SV-Rechengrößen in 2014 und 2013
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- Claus Kopp
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1 SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung Sachsen 3,5 % 3,5 % Zuschlag für Kinderlose ab Alter 23 Jahre,25 %.25 % Arbeitslosenversicherung 3, % 3, % Rentenversicherung 18,9 % 18,9 % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Rentenversicherung 15, % 15, %. %. % Beitragsbemessungsgrenzen SV Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich) - jährlich ,5-112,5 Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer einschl. West-Berlin) - jährlich Renten- und Arbeitslosenversicherung (neue Bundesländer einschl. Ost-Berlin) - jährlich ,4 % ,4 % Beitragsgrenzen zur betrieblichen Altersvorsorge maximal sv-freier Beitrag zur bav (4% BBG zur SV West) jährlich 2.856, 2.784, -72, 238, 232, -6, maximal Beitrag zur bav (Direktvers., Pensionskasse, Pensionsfonds) jährlich 2.856, 2.784, -72, 388, 382, -6, 1,57 % Version R2 (N13) FinanzPortal24 GmbH ID: NC774-8C67A-89F9D Seite 1 von 5
2 Versicherungspflichtgrenze KV Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung - jährlich , ,5 Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung für vor dem privat Versicherte - jährlich ,5-112,5 Sonstige Werte und Informationen Bezugsgröße alte Bundesländer einschl. West-Berlin - jährlich ,6 % 2.765, 2.695, -7 2,6 % Bezugsgröße neue Bundesländer einschl. Ost-Berlin ,8 % 2.345, 2.275, -7 3,8 % Mindestbeitrag zur freiwilligen RV 85,5 85,5 Maximalbeitrag zur GRV Ost 945, 926,1-18,9 2,4 % Maximalbeitrag zur West Ost 1.124, ,2-28,35 Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) Beginn der Gleitzone (Midijob) 45,1 45,1 Ende der Gleitzone (Midijob) Faktor 'F' (für die Entgeltermittlung in der Gleitzone),765,765, Umlagesatz U3 (Insolvenzgeldumlage),15 %,15 % alleinige Beitragspflicht des Arbeitgeber für Auszubildende () 325, 325, Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige in der freiwilligen KV (mtl.) 2.73, ,25-52,5 2,6 % Krankenversicherung () 295,65 287,44-8,21 Pflegeversicherung ohne Sachsen () 41,51 4,36-1,15 Pflegeversicherung Sachsen () 21,26 2,67 -,59 Rentenwert West 28,61 28,14 -,47 1,67 % Rentenwert Ost 26,39 25,74 -,65 2,53 % Alle Angaben erfolgen trotz größter Sorgfalt ohne Gewähr. Version R2 (N13) FinanzPortal24 GmbH ID: NC774-8C67A-89F9D Seite 2 von 5
3 Historische Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Rentenversicherung West/Ost von 1959 bis Durchschnittliche Steigerung West 3 Jahre von 1985 bis 2,72 % 2 Jahre von 1995 bis 2,15 % 1 Jahre von 25 bis 1,45 % 5 Jahre von 21 bis 1,96 % 3 Jahre von 212 bis 2,66 % Durchschnittliche Steigerung Ost 2 Jahre von 1995 bis 2,56 % 1 Jahre von 25 bis 1,4 % 5 Jahre von 21 bis 1,9 % 3 Jahre von 212 bis 1,37 % BBG West BBG Ost Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag, von dem die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchsten erhoben werden. Auf den Anteil des Bruttolohns, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, entfallen keine Beiträge mehr. Sie werden nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs.2 S.1 und Anlage 1 SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorvergangenen Kalenderjahr steht Historische Entwicklung der Bezugsgrößen West/Ost von 198 bis Durchschnittliche Steigerung West 3 Jahre von 1985 bis 2,3 % 2 Jahre von 1995 bis 1,62 % 1 Jahre von 25 bis 1,36 % 5 Jahre von 21 bis 1,87 % 3 Jahre von 212 bis 2,67 % Durchschnittliche Steigerung Ost 2 Jahre von 1995 bis 2,1 % 1 Jahre von 25 bis 1,45 % 5 Jahre von 21 bis 1,89 % 3 Jahre von 212 bis 2,62 % Bezugsgröße West Bezugsgröße Ost Die Bezugsgröße wird als Rechengröße jedes Jahr neu festgelegt und ist für einzelne Zweige der Sozialversicherung von besonderer Bedeutung. Die Bezugsgröße wird gem. 18 Abs. 1 SGB IV aus dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung des Vorjahres festgelegt. Sie ist der nächsthöhere Wert, der durch 42 teilbar ist. Die Bezugsgröße legt unter anderem folgende Dinge fest: - Freiwillige Versicherung, 9 SGB V: Verschiedene Mindestbemessungsgrundlagen zur Beitragseinstufung - 1/7 der Bezugsgröße entspricht Einkommensgrenze für die Berechtigung zur beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung - Freibeträge zur Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der Krankenversicherung und der Bezuschussung bei Gewährung von Zahnersatz - 1/16 der Bezugsgröße ist der Mindestbetrag bei der Entgeltumwandlung gemäß 1a BetrAVG - Höhe des von der Pflegeversicherung zu tragenden Beitrages einer rentenversicherungspflichtigen Pflegeperson ( 166 Abs. 2 SGB VI i. V. m. 18 SGB IV) - Verkürzte Anwartschaftszeit (sechs Monate) in der Arbeitslosenversicherung bei überwiegender Kurzzeitbeschäftigung und Arbeitsentgelt bis zur Bezugsgröße, 123 Abs. 2 SGB III - Einstufung als leitende Angestellte 'im Zweifelsfall' gemäß 5 Abs. 4 Nr. 4 BetrVG, wenn das Jahreseinkommen das Dreifache der Bezugsgröße überschreitet Version R2 (N13) FinanzPortal24 GmbH ID: NC774-8C67A-89F9D Seite 3 von 5
4 Historische Entwicklung des durchschnittlichen und inflationsbereinigten Einkommens von 1958 bis Durchschnittliche Steigerung 3 Jahre von 1984 bis 2,34 % 2 Jahre von 1994 bis 1,63 % 1 Jahre von 24 bis 1,65 % 5 Jahre von 29 bis 2,16 % 3 Jahre von 211 bis 3,4 % Durchschnittliches Einkommen Inflationsbereinigtes Einkommen Durchschnittliche Steigerung (Inflationsbereinigt) 3 Jahre von 1984 bis 2 Jahre von 1994 bis 1 Jahre von 24 bis 5 Jahre von 29 bis 3 Jahre von 211 bis,39 % -,3 % -,13 %,66 % 1,5 % Die Grafik zeigt die Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens, sowie die Entwicklung nach Inflationsbereinigung in den Jahren 1958 bis. Quelle der Daten ist das Statistische Bundesamt. Die Prozentangaben für den Preisindex ergaben sich aus: : Preisindex 4-Personen-Haushalte : Preisindex aller privaten Haushalte : Verbraucherpreisindex Entwicklung GKV Jahr mtl. Beitragsbemessungsgrenze durchschnittl. allgemeiner Höchstbeitrag zur KV Pflegeversicherung Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung Gesamtbeitrag Steigerung ,55 8,2 % 5,31 5, ,59 8,2 % 59,74 59,74 18,74 % ,28 8,4 % 67,64 67,64 13,22 % ,98 9,2 % 81,14 81,14 19,96 % ,67 9,5 % 91,7 91,7 12,24 % ,71 1,5 % 112,74 112,74 23,79 % ,75 11,3 % 134,33 134,33 19,15 % ,79 148,63 148,63 1,65 % ,83 161,75 161,75 8,83 % ,88 11,2 % 171,79 171,79 6,21 % ,57 183,6 183,6 6,87 % ,26 11,8 % 199,1 199,1 8,44 % ,3 12, % 216,28 216,28 8,63 % ,34 11,8 % 226,25 226,25 4,61 % ,4 227,32 227,32,47 % ,73 11,8 % 244,35 244,35 7,49 % ,43 12,2 % 261,99 261,99 7,22 % ,77 12,6 % 275,41 275,41 5,12 % ,81 12,9 % 296,8 296,8 7,77 % ,16 12,9 % 31,75 31,75 1,67 % Version R2 (N13) FinanzPortal24 GmbH ID: NC774-8C67A-89F9D Seite 4 von 5
5 Entwicklung GKV (Fortsetzung) Jahr mtl. Beitragsbemessungsgrenze durchschnittl. allgemeiner Höchstbeitrag zur KV Pflegeversicherung Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung Gesamtbeitrag Steigerung ,85 12,5 % 31,98 31,98,8 % ,55 12,2 % 34,9 34,9,7 % ,59 12,7 % 331,16 331,16 8,9 % ,98 13,4 % 369,97 369,97 11,72 % ,36 13,2 % 384,7 384,7 3,98 % ,1 13,2 % 422,94 1, % 32,4 454,98 18,27 % ,75 414,15 1, % 3,68 444,83-2,23 % ,45 424,5 53,46 477,96 7,45 % ,14 13,6 % 438,8 54,76 492,84 3,11 % ,49 13,6 % 443,29 55,41 498,7 1,19 % ,83 445,21 56,6 51,27,52 % ,18 45,38 56,72 57,1 1,16 % , 455,62 57,38 513, 1,16 % , % 483, 58,65 541,65 5,58 % ,5 14,3 % 498,71 59,29 558, 3,2 % , 14,3 % 54,8 59,92 564, 1,8 % ,5 14,2 % 55,88 6,56 566,44,43 % ,5 14,2 % 55,88 6,56 566, ,4 61,2 597,6 5,5 % , 569,62 71,66 641,28 7,31 % ,75 73,12 631,87-1,47 % ,5 575,44 72,39 647,83 2,53 % , 592,88 74,59 667,47 3,3 % 3.937,5 61,31 8,72 691,3 3,53 % ,75 83,2 71,77 Durchschnittliche Steigerung des Höchstbeitrages zur GKV seit 197 : 6,2 % Durchschnittliche Steigerung des Höchstbeitrages zur GKV der letzten 2 Jahre : 3,12 % Durchschnittliche Steigerung des Höchstbeitrages zur GKV der letzten 1 Jahre : 2,45 % Durchschnittliche Steigerung des Höchstbeitrages zur GKV der letzten 5 Jahre : 2,8 % Der durchschnittliche allgemeine zur GKV hat sich teilweise unterjährig mehrfach verändert. Aus Vereinfachungsgründen wird hier immer der Jahreshöchstwert angenommen. Eurowerte sind bis 21 mit dem Faktor 1,95583 DM/Euro umgerechnet. Der Zuschlag für Kinderlose ab 23. Jahre in der Pflegeversicherung wird in dieser vereinfachten Darstellung nicht berücksichtigt. Version R2 (N13) FinanzPortal24 GmbH ID: NC774-8C67A-89F9D Seite 5 von 5
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