Förderprogramm zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien

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1 Förderprogramm zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

2 Agenda I. Förderziele II. Rückblick III. Unterscheidungsmerkmale des neuen Förderprogrammes IV. Adressatenkreis V. Was wird gefördert I. Einzelmaßnahmen II. Optimierung von technischen Systemen VI. Antragstellung VII. Verwendungsnachweisverfahren 2

3 Förderziele Energieeffizienz-Ziele im Rahmen der Energiewende Senkung des Primärenergieverbrauches bis 2020 um 20 % und bis 2050 um 50 % gegenüber 2008 Senkung des Stromverbrauches bis 2020 um 10 % und bis 2050 um 25 % gegenüber 2008 Insbesondere Industrie und Gewerbe, verantwortlich für knapp ein Drittel des jährlichen Energieverbrauches, bieten hohe Potentiale für Energieeffizienzmaßnahmen Durch Senkung der Amortisationszeiten Anreize schaffen, um Investitionen in energieeffiziente Technologien zu fördern Schnellere Marktdurchdringung hocheffizienter Querschnittstechnologien 3

4 Rückblick Gesamtanzahl Anträge: Anzahl Einzelmaßnahmen: Anzahl systemische Optimierung: Anzahl bewilligte Anträge: Bewilligte Fördermittel: ca. 191 Mio. Euro Ausgezahlte Anträge: Auszahlungen: ca. 100 Mio. Euro Angestoßene Investitionen durch Auszahlungen ca. 400 Mio. Euro Endenergieeinsparung durch ausgezahlte Anträge ca kwh/a Stand: Mai

5 Unterscheidungsmerkmale des neuen Förderprogrammes Zusätzlicher Fokus auf Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und nutzung Erweiterung des Adressatenkreises Anhebung des maximalen Förderbetrages im Förderstrang Einzelmaßnahmen Weitergehende Förderung von industriellen oder gewerblichen Pumpensystemen im Förderstrang Optimierung von technischen Systemen Förderung von Neuanschaffungen Überarbeitung der Fördertatbestände Bei einer Optimierung von technischen Systemen keine zweite QST notwendig Maßnahmen von KMU und sonstigen Unternehmen können sowohl nach De-minimis -VO als auch nach Art. 38 AGVO gefördert werden 5

6 Adressatenkreis Unternehmen Beschäftigte Jahresumsatz Jahresbilanz- Summe Kleine < 50 < 10 Mio. Euro < 10 Mio. Euro Mittlere < 250 < 50 Mio. Euro < 43 Mio. Euro Sonstige < 500 Große > 500 Förderprogramm zielt auf alle Unternehmen der gewerblichen und industriellen Wirtschaft ab Erweiterung der Antragsberechtigung auf Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (große Unternehmen) Energiedienstleister mit vergleichbarer Unternehmensgröße 6

7 Von der Förderung ausgeschlossene Unternehmen: Unternehmen der Fischerei oder der Aquakultur Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Unternehmen des Steinkohlenbergbaus Freiberuflich Tätige Hersteller der jeweils geförderten Querschnittstechnologien Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit 25 % oder mehr beteiligt sind Kirchen sowie Unternehmen, an denen eine Kirche mit mindestens 25 % beteiligt ist Unternehmen der Kreditwirtschaft und des Versicherungsgewerbes oder eine vergleichbare Finanzinstitution Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Körperschaften 7

8 Förderprogramm Querschnittstechnologien Zwei verschiedene Förderstränge mit unterschiedlichen Bestimmungen und Voraussetzungen Einzelmaßnahmen: Förderung des Ersatzes und der Neuanschaffung von einzelnen Anlagen und Aggregaten durch hocheffiziente Technologien Vorgabe expliziter Energieeffizienzwerte für die jeweiligen Technologien Optimierung von technischen Systemen: Optimierung, Ersatz und Neuanschaffung zusammenhängender technischer Systeme Verpflichtung zur Energieberatung und Nachweis, dass insgesamt mindestens 25 % Endenergie eingespart werden 8

9 Fördertatbestände der Einzelmaßnahmen Elektrische Motoren und Antriebe, Drehzahlregelung Hocheffiziente Pumpen, Drehzahlregelung Hocheffiziente Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen, Drehzahlregelung Hocheffiziente Drucklufterzeuger, übergeordnete Steuerung, Leckagemessgerät Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung (entsprechend der Regelung im Merkblatt des BAFA) Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen 9

10 Einzelmaßnahmen - Fördervoraussetzungen Allgemein: Investitionsvolumen (Netto) muss mindestens betragen Keine Obergrenze für Investitionskosten Bis zu Förderung je Vorhaben möglich Technische Effizienzkriterien der jeweiligen Technologien müssen erfüllt werden (MEI, EEI, etc.) Kombination von Technologien im Verfahren möglich 10

11 Einzelmaßnahmen Art und Höhe der Förderung Investitionsförderung in Form der Anteilsfinanzierung Förderung nach De-Minimis oder AGVO Planungs- und Installationskosten von unabhängigen Dritten sind bis zu einem Anteil von maximal 30 % der Netto-Investitionskosten förderfähig Fördersätze: 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige und große Unternehmen 11

12 Einzelmaßnahmen Bestandteile einer Anlage Beispiel Absauganlage: Förderfähig sind nur die einzelnen Komponenten einer Anlage: Elektrische Motoren Ventilatoren Drehzahlregelung Die geforderten Effizienzkriterien müssen erfüllt werden Kosten der einzelnen Technologien müssen aus der Gesamtanlage ausgewiesen werden Nachweis über einzelne Position(en) auf der Rechnung 12

13 Fördertatbestände Optimierung von technischen Systemen Ziel des systemischen Ansatzes: Mehr Spielraum zur Steigerung der Energieeffizienz System als Ganzes: Optimierungsansätze erkennen, die Gesamtenergiebedarf des Systems reduzieren, für einzelne Komponenten aber nicht geeignet wären Leistung der Verbraucher anpassen an tatsächlichen Bedarf, überdimensionierte Anlagen ersetzen Förderfähige Maßnahmen: Bekannte Querschnittstechnologien aus dem Bereich der Einzelmaßnahmen Weitergehende Optimierung von Anlagen und Anlagenteilen des Systems Weitergehende Förderung von Pumpensystemen (Förderbetrag bis zu ) Messtechnik Energieberatung 13

14 Optimierung von technischen Systemen - Fördervoraussetzungen Netto-Investitionsvolumen > Euro Erstellung eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzepts durch externen Energieberater Endenergieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem Ist-Zustand Max. Förderbetrag Euro je Vorhaben bzw Euro bei Investitionen von mindestens Euro in Pumpensysteme 14

15 Optimierung von technischen Systemen Art und Höhe der Förderung Höhe der Zuwendung bei nachgewiesener Endenergieeinsparung von 25 % und mehr: 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige und große Unternehmen Planungs- und Installationskosten von unabhängigen Dritten sind bis zu einem Anteil von maximal 30 % der Netto-Investitionskosten förderfähig Förderung nach De-Minimis oder AGVO (große Unternehmen nur AGVO) Bei Neuanschaffungen ist zusätzlich zum Energieeinsparkonzept ein Nachweis zu erbringen, dass diese hocheffizient sind. 15

16 Nicht gefördert werden im Rahmen der Richtlinie u.a.: Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Energiemanagementsysteme Eigenleistungen des Antragstellers bereits begonnene Projekte Maßnahmen, die sich auf Wohngebäude beziehen Anlagen zur Wärmeerzeugung, einschließlich Wärmepumpen sowie Anlagen zur Verstromung von Abwärme Anlagen zur Kälteerzeugung Komplette Produktionsanlagen 16

17 Anforderungen an die Energieberatung Der Energieberater bzw. das Beratungsunternehmen muss nachweislich in der Energieeffizienz- Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie Energieberatung im Mittelstand gelistet sein. Der externen Energieberatung ist ein gültiges nach ISO zertifiziertes Energiemanagementsystem des Antrag stellenden Unternehmens gleichgestellt. Der vom Unternehmen eingesetzte Energieberater ist berechtigt, zur Untersuchung auch spezialisierte, externe Energieberater einzubinden. Die gesamte Verantwortung für die durchgeführte Beratung übernimmt der Energieberater, der mit dem Unternehmen den Beratungsvertrag abschließt. 17

18 Optimierung von technischen Systemen Förderung der Energieberatung Förderung der Energieberatung in Höhe von 60 % möglich, max Euro Aber auch: Förderung der Energieberatung kann im Rahmen des Programms Energieberatung im Mittelstand erfolgen eine Kumulation der Förderungen ist nicht zulässig Energieberatung im Mittelstand Energie-Audit QST-Förderung QST-Beratung Konzept Konzept Maßnahme Maßnahme 18

19 Berechnung des Förderbetrages Beispiel für eine Optimierung technischer Systeme Investitionskosten QST: Referenzkosten QST: Mehrkosten QST: Installationskosten: , davon maximal anrechenbar ( * 0,3) Fördersatz KMU: 30 % Ermittlung Förderbetrag (FB) nach De-minimis: FB = ( * 0,3) + ( * 0,3) = Ermittlung Förderbetrag (FB) nach AGVO*: FB = ( * 0,3) + ( * 0,3) = * Stand Mai

20 Optimierung von Produktionsanlagen Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen Projektträger Karlsruhe Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen Projektträger Karlsruhe Weitere Informationen unter: Förderung Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen 20

21 Fördermöglichkeiten für Beleuchtungsanlagen (LED) Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von LED-Beleuchtung nicht mehr vorgesehen ist. Eine Fördermöglichkeit für Investitionen in Beleuchtungsanlagen besteht jedoch seitens der KfW. Diese fördert mit Ihrem Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren Investitionen für energetische Sanierungen in gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden. Weitergehende Informationen unter: 21

22 Antragstellung Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsformular Angaben zum Unternehmen Angaben zu Querschnittstechnologien, Bestätigung der Effizienzkriterien Investitionskosten & Nebenkosten Zusätzliche einzureichende Dokumente bei Einzelmaßnahmen Handelsregisterauszug, Auszug aus der Handwerksrolle oder eine Gewerbeanmeldung Produktdatenblatt mit Nachweis des Effizienzkriteriums Zusätzliche einzureichende Dokumente bei der Optimierung von technischen Systemen Handelsregisterauszug, Auszug aus der Handwerksrolle oder eine Gewerbeanmeldung Energieeinsparkonzept oder Konzept zur Nutzung der Abwärme 22

23 Elektronische Antragstellung Eingabemaske vollständig ausfüllen* Zusätzliche Dokumente* hochladen Datei auswählen (max. 10 MB und PDF-Format) Datei hinzufügen Zur Übersicht : Daten bitte überprüfen Antrag absenden *Subventionserhebliche Tatsachen 23

24 Nachträgliche Änderungen im Antragsverfahren Unter können im Uploadbereich Änderungen und zusätzliche Dokumente dem Vorgang beigefügt werden. Der Upload von den einzelnen Dokumenten ist auf 10 MB und das Format PDF begrenzt. Der Antragsteller erhält mit der Eingangsbestätigung die benötigte Vorgangsnummer QST XXXXX 24

25 Verwendungsnachweisverfahren Einzureichende Dokumente: Verwendungsnachweisformular mit Erklärung über die Nicht-Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Mittel Angabe der Endenergieeinsparung nach Investitionsdurchführung Ausgabenübersicht Bankverbindung Fachunternehmererklärung De-minimis Erklärung über innerhalb der letzten drei Jahre erhaltene staatliche Beihilfen Kopie des Liefer- und Leistungsvertrages, Auftragsbestätigung Nachweis der Kosten, Rechnungen in Kopie Aktualisiertes Energieeinsparkonzept oder Bestätigung des Energieberaters 25

26 Verwendungsnachweisverfahren Aufstellung der beantragten und tatsächlichen Ausgaben Die Belege müssen eindeutig dem Verwendungszweck zuzuordnen sein. Bitte beachten Sie, dass Rabatte, Skonti und sonstige Reduzierungen von den Ausgaben abzuziehen sind. Dies gilt auch dann, wenn diese nicht in Anspruch genommen werden (z.b. Skonto). Beantragte Investitionskosten Die Ausgaben sind den beantragten Investitionskosten zu zuweisen! Die Ausgaben sind mit Rechnungen zu belegen! 26

27 Verfahrensablauf Antrag & Dokumente einreichen Eingang beim BAFA Prüfung Zuwendungsbescheid Liefer- und Leistungsverträge dürfen erteilt werden Bewilligungszeitraum: 9 Monaten Verwendungsnachweis & Dokumente einreichen Eingang beim BAFA Prüfung Auszahlung Einreichen des VNW maximal 3 Monate 27

28 Detaillierte Informationen entnehmen sie bitte unserer Webseite Energie Querschnittstechnologien FAQ / Formulare / Merkblätter / Rechtsgrundlage Ansprechpartner Telefon: QST@bafa.bund.de 28

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 29

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