Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) Zulassungsvoraussetzungen
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- Hildegard Hafner
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1 Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) Zulassungsvoraussetzungen Ausgabe Mai 2017
2 Vorstudium mit 180 ECTS 2
3 Vorstudium mit 210 ECTS 3
4 4 Zulassungsvoraussetzungen (Auszug): - Mind. 6 Semester Studium BWL/WiWi/WR - Mind. 30 ECTS Rechtskenntnisse - Abschlussnote 2,4 oder besser oder vorläufige Durchschnittsnote von 2,0 bei /210 ( /180) bisher erreichten ECTS oder besser oder vorläufige Durchschnittsnote von 2,2 bei /210 ( /180) bisher erreichten ECTS oder besser. - Mindestens 174/210 ECTS oder 148/180 ECTS zum Zeitpunkt der Bewerbung erreicht Näheres auf den nächsten Seiten!
5 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang Wirtschaftsrecht Neben der Abschlussnote oder der vorläufigen Durchschnittsnote sind für eine (vorläufige) Zulassung Kenntnisse des deutschen Rechts im Umfang von 30 ECTS erforderlich. Nachfolgend haben wir ein paar Beispiele für Sie zusammengefasst, die auf dem Fächerkatalog des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaft an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm basieren.
6 6 1) Aufstellung der anerkennungsfähigen ECTS Recht im Bachelor BW nach der SPO 2012 (bis WS 19/20) Alle Rechtsmodule ECTS Min. Max. WPR 8 Buchführung und Bilanzierung 5 Betriebliche Steuern 5 Arbeitsrecht 5 Schwerpunkt Rechnungswesen 14 * Schwerpunkt Unternehmensbesteuerung 14 * Schwerpunkt Betriebswirtschaftliche 14 * Steuerlehre Schwerpunkt Wirtschaftsrecht 14 * AWPF 2 ** FWPF International Accounting and Taxation 2 *** Praktisches Studiensemester 24 ~ Fallstudienseminar 3 ~ Bachelorarbeit inkl. Seminar 15 ~ ~ Gesamt * *Wahl der Schwerpunkte hier beispielhaft; es sind drei Schwerpunkte zu belegen **Es ist ein AWPF zu belegen ***Es sind 3 FWPFs zu belegen
7 7 2) Aufstellung der anerkennungsfähigen ECTS Recht im Bachelor BW nach der SPO 2016 (ab WS 16/17) Alle Rechtsmodule ECTS Min. Max. WPR 5 Buchführung und Bilanzierung 5 Betriebliche Steuern 5 Schwerpunkt Rechnungswesen 12 * Schwerpunkt Unternehmensbesteuerung 12 * Schwerpunkt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 12 * Schwerpunkt Wirtschaftsrecht 12 * AWPF 2 FWPF Arbeitsrecht 2 FWPF International Accounting and Taxation 2 Virtuelle Unternehmensführung 5 ~ Praktisches Studiensemester 24 ~ Praxisforschungsseminar 6 ~ Projektmanagement und arbeit 6 ~ Bachelorarbeit inkl. Seminar 15 ~ Gesamt 15 55* - 111* *Wahl der Schwerpunkte hier beispielhaft; es sind drei Schwerpunkte zu belegen **Es ist ein AWPF zu belegen ***Es sind 2 FWPFs zu belegen
8 8 FAQ zur Zulassung/Bewerbungsverfahren 1. Wann und wie kann ich mich für den LL.M. bewerben? (S. 9) 2. Welche Voraussetzungen für eine Zulassung muss ich erfüllen? (S. 9) a) Direkte Zulassung (S. 9) b) Vorläufige Zulassung (S. 10) c) Nachträgliche Zulassung (S. 11) 3. Wie kann ich meine Kenntnisse im deutschen Recht nachweisen? (S. 12) 4. In welcher Form muss ich den Antrag auf nachträgliche Zulassung stellen, und wo muss ich diesen einreichen? (S. 12) 5. Was bedeutet es, wenn ich eine vorläufige befristete Zulassung erhalten hat? (S. 13) 6. Wenn ich mein Studium noch nicht abgeschlossen habe: Bis wann muss ich mein Zeugnis spätestens vorlegen? (S. 14) 7. Warum muss ich noch 30 ECTS nachholen? (S. 14) 8. Wie funktioniert das Nachholen der fehlenden 30 ECTS bei einem Vorstudium mit 180 ECTS? (S. 14) 9. Ich habe bereits ein (freiwilliges) Praktikum abgeleistet oder Berufserfahrung. Kann ich mir diese Zeiten auf das Praktikum anrechnen lassen? (S. 15)
9 9 1. Wann und wie kann ich mich für den LL.M. bewerben? Sie können sich jährlich zum Wintersemester und Sommersemester bewerben. Bewerbungszeitraum ist jährlich für das Wintersemester: 2. Mai bis 31. Mai für das Sommersemester: 15. November bis 15. Dezember 2. Welche Voraussetzungen für eine Zulassung muss ich erfüllen? Sie können entweder a) direkt, b) vorläufig oder c) nachträglich zugelassen werden. Ausschlaggebend hierfür sind Notendurchschnitt, Rechtskenntnisse und abgeleistete ECTS. Näheres auf den nachfolgenden Seiten. a) Direkte Zulassung Für eine direkte Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (Master of Laws - LL.M.) sind folgende Qualifikationsvoraussetzungen zu erfüllen (Auszug): ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder gleichwertiges Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss sowie Rechtskenntnisse im Umfang von mindestens 30 ECTS-Leistungspunkten und einem Prüfungsgesamtergebnis von 2,4 oder besser
10 10 oder der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs Bachelor of Laws (LL.B.) mit einem Prüfungsgesamtergebnis von 2,4 oder besser oder das erfolgreich abgelegte Erste Juristische Staatsexamen mit einem Prüfungsgesamtergebnis von 6,5 Punkten oder besser. b) Vorläufige Zulassung Studieren Sie in einem der oben genannten Bachelorstudiengänge, haben Ihr Studium aber noch nicht abgeschlossen, können Sie dennoch direkt, jedoch vorläufig zum Studium zugelassen werden, wenn Sie mindestens 174 ECTS (bei Studium 210 ECTS) bzw. 148 ECTS (bei Studium 180 ECTS), einen vorläufigen Notendurchschnitt 1. von 2,0 oder besser im Bereich von 174 bis 194 bereits erbrachter ECTS-Leistungspunkte oder 2. von 2,2 oder besser im Bereich von 195 bis 209 bereits erbrachter ECTS-Leistungspunkte von 210 ECTS-Leistungspunkten oder
11 11 1. von 2,0 oder besser im Bereich von 148 bis 164 bereits erbrachter ECTS-Leistungspunkte oder 2. von 2,2 oder besser im Bereich von 165 bis 179 bereits erbrachter ECTS-Leistungspunkte von 180 ECTS-Leistungspunkten sowie Kenntnisse des deutschen Rechts im Umfang von 30 ECTS zum Zeitpunkt der Bewerbung erreicht haben. Ausnahme: Jurastudium; hier ist eine vorläufige Zulassung ohne Erstes Staatsexamen nicht möglich c) Nachträgliche Zulassung Sollten Sie nicht die Voraussetzungen für eine direkte oder vorläufige Zulassung erfüllen, besteht die Möglichkeit bis spätestens 1 Monat nach Semesterbeginn einen formlosen Antrag auf nachträgliche Zulassung an das Studienbüro zu richten, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits 30 ECTS Kenntnisse des deutschen Rechts nachweisen konnten und bis zum Ende der Antragsfrist ein Abschlusszeugnis von 2,4 oder besser oder von 6,5 Punkten oder besser vorweisen können.
12 12 3. Wie kann ich meine Kenntnisse im deutschen Recht nachweisen? Grundsätzlich müssen Fächer für die Anerkennung einen rechtlichen Bezug aufweisen. Welche Fächer dies sein können, sehen sie exemplarisch auf den Seite 6 und In welcher Form muss ich den Antrag auf nachträgliche Zulassung stellen, und wo muss ich diesen einreichen? Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag. Bitte reichen Sie Ihren Antrag samt beglaubigter Kopie Ihres Abschlusszeugnisses fristgerecht (bis spätestens 1 Monat nach Semesterbeginn) im Studierendenservice ein. Hier ein Beispiel: Betreff: Antrag auf nachträgliche Zulassung zum Studium Hiermit beantrage ich, (Name), die nachträgliche Zulassung zum Studiengang Master Wirtschaftsrecht zum Sommer-/Wintersemester. Mein Abschlusszeugnis ist als beglaubigte Kopie beigefügt. (Datum, Unterschrift)
13 13 5. Was bedeutet es, wenn ich eine vorläufige befristete Zulassung erhalten habe? Wenn Sie noch keinen Abschluss vorweisen können oder 30 ECTS nachholen müssen, werden Sie vorläufig für den Masterstudiengang zugelassen. Das bedeutet, dass Sie nur unter bestimmten Auflagen zum Studium zugelassen sind, die Sie bis zu einer bestimmten Frist erfüllt haben müssen. Ansonsten erfolgt die Exmatrikulation. Auflage kann sein, ein Praktikum nachzuholen (Nachqualifikation) oder das Abschlusszeugnis vorzulegen, manchmal auch beides. Die jeweilige Frist für den Nachweis der Auflagenerfüllung wird mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Frist für die Vorlage des Abschlusszeugnisses ist i. d. R. bei der Aufnahme des Studiums im Wintersemester bis spätestens 20. Dezember bzw. bei Aufnahme des Studiums im Sommersemester bis spätestens 20. Juni des gleichen Jahres gem. 4 Abs. 1 Ziff. 1.1 oder 1.2 (SPO). Die Nachqualifikation muss i. d. R. innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden.
14 14 6. Wenn ich mein Studium noch nicht abgeschlossen habe: Bis wann muss ich mein Zeugnis spätestens vorlegen? Bei der Aufnahme des Studiums im Wintersemester bis spätestens 20. Dezember bzw. bei Aufnahme des Studiums im Sommersemester bis spätestens 20. Juni des Jahres der Studiumsaufnahme. 7. Warum muss ich noch 30 ECTS nachholen? Laut Kultusministerkonferenz müssen für die Verleihung des Mastergrades insgesamt 300 ECTS und 10 Semester (Bachelorund Masterstudiengang) erfüllt sein. Bei einem Vorstudium mit 180 ECTS und einem Masterstudium von 3 Semestern Regelstudienzeit sowie 90 ECTS sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weshalb der Erwerb von zusätzlichen 30 ECTS erforderlich ist. 8. Wie funktioniert das Nachholen der fehlenden 30 ECTS bei einem Vorstudium mit 180 ECTS? In der Regel sind diese 30 ECTS mittels eines Praktikums nachzuholen. Näheres wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Hinweis: eine Anrechnung von freiwilligen Praktika ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
15 15 9. Ich habe bereits ein (freiwilliges) Praktikum abgeleistet oder Berufserfahrung. Kann ich mir diese Zeiten auf das Praktikum anrechnen lassen? Falls Sie eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und/oder eine einschlägige mindestens 24-monatige überwiegend zusammenhängende Tätigkeit ausgeübt oder ein mindestens 5-monatiges zusammenhängendes freiwilliges Praktikum während oder nach Ihrem Bachelorstudium abgeleistet haben, dann können Sie einen Antrag auf Anrechnung von berufspraktischen Zeiten stellen. Bitte beachten Sie: Der Antrag kann nur nach Immatrikulation gestellt werden und ist fristgerecht bei der Prüfungskommission abzugeben! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
16 Studiengangsleiter: Prof. Dr. Martin Heckelmann, LL.M. (Cornell) Telefon: 0911/ Lehrassistentin: Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Christine Schödel B.Tech. (Bellville/Kapstadt) Telefon: 0911/ Kontakt Fakultät Betriebswirtschaft Telefon: 0911/ , -2720, Ausgabe Mai 2017
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