Statuten. TCS Landesteil Bern-Mittelland

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1 Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland vom

2 Inhalt 1. Allgemeines Name, Rechtsform und Sitz Zweck Mitgliedschaft Aufnahme Mitgliederbeiträge Haftbarkeit Verlust der Mitgliedschaft Organisation Hauptversammlung Vorstand Geschäftsleitender Ausschuss Geschäftsführerin oder Geschäftsführer Revisionsstelle Auflösung und Liquidation Auflösung Liquidation Schlussbestimmungen Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland

3 1. Allgemeines 1.1. Name, Rechtsform und Sitz Unter dem Namen "TCS Landesteil Bern-Mittelland" besteht ein nicht gewinnorientierter Verein nach Artikel 60 ff ZGB mit Sitz in Bern. Er ist der TCS Sektion Bern angeschlossen Zweck Der TCS Landesteil Bern-Mittelland bezweckt die Wahrung der Rechte und Interessen der Mitglieder im Strassenverkehr und im Tourismus sowie in den entsprechenden Bau-, Planungsund verwaltungsrechtlichen Verfahren. Er trägt dabei dem gesellschaftlichen Gesamtinteresse Rechnung seine Mitglieder in automobilistischen Belangen zu beraten und ihnen Dienstleistungen zu bieten die Verkehrssicherheit zu fördern im Rahmen der Aufgaben des TCS mit Verbänden und Behörden zusammenzuarbeiten Veranstaltungen im Rahmen der Zielsetzungen des TCS oder gesellschaftlicher Art zu organisieren. 2. Mitgliedschaft 2.1. Aufnahme Als Mitglieder können nur natürliche Personen aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt nach den Bestimmungen der Zentralstatuten des Touring Club Schweiz und bewirkt gleichzeitig die Mitgliedschaft beim Touring Club Schweiz, bei der TCS Sektion Bern und beim TCS Landesteil Bern-Mittelland Mitgliederbeiträge Die Mitglieder entrichten die vom Touring Club Schweiz, von der TCS Sektion Bern und vom TCS Landesteil Bern-Mittelland bestimmten Beiträge. Diese werden vom Zentralsitz des Touring Club Schweiz nach den Bestimmungen der Zentralstatuten erhoben Haftbarkeit Die Mitglieder haften nicht für Verpflichtungen des Vereins. Für diese haftet nur das Vereinsvermögen Verlust der Mitgliedschaft Austritt und Ausschluss erfolgen nach den Bestimmungen der Zentralstatuten. Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland 3

4 3. Organisation Die Organe des TCS Landesteils Bern-Mittelland sind - die Hauptversammlung - der Vorstand - der Geschäftsleitende Ausschuss - die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer - die Revisionsstelle 3.1. Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist das oberste Organ. Sie tritt jährlich wenigstens einmal, vor Ende April, zusammen. Die Einladung an die Mitglieder erfolgt vier Wochen zum Voraus im offiziellen Publikationsorgan des TCS Landesteils Bern-Mittelland, welches allen Mitgliedern zugestellt wird. Sie ist ausserdem einzuberufen, wenn es ein Prozent der Mitglieder verlangt oder der Vorstand dies als notwendig erachtet Die Hauptversammlung behandelt folgende Geschäfte: Jahresbericht Jahresrechnung, Bericht der Revisionsstelle Entlastung des Vorstandes Jahresbudget Festsetzung des Jahresbeitrages des TCS Landesteils Bern- Mittelland Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten, der Vorstandsmitglieder und der Revisionsstelle Wahl der Abgeordneten und ihrer Ersatzleute an die Delegiertenversammlung der TCS Sektion Bern. Diese werden auf zwei Jahre gewählt. Wer das Amt während sechs Jahren versehen hat, ist für die nächste Amtsdauer nicht wählbar Fragen, welche ihr durch Beschluss des Vorstandes vorgelegt werden Anträge von Mitgliedern, die spätestens drei Wochen vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden Statutenänderungen Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Antrag des Vorstandes. Ehrenmitglieder sind von jeglicher Beitragspflicht befreit Auflösung des Vereins Abstimmungen Die Abstimmungen erfolgen, wenn die Hauptversammlung nichts anderes beschliesst, offen, mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. 4 Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland

5 Die Präsidentin oder der Präsident und die Vorstandsmitglieder stimmen mit (Ausnahme: Entlastung des Vorstandes). Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid, bei Wahlen entscheidet das Los Vorstand Zusammensetzung - Präsidentin oder Präsident - zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten - Finanzchefin oder Finanzchef - höchstens 7 Beisitzende Die Präsidentin oder der Präsident wird von der Hauptversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst und organisiert sich nach einem selbst erlassenen Geschäftsreglement. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl richtet sich nach den Bestimmungen bezüglich Amtszeitbeschränkung im Geschäftsreglement Aufgaben Der Vorstand leitet den TCS Landesteil Bern-Mittelland. Er überträgt die Verwaltung an eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer gemäss besonderem Reglement. Der Vorstand wählt die Kommissionen, die zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, die Finanzchefin oder den Finanzchef und die Vertreterinnen oder Vertreter des Vereins im Vorstand der TCS Sektion Bern Rechtsverbindliche Unterschrift Der TCS Landesteil Bern-Mittelland wird vertreten durch die Präsidentin oder den Präsidenten und durch die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Geschäftsleitenden Ausschusses oder der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer. Der Vorstand kann für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer deren oder dessen Einzelunterschrift für bestimmte Bereiche vorsehen Geschäftsleitender Ausschuss Zusammensetzung - Präsidentin oder Präsident - Finanzchefin oder Finanzchef - Kommissionspräsidentinnen oder -präsidenten Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland 5

6 Aufgaben Der Geschäftsleitende Ausschuss hat folgende Aufgaben: - Vorbereitung der Geschäfte des Vorstandes - Überwachung der Durchführung der Beschlüsse - Erlass von Entscheiden und Stellungnahmen, die keinen Aufschub erlauben. Wenn zwei Ausschussmitglieder es verlangen, ist der Entscheid sofort einer ausserordentlichen Vorstandssitzung vorzulegen. 3.4 Geschäftsführerin oder Geschäftsführer Aufgaben Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt die Geschäfte, besorgt die Verwaltung des Vereins und nimmt dessen Interessen wahr, die nicht einem anderen Organ vorbehalten sind. Sie/Er leitet das Sekretariat und das Technische Zentrum gemäss Pflichtenheft. 3.5 Revisionsstelle Zusammensetzung und Wahl Die Hauptversammlung wählt eine anerkannte Revisionsgesellschaft als Revisionsstelle für jeweils ein Jahr. Diese ist unbeschränkt wieder wählbar Aufgaben Jahresrechnung und Bilanz sind spätestens fünf Wochen vor der Hauptversammlung zu prüfen. Über ihren Befund erstattet die Revisionsstelle einen schriftlichen Bericht zuhanden der Hauptversammlung. 4. Auflösung und Liquidation 4.1. Auflösung Die Auflösung des TCS Landesteils Bern-Mittelland kann nur an einer ausserordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden, die ausschliesslich zu diesem Zweck einberufen wird. Für die Auflösung ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich Liquidation Im Falle der Auflösung wird das Vermögen der TCS Sektion Bern übergeben, unter Ausschluss jeglicher Verteilung unter die Vereinsmitglieder. 6 Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland

7 5. Schlussbestimmungen Durch diese Statuten werden alle früheren statutarischen Bestimmungen aufgehoben. Sie treten mit der Genehmigung durch die TCS Sektion Bern in Kraft. Die Statuten wurden vom Vorstand am 19. Januar 2010 zuhanden der Hauptversammlung genehmigt. Beschlossen von der Hauptversammlung am 27. April Andreas Michel Präsident Jean-Marc Fries Geschäftsführer Genehmigt durch die TCS Sektion Bern am 13. September Christoph Erb Präsident Jean-Marc Fries Geschäftsführer Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland 7

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