Landesjugendmeisterschaft MV Seite 2
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- Dorothea Bergmann
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1 Landesjugendmeisterschaft MV Programm und Segelanweisung
2 Landesjugendmeisterschaft MV Seite 2 Programm Uhr Anmeldung Uhr Anmeldung Uhr Eröffnung im Schweriner Yacht-Club Uhr 1. Start nach den Wettfahrten Grillabend in allen veranstaltenden Vereinen nach den Wettfahrten Regattaessen für alle Teilnehmer in der Halle des Sozialministeriums am Marstall ca. 2 Stunden nach Wettfahrtende Siegerehrung in der Halle des Sozialministeriums am Marstall Wettfahrtleitung Kurs A Wettfahrtleitung: Ellen Neumann Klassen: 420er, Laser Radial, Laser 4.7, Europe Kurs B Wettfahrtleitung: Jörg Zimmermann Klassen: Opti A, Opti B, Cadet, Open Bic Jury Juryobmann: weitere Jury: Heiko Schwarz (Ratzeburg) Philip Müller (Rostock) Laura Kühlewind (Rostock) Ulf Lehmann (Schwerin) Reinhard Föt (Schwerin) Jürgen Wandel (Schwerin) Kai Erichsen (Schwerin) Karsten Bohnsack (Schwerin)
3 Landesjugendmeisterschaft MV Seite 3 Grußwort Liebe junge Seglerinnen und Segler, liebe Gäste, im Namen des Segler-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern darf ich alle Teilnehmer an den Landesjugendmeisterschaften 2017 unseres Verbandes, die Trainer und mitgereisten Gäste herzlich hier in der Landeshauptstadt Schwerin begrüßen. Der Jugendseglertag M-V hat mit der Vergabe seiner Meisterschaften in den Jüngsten- und Jugendbootsklassen nach Schwerin eines unserer schönsten aber auch anspruchsvollsten Reviere ausgewählt. Die beteiligten Schweriner Segelvereine haben sich bereits in der Vergangenheit mehrfach als professionelle Ausrichter von hochrangigen Regatten sowohl auf dem Land als auch auf dem Wasser ausgezeichnet. Somit also beste Voraussetzungen, diese Meisterschaften zum Erfolg zu führen. Viele freiwillige Helfer sind an der Durchführung dieser Landesjugendmeisterschaften beteiligt. Ihnen und allen Mitgliedern der beteiligten ortsansässigen Segelvereine gilt unser besonderer Dank, denn ehrenamtliche Arbeit ist heute leider nicht immer selbstverständlich. Ich wünsche allen Aktiven eine gute und faire Meisterschaft, der Wettfahrtleitung eine glückliche Hand, dem Schiedsgericht möglichst wenig - am besten keine - Arbeit und Ihnen allen einen angenehmen Aufenthalt in unserer schönen Landeshauptstadt Schwerin. In diesem Sinne Mast und Schotbruch. Bodo Bartmann Vorsitzender des SVMV
4 Landesjugendmeisterschaft MV Seite 4 Segelanweisung 1. Wettfahrtprogramm Wettfahrttage sind der September 2017, Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt ist am 09. September 2017, Uhr. Der Zeitpunkt des Ankündigungssignals der folgenden Wettfahrten wird entweder durch entsprechende Signalgebung im Anschluss an die vorausgehende Wettfahrt oder durch rechtzeitigen Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen bekannt gegeben. Es sind 6 Wettfahrten vorgesehen. Es werden folgende Klassenflaggen verwendet: Bahn A: 420er gelbe Flagge mit Klassenzeichen Laser Radial weiße Flagge mit Aufschrift Laser Europe Laser 4.7 Klassenflagge grüne Flagge mit Aufschrift Laser Bahn B: Cadet Open Bic Opti A Opti B Klassenflagge weiße Flagge mit Klassenzeichen weiße Flagge mit Klassenzeichen hellblaue Flagge mit gelbem Klassenzeichen 2. Wertung Es werden von 4 Wettfahrten alle gewertet, ab 5 gesegelten Wettfahrten wird die schlechteste gestrichen. Sonderwertungen gemäß Meisterschaftsordnung des SVMV. 3. Preise Es gibt Preise für die besten 3 Mannschaften der Klassen, gegeben vom Seglerverband Mecklenburg- Vorpommern. 4. Allgemeines Die Wettfahrten werden nach den WR von World Sailing, den Ordnungsvorschriften des DSV, den von der World Sailing Association oder dem technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung und den Segelanweisungen gesegelt. Für Werbung gilt World Sailing - Regulation 20. Die Segelanweisungen können durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen geändert werden. Änderungen werden bis spätestens um Uhr bekannt gegeben. Sie gelten ab dem folgenden Tag. Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien bereithalten (Ergänzung WR 78). Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. Alle Teilnehmer müssen Mitglied eines von ihrem nationalen Verband anerkannten Segelvereins sein und dürfen nicht von der World Sailing gesperrt sein (Regulation 19). In Ergänzung zu den WR 46 muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
5 Landesjugendmeisterschaft MV Seite 5 ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert. Steuermannswechsel ist nicht erlaubt. Mannschaftswechsel muss 2 Stunden vorher vom Wettfahrtleiter genehmigt werden. Regattateilnehmer dürfen während der Wettfahrt weder senden oder telefonieren, noch spezielle Funkmitteilungen erhalten. Mobiltelefone müssen während der Wettfahrt ausgeschaltet sein. Durch besondere Tonnen gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht durchfahren werden. 5. Sicherheitsbestimmungen Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönlichen Schaden oder Schäden an Eigentum, die durch Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben (Ergänzung WR 4). Bei Sturmwarnung und Vorsichtsmeldung oder Zeigen der Flagge Y im Hafen oder auf einem Boot des Wettfahrtkomitees müssen von allen Seglern Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht. Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation führen (Ergänzung WR 1.2 und 40). Das Wettfahrtkomitee behält sich vor, ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten. Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich dem Wettfahrtkomitee oder dem Wettfahrtbüro bekannt geben. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus einer Wettfahrt oder der Wettfahrtserie. 6. Bekanntmachungen an Land Mitteilungen des Wettfahrtkomitees oder des Protestkomitees erfolgen durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen. Sie befindet sich in der Bootshalle des SYC bzw. im Bootshaus des SSV. Alle Informationen sind auch online auf verfügbar. Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale am Hafenmast signalisiert: - Flagge L : an der offiziellen Tafel ist eine Bekanntmachung ausgehängt - Antwortwimpel AP : Startverschiebung - Flagge AP über A : Heute keine Wettfahrt - Flagge AP über H : Auslaufverbot - Flagge Y : Schwimmwesten vor dem Auslaufen anlegen
6 Landesjugendmeisterschaft MV Seite 6 7. Start Die Wettfahrten werden nach WR 26 wie folgt gestartet: Signal Flagge Zeit bis zum Start Ankündigung Klassenflagge 5 min Vorbereitung Flagge P, I, U, oder Schwarze Flagge 4 min Flagge P, I, U, oder Schwarze Flagge gestrichen 1 min Start Klassenflagge gestrichen min Starten mehrere Klassen, kann das Ankündigungssignal für die folgende Klasse frühestens 1 min nach dem Startsignal der vorher gestarteten Klasse erfolgen. Die Startlinie wird gebildet durch einen Mast mit orangener Flagge auf dem Startschiff und der Startlinienbegrenzungstonne mit pinkfarbener Flagge an der Backbordseite des Startschiffes. Wird die orangene Flagge gesetzt, erfolgt das Ankündigungssignal frühestens in 5 min. Zusätzlich kann eine innere Begrenzungstonne gesetzt werden. Boote, die nicht 5 min nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet. 8. Bahnen Die Bahnmarken der Bahn A sind orangene Bojen. Die Bahnmarken der Bahn B sind gelbe Bojen. Das Wettfahrtkomitee legt vor dem Start von der Startlinie aus gegen den Wind die Bahnmarke 1. Das Wettfahrtkomitee kann am Startschiff den Kurs zur Bahnmarke 1 anzeigen. Anschließend werden die anderen Bahnmarken entsprechend der Kursskizze gelegt. Alle Bahnmarken sind backbord zu runden, außer Gate 1 bzw. Gate 2 (Torbahnmarken), welche aus Richtung der letzten Bahnmarke kommend durchfahren werden müssen. Liegt kein Gate aus, gilt die verbleibende Marke als Bahnmarke und ist backbord zu runden.
7 Landesjugendmeisterschaft MV Seite 7 Kursskizze Markenfolge Kurstafel 1: Kurstafel 2: Start- 1 2 Gate 2 2 Gate 2 Ziel Start- 1 Gate Gate 2 Ziel
8 Landesjugendmeisterschaft MV Seite 8 9. Änderung des nächsten Bahnschenkels Zusätzlich zur WR 33: Die nächste Bahnmarke ist bzw. wird unter Beibehaltung des Bahnschemas verlegt und durch eine neue Bahnmarke (Kurs A: gelbe Boje; Kurs B: orangene Boje) ersetzt. Die ursprüngliche Bahnmarke wird so bald wie möglich entfernt. 10. Ziel Die Ziellinie wird gebildet durch das Peildreieck des Zielschiffes und einer Zielbegrenzungsboje mit blauer Flagge achteraus des Zielschiffs oder wie in Regel 32.2 der WR (Bahnabkürzung) beschrieben. Signalflagge L am Zielschiff bedeutet: Eine weitere Wettfahrt ist geplant. 11. Beendigung der Wettfahrt, Zeitbegrenzung Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der Flagge Blau angezeigt. Die Wettfahrt ist spätestens 20 min nach Zieldurchgang des ersten Bootes der Klasse bzw. Gruppe beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben gewertet. Die Sollzeit für das erste Boot beträgt 45 min, das Zeitlimit 90 min. In Abänderung von WR 62.1 ist das Nichteinhalten kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. 12. Proteste, Ersatzstrafen Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31 ausgeführt hat, muss dies innerhalb der Protestfrist schriftlich im Wettfahrtbüro melden. Nichtgemeldete Strafen gelten als nicht ausgeführt. Jedes Boot, das protestieren will, muss dem Wettfahrtkomitee sofort nach dem Zieldurchgang die Protestabsicht am Protestschiff mitteilen. Das Protestschiff liegt steuerbordseits der Ziellinie, gekennzeichnet mit einer roten Flagge. Die Protestfrist beginnt mit Ende der Wettfahrt (bei direkt aufeinander folgenden Wettfahrten, der letzten Wettfahrt des Tages) und dauert 60 min. (Ergänzung WR 61.3) Die Proteste sind auf dem offiziellen Formular im Regattabüro innerhalb der Protestfrist einzureichen, Formulare sind dort erhältlich. Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Einganges verhandelt. Beginn und Reihenfolge werden an der Tafel für Bekanntmachungen spätestens 30 min nach Ende der Protestfrist ausgehängt. Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegebenen Zeit vor dem Verhandlungsraum bereitzuhalten. Für die Wettfahrten gilt Anhang P. In Abänderung von Anhang P wird Regel P1 sowohl bei Verletzung von WR 42 (gelbe Flagge) als auch von WR 31 (blaue Flagge) angewendet. Entsprechende Proteste nach Regel P2 werden zusammengezählt. In Abänderung von WR 66 werden am letzten Wettfahrttag Anträge von Booten auf Wiederaufnahme einer Protestverhandlung nicht später als eine Stunde nach Verkündigung der Entscheidungen angenommen. Vermessungsproteste oder Einwendungen über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den vorangegangenen Tagen zumutbar gewesen wäre, werden am Tag der letzten Wettfahrt nicht mehr angenommen.
9 Landesjugendmeisterschaft MV Seite Bojenberührung Wird durch ein Mitglied des Protestkomitees ein Boot erkannt, das gegen Regel 31 (Berührung einer Bahnmarke) verstößt und sich nicht entsprechend Regel 44.2 entlastet hat, kann der Schiedsrichter von diesem Boot die sofortige Ausführung zweier Strafdrehungen gemäß Regel 44.2 fordern. Die Aufforderung erfolgt, indem der Schiedsrichter sobald als möglich ein Schallsignal gibt, mit der blauen Flagge auf das Boot zeigt und seine Segelnummer ruft. Folgt das Boot der Aufforderung nicht, wird es ohne Verhandlung disqualifiziert (Ergänzung WR 63.1). Siehe auch Punkt 12 dieser Segelanweisung. 14. Sperrzone Motorboote Trainer- und Begleitbooten ist es ab dem Ankündigungssignal einer Wettfahrt nicht erlaubt, den möglich zu segelnden Kurs zu befahren. Diese Sperrzone kann durch entsprechende Signalgebung auf den Schiffen der Wettfahrtleitung aufgehoben werden. Beim Setzen der Signalflagge V ist es allen Begleitfahrzeugen erlaubt, zu Sicherungszwecken in den Kurs zu fahren und sind gleichzeitig verpflichtet, Hilfe zu leisten. Das Nichtbefolgen dieser Regel kann zu Bestrafungen der betreuten Segler führen; die Strafe liegt im Ermessen der Jury. Alle Trainer müssen sich vor dem ersten Start bei der Anmeldung registrieren und ihre betreuten Segler angeben. Die erteilte Registriernummer ist auf der Backbordseite des Motors anzubringen.
10 Landesjugendmeisterschaft MV Seite 10 Organisation Wasser
11 Landesjugendmeisterschaft MV Seite 11 Kurs A - SYC Tel. Org. Büro: Ekkehard Schulz Kurs B - SSV Tel. Org. Büro: Bernhard Kaatz Hafenmeister SYC: Lambert Nöhlen Hafenmeister SSV: Hartmut Basener Hafenmeister SVTh: Peter Gramatzki Hafenmeister SCS: Heiko Werner Hafenmeister SSH: Peter Schäfer Regattainformationen, Ergebnisse unter: Im Notfall DRK: DLRG:
12 Landesjugendmeisterschaft MV Seite 12 Unsere Sponsoren: Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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