Tarifergebnis 2016 beim DRK
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- Lisa Berg
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1 ViSdP: Sylvia Bühler, ver.di, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin, Bearbeitung: Angelika Spautz, Dezember 2016 Tarifergebnis 2016 beim DRK Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, 12/16 es ist geschafft, das Tarifergebnis der Tarifrunde 2016 ist unter Dach und Fach. Die Redaktionsverhandlungen konnten am 30. November 2016 abgeschlossen werden. Die Tarifverträge sind unterzeichnet. Für die Beschäftigten ergeben sich durch den Tarifabschluss deutliche Verbesserungen. Nachstehend werden die wesentlichen Elemente des umfangreichen Tarifabschlusses erläutert. Inhalt Seite Entgelterhöhung, Urlaub 1 Umkleide- und Übergabezeiten 2 Arbeitszeit Rettungsdienst 3 Eingruppierung Notfallsanitäter 3 Tabellen 4 Sozial- und Erziehungsdienst (siehe dazu auch Sonderinfo) 6 Entgelterhöhung erreicht, Urlaub erhöht Entgelterhöhung für alle Beschäftigten sowie Auzubildende, SchülerInnen und PraktikantInnen: zum 1. August 2016 um 2,4 Prozent sowie zum zum 1. März 2017 um weitere 2,35 Prozent. Die Arbeitgeber haben zugesagt, die Tariferhöhung so schnell wie möglich umzusetzen. Die nächsten Verhandlungen zum Entgelt können 2018 geführt werden. Ziel ist weiterhin die Angleichung an die Entgelte des Öffentlichen Dienstes gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Erhöhung des Urlaubs um 3 Tage für unter 10 jährig Beschäftigte: ab Januar 2017 auf 28 und ab Januar 2019 auf 29 Arbeitstage
2 14 Minuten Umkleide- und Übergabezeiten ab 01.Januar Absatz 8 Reformtarifvertrag DRK lautet künftig: 1 Die Arbeitszeit beginnt und endet am jeweils zugewiesenen Arbeitsplatz. 2 Mitarbeiter, die ihren Dienst in vollständig angelegter vorgeschriebener Schutz-/Dienstbekleidung antreten und beenden und deshalb ihre Schutz-/Dienstbekleidung bereits vor Dienst- /Schichtbeginn anlegen und erst nach Dienst-/Schichtende im Betrieb ablegen müssen, erhalten hierfür pro Dienst/Schicht, für den/die diese Verpflichtung besteht, eine pauschale Zeitgutschrift von insgesamt 14 Minuten gewährt. Gilt für alle Bereiche mit vorgeschriebener Schutz-/ Dienstkleidung 3 Im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter kann stattdessen eine entsprechende zusätzliche Vergütung für diese Zeit gewährt werden. 4 Diese Zeiten sind keine Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne nach dem Arbeitszeitgesetz. 5 Diese Zeitgutschrift erfolgt nicht, sofern An- und Ablegen der Schutz-/Dienstbekleidung innerhalb der im Betrieb geltenden Dienst-/Schichtzeiten erfolgt und deshalb bereits als Arbeitszeit gewertet wird. 6 Mit der pauschalen Zeitgutschrift sind etwaige Zeiten einer Schichtübernahme und/oder -übergabe mit abgegolten. 7 Für die Mitarbeiter günstigere Regelungen zu pauschalen Zeitgutschriften für Umkleidezeiten und Zeiten zur Schichtübernahme und/oder -übergabe in bei Inkrafttreten dieser tariflichen Regelung bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt. 8 Für die Mitarbeiter ungünstigere Regelungen in bei Inkrafttreten dieser tariflichen Regelung bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen werden durch diese tarifliche Regelung ersetzt. Bessere betriebliche Regelungen bleiben bestehen schlechtere werden angepasst 2
3 Einstieg in die Verkürzung der Arbeitszeit im Rettungsdienst geschafft! ab 1.Januar 2017 auf 47 Wochenstunden, ab 1.Januar 2018 auf 46 Wochenstunden, ab 1.Januar 2019 auf 45 Wochenstunden Die Dienstpläne müssen entsprechend angepasst werden. Wechselschichtzulage: für Alle ab 1. Juli Eingruppierung NotfallsanitäterIn ab 1. Juli 2017 Eingruppierung NotfallsanitäterIn: ab 1. Juli 2017, wird eine neue Entgeltgruppe 9c (90%Jahressonderzahlung) eingeführt. Die Höhergruppierung erfolgt in der gleichen Stufe unter Mitnahme der bisherigen Stufenlaufzeit. Die Regelungen zum Garantiebetrag bei Höhergruppierungen gelten entsprechend. Die Entgeltgruppe 9c gilt für NotfallsanitäterInnen mit entsprechender Tätigkeit, NotfallsanitäterInnen in der Tätigkeit als RettungsassisstentInnen und NotfallsanitäterInnen als LeitstellendisponentInnen. 3
4 Ab Monatsentgelt (Monatlich in EUR) Entgelttabellen Auszubildende, SchülerInnen + PraktikantInnen Berufsbildungsgesetz (BBiG) - nach 8 der Anlage 3 ab ab im 1. Ausbildungsjahr 797,01 815,74 im 2. Ausbildungsjahr 852,24 872,27 im 3. Ausbildungsjahr 902,91 924,13 im 4. Ausbildungsjahr 973,21 996,08 Pflege/NotfallsanitäterIn - nach 3 der Anlage 3 a ab ab im 1. Ausbildungsjahr 923,36 945,06 im 2. Ausbildungsjahr 990, ,39 im 3. Ausbildungsjahr 1.098, ,55 Alten/Krankenpflegehilfe 847,54 867,46 PraktikantInnen ab ab SozialarbeiterIn 1.690, ,17 pharm.-techn. AssistentIn, ErzieherIn, RettungsassistentIn 1.445, ,53 KinderpflegerIn, MasseurIn, med. BademeisterIn 1.383, ,18 ab ab ÄrztInnen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 I 5.178, , , ,21 II 4.094, , , , ,72 I 5.300, , , ,70 II 4.190, , , , ,76 Beschäftigte (Anlage A1) EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,22 9a 2626, , , , , ,80 9b 2464, , , , , , , , , , , , , , , , , ,53 7a 2270, , , , , , , , , , , ,28 6a 2178, , , , , ,28 6b 2178, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,44 4
5 Ab Monatsentgelt (Monatlich in EUR) Ab Monatsentgelt (Monatlich in EUR) EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,63 9a 2687, , , , , ,92 9b 2522, , , , , , , , , , , , , , , , , ,73 7a 2323, , , , , , , , , , , ,41 6a 2230, , , , , ,41 6b 2230, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,30 1 0, , , , , ,65 EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,63 9a 2687, , , , , ,92 9b 2522, , , , , ,92 9c 2776, , , , , , , , , , , , , , , , ,73 7a 2323, , , , , , , , , , , ,41 6a 2230, , , , , ,41 6b 2230, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,65 5
6 Ab Monatsentgelt (Monatlich in EUR) Ab Monatsentgelt (Monatlich in EUR) K-Tabelle (Anlage A2) Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen 12a 4.035, , , ,04 11b 4.035, , ,83 11a 3.662, , ,50 10a 3.538, , ,87 9 d 3.451, , ,56 9 c 3.352, , ,88 9 b 3.054, , ,39 9 a 3.054, , ,48 8a 2.553, , , , , ,48 7a 2.373, , , , , ,20 4a 2.135, , , , , ,56 3 a 2.043, , , , , ,25 Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen 12a 4.130, , , ,05 11b 4.130, , ,19 11a 3.748, , ,02 10a 3.621, , ,95 9 d 3.532, , ,81 9 c 3.431, , ,46 9 b 3.126, , ,72 9 a 3.126, , ,26 8a 2.613, , , , , ,26 7a 2.428, , , , , ,57 4a 2.185, , , , , ,30 3 a 2.091, , , , , ,53 Sozial- und Erziehungsdienst Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst konnte die Übernahme der Eingruppierungsregelungen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst, zum 1. August 2016 erreicht werden. Zur Umsetzung der Regelungen gibt es ein gesondertes Info. 6
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