Förderrichtlinie»Wir für Sachsen«

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1 Förderrichtlinie»Wir für Sachsen«Wir für Sachsen ( Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz) Der Freistaat fördert das bürgerschaftliches Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Sport nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vom Eine Zuwendung wird gewährt, wenn a. das bürgerschaftliche Engagement durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich beträgt, b. die freiwillig Engagierten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben und c. die freiwillig Engagierten nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst werden. Antragsberechtigte Projektträger sind unter anderem die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände und Vereine (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie bis zu 40 Euro monatlich erhalten. Die Fördermittel werden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz über die Bürgerstiftung Dresden (Erstempfänger) an die Projektträger (Endempfänger) ausgereicht. Anträge auf Förderung sind bis zum des Vorjahres bei der Bürgerstiftung Dresden einzureichen. Ein Beirat gibt Anregungen für die Auswahl der durch die Richtlinie geförderten Projekte.

2 Allgemeine Informationen Der Freistaat Sachsen fördert das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Sport. In Form eines Zuschusses sollen die freiwillig Engagierten insbesondere für Fahrt-, Porto-, Telefon- und Kopierausgaben sowie Aufwendungen für Büromaterialen oder ähnliche Ausgaben entschädigt werden. Für welche Vorhaben ist eine Förderung möglich? Gefördert werden können Projekte beispielsweise in den Bereichen: Behinderten- und Altenhilfe Kinder- und Jugendarbeit Wohnungslosenhilfe Integration von Spätaussiedlern und anderen Migranten Umwelterziehung und Naturschutz Heimatpflege und Laienmusik Unterstützung schulischer Bildung und Erziehung Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen Verkehrswacht, Verkehrssicherheit Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung, Kirche Auf welchen Grundsätzen beruht bürgerschaftliches Engagement? Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, gemeinwohlorientiert, öffentlich beziehungsweise im öffentlichen Raum angesiedelt und wird in der Regel gemeinschaftlich / kooperativ ausgeübt. Wer begleitet die Fördermittel-Vergabe? Projektträger erhalten die Zuwendung über die Bürgerstiftung Dresden. Für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements nach der Förderrichtlinie "Wir für Sachsen" gibt ein Landesbeirat Anregungen zur Auswahl der geförderten Projekte. Darüber hinaus können Regionalbeiräte die Bürgerstiftung Dresden bei der Entscheidung beraten. Konditionen Art der Förderung Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung

3 Höhe pauschale Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche von monatlich bis zu EUR 40,00 für durchschnittlich mindestens 20 Stunden freiwilliger Tätigkeit Dauer bis zu 12 Monate im Kalenderjahr Zuständige Stelle Bürgerstiftung Dresden Voraussetzungen Antragsberechtigte Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinden Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind Gemeinden und Gemeindeverbände Weitere Voraussetzungen Die Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn das bürgerschaftliche Engagement durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich beträgt, die freiwillig Engagierten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben und die freiwillig Engagierten nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind interne Verbands-, Vereins-, Vorstands- und Gemeindetätigkeiten (Ab 2014 können interne Tätigkeiten gefördert werden, wenn sie von jungen Menschen bis 26 Jahre wahrgenommen werden.) Tätigkeiten, die primär auf Mittel- oder Mitgliederakquise ausgerichtet sind Pflichtaufgaben, die aus einer beruflichen Tätigkeit, einer gesetzlichen oder ähnlich verbindlichen Verpflichtung eines Trägers resultieren Aufgaben, die sich unmittelbar aus der Verkündigung und Praktizierung religiöser, politischer oder weltanschaulicher Überzeugungen ableiten Aufgaben, die sich überwiegend aus der Wahrnehmung und Pflege von persönlichen Hobbys oder Interessen ergeben

4 Tätigkeiten, die sich aus der Sorge, Betreuung und Pflege der eigenen Persönlichkeit oder naher Angehöriger ergeben Tätigkeiten, die überwiegend der gastronomischen Versorgung von Besuchern oder Teilnehmern oder dem Verkauf von Waren dienen Reinigungs-, Pflege- und Reparaturarbeiten, die sich aus Pflichtaufgaben ergeben Verfahrensablauf Antrag Die erforderlichen Formulare und Merkblätter erhalten Sie bei der Bürgerstiftung Dresden, Sie können die Vordrucke auch in Amt24 online abrufen: Formulare / Merkblätter Liste "Formulare/Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte Füllen Sie die Antragsformulare aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Bürgerstiftung Dresden ein. Prüfung Die Bürgerstiftung prüft Ihren Antrag; Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss erhalten. Auszahlung Die Zuwendung fordern Sie als Projektträger in der Regel in zwei Raten bei der Bürgerstiftung Dresden an. Mit Anforderung der 2. Rate legen Sie einen zahlenmäßigen Zwischenverwendungsnachweis über die Weitergabe der bewilligten Mittel vor. Verwendungsnachweis Die Bürgerstiftung Dresden benötigt von Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes folgende Unterlagen: zahlenmäßiger Endverwendungsnachweis über die Ausreichung der bewilligten Mittel Sachbericht über das Projekt Bestätigung mit den Unterschriften der freiwillig Engagierten Erforderliche Unterlagen Antragsformular mit Anlagen (Namensliste, Projektbeschreibung) und Bestätigung der Gemeinnützigkeit Mittelabforderung Zwischen- und Endverwendungsnachweise

5 Formulare / Merkblätter Liste "Formulare & Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte Welche Formulare und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Antragsvordruck und dem Beiblatt zum Antrag. Frist/Dauer Antragsfrist bis zum 31. Oktober des Vorjahres Bewilligungszeitraum bis zu zwölf Monate im Kalenderjahr Auszahlung 1. Rate bis 30. April des Haushaltsjahres 2. Rate bis 30. September des Haushaltsjahres Kosten Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei. Rechtsgrundlage Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL "Wir für Sachsen") Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

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