(Hölderlin, Brief an seinen Bruder, )
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- Heike Giese
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1 Philosophie musst Du studieren, und wenn Du nicht mehr Geld hättest, als nötig ist, um eine Lampe und Öl zu kaufen, und nicht mehr Zeit als von Mitternacht bis zum Hahnenschrei. (Hölderlin, Brief an seinen Bruder, )
2 Herzlich willkommen! Programm: - Alle Informationen zum Studium - Fragen im Anschluss
3 Struktur Universität Koblenz-Landau Campus Koblenz Campus Landau Fachbereich II Institut für Kulturwissenschaft Seminar Philosophie Seminar Ethnologie Seminar Medienwissenschaft
4 Studiengänge Bachelor/Master of Education Ethik/Philosophie (Lehramt: GS, R+, Gym, BBS) Philosophie Natur & Kultur (2-Fach-Bachelor: Physik/Philosophie) BA/MA Kulturwissenschaft Andere Studiengänge: Diplom-Pädagogik, Magister, Computervisualistik,
5 Das Seminar Philosophie Hauptamtlich Lehrende Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Matthias Jung Prof. Dr. Jürgen Goldstein PD Dr. Martin F. Meyer Wissenschaftliche Mitarbeiter: Dr. Heiner Michel, Dr. Werner Moskopp, Lea Lentes, MEd., Tina Massing, M.A. Apl. Professoren, Privatdozenten, Lehrbeauftragte Sekretariat: Frau Bäurle Hilfskräfte Studentische Fachschaftsvertretung
6 Informationsquellen Homepage der Universität Allgemein: Seminar Philosophie: (Merkblätter, Modulnachweise, aktuelle Informationen) Homepages der Lehrenden: Material für LV FSV: Facebook, Sprechstunde, Vollversammlungen FB Gruppe: Ethik & Philosophie Uni Koblenz Schwarzes Brett des Seminars (E-Gebäude, 4. Stock)
7 Das Ethik-Studium Modulstruktur Leistungsnachweise Formalia/Regeln
8 Modulstruktur I
9 Modulstruktur II
10 Modulstruktur III Modulhandbuch detaillierte Beschreibung der Inhalte rechtliche Grundlage = Prüfungsordnung
11 Lehrveranstaltungen (LV) Vorlesungen (V) Seminare/Übungen (S/Ü) Blockveranstaltungen (Tutorien)
12 Belegung/Studium I Auswahl der LV nach Modul und Veranstaltungsart Beispiel: Modul 1 2 Vorlesungen, 2 Seminare Teilmodultitel Lehrveranstaltungstitel!
13 Belegung/Studium II Auswahl der LV erfolgt nach Modul (z.b. 1) und Lehrveranstaltungsart (V / S) Bei Beachtung dieser Faktoren: freie Wahl nach Interesse, Zeit o.ä. Teilmodulbezeichnung 1.2, 2.3 u.ä. weitestgehend irrelevant (Ausnahme: Modul 4.3!) Reihenfolge der Module nicht zwingend
14 Suche nach geeigneter LV in KLIPS Allgemeine Übersicht nach Titeln/Themen oder:
15 Auswahl/Übersicht direkt nach Modul (unter der Liste)
16 z.b. Modul 1/Modul 2
17 Dokumentation KLIPS Belegung, Stundenplanerstellung Prüfungsanmeldung Notenverbuchung Modulzettel zur Kontrolle für die Prüfer, Datensicherung und Übersicht
18
19 Leistungsnachweise (Teilmodule) = Voraussetzung für die Teilnahmeverbuchung Arten von Leistungsnachweisen: in Seminaren: individuelle Regelung durch Lehrende (siehe Klips-Ankündigung und Absprachen in erster Sitzung); aktive Teilnahme + z.b. Protokolle, Essays, Klausur in Vorlesungen: keine Unterschrift auf Modulnachweisen
20 Modulabschlussprüfungen Klausur 90 Minuten; Essayform Frage zu einem Seminar/einem Modul M1-Klausur: Grundlagen der Ethik (LV-übergreifend) Hausarbeit wissenschaftliche Ausarbeitung zu einem vereinbarten Thema; Umfang ca Seiten (je nach Modul/Vereinbarung) Kolloquium/Mündliche Prüfung Minuten zu einem Seminar/einem Modul Prüfungsform je nach Modul (siehe Prüfungsordnung) [weitere Hinweise siehe: Merkblätter auf der Homepage]
21 Modulabschlüsse: Anforderungen (PO 11, Absatz 1-2) Die Modulprüfungen werden studienbegleitend erbracht; sie schließen das jeweilige Modul ab. [ ] Eine Modulprüfung besteht grundsätzlich aus einer Prüfungsleistung, die sich auf die Stoffgebiete aller Lehrveranstaltungen des Moduls erstreckt.
22 Modul 4.3 Neuregelung gilt für Studienbeginn ab Sommersemester 2016 Teilmodul 4.3: ausschließlich Seminar Werkzeuge des Philosophierens (Frau Massing) Teilmodulnachweis: Klausur erfolgreiche Teilnahme am Seminar = notwendige Voraussetzung für die Modulabschlussprüfung in Modul 4 (Kolloquium)
23 Modul 4.3
24 Modul 4.3 Themen des Seminars: Grundlagen des Philosophierens Begriffe, Argumente, Logik, Analyse von philosophischen Texten, eigene Argumentationen aufbauen Dienstags, 8 Uhr, E 113
25 Natur & Kultur Belegung im Fach Philosophie nach Prüfungsordnung/Modulhandbuch N & K + Anhang der Prüfungsordnung BEd. Ethik/Philosophie bzw. BA/MA Kulturwissenschaft Modulnachweise für N&K: siehe Homepage
26 Formalia/Regeln 1. Leistungspunkte (PO 5, Absatz 2) Jedes Modul ist mit Leistungspunkten (LP) versehen, die dem ungefähren Zeitaufwand entsprechen, der in der Regel durch die Studierende oder den Studierenden für den Besuch aller verpflichtenden Lehrveranstaltungen des Moduls, die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes, den ggf. erforderlichen Erwerb von Leistungsnachweisen, die Prüfungsvorbereitung und die Ablegung der Modulprüfung aufzuwenden ist.
27 2. Anwesenheit (PO 5, Absatz 3) Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten für Module ist der erfolgreiche Abschluss der Modulprüfung gemäß 11 nach regelmäßiger Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls. [ ] Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. Nur in begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn der Veranstaltung bekannt, ob eine Anwesenheitskontrolle erfolgen wird. Bei Vorlesungen wird keine Anwesenheitskontrolle durchgeführt.
28 3. Täuschungsversuche/Plagiate (PO 18, Abs. 5/7) Versucht die Kandidatin oder der Kandidat das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als nicht ausreichend (5,0). Eine Kandidatin oder ein Kandidat, der den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung stört, kann von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden in der Regel nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als nicht ausreichend (5,0). In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss die Kandidatin oder den Kandidaten von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen. Bei schriftlichen Studienleistungen (außer bei Klausuren) hat die oder der Studierende bei der Abgabe der Arbeit eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Erweist sich eine solche Erklärung als unwahr oder liegt ein sonstiger Täuschungsversuch oder ein Ordnungsverstoß bei der Erbringung von Studienleistungen vor, gelten die Absätze 5 und 6 entsprechend.
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30 Ihre Fragen
(Hölderin, Brief an seinen Bruder, 13.10.1796)
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