Amtsblatt für die Stadt Speyer

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1 Amtsblatt für die Nr. 040/2015 Ausgabedatum: Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: I. Sitzung des Sozialausschusses am Tagesordnung Seite 1 II. Sitzung des Stadtrates am Tagesordnung Seite 2 III. Öffentliche Zustellung Zwangsstillegung KFZ SP-F1032 Mato Stipic Seite 3 IV. Öffentliche Zustellung Zwangsstillegung KFZ SP-EG4 Bogdan Tamasan Seite 3 V. Öffentliche Zustellung Bescheid der Führerscheinstelle Carsten Trautwein Seite 3 VI. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2015 Seite 3 VII. Bekanntmachung nach 45 KWG Ersatznachfolge Stadtrat Sandra Selg Seite 6 VIII. Bekanntmachung RVO verkaufsoffener Sonntag am Seite 7 IX. Verbraucherzentrale RLP Energieberatung in SP am Seite 8 Herausgeber Stadthaus Maximilianstraße Speyer I. Bekanntmachung über die 3. Sitzung des Sozialausschusses am Mittwoch, dem , 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12. Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. Beschäftigungspilot für Asylsuchende in Speyer - Sachstandsinformation VFBB 2. Modellprojekt nach 14 a AGSGB XII Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege Vorstellung der Ergebnisse des Abschlussberichtes 3. Modellprojekt "Lokale Allianz für Menschen mit Demenz" 4. ESF-Bundesprogramm "BIWAQ III" (Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier) 5. Asyl - aktuelle Entwicklungen 6. Gewährung von Zuschüssen zur Förderung sozialer Aktivitäten von Selbsthilfegruppen, Vereinen, Verbände und Initiativen Verteilerschlüssel Armuts- und Reichtumsberichterstattung für die 8. Verschiedenes FB 4 Telefon (06232) Telefax (06232) poststelle@stadt-speyer.de Internet

2 II. Bekanntmachung über die 13. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem , 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12. Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. Verabschiedung ausscheidender Ratsmitglieder; Martin Roßkopf (SWG) 2. Verpflichtung neuer Ratsmitglieder nach 30 GemO; Sandra Selg (SWG) 3. Rettungswache; Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom Mängelmelder; Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom Eh da-flächen; Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom Asylverfahren; Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom Gewerbesteuer der Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Verabschiedung eines Integrativen Stadtmarketingkonzeptes für die Stadt Speyer 9. Neufassung der Satzung für das Jugendamt der 10. Erweiterung der städt. Integrativen Kindertagesstätte Pusteblume 11. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der EntsorgungsBetriebe Speyer (EBS), Verwendung des Jahresergebnisses 12. Bestellung Wirtschaftsprüfer EntsorgungsBetriebe Speyer für das Wirtschaftsjahr Umbesetzung von Ausschüssen 14. Annahme und Verwendung von Spenden nach 94 Abs. 3 GemO 15. Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern B) Nichtöffentliche Sitzung 16. Finanzangelegenheiten 17. Wirtschaftsangelegenheiten 18. Verschiedenes FB Seite 2

3 III. Öffentliche Zustellung Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges Herrn Mato Stipic, zuletzt wohnhaft Grüner Winkel 2, Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-F1032 untersagt. Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt. FB IV. Öffentliche Zustellung Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges Herrn Bogdan Tamasan, zuletzt wohnhaft Tullastr. 51a, Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-EG4 untersagt. Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt. FB V. Öffentliche Zustellung Herr Carsten Trautwein, zuletzt wohnhaft in 4 a Rue de Forbach, Grosbliederstroff (CAS) / Frankreich, wird hiermit aufgefordert entsprechend dem Schreiben vom sich zu verhalten und zu handeln. Das Schreiben setzt Fristen in Gang, die rechtliche Auswirkungen auf den Adressaten haben und gilt hiermit als öffentlich zugestellt. Das Schreiben vom kann vom Adressaten oder seinem/seiner Bevollmächtigten bei der Stadtverwaltung Speyer, Führerscheinstelle, Industriestraße 23, Zimmer 3 + 4, Speyer, eingesehen werden. FB VI. 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG für das Jahr 2015 der vom Der Stadtrat hat aufgrund 98 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 419) in der jeweils geltenden Fassung in seiner Sitzung am folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom hiermit bekannt gemacht wird. Seite 3

4 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: gegenüber bisher Euro erhöht um Euro vermindert um Euro nunmehr festgesetzt auf Euro 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresüberschuss im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen der Gesamtbetrag der Auszahlungen die Veränderungen des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr Seite 4

5 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für zinslose Kredite von bisher verzinste Kredite von bisher Euro Euro auf zusammen von bisher Euro Euro auf auf 0 Euro Euro Euro 3 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt geändert: III. Friedhofsgebühren nach 1 der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der vom Nummer 3 Sonderleistungen wird in ihrer bisherigen Fassung gestrichen und wie folgt neu erfasst: 3. Sonderleistungen Für Sonderleistungen, die nicht zu den hoheitlichen Aufgaben der Friedhofsverwaltung gehören, werden Gebühren nach Art und Aufkommen der Leistung, Inanspruchnahme oder Zurverfügungstellung berechnet. Zu diesen Sonderleistungen gehören z.b.: Abräumung von Grabstätten Baumfällungen auf private Gräbern 4 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Euro und zum Euro. 1) 1) Die festgestellten Jahresabschlüsse 2012 ff. lagen zum Zeitpunkt der Drucklegung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 noch nicht vor. Hinweise 1. Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienstzeit (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude Maximilianstraße 90, Abteilung Finanzen, Zimmer 307, öffentlich aus. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass nach 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Seite 5

6 (1) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder (2) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Abs. 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Speyer, Stadtverwaltung gez. Hansjörg Eger Oberbürgermeister FB VII. Öffentliche Bekanntmachung Wahl zum Stadtrat der am 25. Mai 2014 Ersatznachfolge nach 45 KWG (Ersatzpersonen) Das bisherige Mitglied des Stadtrates der, Herr Martin Roßkopf, hat sein Mandat im Stadtrat der zum 30. September 2015 niedergelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt war er Mitglied des Stadtrates aufgrund des Wahlvorschlages der Speyerer Wählergruppe e.v.- Die Wahl zum Stadtrat der am 25. Mai 2014 wurde als Verhältniswahl durchgeführt. Die nicht berufenen Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags sind Ersatzleute. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Anzahl der auf sie entfallenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag. Nach dem Wahlergebnis vom 25. Mai 2014 waren im Wahlvorschlag der SWG Herr Dr. Bernd Lelling, Frau Maria Franz und Frau Beatrice Benz-Zacharias die nächsten nicht berufenen Bewerber. Sie haben die Wahl nicht angenommen. Danach rückt aus dem Wahlvorschlag der SWG als Bewerberin mit der nächst höchsten Stimmenzahl (1.995) Frau Sandra Selg, Ziegelofenweg 7, Speyer, nach. Sie hat die Wahl angenommen. Es sind keine Gründe bekannt, die die Übernahme des Ehrenamtes durch Frau Selg rechtlich ausschließen. Speyer, den 09. Oktober 2015 Stadtverwaltung gez. Hansjörg Eger Oberbürgermeister und Wahlleiter FB Seite 6

7 VIII. Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in den Verkaufsstellen der am letzten Sonntag im Oktober eines jeden Jahres Aufgrund des 10 des Landesladenöffnungsgesetzes vom (GVBl S. 351), wird für die folgende Rechtsverordnung dauerhaft erlassen: Die Verkaufsstellen in der dürfen am letzten Sonntag im Oktober eines jeden Jahres in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein. 1 2 (1) Die Vorschriften des 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom (GVBl Teil I S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung sind zu beachten. (2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. 3 Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag Beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen. 4 Zuwiderhandlungen gegen die 1, 2 Abs. 1 und 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach 15 des Ladenöffnungsgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom (BGBl. I S. 965) in der z. Zt. gültigen Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag kann nach 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes vom (BGBl Teil I S. 2319) in der z.zt. gültigen Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom (BGBl Teil I S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet werden. Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Alle in der Vergangenheit über diesen Sonntag erlassenen Rechtsverordnungen nach dem Ladenschlussgesetz werden hiermit aufgehoben. 5 6 Speyer, den Stadtverwaltung Speyer In Vertretung: gez. Frank Scheid Beigeordneter FB Seite 7

8 IX. Energieberatung: Hydraulischer Abgleich entscheidend für die Effizienz Verbraucherberatung Bahnhofstraße Ludwigshafen Pressestelle 06131/ Telefax 06131/ energie@vz-rlp.de Oftmals wird bei einer Heizungsmodernisierung dem Fabrikat des Kessels viel Bedeutung beigemessen. Tatsächlich ist aber die Qualität von Installation und Regelung mindestens genauso wichtig für die Effizienz des Heizungssystems. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale sind zwei Drittel der Brennwertheizungen nicht richtig eingestellt: Sie verbrauchen mehr Brennstoff als nötig. Insbesondere wird nach der Umrüstung auf Brennwerttechnik der hydraulische Abgleich vernachlässigt das ist die optimale Einstellung der Durchflussmenge durch jeden einzelnen Heizkörper. Sie muss jeweils auf das Rohrnetz, den Heizkörper und die Pumpe abgestimmt sein, sonst können Strömungsgeräusche auftreten oder die Heizkörper werden ungleichmäßig warm. Durch die Umstellung auf Brennwerttechnik verändert sich die Temperatur des Heizwassers und damit der Wasserdruck im gesamten System. Hier müssen die Durchflussmengen neu angepasst werden. Deshalb setzen Programme zur finanziellen Förderung der Heizungsmodernisierung auch einen hydraulischen Abgleich voraus. Besonders in besser gedämmten Häusern kann durch einen hydraulischen Abgleich viel Energie gespart werden: im Schnitt sind es 2 l Heizöl bzw. 20 kwh Gas pro Quadratmeter und Jahr. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet die Möglichkeit eines ausführlichen Beratungsgesprächs zu den Themen Heiztechnik und Heizungsoptimierung nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Die Energieberaterin hat am Dienstag, dem von bis Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / (kostenlos) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Verbraucherzentrale RLP / FB Stadtverwaltung Speyer, Hansjörg Eger Oberbürgermeister Bezugsnachweis: Das Amtsblatt der für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der Stadtverwaltung Speyer zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 (Jahresabo 61,00 ) Abteilung Hauptverwaltung je Ausgabe bei Lieferung frei Haus. Maximilianstraße 100 Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet Speyer unter der Adresse: Seite 8

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