Das Präventionsgesetz Was bringt es Neues?

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1 Das Präventionsgesetz Was bringt es Neues? Thomas Altgeld Hannover, den 22. September 2016

2 Gliederung 1. Was ist der Gesetzesrahmen? 2. Welche Neuerungen bringt das Gesetz eigentlich für die Arbeitswelt? 3. Was leistet es nicht? Wer will schon gerne Zielgruppe sein, die mit einfachen Interventionskonzepten beglückt wird?

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4 Status Quo 2014 Prävention durch die GKV Quelle: GKV-Präventionsbericht, 2015

5 Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung sollen von 3,09 Euro auf 7 Euro angehoben werden, davon 2 Euro für betriebliche Gesundheitsförderung und 2 Euro für Gesundheitsförderung in nicht-betrieblichen Settings (= jährlich rund 490 Millionen Euro) Jährliche Steigerungsraten 45 Cent für BZgA Pflegekassen sollen 21 Millionen Euro für die Unterstützung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in den Pflegeeinrichtungen aufwenden.

6 Strukturen und Rahmen der Umsetzung Gemeinsame nationale Präventionsstrategie beratende Mitglieder berät Mitglied Nationale Präventionskonferenz unterstützt durch Geschäftstelle verantwortlich für Mitglied Präventionsbericht Bund Länder BA Komm. SpitzenV Rahmenempfehlungen bis 31. Dezember 2015 (Basis für Landesrahmenvereinbarungen) Präventionsforum Sozialpartner Patienten

7 Bundesrahmenempfehlungen Gemeinsame Ziele gesund aufwachsen gesund leben und arbeiten gesund im Alter Prioritäre Zielgruppen: Familien, Kindern, Jugendlichen, Azubis, Studierenden, Berufstätigen, Arbeitslosen und Ehrenamtlichen auch Pflegebedürftige, die zu Hause oder in stationären Einrichtungen betreut werden, sowie die pflegenden Angehörigen.

8 Rahmenvereinbarungen und Koordination auf Landesebene AOK Ersatzkassen Rentenversicherung Unfallversicherung Landesgesundheitsministerium BKKen IKKen Knappschaft Ggf. weitere Landesbehörden Landesrahmenvereinbarungen Ggf. weitere Landesministerien Bundesagentur für Arbeit Landesbehörde Arbeitsschutz Kommunale Spitzenverbände

9 Landesrahmenvereinbarungen unterzeichnet in Hessen am Thüringen am Sachsen am Rheinland-Pfalz am Nordrhein-Westfalen am Hamburg Niedersachsen zur Zeit im Unterschriftsverfahren (beim Buchstaben R )

10 Weitere Strukturen und Instrumente Präventionsberichte alle 4 Jahre Nicht-verausgabte Mittel im Bereich Lebenswelten werden aufs Folgejahr übertragen, im Bereich Betriebliche GF auf den Spitzenverband Bund der gkv. Die zuständigen Behörden auf Landesebene können ungeimpften Kindern vorübergehend den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen oder Horten untersagen, wenn dort Masernfälle auftreten.

11 Ausweitung von ärztlichen Leistungen Ausweitung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf alters-, geschlechter- und zielgruppengerechte ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen, zur Früherkennung von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen Krankheiten und eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung, einschließlich einer Überprüfung des Impfstatus Höhere Zuschüsse für Rehamaßnahmen

12 Alle großen Krankenkassen entwickeln Programme für die KiTa, aber nicht mit der KiTa Seit der bundesweiten Einführung im Jahr 2007 (damals noch als Tigerkids wurden etwa KiTas und über damit laut AOK-Angaben mehr als Familien erreicht werden. Zur Anzahl der erreichten Erzieherinnen finden sich keine Angaben.

13 Fit4future, DAK 2016 Die DAK-Gesundheit startete im März 2016 gemeinsam mit der Cleven-Stiftung die neue Präventionsinitiative fit4future für gesunde Schulen. Ziel der bundesweiten Initiative ist, die Lebensgewohnheiten und Lebensstile von Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren nachhaltig positiv zu beeinflussen. Ferner wird die Entwicklung der Schule zu einer gesundheitsfördernden Organisation unterstützt. In den kommenden Jahren sollen an fit4future rund Schüler an Schulen teilnehmen. Schirmherr der Kampagne ist Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, nationaler Botschafter ist Ski-Star Felix Neureuther.

14 Fit4future, DAK 2016 Präventionsgesetzz 9/2016

15 KMK-Empfehlung: Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule ( ) Gesundheitsförderung und Prävention werden als grundlegende Aufgaben schulischer und außerschulischer Arbeit wahrgenommen, greifen aktuelle bildungspolitische Entwicklungen auf (z. B. Selbstständige Schule, Ganztag, Inklusion, Integration, gendersensible Pädagogik, Bildung für nachhaltige Entwicklung), eröffnen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal die Möglichkeit, Kompetenzen zu gesunden Lebensweisen und zu einer gesundheitsfördernden Gestaltung ihrer Umwelt zu erwerben, berücksichtigen aktuelle gesundheitliche Belastungen, z. B. Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit beziehen die Einstellungen sowie die lebensweltlichen und sozialräumlichen Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien mit ein.

16 Gesundheit in Schulen Öffnung für: (KMK, 2012) Pädagogische Landesinstitute, Schulpsychologische Beratung Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Landesvereinigungen für Gesundheit, BZgA Erziehungsberatungsstellen, Öffentlicher Gesundheitsdienst Suchtberatungsinstitutionen, Zentren für Essstörungen Unfallkassen der Länder sowie die Angebote der DGUV und Arbeitsschutzbehörden der Länder Einrichtungen der Ersten Hilfe Sportvereine und Sportorganisationen, Präventionsstellen der Polizei Krankenkassen und versicherungen, Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) und Verbraucherberatungseinrichtungen Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen.

17 2. Welche Neuerungen bringt das Gesetz eigentlich für die Arbeitswelt?

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19 Prävention durch die GKV in der Lebenswelt Betrieb 2015: 68 Millionen Euro für betriebliche Gesundheitsförderung über die 1,2 Millionen Versicherte in Betrieben erreicht werden Das sind ca. 0,22 % der Unternehmen sowie ca. 3 % der Beschäftigten. Insbesondere Klein- und Mittelbetriebe werden kaum erreicht Ab 2016: 150 Millionen für betriebliche Lebenswelten Das heißt 0,5 % der Unternehmen und 7 % der Beschäftigten

20 Strukturen und Instrumente Gemeinsame, regionale Koordinierungsstellen zur Beratung und Unterstützung von Unternehmen Gemeinsame Regelung auf Landesebene zur Aufgabe, Arbeitsweise und Finanzierung dieser Strukturen Bei Unterschreitung der festgelegten Ansätze stellt die einzelne Krankenkasse die nicht verausgabten Mittel dem Spitzenverband Bund zur Verfügung, der sie wiederum an die Landesverbände verteilt

21 Rolle der Betriebsärzte Krankenkassen mit»geeigneten Fachärzten für Arbeitsmedizin oder den über die Zusatzbezeichnung»Betriebsmedizin«verfügenden Ärzte vertraglich festlegen, welche Gesundheitsuntersuchungen und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung diese zusätzlich anbieten. In Zukunft sollen auch Betriebsärzte allgemeine Schutzimpfungen durchführen können. Insgesamt stärkt das Präventionsgesetz die Rolle der Betriebsärzte.

22 Bonusleistungen für Arbeitgeber und Beschäftige Krankenkassen in ihren Satzungen festlegen, welche Boni Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten können, wenn sie Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung anbieten beziehungsweise in Anspruch nehmen. Das heißt, die Aufnahme der Bonusleistungen in die Satzung ist nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend.

23 Angebote der AOK Niedersachsen

24 Kassenbeispiel 2: Technikerkrankenkasse Die TK unterstützt und berät Unternehmen bei der Einführung und Etablierung des Betrieblichen Managements. In gemeinsamen Projekten beteiligt sie sich mit ihrem Know-how und unter Umständen auch mit einem finanziellen Zuschuss. Sogar ein Bonus ist möglich. Die Angebotspalette reicht von moderierten Gruppen wie Gesundheitszirkeln oder Gesundheitswerkstätten über die Befragung der Mitarbeiter per Fragebogen bis hin zur Analyse vorhandener Daten. Möglich sind auch strukturbildende Maßnahmen wie Kantinenberatungen oder Schulungen für Führungskräfte. Die TK stellt Ihrem Unternehmen dazu bei Bedarf wissenschaftlich erprobte Konzepte zur Verfügung und vermittelt erfahrene Kursleiter und Berater.

25 3. Was leistet es nicht? Wer will schon gerne Zielgruppe sein, die mit einfachen Interventionskonzepten beglückt wird?

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28 Herausforderungen für die Ernährungsberatung: Anschlussfähigkeit in der Lebenswelt von Jugendlichen?

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32 Seinen Mann stehen? Die zentrale Frage bleibt, ob nicht gerade die auf den ersten Blick riskanteren gesundheitsbezogenen Verhaltensweisen von Männern und die Nichtinanspruchnahme von bestimmten Angeboten der Gesundheitsförderung, nicht ein wesentlicher Teil ihrer Art ihren Mann zu stehen sind. Je unachtsamer, cooler und riskanter die Verhaltensweise, desto männlicher. No sissy stuff! Präventionsgesetzz 9/2016

33 Präventionsgesetz 2015 neuer 2b: Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Neuer 20: Die Krankenkasse sieht in ihrer Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) und zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitlichen Handelns (Gesundheitsförderung) vor. Die Leistungen sollen insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechterbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen.

34 Präventionsgesetzz 9/2016

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Thomas Altgeld Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.v. Fenskeweg Hannover Tel.: +49 (0)511 / thomas.altgeld@gesundheit-nds.de

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