Der Konzernanhang nach HGB

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1 Der Konzernanhang nach HGB Referat im Rahmen des Seminars Fallstudien zur Konzernrechnungslegung: HGB und IAS Eike Senz 28. Juni 2003

2 Gliederung A. Problemstellung B. Der Anhang als Instrument der Informationsvermittlung C. Angaben im Konzernanhang im Zusammenhang mit latenten Steuern D. Beispielhafte Gliederung eines Konzernanhangs E. Thesenförmige Zusammenfassung Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

3 A. Problemstellung Der Konzernanhang trägt als integraler Bestandteil des Konzernabschlusses zur Erfüllung von dessen Informationsfunktion bei. Die zahlreichen Angaben, die im Anhang zu machen sind, bedürfen einer Systematisierung (vgl. Abschnitt B.). Dabei ist auch zu fragen, inwieweit der Konzernanhang in der Praxis seine Informationsfunktion erfüllt, was beispielhaft an Ausschnitten eines prototypischen Konzernanhangs der Framani AG dargestellt werden soll. Anhand des Beispiels latenter Steuern sollen die konkreten Angabepflichten im Anhang untersucht werden (Vgl. Abschnitt C.). Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

4 B. Der Anhang als Instrument der Informationsvermittlung I. Grundlagen 1. Sinn und Zweck 2. Rechtliche Grundlagen Erläuterung der quantitativen Darstellung in Bilanz und GuV Ermöglichung einer Transformation des vergangenheitsorientierten Gewinns in einen Indikator zukünftiger Zielstromrealisationsmöglichkeiten Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

5 B. Der Anhang als Instrument der Informationsvermittlung I. Grundlagen 1. Sinn und Zweck 2. Rechtliche Grundlagen a) Rechtsnormen Informations-GoB - Formalgrundsätze (Klarheit und Übersichtlichkeit) - Materielle Informations-GoB (z.b. 313, 314 HGB) b) Fachnormen DRS - Verlautbarungen des DSR - GoB-Vermutung gem. 342 II HGB Verlautbarungen des IDW Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

6 B. Der Anhang als Instrument der Informationsvermittlung II. Systematisierung der Informations-GoB 1. Einzelnormorientierte Erläuterungsprinzipien 2. Erläuterungen aufgrund der Generalnorm des 297 II HGB a) Erläuterungen von Posten der Bilanz und GuV b) Ergänzende Erläuterungen 313 I 2 Nr. 1 HGB 313 I 2 Nr. 3 HGB 277 IV i.v.m. 298 I HGB Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

7 B. Der Anhang als Instrument der Informationsvermittlung Zu (1) 313 I 2 Nr. 1 HGB (Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) 313 I 2 Nr. 2 HGB: Im Konzernanhang müssen die auf die Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden. Sinn und Zweck: Darstellung der den Posten zugrunde liegenden Ansatzund Bewertungsentscheidungen Beispiel 1: Ansatzwahlrechte - Etwa 269, 274 II i.v.m. 298 I HGB - Strittig ist, ob die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten im Konzernanhang anzugeben ist, auch wenn es zu einem gesonderten Ausweis in der Bilanz kommt. Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

8 B. Der Anhang als Instrument der Informationsvermittlung Beispiel 2: Herstellungskosten Die Herstellungskosten enthalten Einzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten. - Bei den Herstellungskosten muss [die Angabe] erkennen lassen, ob und in welchem Umfang von den Bewertungswahlrechten des 255 Abs. 2 Satz 3 und 4 HGB Gebrauch gemacht wird. (ADS, hier 284 Rz. 67) - Verweis auf Abschn. 33 EStR reicht wegen mangelnder Eindeutigkeit nicht aus. Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

9 B. Der Anhang als Instrument der Informationsvermittlung Zu (2) 313 I 2 Nr. 3 HGB (Angaben bei Methodenabweichungen) 313 I 2 Nr. 3 HGB: Angabe und Begründung der Abweichungen von den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden sowie Darstellung des Einflusses auf die VFE-Lage des Konzerns. Sinn und Zweck: Gewährleistung der zeitlichen Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Umfang der erforderlichen Angaben: - Anführen der vorher angewandten Methode - Motive für den Methodenwechsel - Auswirkungen auf die VFE-Lage: Darstellung der einzelnen Abweichungen vs. Gesamtbetrachtung Qualitative vs. quantitative Angaben Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

10 B. Der Anhang als Instrument der Informationsvermittlung Zu (3) 277 IV HGB (Erläuterung außerordentlicher Aufwendungen und Erträge) 277 IV 2 HGB: Erläuterung der Posten bzgl. ihres Betrages und ihrer Art, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Prognoserelevanz wegen ihrer geringen Wiederkehrwahrscheinlichkeit. Abgrenzungsmerkmale in der Kommentarliteratur: - Ungewöhnlichkeit der Art nach - Seltenheit - Wesentlichkeit Umfang der Erläuterungen Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

11 B. Der Anhang als Instrument der Informationsvermittlung II. Systematisierung der Informations-GoB 1. Einzelnormorientierte Erläuterungsprinzipien 2. Erläuterungen aufgrund der Generalnorm des 297 II HGB a) Erläuterungen von Posten der Bilanz und GuV b) Ergänzende Erläuterungen Gewährung solcher Informationen, die sich nicht unmittelbar auf einzelne Posten von Bilanz und GuV beziehen, aber für die Beurteilung der Lage des Konzerns relevant sind Beispiele: 314 I Nr. 4 HGB 314 I Nr. 6 HGB Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

12 B. Der Anhang als Instrument der Informationsvermittlung Zu (1) 314 I Nr. 4 HGB (Anzahl der Arbeitnehmer) Nach geografischen Gesichtspunkten gegliedert, waren im Geschäftsjahr 2001 von dem durchschnittlichen Personalbestand von Mitarbeitern im Inland und im Ausland 811 beschäftigt. Zu (2) 314 I Nr. 6 HGB (Bezüge für Organmitglieder) Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung der Framani AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2001 auf x, die der früheren Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Angehörigen auf y und die der Mitglieder des Aufsichtsrates auf z Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

13 B. Der Anhang als Instrument der Informationsvermittlung II. Systematisierung der Informations-GoB 1. Einzelnormorientierte Erläuterungsprinzipien 2. Erläuterungen aufgrund der Generalnorm des 297 II HGB a) Erläuterungen von Posten der Bilanz und GuV b) Ergänzende Erläuterungen Zusätzliche Angaben im Anhang, wenn das in 297 II 2 HGB geforderte Bild nicht vermittelt wird ( 297 II 3 HGB) Möglichkeit freiwilliger Angaben Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

14 C. Angaben im Konzernanhang im Zusammenhang mit latenten Steuern I. Grundlagen 1. Ursachen latenter Steuern Ergebnisdifferenzen zwischen HB I und Steuerbilanz Anpassung an einheitliche Bilanzierung und Bewertung Konsolidierungsvorgänge ( 306 HGB) 2. Relevante Normen 306 S. 2 HGB 313 I 2 Nr. 1 HGB 297 III 3, 4; 313 I 2 Nr. 3 HGB DRS Erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen ergaben aktivische latente Steuern in Höhe von x ; sie wurden unter den sonstigen Vermögensgegenständen erfasst. Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

15 C. Angaben im Konzernanhang im Zusammenhang mit latenten Steuern II. Angaben zum Steuersatz 1. Sinn und Zweck 2. Die Angaben im Einzelnen Wegen des internationalen Steuersatzgefälles ist die steuerliche Position des Konzerns von großem Interesse für die Adressaten des Konzernabschlusses. Gewährung steuerlich relevanter Informationen Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

16 C. Angaben im Konzernanhang im Zusammenhang mit latenten Steuern II. Angaben zum Steuersatz 1. Sinn und Zweck 2. Die Angaben im Einzelnen a) Ermittlungsmethode Z.B. durchschnittlicher Konzernsteuersatz (h.m.) Angabe der jeweiligen nationalen Steuersätze DRS f.: Steuersatz der auslösenden Gesellschaft, Ausnahmen möglich (? Anhangsangabe) b) Gegenwärtige oder zukünftige Steuersätze Angabe bzgl. Wahlrechtsausübung DRS 10: Bei Auflösung der Differenzen geltender Steuersatz; Berücksichtigung von Gesetzesänderungen (? Anhangsangabe) Würdigung Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

17 C. Angaben im Konzernanhang im Zusammenhang mit latenten Steuern III. Weitere Angaben II, 298 I HGB 2. Konsolidierungsmaßnahmen 3. Weitere Angabepflichten gem. DRS Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

18 D. Beispielhafte Gliederung eines Konzernanhangs I. Allgemeine Erläuterungen II. Konsolidierungskreis III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze IV. Währungsumrechnung V. Konsolidierungsgrundsätze VI. Erläuterungen zur Bilanz und GuV VII. Sonstige Erläuterungen Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

19 E. Thesenförmige Zusammenfassung Im Rahmen der Informationsfunktion des Konzernanhangs soll die quantitative Darstellung in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutert werden. Im Mittelpunkt des Interesses der Abschlussadressaten stehen Informationen über den zukünftigen Zahlungsstrom bzgl. der zeitlichen Struktur, der Breite und des Unsicherheitsgrades. Somit benötigen die Adressaten solche Angaben, die ihnen eine Prognose der Unternehmensentwicklung erlauben. Die in 313 Abs. 1 S. 2 Nr.1 HGB geforderte Erläuterung greift insbesondere bei Wahlrechten und Ermessensspielräumen. Abweichungen von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden sind ebenfalls zu erläutern und zu begründen, wobei der Umfang vom Einzelfall abhängt. Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

20 E. Thesenförmige Zusammenfassung Aufgrund der geringen Wiederkehrwahrscheinlichkeit sind außerordentliche bzw. periodenfremde Aufwendungen und Erträge im Anhang zu erläutern. Für die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung sind sie besonders relevant. 297 Abs. 2 S. 3 HGB fordert beim Vorliegen besonderer Umstände zusätzliche Angaben, um die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse zu gewährleisten. Im Rahmen der Generalnorm sind in gewissen Grenzen freiwillige Angaben erlaubt. Im Zusammenhang mit latenten Steuern im Konzernabschluss sind Angaben im Anhang bzgl. des angewandten Steuersatzes, der erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen und des Aktivierungswahlrechtes nach 274 Abs. 2 HGB zu machen. Darüber hinaus sind zahlreiche Angaben aufgrund des DRS 10 erforderlich. Der Konzernanhang nach HGB - Eike Senz

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