Antrag auf Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

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1 eingegangen am: Landeshauptstadt Kiel Jugendamt Holstenstraße 88-90, 5.Etage Kiel Antrag auf Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Vorbemerkungen Bitte lesen Sie die Anleitung zum Ausfüllen (auf der vorletzten Seite) genau durch. - Formular in Druck- oder Blockschrift ausfüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen oder/und ausfüllen. - Falls eine der erforderlichen Angaben nicht gemacht werden kann, ist einzutragen "unbekannt". - Bei Verständnisfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiter im Jugendamt Unterhaltsvorschuss wird beantragt wegen Trennung vom anderen Elternteil ausbleibender Unterhaltszahlung Gesetzesänderung / sonstiger Grund: 1a Sofern für mehrere Kinder ein Antrag gestellt werden soll und die Kinder dieselben Elternteile haben, genügt ein Antragsvordruck. Die Angaben können dann jeweils untereinander geschrieben werden. Die Unterhaltsleistung wird beantragt für das Kind/die Kinder (Name, Vorname) (Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit) Bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit: Ist das Kind/ Sind die Kinder im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis? ja 1b Das Kind lebt/die Kinder leben bei dem Elternteil, der das Kind/die Kinder betreut und mit dem eine häusliche Gemeinschaft besteht. Eine häusliche Gemeinschaft besteht nicht, wenn das Kind in einem Heim oder einer Anstalt oder zur Vollzeitpflege in einer anderen Familie untergebracht ist. Das Kind lebt/die Kinder leben bei der Mutter dem Vater einer anderen Person oder im Heim seit: (Datum) An wie vielen Tagen in der Woche ist das Kind / sind die Kinder regelmäßig bei dem anderen Elternteil? Tage Es gilt folgende Besuchsregelung: 1c Siehe hierzu auch beiliegende Anleitung! Die Unterhaltsleistung wird beantragt: vom Tage der Antragstellung an auch schon für die Zeit vor dem Tage der Antragstellung, und zwar vom (längstens 1 Monat rückwirkend vor Antragsmonat, jedoch nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, siehe auch Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars zu Nr. 6b)

2 1d Wer hat die gesetzliche Vertretung des Kindes/der Kinder? 2a Mutter/Vater Antragsteller/in (Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit) (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) (Telefon) Bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit: Liegt eine Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis vor? ja zu Studien- oder Ausbildungszwecken oder für zeitlich begrenzte Beschäftigung 2b Vater/Mutter anderer Elternteil (Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand) (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon) 2c Falls Sie nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind/waren; Ist die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt worden? ja Ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren läuft ja Wenn, weshalb nicht? (Begründung) 2d 2e Falls eine Beistandschaft/Amtsvormundschaft o. ä. besteht: Bei welcher Stelle? Bestätigung der Meldedaten Az.: Die Antragstellerin/Der Antragsteller und das Kind/die Kinder sind unter der im Antrag genannten Anschrift wohnhaft und gemeldet. Der andere Elternteil ist unter dieser Anschrift nicht wohnhaft und gemeldet ebenfalls wohnhaft und gemeldet. Eine Änderung der Steuerklasse wird vorgenommen 3a Siehe hierzu auch beiliegende Anleitung! Familienstand des Elternteiles, bei dem das Kind lebt/die Kinder leben: ledig geschieden seit verwitwet seit: verheiratet, aber dauernd getrennt lebend seit: eingetragene Lebenspartnerschaft seit: Der Elternteil, bei dem das Kind lebt/die Kinder leben, beabsichtigt am Herrn/Frau zu heiraten. 3b Haben Sie weitere Kinder? ja

3 in Ihrem gleiche/r (Name, Vorname, Geb.Dat.) Haushalt Vater/Mutter (Bei aufgeteilten Kindern sind Angaben zu den Einkünften erforderlich) 4a 4b Name und derzeitige Anschrift des Ehegatten (sofern Ehegatte nicht gleichzeitig der andere Elternteil ist und die Angaben bereits unter Punkt 2 erklärt wurden): (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift ) Siehe hierzu auch beiliegende Anleitung! Der Ehegatte/andere Elternteil lebt in einer Anstalt seit voraussichtlich für Monate/Jahre) (Bezeichnung und Anschrift der Anstalt) 5 Siehe hierzu auch beiliegende Anleitung! Erhält das Kind von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, Unterhalt?/Erhalten die Kinder von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, Unterhalt? ggf. letzte Zahlung am: ja regelmäßig seit: in Höhe von mtl. Vorauszahlungen sind geleistet worden 1. am: in Höhe von. 2. am: in Höhe von. Auf Unterhaltszahlungen wurde verzichtet für die Zeit vom bis. Übernimmt ein Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Kosten für die Unterkunft bzw. für die aktuelle Unterhaltssicherung des Kindes (z. B. Miete, Hausabtrag, Kindergartenbeiträge, Sportverein Musikunterricht)? ja, seit dem in Höhe von monatlich. Bemerkung: (Bitte Art der vom anderen Elternteil übernommen Kosten angeben) Die Zahlung erfolgt an mich an 6a Ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, durch Gerichtsurteil, -beschluss oder vergleich oder durch eigene schriftliche Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Unterhalt an das Kind verpflichtet? ja 6b Siehe hierzu auch beiliegende Anleitung! Haben Sie sich für Ihr Kind vor der Antragstellung um Unterhaltszahlungen des anderen Elternteiles bemüht?, weil ja. Wann? Auf welche Art und Weise? Mit welchem Erfolg?

4 7 Zahlt der andere Elternteil monatliche Tilgungsraten für gemeinsame Verbindlichkeiten (z. B. für Kredite) aus der Ehe/Lebensgemeinschaft? ja. Für welchen Zweck wurde die Verbindlichkeit eingegangen bzw. der Kredit aufgenommen? Höhe der Verbindlichkeiten: Höhe der monatlichen Tilgungsraten: Sofern die Schuldverpflichtungen für gemeinsame Anschaffungen (z. B. Erwerb eines Hauses, Kauf eines Autos) eingegangen worden sind, bei welchem Elternteil sind diese Anschaffungen verblieben? 8 Falls der andere Elternteil gestorben ist: Zeitpunkt des Todes; Sterbeurkunde vorlegen Erhält das Kind/Erhalten die Kinder Waisenbezüge oder Schadensersatzleistungen? ja. 9 Für das Kind wird gezahlt oder ist beantragt a) Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung ja b) Waisenbezüge o. ä. wegen Tod eines Stiefelternteils ja 10 Siehe hierzu auch beiliegende Anleitung! Hat das Kind/Haben die Kinder bisher Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bezogen? ja, von welcher Stelle? bis wann 11 Erhalten Sie oder Ihr Kind/Ihre Kinder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII? ja Erhalten Sie oder Ihr Kind/ Ihre Kinder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II? ja Wenn Ihr Kind bereits 12 Jahre alt ist, benötigen wir den aktuellen, vollständigen Bescheid des Jobcenters. 12 Zusätzliche Angaben für den Fall, dass das Kind 15, 16 oder 17 Jahre alt ist Das Kind besucht eine allgemeinbildende Schule. ja Das Abschlusszeugnis wird voraussichtlich erteilt im (Monat)/ (Jahr) Bitte legen Sie uns eine aktuelle Schulbescheinigung vor! Wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule besucht: Das Kind bezieht folgende Einkünfte: Ausbildungsvergütung sonstige Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung Falls das Kind Einkünfte bezieht, fügen Sie dem Antrag bitte entsprechende Nachweise bei (z.b. Lohnund Gehaltsbescheinigungen bei nichtselbständiger Tätigkeit). Bitte reichen Sie entsprechende Nachweise künftig für alle Monate ein, in denen Unterhaltsvorschuss bezogen wird.

5 13 Auf welches Konto sollen die Unterhaltsleistungen überwiesen werden? Geldinstitut/Ort: IBAN: BIC: Name des Kontoinhabers: Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und verpflichte mich, alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die für die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) von Bedeutung sind. Mir ist bekannt, dass eine Verletzung dieser Pflichten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Für die Auszahlung der Leistungen nach dem UVG werden Namen, Anschrift und Geburtstag auf Datenträger gespeichert. Eine Übermittlung der Angaben aus dem Antrag erfolgt nur an die Stellen innerhalb der Kommunalverwaltung, die sie zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben benötigen. Ein Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz habe ich erhalten. (Ort, Datum, Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) Folgende Unterlagen werden benötigt: Personalausweis / Aufenthaltsberechtigung/Aufenthaltserlaubnis Kopie der Bankkarte Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, soweit Eltern nicht miteinander verheiratet sind und keine Beistandschaft bei dem hiesigen Jugendamt besteht Wenn ihr Kind min. 12 Jahre alt ist, evtl. ALG II Bescheid (s.punkt 11) Ab 15 Jahre: Schulbescheinigung oder Ausbildungsvertrag und Einkommensnachweise Ihres Kindes (z.b. Ausbildungsvergütung, Ferienjob usw. ) vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels, d. h. Urteil, Vergleich, Beschluss, Urkunde, aus dem sich eine Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils für das Kind/die Kinder ergibt Aufforderungsschreibens Ihrer anwaltlichen Vertretung an den anderen Elternteil, soweit Sie anwaltlich vertreten werden Berechnung der anwaltlichen Vertretung, aus der sich die unter Nr. 5 angegebene Höhe des Unterhaltes ergibt Sterbeurkunde (s. Pkt. 8), Rentenbescheid über Waisenrente Kopie der Meldebestätigung, wenn Sie aktuell umgezogen sind Bitte geben Sie uns auf der Folgeseite weitere Informationen zum unterhaltspflichtigen Elternteil!

6 Nachstehende Fragen beziehen sich auf den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt: 1. Erlernter Beruf zuletzt ausgeübter Beruf Welcher Schulabschluss besteht? Führerschein ist vorhanden für Klasse: Sind gesundheitliche Beeinträchtigungen vorhanden? Arbeitgeber: Name, Adresse mtl. Verdienst 2. Bei Arbeitslosigkeit: Zuständiges Arbeitsamt/Jobcenter 3. Krankenkasse 4. Falls dieser Elternteil weder beschäftigt ist, noch im Bezug von Arbeitslosengeld I oder II steht, wie bestreitet dieser seinen Lebensunterhalt? 5. Falls dieser Elternteil eine Rente oder Zusatzrente erhält, wer zahlt diese Leistungen? 6. Besitzt dieser Elternteil Grundvermögen, z. B. ein Eigenheim? Wenn ja, bitte Art und Ort angeben. 7. Besitzt dieser Elternteil sonstiges Vermögen? Wenn ja, bitte Art und Höhe dieses Vermögens angeben. 8. Zahlt der andere Elternteil monatliche Tilgungsraten für gemeinsame Verbindlichkeiten (z. B. für Kredite) aus der Zeit der Ehe/ des Zusammenlebens? (Höhe der Verbindlichkeit, mtl. Rate, wofür?) 9. Hat dieser Elternteil noch weitere Kinder? Wie alt sind die Kinder? Bitte geben Sie die Namen, den Wohnort und die Geburtsdaten an. (Ort, Datum, Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers)

7 Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars Zu Nr. 1c: Die Unterhaltsleistung wird rückwirkend längstens für den letzten Monat vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag hierauf bei der zuständigen Stelle oder bei einem zuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der beantragende Elternteil es nicht an zumutbaren Bemühungen hat fehlen lassen, entsprechende Unterhaltsbeträge für sein Kind/seine Kinder vom anderen Elternteil geltend zu machen und dieses zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (siehe zu Nr. 6b). Zu Nr. 3: Die Ehegatten leben dauernd getrennt, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen ihnen besteht und wenigstens einer von ihnen die häusliche Gemeinschaft nicht wieder herstellen will, weil er die eheliche Gemeinschaft mit dem anderen ablehnt. Eine Trennung nur aus beruflichen Gründen oder weil z. B. eine Einreisegenehmigung noch nicht vorliegt, genügt hierfür nicht. Zu Nr. 4b: Anstalten sind die zur Unterbringung behandlungs- oder pflegebedürftiger Personen bestimmten Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhäuser, Heil- oder Pflegeanstalten), Entziehungsanstalten sowie Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten. Zu Nr. 5: Als Unterhaltszahlungen dieses Elternteils sind auch die Zahlungen zu nennen, die ein Sozialleistungsträger in Erfüllung eines diesem Elternteil zustehenden Anspruchs unmittelbar an das Kind oder zur Deckung des Kindesunterhalts an den allein erziehenden Elternteil oder den gesetzlichen Vertreter des Kindes leistet (z. B. Unterhaltssicherungsleistungen, Renten). Zahlt ein Dritter Unterhalt zur Erfüllung der Unterhaltsschuld des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, ist dies auf einem besonderen Blatt anzugeben. Zu Nr. 6b: Geben Sie hier bitte an, ob und inwiefern Sie sich vertretend für Ihr Kind/Ihre Kinder zumutbar um Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil bemüht haben (z. B. durch Einreichung eines Schreibens einer mit der Verfolgung des Unterhaltsanspruchs des Kindes beauftragten anwaltlichen Vertretung oder durch Einreichung von schriftlicher Korrespondenz mit dem anderen Elternteil, aus der die Aufforderung zur Unterhaltszahlung zu entnehmen ist). An zumutbaren Bemühungen hat es z. B. nicht für Zeiten gefehlt, in denen der andere Elternteil laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII erhielt, arbeitsunfähig oder arbeitslos und deshalb leistungsunfähig war oder eine Beistandschaft oder eine Amtsvormundschaft nach 1712 und 1791c BGB bestand. Zu Nr. 10 Wenn Sie aktuell umgezogen sind, legen Sie uns bitte den Einstellungsbescheid bzw. die Kontaktdaten der bislang zuständigen Unterhaltsvorschusskasse vor.

8 Landeshauptstadt Kiel Jugendamt Unterhaltsvorschusskasse Postfach Kiel Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhalten einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen für Ihr Kind. Mit freundlichen Grüssen Ihre Unterhaltsvorschusskasse Sie finden uns: Unsere Sprechzeiten: Holstenstr (Howe-Haus), 5. Etage Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag Uhr Donnerstag zusätzlich Uhr ---- Landeshauptstadt Kiel, Amt 54.1, Postfach 1152, Kiel

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