Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA

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1 Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA

2 REACH-CLP-Biozid Helpdesk

3 Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative chemische Bezeichnung Notrufnummer Listennummern Sachkunde Vom ES ins SDB Verwendungen, von denen abgeraten wird

4 SDB im Internet Können SDBs auch im Internet bereit gestellt werden? Ja, unter bestimmten Bedingungen. Die Lieferpflicht ist erfüllt, wenn der Kunde über einen Internetzugang verfügt er diesem Lieferweg ausdrücklich zustimmt er einen direkten Link zum passenden SDB zugeschickt bekommt Lieferpflicht ist nicht erfüllt, wenn der Kunde das Produkt nur dann erwerben kann, wenn er dieser Regelung zustimmt ggf. muss der Lieferant auch das SBD auf Papier zur Verfügung stellen

5 Haltbarkeit eines SDB Wann verliert ein Sicherheitsdatenblatt seine Gültigkeit? Ein Ablaufdatum für Sicherheitsdatenblätter gibt es grundsätzlich nicht. Ersteller des SDB ist verantwortlich für inhaltliche Richtigkeit/Aktualität des SDBs Solange inhaltlich richtig, Überarbeitung nicht notwendig bei neuen Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung oder sobald eine Beschränkung erlassen /Zulassung erteilt wurde ist eine Aktualisierung verpflichtend (Art. 31(9)) > Information an alle Kunden der vergangenen 12 Monate. neue datierte Fassung mit Anmerkung Überarbeitet am

6 Export Muss beim Export ein SDB zur Verfügung gestellt werden? Ja. Artikel 16 der VO (EG) Nr. 689/2008 über die Aus und Einfuhr gefährlicher Chemikalien: bei Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien ist ein SDB gemäß REACH VO beizufügen Informationen auf Etikett/im SDB so weit wie möglich in der/den Amtssprachen oder in einer/mehreren Hauptsprachen des Bestimmungslandes oder des vorgesehenen Einsatzgebietes ggf. bei den dortigen Behörden zu erfragen

7 Registrierungsnummer Muss für zurückgewonnene Stoffe eine Registrierungsnummer entlang der Lieferkette kommuniziert werden? Nein. Zurückgewonnene Stoffe, sind von der Registrierung ausgenommen Voraussetzungen: identischer Stoff wurde bereits registriert; Informationen nach Artikel 31 bzw. 32 liegen vor Recycler erhalten somit keine Registrierungsnummer > keine Registrierungsnummer im SDB Ggf. Erklärung im SDB sinnvoll, warum Stoff keine Registrierungsnummer angegeben wird Gilt auch für andere Ausnahmen von der Registrierungspflicht (z. B. Anhang IV und V)

8 Registrierungsnummer Muss eine Registrierungsnummer angegeben werden, wenn eine Genehmigung für die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff in einem Gemisch erteilt wurde? Nein. Notwendig ist nur die alternative chemische Bezeichnung des registrierten Stoffes sowie dessen Einstufung.

9 Alternative chemische Bezeichnung Kann eine alternative chemische Bezeichnung, die für einen Stoff in einem Gemisch gewährt wurde in der Lieferkette weiter verwendet werden? BAuA Ja. Alternative chemische Bezeichnung kann von weiteren Formulierern in derselben Lieferkette ebenfalls im SDB verwendet werden. ECHA Nein. Ein Formulierer dowstream in der Lieferkette muss selbst einen (gebührenpflichtigen) Antrag stellen. FAQ zu dieser Frage von BAuA gestoppt. bis 2015 nicht gebührenpflichtiger Antrag bei BAuA möglich

10 Notrufnummer Kann in einem deutschen SDB eine niederländische Notrufnummer angegeben werden? Ja. Entscheidend ist, das der/die AnruferIn kompetent in der/den Amtssprache(n) des MS beraten wird. Wo der Notfallinformationsdienst angesiedelt ist, spielt keine Rolle.

11 Listennummern Können die sog. Listennummern im Sicherheitsdatenblatt (SDB) verwendet werden? ECHA empfiehlt die Listennummern nicht in Dokumenten wie z. B. dem SDB zu verwenden Für Stoffe, die nur mit CAS Nummer oder ohne numerischen Identifikator, z. B. vorregistriert, vorangefragt oder für das Einstufungs und Kennzeichungsverzeichnis gemeldet, hat ECHA sog. Listennummern vergeben Struktur entspricht anderen EG Nummern Basieren jedoch nicht auf einem Rechtsakt und sind nicht validiert (Korrektheit der Stoff ID)

12 Sachkunde Wer ist bezüglich des Sicherheitsdatenblattes für die Sachkunde zuständig, Hersteller oder Händler? Erscheint der Händler als Hersteller auf dem Etikett und im SDB, ist er Lieferant > Verantwortung für die Inhalte des SDB Sachkunde kann mit eigenem Personal oder durch Beauftragung eines Dienstleisters wahrgenommen > privatrechtliche Frage

13 Vom ES ins SDB Müssen Informationen aus ES, die in den Hauptteil des SDBs integriert werden, als solche gekennzeichnet werden? ECHA Empfehlung in der neuen Version der Leitlinien für nachgeschaltete Anwender (Entwürfe auf der ECHA Hompage) > Ziel: auch nachgeschaltete Anwender weiter unten in der Lieferkette (z. B. Endanwender der Gemische) sollen gemäß Artikel 37 prüfen, ob ihre Verwendung abgedeckt ist > und ggf. DU CSR erstellen BAuA Nein. Wir empfehlen es auch nicht. Selbst wenn, entstehen aus unserer Sicht keine Verpflichtungen hinsichtlich Artikel 37 > Bezugspunkt in Artikel 37 ist das gelieferte Expositionsszenario Diskussion noch nicht abgeschlossen!

14 Verwendungen, von denen abgeraten wird Muss ein Hersteller im SDB alle ihm bekannten Verwendungen angeben, von denen er abraten will, die er kennt? Ja, es müssen alle Verwendungen angeben werden, die bekannt sind. Anhang II: Diese Liste muss nicht erschöpfend sein. > missverständlich Artikel 37 (3) Hersteller/Importeur/DU prüft die Verwendung > nicht sicher Information an DU, der ihm die Verwendung gemeldet hat Liefert keinem nachgeschalteten Anwender den Stoff, ohne die Begründung in das SDB (oder Art. 32 Informationen) aufzunehmen.

15 Noch Fragen? Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Friedrich Henkel Weg 1 25 D Dortmund clp biozid helpdesk.de Tel (Service Telefon der BAuA) Fax E Mail reach clp biozid@baua.bund.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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