Jagdrecht. Erkläre Selbsthilfemassnahmen. JaV, Art. 8. Für den Abschuss dürfen nur gestattete Jagdwaffen und Munition verwendet werden.
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- Henriette Krämer
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1 - Kurs 2 Frage 1 - Kurs 2 Antwort 1 Erkläre Selbsthilfemassnahmen JaV, Art. 8 Eine handlungsfähige Person, die durch Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder, Waschbär, Rabenkrähe, Elster, Saatkrähe, Eichelhäher, Türkentaube, Star, Amsel und verwilderte Haustaube einen Schaden an ihren Haustieren, landwirtschaftlichen Kulturen oder selber genutzten Liegenschaften erleidet, ist berechtigt, die Schaden verursachenden Tiere zu vergrämen oder so weit notwendig zu erlegen oder einzufangen und zu töten. - Kurs 2 Frage 2 - Kurs 2 Antwort 2 Selbsthilfemassnahmen: Welche Waffen sind für den Abschuss der Tiere zugelassen? JaV, Art. Für den Abschuss dürfen nur gestattete Jagdwaffen und Munition verwendet werden. Steinmarder, Baummarder und Vögel dürfen auch mit Kleinkalibergewehren erlegt werden. - Kurs 2 Frage 3 - Kurs 2 Antwort 3 Welche Tiere, die im Rahmen der Selbsthilfemassnahmen erlegt wurden, müssen innert zwei Tagen dem Wildhüter gemeldet werden? JaV, Art. 8 Füchse Dachse Stein- und Baummarder Waschbären - Kurs 2 Frage 4 - Kurs 2 Antwort 4 Wann und wie sind Selbsthilfemassnahmen verboten? JaV, Art. 9 a die Ausübung der Selbsthilfe in Gebieten mit Jagdverbot und im Walde, b bei Türkentauben, Staren und Amseln das Erlegen während der Zeit vom 1. März bis 15. Juni, c bei Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder sowie Waschbär das Erlegen ausserhalb des Umkreises von 100 Metern um bewohnte Gebäude und das Einfangen ausserhalb von Gebäuden und Vordächern, d der Einsatz von Hunden und Lockmitteln mit Ausnahme der Verwendung von Ködern in Kastenfallen.
2 - Kurs 2 Frage 5 - Kurs 2 Antwort 5 Ist das Verwenden von Fallen gestattet? Jede Verwendung von Wildfallen irgendwelcher Art ist verboten. JaV, Art Kurs 2 Frage 6 - Kurs 2 Antwort 6 In welcher speziellen Situation dürfen Fallen verwendet werden? JaV, Art. 20 Im Rahmen der Selbsthilfe ist die Verwendung von Kastenfallen im Innern von Gebäuden sowie unter Vordächern gestattet. Kastenfallen sind täglich mindestens zweimal zu kontrollieren. - Kurs 2 Frage 7 - Kurs 2 Antwort 7 Als Fallwild gelten alle: Was gilt als Fallwild? JaV, Art. 23 toten, kranken und verletzten Wildtiere oder Teile davon verlassene oder verwaiste Jungtiere. - Kurs 2 Frage 8 - Kurs 2 Antwort 8 Fallwild ist der Wildhüterin, dem Wildhüter oder der Kantonspolizei unverzüglich zu melden. Welches ist das korrekte Vorgehen nach dem Auffinden von Fallwild? JaV, Art. 23 Über dessen weitere Verwendung entscheidet das Jagdinspektorat. Fallwild darf nur unter unverzüglicher Meldung an die Wildhüterin oder den Wildhüter behändigt werden. Unverwertbares Fallwild kann der Finderin oder dem Finder überlassen werden, soweit es nicht für kantonale Zwecke verwendet wird.
3 - Kurs 2 Frage 9 - Kurs 2 Antwort 9 Welches Tier gehört zum Patent A mit seinen Kategorien? Gämsbock älter als 2 Jahre (Kategorie A1) Gämsgeiss älter als 2 Jahre (Kategorie A2) Gämsjährling (Kategorie A3) Murmeltier - Kurs 2 Frage 10 - Kurs 2 Antwort 10 Welches Tier gehört zum Patent B mit seinen Kategorien? Rehbock (Kategorie B1) Rehgeiss (Kategorie B2) Rehkitz (Kategorie B3) Feldhase / Schneehase / Waldschnepfe - Kurs 2 Frage 11 - Kurs 2 Antwort 11 Welches Tier gehört zum Patent C mit seinen Kategorien? Kronenhirsch mit beidseitiger Krone (Kategorie C1) Spiesser (Kategorie C2) übrige Stiere (Kategorie C3) Hirschkuh (Kategorie C4) Hirschkalb (Kategorie C5) - Kurs 2 Frage 12 - Kurs 2 Antwort 12 Welches Tier gehört zum Patent D mit seinen Kategorien? Keiler schwerer als 40 Kilogramm (Kategorie D1) Bache schwerer als 40 Kilogramm (Kategorie D2) Wildschweine bis 40 Kilogramm (Kategorie D3).
4 - Kurs 2 Frage 13 - Kurs 2 Antwort 13 Wer legt die jährlichen Jagdkondingente fest? Volkswirtschaftsdepartment - Kurs 2 Frage 14 - Kurs 2 Antwort 14 Dürfen milchtragende Gämsgeissen und Hirschkühe erlegt werden? Art. 11 JaV Milchtragende Gämsgeissen und Hirschkühe dürfen nicht erlegt werden. - Kurs 2 Frage 15 - Kurs 2 Antwort 15 Was ist zu tun, wenn irrtümlicherweise eine milchtragende Gämsgeiss oder Hirschkuh erlegt wurde? Art. 11 JaV Wird eine milchtragende Gämsgeiss oder Hirschkuh trotz sorgfältigem Ansprechen nicht erkannt und erlegt, muss die Erlegerin oder der Erleger das Tier in die Abschusskontrolle (hinten) eintragen und die in Anhang 2 festgelegte Gebühr entrichten. - Kurs 2 Frage 16 - Kurs 2 Antwort 16 Nachtansitz: In welcher Zeitperiode wird der Nachtansitz ausgeführt? Und an welchen Tagen? Art. 5 JaDV Vom 16. November bis Ende Februar 6 Nächten vor dem Vollmond Vollmondnacht 4 Nächten nach dem Vollmond Total 11 Nächte (Vollmondperiode)
5 - Kurs 2 Frage 17 - Kurs 2 Antwort 17 Nachtansitz: Welche Tiere dürfen bejagt werden? Art. 5 JaDV Wildschwein, Fuchs, Dachs Edelmarder, Steinmarder (beide Marderarten ausserhalb des Waldes), Waschbär, Marderhund Soweit eine Jagdberechtigung für diese Tierarten besteht. - Kurs 2 Frage 18 - Kurs 2 Antwort 18 Nachtansitz: Wie sind die Ansitz-Standorte geregelt und bis wann muss der Wildhüter informiert werden? Art. 5 JaDV Je Vollmondperiode darf der Ansitz an zwei Orten ausgeübt werden, sofern sie vor der erstmöglichen Ansitznacht bis 18 Uhr der örtlich zuständigen Wildhüterin oder dem örtlich zuständigen Wildhüter gemeldet worden sind. Während der Vollmondperiode darf höchstens einer der Ansitzorte gewechselt werden, sofern der Wechsel spätestens bis 18 Uhr des Vorabends gemeldet worden ist. - Kurs 2 Frage 19 - Kurs 2 Antwort 19 Nachtansitz: Wie sind die Schusszeiten geregelt? Art. 5 JaDV Bei genügender Sicht von 21 Uhr bis 5 Uhr. Dies gilt auch an den Schontagen im November. - Kurs 2 Frage 20 - Kurs 2 Antwort 20 Schontage: August und September = keine Schontage Wie sind die Schontage für alle Patente von August bis Februar geregelt? Oktober und November = Di/Do/Fr Schontage (ausgenommen Nachtansitz ab 16. November) Dezember, Januar und Februar = Keine Schontage
6 - Kurs 2 Frage 21 - Kurs 2 Antwort 21 Patent A? Gämswild Gämse und Murmeltier Kurs 2 Frage 22 - Kurs 2 Antwort 22 Patent B? Rehwild Reh Feldhase Schneehase Waldschnepfe (nur Berner Jura) Kurs 2 Frage 23 - Kurs 2 Antwort 23 Patent C? Hirsch Rothirsch Kurs 2 Frage 24 - Kurs 2 Antwort 24 Patent D? Wildschwein Wildschwein
7 - Kurs 2 Frage 25 - Kurs 2 Antwort 25 Patent E? Wasservögel Blässhuhn / Stockente / Entenbastarde Reiherente / Tafelente Kormoran Kurs 2 Frage 26 - Kurs 2 Antwort 26 Fuchs / Marderhund / Waschbär / verwilderte Hauskatze / verwilderte Haustaube Fuchs / Marderhund / Waschbär / verwilderte Hauskatze / verwilderte Haustaube Kurs 2 Frage 27 - Kurs 2 Antwort 27 Rabenkrähe / Elster / Eichelhäher / Saatkrähe Rabenkrähe / Elster / Eichelhäher / Saatkrähe (Rabenkrähenschwärme auf landwirtschaftlichen Kulturen mit Schadenpotential bis 28.2.) - Kurs 2 Frage 28 - Kurs 2 Antwort 28 Edelmarder / Steinmarder Edelmarder / Steinmarder
8 - Kurs 2 Frage 29 - Kurs 2 Antwort 29 Damhirsch / Sikahirsch / Mufflon Damhirsch / Sikahirsch / Mufflon Kurs 2 Frage 30 - Kurs 2 Antwort 30 Dachs Dachs Kurs 2 Frage 31 - Kurs 2 Antwort 31 Ringeltaube / Kolkrabe Ringeltaube / Kolkrabe Kurs 2 Frage 32 - Kurs 2 Antwort 32 Fasan / Türkentaube Fasan / Türkentaube
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