ist ein eigener Schlüssel, der Lokalisation und Indikation angibt. Indikationsschlüssel für Heilmittel: Beispiel Physiotherapie Indikationsschlüssel Indikation Therapie WS1 - a Wirbelsäulenerkrankungen Funktionsstörung, Schmerzen durch prognostisch kurzer Gelekfunktionsstörung/-blockierung Behandlungsbedarf b Funktionsstörung, Schmerzen durch Fehloder Überbelastung C Traktion, Wärme- A KG C Traktion c B Übungsbehandlung Muskeldysbalance/-insuffizienz/-verkürzung / d segmentale Bewegungsstörung e Schmerzen, Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen, Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen WS2 - a Wirbelsäulenerkrankungen Funktionsstörung, Schmerzen durch prognostisch Gelenkfunktionsstörung/-blockierung längerandauernder Behandlungsbedarf b Funktionsstörung, Schmerzen durch Fehloder Überbelastung C Wärme- A KMT B UWM/SM/PM/BGM C Elektrotherapie, Wärme-, Bäder C Traktion/ Wärme- AKG C Traktion c Muskeldysbalance/-insuffizienz/-verkürzung d segmentale Bewegungsstörung e motorische Parese von Extremitätsmuskeln, sensomotorische Defizite C Wärme- B Übungsbehandlung C Elektrostimulation

3 f Schmerzen, Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen, Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen / -verhärtungen / - verklebungen g D1 komplexe Schädigungen, Funktionsstörungen bei zwei führenden Schädigungen, Funktionsstörungen a bis d neben f A KMT B UWM/SM/PM/BGM C Elektrotherapie, Wärme-, Bäder D1. KG+KG- Gerät+MT + KMT, + Wärme-, + Elektrotherapie zusätzlich ggf.: Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid- Vollbäder "Physiotherapie ist das in Deutschland am häufigsten verordnete Heilmittel, mit einem Verordnungsvolumen von ca. 3 Mrd. Euro im Jahr 2009" (Quelle: ) Die oben angeführte Tabelle ist nicht vollständig und die Aktualität kann auch nicht garantiert werden. Auf finden sie die aktuellen Indikationsschlüssel vollständig aufgelistet für alle Heilmittelerbringer wie z.b. auch Logopäden, Ergotherapeuten und Masseure und alle weiteren. Beispiel für einen Indikationsschlüssel: Die Indikationsschlüssel WS1a (30%) und WS2a (35,3%) sind die am häufigsten verordneten Heilmittel (Quelle: ) Mit der intelligenten Schnelleingabe, die Ihnen bei Eingabe des Indikationsschlüssels auch die Liste an "plausiblen"/passenden Vorschlägen anzeigt, sind Fehleingaben beim DMRZ unwahrscheinlich und das beweist unsere niedrige Rückläuferquote auch eindrucksvoll. Weitere Indikationsschlüssel sind EX1, AT1 und SB4 sowie ST3. Niedrige Rückläuferquote: Der Aufbau des DMRZ-Systems und die Plausibilitätsprüfungen sind für die niedrige Rückläuferquote von unter 0,02% aufgrund formaler Fehleingaben verantwortlich. Das bedeutet in der Praxis, dass bei jedem Abrechnungsfall beim DMRZ gerade mal ein Rückläufer entsteht. (Zur Veranschaulichung, die Gefahr innerhalb eines Lebens vom Blitz getroffen zu werden, liegt bei 1 : ).

4 Kostenlose Hilfe bei Rückläufern: Dank Plausibilitätsprüfung und Aktualität des DMRZ- Systems ist die Rückläuferquote aufgrund formaler Fehler gering. Sollte es Sie trotzdem einmal treffen, hilft Ihnen unser Support gerne kostenlos weiter. Hinweis zum Indikationsschlüssel bei überweisenden Zahnärzten: Geben Sie dafür bitte den Indikationsschlüssel Zahn in das betreffende Feld ein - fertig. Wenn Sie wissen möchten, welche weiteren kostenlosen Inklusivleistungen das Deutsche Medizinrechenzentrum zu bieten hat, schauen Sie doch einfach mal auf "kostenlose Inklusivleistungen" vorbei. Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht! Auszeichnungen / Awards Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen *2 = Für die Support-Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. Belegerfassung 3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen

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