Tiroler Fussballverband
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- Berthold Neumann
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1 Tiroler Fussballverband VERBANDSNACHRICHTEN STADIONSTRASSE 1A HAUS DES SPORTS 6020 INNSBRUCK TELEFON: +43(0) FAX: +43(0) WEB: ZVR: Nr. 1/2017 vom 30. März 2017 PUMA IST DER NEUE AUSRÜSTER DES TIROLER FUSSBALLVERBANDES Vor-LAZ, LAZ, AKA und alle Auswahlen werden künftig Produkte unseres neuen Partners verwenden. Auch die seit Jahren praktizierte "Utensilienaktion" des TFV wird ab 2017 über PUMA abgewickelt, sodass mehr oder weniger alle Vereine des TFV mit Produkten des neuen Ausrüsters in Kontakt kommen werden. Sepp Geiser, Präsident des TFV: "Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, die Firma PUMA, die als einer der weltweit größten Sportartikelhändler gilt und die dem ÖFB inzwischen seit mehr als 40 Jahren die Treue hält, als neuen Ausrüster zu gewinnen. Ich wünsche mir eine für beide Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit, die ganz im Zeichen der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung stehen sollte und ersuche unsere Vereine auch dazu ihren Beitrag zu leisten." Jürgen Dick, PUMA DACH: "Die Kooperation mit dem Tiroler Fußball Verband stellt für PUMA einen weiteren Schritt im Bereich des Nachwuchs-, Amateur- und Profifußballs dar. Die hervorragende Jugendarbeit und die professionelle Arbeitsweise des Tiroler Verbandes waren ausschlaggebend für die gemeinsame Zusammenarbeit. Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Partnerschaft mit dem Tiroler Fußballverband!" ENTSCHEIDUNGEN DES PROTESTSENATES Dem Protest der SPG Prutz/Serfaus, Alexander Jäger, gegen die Entscheidung des Strafsenates II des TFV vom , wird Folge gegeben und die über Alexander Jäger verhängte Geldstrafe ersatzlos aufgehoben. Die Protestgebühr wird der Protestwerberin gutgeschrieben. Dem Protest der SPG Prutz/Serfaus, gegen die Entscheidung des Strafsenates II des TFV vom , wonach über SPG Prutz/Serfaus eine Geldstrafe in Höhe von EUR 157,00 verhängt wird, wird keine Folge gegeben. Die von SPG Prutz/Serfaus erlegte Protestgebühr verfällt zugunsten des TFV. Dem Protest der SPG Prutz/Serfaus, gegen die Entscheidung des Straf-, Kontroll- und Beglaubigungssenates des TFV vom , wonach das Spiel der zweiten Klasse West, 9. Runde, vom zwischen SPG Prutz/Serfaus 1b und Grins (ursprüngliches Ergebnis 11:1) mit 0:3 zugunsten FC Grins beglaubigt und strafverifiziert wurde, wird keine Folge gegeben. Die Protestgebühr verfällt zugunsten des TFV
2 TIROLER HALLENNACHWUCHSMEISTERSCHAFT 2017 Am 25. Februar 2017 wurde die Tiroler Hallen-Nachwuchsmeisterschaft beendet. 548 Mannschaften haben in 104 Vorrundengruppen, 27 Zwischen- und 12 Finalgruppen den Tiroler Hallennachwuchsmeister 2017 ermittelt. Ergebnisse: Finale U07 Finale U08 Finale U09 Finale U10 Finale U11 1. Veldidena 1. Wörgl 1. Wacker Innsbruck 1. Reichenau 1. Wacker Innsbruck 2. Kufstein 2. Wacker Innsbruck 2. SPG Ibk. West 2. IAC 2. Brixlegg/Ratt. 3. Kitzbühel 3. Mils 3. Wattens 3. SVI 3. SPG Oberperfuss 4. IAC 4. SPG Ibk. West 4. Thaur 4. Wörgl 4. Wattens 5. Wacker Innsbruck 5. Bad Häring 5. Kufstein 5. Wattens 5. Union Innsbruck 6. SPG Brixlegg/Ratt. 6. St.Johann 6. SPG Hopfgarten/I. 6. Niederndorf 6. Thiersee Finale U12 Finale U13 Futsal Finale U14 Futsal Finale U15 Futsal Finale U16 Futsal 1. SVI 1. Union Innsbruck 1. Wattens 1. Wacker Ibk. 1. Wacker Innsbruck 2. Wacker Innsbruck 2. Wacker Innsbruck 2. Reichenau 2. SVI 2. Union Innsbruck 3. Kufstein 3. Reichenau 3. Volders 3. Kirchbi./Langk. 3. IAC 4. Reutte 4. Hall 4. Hall 4. Reichenau 4. SPG Unterland 5. Kirchbichl 5. Kufstein 5. Schwaz 5. Wattens 5. SPG Oberland West 6. Kirchberg 6. Mayrhofen 6. Kirchbi./Langk. 6. Wörgl 6. Kufstein Finale U17 Futsal Finale U18 Futsal* 1. Kirchbi./Langk. 1. Wattens 2. SPG Melach 2. Union Ibk. 3. Rum 3. Reichenau 4. IAC 4. Hippach 5. Hippach 5. Rum 6. Telfs 6. Hopfgarten/Itter Zu den Vorkommnissen beim Finalturnier U18 der Tiroler Hallennachwuchsmeisterschaft zwischen am hat unser Präsident Stellung genommen: Wer Fußball spielt, will gewinnen. Trotz dieser für uns alle verständlichen Zielsetzung darf der angestrebte sportliche Erfolg jedoch nicht die Mittel heiligen. Ohne das übergreifende Fair-Play- Gebot ist nämlich der Geist des Spiels nicht zu verstehen. Dieses elementare Gebot verlangt nicht nur die Respektierung des Schiedsrichters und Achtung des Gegners, die Rücksichtnahme auf dessen Gesundheit und soziale Integrität, sondern auch die Anerkennung und Achtung der Regeln. Fairness bedeutet deshalb für mich, "diszipliniert, zum Schutz des Gegners, einen bestimmten Handlungsbereich nicht zu überschreiten und freiwillig das Gewinnmotiv zu beschränken". Im vorliegenden Fall wurde von der UNION INNSBRUCK in eklatanter Art und Weise gegen dieses Gebot verstoßen und damit ein in keiner Weise tolerierbares Foul am Fußball im Allgemeinen und an unserer Jugend im Besonderen begangen. " Was man in jungen Jahren nicht lernt, das wird man als Erwachsener erst recht nicht mehr lernen". Das ist einer der ganz wesentlichen Gründe dafür, warum im Kinder- und Jugendbereich der Fair-Play-Gedanke so wichtig ist. Ehrlichkeit ist eine menschliche Grundtugend, die auch im Sport entsprechend abgebildet sein muss. Jeder Verstoß dagegen muss daher entsprechend den dafür geltenden Bestimmungen sanktioniert werden. Die Vorkommnisse um dieses Finalspiel und die in diesem Zusammenhang zu Recht erfolgte mediale Darstellung schaden nicht nur dem Fußballsport, sondern gefährden auch die intensiven Bemühungen des Verbandes, für diese großartige Veranstaltung entsprechende großzügige Unterstützer aus der Wirtschaft zu finden. Schon aus diesem Grund müssen die dafür Verantwortlichen auch klar genannt werden. Diese Vorgangsweise entspricht auch dem Ehrenkodex des Weltfußballverbandes
3 ERMITTLUNG TIROLER U16 MEISTER Teilnehmer: Drei Gruppensieger und ein bester Zweiter spielen Hin- und Rückspiel. Die Spielpaarungen werden durch das Referat für den Jugend-und Breitensport gelost. Spieltermin 17. Juni 2017 und 20. Juni 2017 Die Sieger der Halbfinalbegegnungen ermitteln in einem Finalspiel den Tiroler U16 Meister. Gespielt wird auf neutralem Platz am Samstag, 24. Juni 2017 TIROLER MEISTER U15 UND U14 Die Finalspiele um den Tiroler Meister in den Bewerbsgruppen U15 und U14 wurden vom Referat für den Jugend- und Breitensport auf Sonntag, 25. Juni 2017 (im Anschluss an des Nachwuchsturnier der Tiroler Tageszeitung) im Tivoli Stadion Tirol angesetzt: Sonntag, 25. Juni :00 Uhr U14 Sieger Meistergruppe Ost gegen Sieger Meistergruppe West 18:45 Uhr U15 Sieger Meistergruppe Ost gegen Sieger Meistergruppe West 43. NACHWUCHSTURNIER DER TIROLER TAGESZEITUNG Der TFV veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Tiroler Tageszeitung das traditionelle Nachwuchsturnier in Zusammenarbeit mit der Tiroler Tageszeitung in Innsbruck. Gespielt wird mit dem Jahrgang Terminplan: Samstag, 24.6:2017 ab 09:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr Vorrunden, Universitätssportanlagen Innsbruck Sonntag, ab 08:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr Zwischenrunden und Finale, Tivoli Stadion Stichtag: und jünger, Mädchenstichtag Hinweis: Für diese Veranstaltung besteht Terminschutz, d.h., dass an diesem Termin kein anderes Turnier des Jahrganges 2006 in Tirol veranstaltet werden darf. Anmeldung: bis spätestens Freitag, 5. Mai ausschließlich per an die Geschäftsstelle des TFV (office(at)tfv.at NEUES AUF DER TFV WEBSITE Ab sofort stehen als zusätzliches Service des TFV ein Online-Flohmarkt sowie eine Börse für Freundschaftsspiele zusätzlich zu den bereits vorhandenen Börsen zur Verfügung. In der "Flohmarktbörse" haben Interessierte die Möglichkeit, Sportausrüstung (Schuhe etc.) und alles im Zusammenhang mit dem Vereinsbetrieb (Vereinsbus, Rasentraktor, Beleuchtungsteile etc.) als Kauf- oder Verkauf einzustellen. Ein Fotoupload ist möglich. In diesem Zusammenhang ersuchen wir die Vereine, ihre Spieler, Eltern und Funktionäre von dieser neuen Möglichkeit zu informieren. In der Börse zur Vermittlung von Freundschaftsspielen oder Anfragen von auswärtigen Vereinen für eine Turnierteilnahme in Tirol können Vereine dabei ihre Termine für eine Spielpartnersuche hinterlegen und Interessierte antworten darauf
4 SCHIEDSRICHTERAUSTAUSCH MIT BAYERISCHEN FUSSBALLVERBAND Mit Genehmigung des Tiroler Fußballverbandes wird der Schiedsrichteraustausch mit dem Bayerischen Fußballverband, im Frühjahr 2017 fortgesetzt. Jedes dieser von bayrischen Kollegen geleiteten Spiele wird beobachtet. Dieser besetzte Beobachter ist auch federführend für die Abwicklung des OSB- Spielberichtes vor Ort verantwortlich. Die Schiedsrichtergebühren wurden vom Bayrischen und Tiroler Fußballverband wie folgt als Pauschalen für das gesamte Team wie folgt festgelegt: - Regionalliga / Bayernliga (Pauschale) 270,-- - UPC Tirol Liga / Bayern Landesliga (Pauschale) 220,-- - Landesliga / Bayern Bezirksoberliga (Pauschale) 180,-- - Gebietsliga / Bayern Bezirksliga (Pauschale) 150,-- Von der Schiedsrichterkommission wurden für Tirol nachstehende Spiele ausgewählt: UPC Tirol Liga: Samstag, , 14:00 Uhr, Wattens 1b - Imst Samstag, , 17:00 Uhr, Fügen Union Innsbruck Landesliga Ost: Samstag, , 16:00 Uhr, Mayrhofen Bruckhäusl Landesliga West: Montag, , 17:30 Uhr, Absam - Natters Aus organisatorischen Gründen wurden die oben angeführten Paarungen im System abgesperrt, d.h. eine Spielverschiebung ist mit Genehmigung der TFV Geschäftsstelle in Absprache mit dem Schiedsrichter Besetzungsreferenten möglich. AUS DEM KURS- UND TRAINERREFERAT Jugendtrainerdiplom Frühjahr 2017 in Imst: Der im Zeitraum 5. April 2017 bis 15. April 2017 geplante Kurs musste auf Grund zu geringer Teilnehmeranzahl ABGESAGT werden. Die Abschlussprüfung für die UEFA B Lizenz 2017 (für alle Teilnehmer am UEFA B Lizenzkurs 2016 ) findet am Freitag, 5. Mai 2017 in Innsbruck, Bundessportakademie statt. Beginn ist 15:00 Uhr. Informationen zu den Prüfungsgebieten, Teilnahme- und Anmeldevoraussetzungen auf unserer Homepage Anmeldeschluss ist Freitag, 14. April UEFA B Diplom 2017 in Innsbruck. Alle Informationen zu diesem Lehrgang vom 17. September 2017 bis 26. September 2017 finden Sie ebenfalls auf unserer Website. Anmeldeschluss ist Freitag, 12. Mai Termin für die Eignungsprüfung ist Freitag, 19.Mai
5 TFV - EHRENZEICHENORDNUNG Das Präsidium des TFV hat in seiner Sitzung am die neue Ehrenzeichenordnung einstimmig beschlossen. Diese ist ab sofort gültig. Grundsätzliches Das Ehrenzeichen des Tiroler Fußballverbandes wird in drei Ausführungen, je nach Grad der Verdienste um den Fußballsport in Tirol, an verdiente Persönlichkeiten und Funktionäre verliehen. Je nach Verdienst oder nach Dauer der sportlichen Tätigkeit können Ehrenzeichen in drei Stufen verliehen werden: Ehrennadel in Silber, Ehrennadel in Silber mit Gold, Ehrennadel in Gold. Ehrenzeichen- Anträge 1. Anträge auf Verleihung von Ehrenzeichen können in schriftlicher Form vom Präsidium des TFV, vom Schiedsrichterkollegium oder von Vereinen des Tiroler Fußballverbandes eingebracht werden. 2. Als Antrag ist das auf der Homepage des TFV befindliche Musterformular zu verwenden und vollständig auszufüllen. 3. Ein Antrag kann jederzeit eingebracht werden, spätestens jedoch 6 Wochen vor dem geplanten Verleihungstermin. 4. Anträge werden vom Ehrenzeichenreferat des TFV geprüft und nach Feststellung der Begründung dem Verbandspräsidium zur Beschlussfassung vorgelegt. 5. Das Verbandspräsidium beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit über die Vergabe des Ehrenzeichens. Ehrenzeichen- Verleihung Die Ehrenzeichenverleihung ist in würdiger Form durch den Präsidenten oder einem Vizepräsidenten, bei Verhinderung durch ein anderes Präsidiumsmitglied, anlässlich einer Hauptversammlung eines Mitgliedsvereins oder einer anderen besonderen Festveranstaltung durchzuführen. Grundlagen für die Verleihung Ehrennadel in Silber: An verdienstvolle Verbands- und Vereinsfunktionäre, Schiedsrichter sowie an Personen, die sich um die Förderung des Fußballsportes in Tirol sehr verdient gemacht haben. Ehrennadel in Silber mit Gold: An verdienstvolle Verbands- und Vereinsfunktionäre, Schiedsrichter sowie an Personen, die sich um die Förderung des Fußballsportes in Tirol außerordentlich verdient gemacht haben. Ehrennadel in Gold: An verdienstvolle Verbands- und Vereinsfunktionäre, Schiedsrichter sowie an Personen des politischen, behördlichen und wirtschaftlichen Lebens, welche sich um sportliche Aufbauarbeit, Schaffung von Voraussetzung für den Sportbetrieb oder die sich bei der Förderung des Sports außerordentlich verdient gemacht haben. Ehrenmitgliedschaft Funktionäre oder verdiente Persönlichkeiten können für sehr lange verdienstvolle Tätigkeit durch das Präsidium zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenpräsidenten Der Präsident des Tiroler Fußballverbandes kann für sehr lange und verdienstvolle Arbeit als Präsident bei seinem Ausscheiden durch die Hauptversammlung zum Ehrenpräsidenten bestimmt werden. Aberkennung Das Präsidium des TFV kann Ehrenzeichen aberkennen, wenn der Träger eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen eines Vergehens oder Verbrechens aufweist, oder wenn er sich sportfeindlicher oder sportschädigender Handlungen schuldig macht
6 PYROTECHNIKGESETZ Folgende darin enthaltene Bestimmungen sind in der Praxis für Zuseher und Vereine von besonderer Bedeutung: 1. Pyrotechnik im Stadion verboten a. Eine Übertretung ist weiterhin eine Verwaltungsstrafe (1. Instanz BH oder BPD, 2. Instanz UVS) b. Eine Anzeige wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach 89 StGB ist weiterhin möglich und wäre daher ein Gerichtsdelikt (Vorstrafe) c. NEU: bereits der Versuch der Übertretung (z. B. das Mitführen noch nicht umgesetzter Pyrotechnik ist strafbar) 2. Der Besitz von Pyrotechnik außerhalb des Stadions ist bereits strafbar a. Der Besitz in zeitlichem, örtlichem oder sachlichem Zusammenhang mit Sportveranstaltungen ist verboten (z. B. im Zustrom zum Stadion möglicherweise aber auch bereits in Fanbussen bei Auswärtsfahrten) - 39 (2) PyroTG 3. Ausdrückliches Durchsuchungsrecht der Polizei a. Wenn bei einem konkreten Hinweis oder bei sonstigen bestimmten Tatsachen der dringende Verdacht auf ein Zuwiderhandeln gegen das Gesetz besteht (z. B. Durchsuchung von Stadionbereichen, Bussen, etc.) - 9 (PyroTG) 4. Strafrahmen a. Geldstrafe bis EUR 4.360,-- oder bis zu 4 Wochen Freiheitsstrafe durch die Sicherheitsbehörde. Berufung an den UVS des jeweiligen Bundeslandes. Verhandlung vor dem Strafsenat des Tiroler Fußballverbandes; 5. Ausnahmengenehmigung a. Keine Bürgermeisterverordnung mehr möglich. b. Der Verein als Veranstalter kann eine Ausnahme vom Verbot gem. 39 (2) für bestimmte Anlässe bei der Sicherheitsbehörde (BH oder BPD) beantragen. Grundsätzlich darf niemand gefährdet werden, d. h. eine Umsetzung in für Besucher zugänglichen Bereichen erscheint nicht genehmigungsfähig. ENTSCHEIDUNGEN DES STRAFSENATES RECHTSMITTELBELEHRUNG: Gegen die Entscheidungen des Strafsenates steht den Betroffenen innerhalb der Frist das Recht des Protestes an den Protestsenat des Tiroler Fußballverbandes gemäß 21 der Durchführungsbestimmungen des TFV zu. Die Protestgebühr beträgt 182,--. Spielerstrafen: Vorname Name Verein Beschl.Dat. Paragraph Strafe Sebastian Jarnig Kufstein /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen Sperre bis 7, Turgay Kalmuoglu Oberndorf /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 2 bed. 0,00 Eldin Sabic Wörgl /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen 2 u 7,00 Patrik Tomic Hall /1(c), Rohes Spiel 1 bed. 0,00 Johann Zotz SPG Mieminger Plat /1(c), Rohes Spiel 2 bed. 0,00 Ramo Buljubasic Kufstein /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 3 u 7,00 Peter Hajda Wörgl /1(a), Torchancenverhinderung 1 u 7,00 Alexander Ehrenstrasser Langkampfen /1(e), Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen Personen 2 bed. 0,00 Vereinsstrafen: Vorname Name Verein Beschl.Dat. Paragraph Strafe Seefeld , Nichtantreten 107,00 Westendorf , Nichtantreten 57,00 Seefeld , Nichtantreten 107,00 Kirchdorf , Nichtantreten 57,00 SPG Mieminger Plat , Nichtantreten 107,00 Radfeld , Nichtantreten 107,
7 Veldidena , Nichtantreten 107,00 Wattens /4(b), Dfbst., Zurückziehung U9 157,00 Otto Pirkwieser Reichenau SVG /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen, 77,00 Ante Rasic Wacker Innsbruck /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen, 457,00 Andreas Deutsch Kufstein /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen, 47,00 Fritzens , Nichtantreten Hallenmeisterschaft 107,00 SPG Ibk. West , Nichtantreten Hallenmeisterschaft 57,00 Kematen , Nichtantreten Hallenmeisterschaft 107,00 Kramsach , Nichtantreten Hallenmeisterschaft 107,00 Kössen , Nichtantreten Hallenmeisterschaft 107,00 Oberlangkampfen , Nichtantreten Hallenmeisterschaft 107,00 Schönberg , Nichtantreten Hallenmeisterschaft 107,00 Stumm , Nichtantreten Hallenmeisterschaft 107,00 Telfs , Nichtantreten Hallenmeisterschaft 107,00 Wilten , Nichtantreten Hallenmeisterschaft 57,00 Peter Angerer Schwaz /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen, 157,00 Oetz /4(e), Dfbst., Zurückziehung Reserve 607,00 SPG Hopfgarten/Itter /4(c), Dfbst., Zurückziehung U18 407,00 Reutte /4(c), Dfbst., Zurückziehung U16 407,00 SVI /4(c), Dfbst., Zurückziehung U14 407,00 Schönwies/Mils /4(b), Dfbst., Zurückziehung U10 207,00 Manfred Prebio Union Innsbruck /4, Spielen unter falschem Namen - Offizieller 707,00 Union Innsbruck /3, Spielen unter falschem Namen - Geldstrafe Verein 707,00 Wildschönau /4(c), Dfbst., Zurückziehung U15 407,00 Manfred Prebio Union Innsbruck /4, Spielen unter falschem Namen - Offizieller Sperre bis Reichenau SVG /2, Dfbst., Zuordnung falscher Rückennummern, 57,00 Steinach , Spielerpass 20,00 Tarrenz , Spielerpass 20,00 Scharnitz /4(b), Dfbst., Zurückziehung U9 607,00 Ebbs /3(b), Nichteingabe Anstosszeit, 57,00 Helmut Höck Langkampfen /1(d), Beschimpfung, Beleidigung oder Verspottung eines Spieloffiziellen, 77,00 SPG Pians/Strengen /3(b), Nichteingabe Anstosszeit, 57,00 TIROLER FUSSBALLVERBAND Gerhard Neurauter (Leiter der Geschäftsstelle)
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