A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen
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1 A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr Jahrgang 11. März 2010 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen, Büro der Stadtvertretung, Markt 5/6 Inhalt: è Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 Einkaufszentrum Bahnhofstraße und der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen auf Rügen gemäß 2 BauGB è Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse des Bebauungsplanes Nr. 44 GesundheitsAkademie Rügen und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen auf Rügen gemäß 2 BauGB è Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen auf Rügen gemäß 2 BauGB
2 Ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 Einkaufszentrum Bahnhofstraße und der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen auf Rügen gemäß 2 BauGB beschlossen, folgenden Bebauungsplan und Änderung zum Flächennutzungsplan der Stadt Bergen auf Rügen gemäß 2 BauGB aufzustellen und ortsüblich bekannt zu machen. Der Vorhabenträger plant für die ehemaligen Steinwerkflächen ein großflächiges Einkaufszentrum mit rund qm Verkaufsfläche und innenstadtnahem ergänzendem Sortiment. Die erhaltenswerten Gebäudeteile der Bahnhofstraße 52 sollen erhalten und in das Vorhaben einbezogen werden. Neben einem Lebensmittelmarkt sollen vor allem Filialunternehmen mit dem Sortiment des aperiodischen Bedarfs (Drogeriemarkt, Schuhe, Textil, etc.) angesiedelt werden. Durch ein umfangreiches Parkplatzangebot im Plangebiet (ca. 200 Stellplätze) soll die Zugänglichkeit in die Innenstadt allgemein verbessert und damit eine Belebung des Umfelds erreicht werden. Diese Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43 Einkaufszentrum Bahnhofstraße Das Plangebiet liegt im Altstadtbereich der Stadt Bergen, an der Bahnhofstraße zwischen Bahnhof und Markt (Bahnhofstraße 52, 53). Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 22/3, 23/1, 24, 33, 34/7 (Flur 12, Gemarkung Bergen) und damit eine Fläche von ca m². 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen auf Rügen Parallel hierzu wird für ein Sondergebiet 9 Einkaufszentrum in der Bahnhofstraße eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen auf Rügen durchgeführt.
3 gez.: Andrea Köster Ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse des Bebauungsplanes Nr. 44 GesundheitsAkademie Rügen und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen auf Rügen gemäß 2 BauGB beschlossen, folgenden Bebauungsplan und Änderung zum Flächennutzungsplan der Stadt Bergen auf Rügen gemäß 2 BauGB aufzustellen und ortsüblich bekannt zu machen. Städtebauliches Ziel ist die Unterbringung von Funktionen und Nutzungen, die den einzigartigen Standortvorteil einer Anbindung an internationale Streckennetze sowie die direkte Nähe zum neuen wie historischen Stadttor zu nutzen. Das Bahnhofsquartier in Bergen auf Rügen soll sich mit der zukünftigen Kernnutzung der GesundheitsAkademie Rügen neu ordnen und entwickeln und wesentlicher Träger der Quartiersbelebung werden. Zu den Maßnahmen zählen die Querung der städtisch prägnanten Achse Bahnhofstraße über die Gleisanlagen, die Stärkung und Vernetzung der Nutzungsarten Wohnen, Gewerbe und Handel sowie die Neuansiedlung von zukunftsstarken Branchen mit Wissens, Konferenz, Ausbildungs und Forschungsschwerpunkten. Diese Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Bebauungsplan Nr. 44 GesundheitsAkademie Rügen Das Plangebiet wird umgrenzt von der unteren Bahnhofstraße, der Friedensstraße und der Ringstraße sowie der Grundstücke Flur 9 Flurstücke 19/9; 19/10; 14/22; 17/6; 32/10 und 58/6 hinter dem westlich gelegenen Grundstück der Bahnanlagen Flur 9 Flurstück 32/8. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rügen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen auf Rügen Parallel hierzu wird für ein Sondergebiet 10 Gesundheitsakademie Rügen eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
4 Köster gez.: Andrea Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen auf Rügen gemäß 2 BauGB beschlossen, folgende Änderung zum Flächennutzungsplan der Stadt Bergen auf Rügen gemäß 2 BauGB aufzustellen und ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die Fortsetzung des klimagerechten Ausbaus der Wärmeversorgung für innerstädtische Wohnsiedlungen und sonstige Großverbraucher durch Schaffung der notwendigen technischen Anlagen zu sichern. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergen auf Rügen SO 11 "Blockheizkraftwerk" Das Plangebiet liegt südlich der Bahngleise im Bereich des Hofstädter Moores, den Wohngebieten Friedensstraße und Rotensee. Der Flächennutzungsplan soll durch Aufnahme des BHKW s als Versorgungsanlage geändert werden. Der geplante Standort wird im Flächennutzungsplan durch Symbol gekennzeichnet. Herausgeber und Druck: Stadt Bergen auf Rügen Markt 5/ Bergen auf Rügen gez.: Andrea Köster Telefon: 03838/ Telefax: 03838/
5 Bezugsmöglichkeiten: kostenlose Ausgabe im Büro der Stadtvertretung, Markt 5/6 oder im Abonnement gegen Versandkosten. Erscheinungsweise: nicht regelmäßig Ankündung des Erscheinens erfolgt donnerstags in der OstseeZeitung
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