Abgrenzung und Kennzeichnung Kosmetika/Detergenzien/Biozide. 5. SUMDAT-Treffen Langenfeld, Dr. Laura Colonescu
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1 Abgrenzung und Kennzeichnung Kosmetika/Detergenzien/Biozide 5. SUMDAT-Treffen Langenfeld, Dr. Laura Colonescu
2 Abgrenzung und Kennzeichnung Wann ist ein Produkt ein kosmetisches Mittel und wann ein Reinigungsmittel? Wann ist ein Produkt ein Biozid? Gibt es eine klare Abgrenzung? Wie ist mein Produkt zu kennzeichnen? Definition / Verwendung / Auslobung
3 Inhalt 1. Definition und Kennzeichnung Kosmetika Detergenzien Biozide 2.Abgrenzung und Kennzeichnung 3. Fallbeispiele
4 Inhalt 1.Definition und Kennzeichnung Kosmetika Detergenzien Biozide 2.Abgrenzung und Kennzeichnung Kosmetika 3.Fallbeispiele
5 Kosmetika: Definition Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Haare, Nägel, Lippen etc.) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen. Sie dienen dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. [ ] Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
6 Kosmetika: Kennzeichnung Nur für die für den Endverbraucher als Kosmetikum verpackte und etikettierte Ware: Von der CLP-VO ausgenommen Kosmetik-VO (EG) Nr. 1223/2009 Für alle Stufen vorher: Noch kein Kosmetikum CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008
7 Nagellackentferner: Kosmetikum Freiwillige Produktinformation in Anlehnung an das Sicherheitsdatenblatt-Format
8 Nagellackentferner: Noch kein Kosmetikum Sicherheitsdatenblatt gemäß VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und (EU) Nr. 2015/830
9 Inhalt 1.Definition und Kennzeichnung Kosmetika Detergenzien Biozide 2.Abgrenzung und Kennzeichnung Detergenzien 3.Fallbeispiele
10 Detergenzien: Definition Detergens : ein Stoff oder ein Gemisch, welcher/welches Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist Andere Wasch- und Reinigungsmittel für alle anderen Wasch- und Reinigungsprozesse Detergenzien können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.) und für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke vertrieben oder verwendet werden. [ ] Detergenzien-Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Artikel 2
11 Wasch- und Reinigungsmittel: Definition Tensidhaltige, zur Reinigung bestimmte, kosmetische Mittel, die erfahrungsgemäß nach Gebrauch in Gewässer gelangen können Von Satz 1 nicht erfasste Produkte, die bestimmungsgemäß den Reinigungsprozess unterstützen und erfahrungsgemäß nach Gebrauch in Gewässer gelangen können [ ] Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln: Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG, 2
12 Detergenzien: Kennzeichnung CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008 Zusätzliche Kennzeichnung nach Detergenzien-VO (EG) Nr. 648/2004, Anhang VII A (für Detergenzien, die an die Allgemeinheit verkauft werden): Bestandteile in der Konzentration über 0,2% Bestandteile unabhängig von ihrer Konzentration
13 Detergenzien: Zusätzliche Kennzeichnung Bestandteile in der Konzentration über 0,2%: Phosphate Phosphonate anionische Tenside kationische Tenside amphotere Tenside nichtionische Tenside Bleichmittel auf Sauerstoffbasis Bleichmittel auf Chlorbasis Seife, Zeolithe Polycarboxylate EDTA und dessen Salze NTA und deren Salze Phenole und Halogenphenole Paradichlorbenzol aromatische Kohlenwasserstoffe aliphatische Kohlenwasserstoffe halogenierte Kohlenwasserstoffe
14 Detergenzien: Zusätzliche Kennzeichnung Bestandteile unabhängig von ihrer Konzentration: Enzyme Desinfektionsmittel Optische Aufheller Konservierungsmittel Duftstoffe allergene Duftstoffe in Konz. > 0,01%: namentlich
15 Inhalt 1.Definition und Kennzeichnung Kosmetika Detergenzien Biozide 2.Abgrenzung und Kennzeichnung Biozide 3.Fallbeispiele
16 Biozide: Definition Biozid : Jeder Stoff oder jedes Gemisch, der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. [ ] Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012
17 Biozide: Kennzeichnung CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008 Zusätzliche Kennzeichnung nach Biozid-VO (EU) Nr. 528/2012: Die Bezeichnung jedes Biozid-Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten (g/l, mg/g oder g/kg) Registriernummer nach der Biozid-Meldeverordnung (BAuA) Produktart Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
18 Biozide: Zusätzliche Kennzeichnung Die Bezeichnung jedes Biozid-Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten(z.B. g/l, mg/g oder g/kg) Beispiel: Enthält 45 g/ kg Didecyldimethylammoniumchlorid Registriernummer nach der Biozid-Meldeverordnung: N-xxxxx Produktart, für welche der Wirkstoff genehmigt worden ist Beispiel: Produktart 4: Lebens- und Futtermittelbereich Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
19 Biozid-VO: Abgrenzung Um eine doppelte Zulassung zu vermeiden, gilt die Biozid-VO nicht für: Medizinprodukte, Arzneimittel und Tierarzneimittel Pflanzenschutzmittel Kosmetische Mittel Lebensmittelzusatzstoffe Futtermittel Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012, Artikel 2 (2)
20 Inhalt 1.Definition und Kennzeichnung Kosmetika Detergenzien Biozide 2.Abgrenzung und Kennzeichnung Abgrenzung und Kennzeichnung 3. Fallbeispiele
21 Abgrenzung und Kennzeichnung Kosmetika Detergenzien Biozide
22 Abgrenzung Detergenzien/ Biozide Die Auslobung des Produkts durch den Inverkehrbringer als Biozid, unabhängig von der Wirkung. Dem Produkt sind klassische biozide Wirkstoffe beigesetzt. Der Hersteller weiß, dass der Verbraucher mit dem Kauf die Erwartung verbindet, dass das Produkt biozid wirkt und bedient eben diese Erwartung. Biozid-Produkt
23 Abgrenzung Kosmetika/ Biozide Auslobung als Handreiniger oder Hygienisch sauber Nur Kosmetik-Produkt Auslobung als Antibakteriell ; Tötet Bakterien, Viren ; Wirkt desinfizierend Biozid-Produkt
24 Abgrenzung und Kennzeichnung Handgel, antibakteriell Kosmetika bulkware CLP-VO Biozide +Biozid-VO Detergenzien +Detergenzien-VO Desinfizierender Reiniger Hauptgruppe 1 Desinfektionsmittel Produktart 1: Menschliche Hygiene
25 Inhalt 1.Definition und Kennzeichnung Kosmetika Detergenzien Biozide 2.Abgrenzung und Kennzeichnung Fallbeispiele 3. Fallbeispiele
26 Handgel, antibakteriell: CLP+Biozid
27 Handgel, antibakteriell: CLP+Biozid
28 Handgel, antibakt.: Kosmetikum+Biozid
29 Handreiniger: Kosmetikum Allgemeine Verwendung: Handreiniger, für hygienisch saubere Hände
30 Desinfizierender Reiniger CLP Biozid Deterg.
31 Tierpflegeprodukte Fallen Tierpflegeprodukte unter Kosmetik-VO oder unter Detergenzien-VO? Kein Kosmetikum CLP-VO + Detergenzien-VO z.b. Hundeshampoo
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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