1.WievieleBeschäftigteprofitierenvonbestehendenMindestlohnregelungen (differenziert nach Branchen und Geschlecht)?
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1947 Durchsetzung von Mindestlöhnen Vorbemerkung der Fragesteller BranchenspezifischeMindestlöhnenachdemArbeitnehmer-Entsendegesetz spielenzunehmendeinerolle.esreichtabernicht,mindestlöhneallgemeinverbindlichzuerklären.siemüssenauchkontrolliertwerden,damitverstöße geahndet und ihre Durchsetzung sichergestellt wird. 1.WievieleBeschäftigteprofitierenvonbestehendenMindestlohnregelungen (differenziert nach Branchen und Geschlecht)? DieBeschäftigtenzahlenderBranchen,indeneneszurzeiteinengeltendenMindestlohnimSinnedesArbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)gibt,sindder Tabellezuentnehmen.EinestatistischeDifferenzierungdieserZahlennachdem Geschlecht liegt der Bundesregierung nicht vor. Branche Beschäftigte im Juni 2008 Bauhauptgewerberd Elektrohandwerkrd Maler- und Lackiererhandwerkrd Bergbauspezialarbeitenrd Wäschereidienstleistungenrd Abfallwirtschaftrd Gebäudereinigungrd Dachdeckerhandwerkrd Datenbasis: Statistisches Bundesamt, Bundesagentur für Arbeit. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom23.Juni 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.WievieleKontrollenzurÜberprüfungderEinhaltungvonMindestlohnregelungenwurdenvon2005bis2009durchgeführt (differenziertnach Branchen und Jahr)? ErstmitdemJahr2009liegenderBundesregierungarbeitsstatistischeDatender Zollverwaltungvor,dieeinebranchenspezifischeUnterscheidungderPrüfungstätigkeiterlauben.EinegesondertestatistischeErfassungundAuswertungder ÜberprüfungenvonMindestlohnregelungenerfolgtjedochnicht.DieBehörden derzollverwaltungprüfennach 2desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)ArbeitgeberallerBranchen.BeiArbeitgebern,dieauchdem AEntGunterliegen,erfolgtzusätzlichdiePrüfungderEinhaltungderBestimmungennachdemAEntG.AufdieserGrundlageergibtsichfürdieBranchen, diebereitsimjahr2009einemindestlohnregelungnachdemarbeitnehmer-entsendegesetz hatten, folgendes Bild: Jahr 2009PersonenbefragungenArbeitgeberprüfungen Bauwirtschaft Gebäudereinigung WievieleVerstößegegendieZahlungvonMindestlöhnenwurdenzwischen2005und2009aufgedeckt,undwiehochwarendieermittelten finanziellenschädenfürdiebeschäftigtensowiefürdiesozialversicherungsträger (differenziert nach Branchen und Jahr)? DieAnzahldereingeleitetenBußgeldverfahrenwegeneinesMindestlohnverstoßes wird erst ab dem Jahr 2009 gesondert ausgewertet: Jahr 2009 Eingeleitete Bußgeldverfahren gegen Arbeitgeber wegen Mindestlohnverstößen Bauwirtschaft1445 Gebäudereinigung203 4.WiehochschätztdieBundesregierungdieDunkelzifferbeiVerstößengegendieZahlungvongesetzlichenMindestlöhnen (differenziertnachbranchen und Jahr) ein? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,dieeineseriöseSchätzung zulassen. 5.WievieleVerstößegegendasArbeitnehmer-Entsendegesetzwurden zwischen2005und2009aufgedeckt (differenziertnachbranchen,verstößen und Jahr)? DieAnzahldereingeleitetenBußgeldverfahrenwegenVerstößengegendas Arbeitnehmer-EntsendegesetzwirderstabdemJahr2009gesondertstatistisch ausgewertet.dienachfolgendetabellebeinhaltetnebendeninderantwortzu Frage3genanntenMindestlohnverstößenauchdieübrigenimAEntGerfassten Bußgeldtatbestände. Jahr 2009 Eingeleitete Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Bauwirtschaft3804 Gebäudereinigung380
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiehochwarendiedurchschnittlichverhängtenBußgelderbeiVerstößen gegendiezahlunggesetzlichermindestlöhnebzw.beiverstößengegen dasarbeitnehmer-entsendegesetz,undaufwelcherrechtlichengrundlage wurdendiebußgelderverhängt (differenziertnachbranchen,verstößen und Jahr)? DieErmittlungderdurchschnittlichenHöhederfestgesetztenGeldbußenist seriösnichtmöglich.diedeneinzelnenbußgeldverfahrenzugrundeliegenden SachverhaltesindhinsichtlichderZahlderbetroffenenArbeitnehmerinnenund ArbeitnehmerundderDauerderZuwiderhandlungsounterschiedlich,dass alleindiezahlderbußgeldbescheideunddiesummederfestgesetztengeldbußenkeineverlässlicheaussagezulassen.diezahlderineinembußgeldverfahrenjeweilsbetroffenenarbeitnehmerinnenundarbeitnehmerunddie DauerderZuwiderhandlung wasregelmäßigeinflussaufdiehöhedergeldbuße hat können den statistischen Daten nicht entnommen werden. EtwaigeGeldbußenwerdenaufderGrundlagedesAEntGi.V.m.demGesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgesetzt. 7.GibtesVersäumnissebeiderEinnahmeverhängterBußgelderwegenVerstößengegendieZahlunggesetzlicherMindestlöhne,Lohnwucher,sittenwidrigerLöhneundVerstößengegen 266adesStrafgesetzbuches (StGB) (bitte aufgeschlüsselt nach Tatbeständen und Höhe der Verstöße)? Wennja,inwelchemVerhältnisstehendietatsächlichrealisiertenEinnahmen zu den verhängten Bußgeldern? EineEinnahmevonGeldbußendurchdenBundkommtnurdanninBetracht, wennessichumordnungswidrigkeitenhandelt,fürderenverfolgungundahndungbehördendesbundeszuständigsindunddiesoerlassenenbußgeldbescheideohneeinspruchrechtskräftiggewordensind.zueinnahmenimzusammenhangmitfestgesetztengeldbußenwegenverstoßesgegendasaentgsind Aussagennichtmöglich,dadieEinnahmennichtdifferenziertnachDelikten ausgewiesen werden. EsgibtkeineVersäumnissebeiderEinnahmefestgesetzterGeldbußendurch denbund.dasbundesministeriumderfinanzenveröffentlichtjährlichu.a.die SummederdurchdieZollverwaltungfestgesetztensowiedieinsgesamtvereinnahmtenGeldbußen.DieSummenderfestgesetztenundvereinnahmtenGeldbußen weichen insbesondere aus folgenden Gründen voneinander ab: Festsetzung,RechtskraftundZahlungbeziehensichaufunterschiedliche Jahre; Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlung); Vollstreckung war nur zum Teil erfolgreich; imrechtsbehelfsverfahrenabgabeandieamtsgerichte:wirddereinspruch gegendenbußgeldbescheidvordemgerichtnichtzurückgenommenund nichtvomgerichtverworfen,fließendievomgerichtfestgesetztenbußgelderausverfahrenderzollverwaltungderlandeskassezu.einegesonderte statistischeerfassungdervondenbundesländernvereinnahmtenbußgelder aus Verfahren der Zollverwaltung erfolgt nicht.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdiepersonellenundfinan- ziellenmitteldeszollsausreichen,umdieanwendungdesarbeitnehmer- Entsendegesetzes zu kontrollieren? Wenn nein, ist eine Aufstockung beabsichtigt? DiepersonelleundfinanzielleAusstattungdesZollsistangemessen,umdie Umsetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu kontrollieren. ImHaushaltsjahr2010erfolgteeineVerstärkungmit150zusätzlichenPlanstellenfürdenAufgabenbereichFinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltung. 9.WiehochsinddieKostenfürdieKontrolledesArbeitnehmer-Entsendegesetzes? Wie hoch sind die Einnahmen durch Bußgelder? WiehochfallendiezusätzlichenZahlungenanSozialversicherungsträger aus (jeweils differenziert nach Branchen und Jahr)? ZurHöhederKostenfürdieKontrolledesArbeitnehmer-Entsendegesetzes durch die Zollverwaltung können keine Aussagen getroffen werden. ZuEinnahmenimZusammenhangmitfestgesetztenGeldbußenwegenVerstoßesgegendasAEntGsindAussagennichtmöglich,dadieEinnahmennichtdifferenziert nach Delikten ausgewiesen werden. 10.WiebeurteiltdieBundesregierungdieWirkungderbestehendenSanktionen bei Verstößen gegen Mindestlohnregelungen? Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verschärfung der Sanktionen? DieBundesregierungsiehtdaszurVerfügungstehendeSanktionsinstrumentarium als ausreichend an. Eine Verschärfung ist nicht beabsichtigt. 11.BesitztdieBundesregierungInformationendarüber,wievieleKontrollen, StrafverfahrenundVerurteilungendurchdiezuständigenBehördenes zwischen2005undheuteaufgrunddesverdachtsauflohnwucheroder Verstöße gegen 266a StGB gegeben hat? Wie viele Verstöße wurden festgestellt? Wie viele Sanktionen wurden verhängt? WiehochwarendiedurchschnittlichverhängtenBußgelder (jeweilsdifferenziert nach Branchen und Jahr)? EtwaigeErmittlungsverfahrenwegendesVerdachtsdesLohnwuchersgehenin diejährlichvonderzollverwaltungausgewiesenezahlderermittlungsverfahrenein.einegesonderteerfassungdeslohnwucherserfolgtnicht.demgegenüberwirdzurbeitragsvorenthaltung ( 266aStGB)abdemJahr2009Folgendes statistisch gesondert ausgewertet: Beitragsvorenthaltung 266a StGBabgeschlosseneErmittlungsverfahren Bauwirtschaft2295 Gebäudereinigung382 DaessichbeiLohnwucher ( 291StGB)undBeitragsvorenthaltung ( 266a StGB)umStraftatbeständehandelt,werdenkeineGeldbußenfestgesetzt,son- dernggf.durchdielandesjustizverwaltunggeld-oderfreiheitsstrafenver-
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2282 hängt.inwievielenfällenverurteilungenerfolgtenundmitwelchensanktionen,istderzollverwaltungnichtvollständigbekannt,danichtimmermitteilungenandiebehördenderzollverwaltungerfolgen.soweitdiesemitteilungenerfolgen, ergibt sich zur Beitragsvorenthaltung für das Jahr 2009 Folgendes: Beitragsvorenthaltung Geldstrafe Freiheitsstrafe in Monaten 266a StGB Bauwirtschaft EUR1387 Gebäudereinigung EUR574 Dabeiistzuberücksichtigen,dassdieGeld-undFreiheitsstrafendesJahres2009 nichtzwingendmitdenobendargestelltenabgeschlossenenermittlungsverfahren des Jahres 2009 in Verbindung stehen. StatistischeAngabenzuStrafverfahrenundVerurteilungennachdengenannten TatbeständenliegennurfürdasgerichtlicheVerfahren (inderstrafverfolgungsstatistik)vor,nichtjedochfürdasermittlungsverfahren.lohnwucheristein Unterfalldes 291Absatz1Satz1Nummer3StGB.InderStrafverfolgungsstatistikwerdenAburteilungenundVerurteilungennach 291Absatz2Satz1 Nummer3und4StGBnurgemeinsamerfasst.DienachfolgendeTabelleenthält AngabenüberAburteilungenundVerurteilungengemäß 266aStGBund 291 Absatz1Satz1Nummer3und4StGB.AngabenfürdasJahr2009liegennoch nicht vor. Jahr 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Strafverfolgung. 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 StGB Sonstiger Wucher AbgeurteilteVerurteilteAbgeurteilteVerurteilte DieDatenbis2006beziehensichlediglichaufdasGebietderehemaligenBundesrepublik einschließlich Gesamt-Berlin. 12.BesitztdieBundesregierungInformationendarüber,wievieleabhängig Beschäftigtevon2005bisheutevonLohnwucher ( 291StGB)oderVerstößengegen 266aStGBbetroffenwaren,undwiehochdiefinanziellen EinbußenfürdieBeschäftigtenbzw.fürdieSozialversicherungsträger (differenziert nach Branchen und Jahr) waren? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 13.WieistnachAuffassungderBundesregierungdiepraktischeBedeutung dervorschriften 291StGB (Wucher)inBezugaufLohnwucherund 266aStGB (VorenthaltenundVeruntreuenvonArbeitsentgelt)einzuschätzen? WenndieBundesregierungdiepraktischeBedeutungalsgeringeinstuft: WorinliegendiewesentlichenUrsachenfürdiegeringeBedeutung,und beabsichtigt die Bundesregierung diese Vorschriften zu ändern? BetrachtetmandieBedeutungimVergleichunddieAburteilungenundVeruntreuungenunterstatistischenGesichtspunkten,soergibtsichausderAntwortzu Frage11,dassdasVorenthaltenundVeruntreuenvonArbeitsentgeltrelativhäu-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode figsanktioniertwird,währendes,wennüberhaupt,nurwenigeaburteilungen und Verurteilungen wegen Lohnwuchers gibt. 14.AnwievieleBeschäftigtewurdenvon2005bisheutesittenwidrige Löhne ( 138desBürgerlichenGesetzbuches)gezahlt,undwiehochwarendiefinanziellenEinbußenfürdieBeschäftigtenbzw.fürdieSozialversicherungsträger (differenziert nach Branchen und Jahr)? 15.WelcheMaßnahmenbeabsichtigtdieBundesregierunggegenLohnwucher,sittenwidrigeLöhneunddasVorenthaltenundVeruntreuenvon Arbeitsentgelt nach 266a StGB zu unternehmen? ÜberdieSittenwidrigkeiteinerLohnvereinbarungkannrechtsverbindlichnur daszuständigegerichtfürarbeitssachenentscheiden.inderstatistikder ArbeitsgerichtsbarkeitwerdenFälledesLohnwuchersnach 138desBürgerlichenGesetzbuchsnichtgesonderterfasst,sodasseineAussagezurAnzahlder betroffenenarbeitnehmerinnenundarbeitnehmersowiezudenbetreffenden Beträgen nicht möglich ist. NachbereitsgeltenderRechtslagekanndieVereinbarungeinesbesondersniedrigenArbeitsentgeltsauchdenTatbestanddesLohnwuchersnach 291StGB erfüllen.damiteinermittlungsverfahrenvonderstaatsanwaltschafteingeleitet werdenkann,mussdieserdersachverhaltmitgeteiltwerden.diestaatsanwaltschaftwirddannvonamtswegentätig.dieverfolgunghängtinderpraxis damitentscheidendauchdavonab,obimfalleeinesstrafrechtlichrelevanten Lohnwuchers der Fall zur Anzeige gebracht wird. BeidersozialversicherungsrechtlichenBetriebsprüfungnach 28pdesVierten BuchesSozialgesetzbuchistdiePrüfungderAngemessenheiteinerzwischen denparteieneinesarbeitsvertragsvereinbartenvergütungnichtgegenstand. WerdenallerdingsBeschäftigtenimKlageweghöhereLohnansprüchezugesprochen,resultierendarausauchhöhereBeitragsansprüche,dieaufdemüblichenWegeingezogenwerden.IndersozialversicherungsrechtlichenBetriebsprüfungwirdu.a.auchgeprüft,obdieUmsetzungentsprechendergerichtlicher EntscheidungenfürdasBeitragsrechtderSozialversicherungkorrekterfolgte. StatistischesMaterialzurHäufigkeitsolcherFallkonstellationenexistiertbeider Deutschen Rentenversicherung Bund jedoch nicht.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
GRÜNENdieBundesregierungnachErkenntnissenbezüglichderinder PaketbranchetätigenHermesLogistikGruppeDeutschlandGmbH (Hermes Logistik Gruppe) gefragt.
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