Zuchtprogramm für die Rasse Arabisches Vollblut

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zuchtprogramm für die Rasse Arabisches Vollblut"

Transkript

1 Zuchtprogramm für die Rasse Arabisches Vollblut des Zuchtverbandes für Sportpferde arabischer Abstammung e.v. (ZSAA) Dieses Zuchtprogramm regelt die Zuchtarbeit für die Rasse Arabisches Vollblut in der Züchtervereinigung ZSAA. 1. Ziel des Zuchtprogramms Das Zuchtprogramm für die Rasse Arabisches Vollblut hat einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das definierte Zuchtziel und somit die Verbesserung der Eigenschaften der Rasse zum Ziel und umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die diesem Ziel dienlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Zuchtwertschätzung aus den Informationen des Prüfungswesens des ZSAA, anderer Verbände, staatlicher oder sonstiger, auch ausländischer Stellen, sowie die daraus konzipierten Zuchtstrategien. 2. geographisches Gebiet und Umfang der Zuchtpopulation Der ZSAA betreut die Rasse Arabisches Vollblut auf dem geographischen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Zuchtpopulation umfasst aktuell (Stand ) 381 Hengste und 471 Stuten. 3. Zuchtmethode, Ursprungszuchtbuch und Veredler (zugelassene Rassen) Das Arabische Vollblut wird weltweit mit der Zuchtmethode der Reinzucht gezüchtet. Das Zuchtbuch eines jeden nationalen Zuchtverbandes ist geschlossen. Veredler (zugelassene Rassen) sind im Zuchtprogramm nicht vorgesehen. Die World Arabian Horse Organisation (WAHO), North Farm, 2 Trenchard Road, Stanton Fitzwarren Swindon, Wiltshire SN6 7RZ, United Kingdom ist die Dachorganisation, die zusammen mit ihren Mitgliedsorganisationen im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Arabisches Vollblut führt und die Grundsätze für die Zucht der Rasse Arabisches Vollblut aufstellt. Der ZSAA führt für die Rasse Arabisches Vollblut ein Filialzuchtbuch und hält im Sinne des europäischen und deutschen Tierzuchtrechts die von der WAHO aufgestellten Grundsätze für die Zucht der Rasse Arabisches Vollblut ein. 4. Rassebeschreibung und Zuchtziel a) Rassebeschreibung Der Vollblutaraber zählt zu den ältesten in Reinzucht entstandenen Pferderassen. Sein Ursprung ist der Nahe und mittlere Osten, insbesondere die arabische Halbinsel, d.h. also in den Wanderungsgebieten der arabischen Beduinenstämme. Im 16. und 17. Jahrhundert begann der Siegeszugszug des Arabischen Vollblutes in Europa. Die Armeen der Türken waren größtenteils mit arabischen Pferden - insbesondere Hengsten - ausgestattet. Die Fürstenhöfe Europas unternahmen kostspielige Expeditionen, um Originalpferde aus den Beständen der Beduinen zu kaufen. In den Gestüten der Fürstenhöfe Europas setzte zeitgleich eine aktive Zucht ein, wobei insbesondere die Einkreuzung des Arabischen Vollblutes in die vorhandenen Landrassen vorrangiges Ziel war. Man wollte die "arabischen Eigenschaften" wie Ausdauer, Härte, Leistungsvermögen, Genügsamkeit sowie Adel und Schönheit in den bodenständigen Rassen verankern. Der Arabische Vollblüter soll im Erscheinungsbild hohen Adel und Trockenheit mit geschlossenem und harmonischem Körperbau ausdrücken. Das Arabische Vollblut soll ein unkompliziertes, charakterstarkes, nervenfestes sowie umgängliches und gleichzeitig einsatzfreudiges, leistungsfähiges, leistungsbereites sowie vielseitig veranlagtes, für Reit- und Sportzwecke jeder Art geeignetes Pferd sein. Es soll sich aufgrund seiner schnellen Regenerationsfähigkeit und Befähigung zu hoher Ausdauerleistung für die Überwindung langer Distanzen, aber auch für den Rennsport eignen. Erwünscht sind weiterhin robuste Gesundheit, gute physische und psychische Belastbarkeit, Langlebigkeit, Fruchtbarkeit und das Freisein von Erbfehlern. Um die Rassebezeichnung Arabisches Vollblut führen zu dürfen, muss die Abstammung eines jeden Zuchtpferdes auf Elterntiere zurückzuführen sein, die von der WAHO anerkannt sind bzw. anerkannt werden können. b) Zuchtziel Herkunft Größe Seine ursprüngliche Herkunft ist der Nahe und Mittlere Osten, insbesondere die arabische Halbinsel. Es wird eine Größe zwischen 148 und 18 cm angestrebt. Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 1 / 32

2 Farbe Typ Gebäude Kopf Hals Fundament Schimmel, Fuchs, Braun, Rappe Das Arabische Vollblut soll im Erscheinungsbild hohen Adel und Trockenheit mit geschlossenem und harmonischem Körperbau ausdrücken. Der Geschlechtsausdruck soll markant ausgeprägt sein. Unerwünscht ist ein derbes, plumpes Erscheinungsbild und fehlender Geschlechtsausdruck. Erwünscht ist ein harmonischer, geschlossen wirkender Körperbau, der sich für Reitzwecke jeder Art eignet. Insbesondere sind dies eine mittellange, elegante leichte Halsung, gute Ganaschenfreiheit, eine große, schräg gelagerte Schulter, ein mittelhoher, markanter Widerrist, der eine gute Sattellage ermöglicht, ein relativ kurzer, gut bemuskelter Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine gut gebogene Rippenwölbung und eine lange, leicht geneigte bis ziemlich horizontale Kruppenformation mit hohem Schweifansatz. Unerwünscht ist ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere eine kleine, steile Schulter, ein kurzer oder wenig markanter Widerrist, ein zu fester oder zu weicher Rücken, eine feste oder aufgewölbte Nierenpartie, eine kurze oder zu stark geneigte Kruppe, ein eingesteckter Schweifansatz, geringe Brusttiefe, hochgezogene Flanken. Der Kopf soll klein, sehr trocken und harmonisch sein mit hoher Stirn, großen, dunklen, weit auseinander stehenden Augen, die nicht hoch liegen. Das Profil ist konkav oder gerade, die Ganaschen breit und weit auseinander liegend. Die Nüstern sind elastisch, groß, dünnwandig und sehr erweiterungsfähig. Die Ohren sollen feine und dünne Ränder haben. Unerwünscht ist ein grober Kopf mit kleinen, seitlich liegenden Augen. Der Hals soll edel und oben gewölbt sein mit feiner, freier Kehle und sanft in den Widerrist verlaufen. Der Rücken ist relativ kurz, die Kruppenoberlinie leicht geneigt bis ziemlich horizontal, der Schweif hoch angesetzt und stolz getragen. Der Adel soll durch die trockene, feine Textur und die seidige Feinheit des Haares zum Ausdruck kommen. Unerwünscht ist eine kurze, schwere oder tief angesetzte Halsung. Erwünscht ist ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, breit angelegten, kräftigen Gelenken, kurzen, trockenen Röhren, mittellangen, gut gewinkelten Fesseln und harten, wohlgeformten Hufen, das eine lange Gebrauchsfähigkeit erwarten lässt. Unerwünscht sind verschwommene Konturen und unklare Gelenke, unkorrekte Gliedmaßen mit z.b. kleinen, schmalen oder eingeschnürten Gelenken, schwache Röhrbeine und kurze, steile oder überlange, weiche Fesseln sowie zu kleine, flache Hufe oder eingezogene Trachten, zehenweite, zehenenge, bodenweite, bodenenge, rückbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder fassbeinige Gliedmaßenstellungen. Bewegungsablauf Grundgangarten Springanlage Rittigkeit Erwünscht sind taktreine, raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt, Galopp 3-Takt). Der Bewegungsablauf im Schritt soll losgelassen, energisch und erhaben, bei klarem Ab- und Auffußen sein. Der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei gut erkennbarer Schwebephase elastisch, schwungvoll, leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und Balance ausgestattet sein. Der aus aktiv arbeitender, deutlich abfußender Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden. Unerwünscht sind insbesondere kurze, flache, unelastische und in der Schulter gebundene Bewegungen bei festgehaltenem Rücken sowie schwerfällige auf die Vorhand fallende und nicht taktreine Bewegungen. Erwünscht ist ein springfreudiges, mutiges Pferd mit gutem Springvermögen, schnellem, gut angewinkeltem Vorderbein mit sich öffnender Hinterhand und einem elastischen und gut aufgewölbten Rücken (Bascule) über dem Sprung. Zusätzlich ist ein optimales Taxiervermögen mit hoher Geschicklichkeit am Sprung erwünscht. Unerwünscht ist ein unwilliges, ängstliches, unkontrolliertes Springen, ein hängendes Vorderbein, hohe Nase über dem Sprung, Anziehen der Hinterbeine, fester und gerader Rücken. Erwünscht ist ein angenehmes Takt- und Sitzgefühl, bei dem der Reiter in der Bewegung mitgenommen wird, mit guter Rückentätigkeit von Beginn an. Eine aufmerksame, feinfühlige, sichere Anlehnung, zufriedenes Kauen mit Speichelfluss, gehfreudiges Temperament und gute Lernbereitschaft. Unerwünscht ist ein Sitzgefühl, bei dem der Reiter gegen die Bewegung gesetzt wird, ein festgehaltenes und nicht zur Losgelassenheit kommendes, widersetzliches, gegen die Hand gehendes, unsensibles, schwerfälliges, hart im Maul oder mit Zungenfehler behaftetes, mit trägem oder heftigem Temperament ausgestattetes Pferd ohne Lernbereitschaft. Innere Eigenschaften / Leistungsvermögen / Gesundheit Interieur Erwünscht ist ein unkompliziertes, charakterstarkes, nervenfestes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges Pferd. Der Arabische Vollblüter soll einen wachen, intelligenten Ausdruck haben Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 2 / 32

3 Leistungsveranlagung Gesundheit und durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein gelassenes, ausgeglichenes Temperament erkennen lassen. Unerwünscht sind insbesondere im Umgang schwierige, nervöse und heftige Pferde. Erwünscht ist ein leistungsfähiges und vielseitig veranlagtes, leistungsbereites für Reit- und Sportzwecke jeder Art geeignetes Pferd. Es soll sich aufgrund seiner schnellen Regenerationsfähigkeit und Befähigung zu hoher Ausdauerleistung für die Überwindung langer Distanzen, aber auch für den Rennsport eignen. Erwünscht ist eine robuste Gesundheit, gute physische und psychische Belastbarkeit, Langlebigkeit, Fruchtbarkeit und das Freisein von Erbfehlern.. Selektionsmerkmale Auf Sammel- oder Einzelterminen (Körung, Stutbucheintragungen, Fohlenbewertungen) werden im Rahmen der Bewertung der äußeren Merkmale folgende Selektionsmerkmale mit jeweils einer Teilnote bewertet. Die Bewertung erfolgt in ganzen Noten nach dem in der Satzung Nummer B.1 erläuterten System. Fohlen werden für zwei Merkmalskomplexe in Qualitätskategorien eingestuft. a) Hengste Typ (Rasse- / Geschlechtstyp) Exterieur (Qualität des Körperbaus) Korrektheit (Fundament und Bewegung) Schritt Trab Galopp Springanlage im Freispringen Rittigkeit Interieur Für ältere Hengste, die bereits eine Leistungsprüfung mit einer Springnote (Freispringen und/oder Parcoursspringen) erfolgreich absolviert haben, kann diese herangezogen werden, wenn der Hengst altersbedingt nicht mehr am Freispringen teilnehmen kann. b) Stuten Typ (Rasse- / Geschlechtstyp) Exterieur (Qualität des Körperbaus) Korrektheit (Fundament und Bewegung) Schritt Trab Galopp c) Fohlen Merkmalskomplex Typ/Exterieur Merkmalskomplex Bewegung 6. Unterteilung des Zuchtbuches Das Zuchtbuch für die Rasse Arabisches Vollblut besteht aus der Hauptabteilung und wird nach Hengsten und Stuten getrennt geführt. Die Hauptabteilung für Hengste wird unterteilt in die Klassen Leistungshengstbuch Hengstbuch AV Hengstbuch II Fohlenbuch Hengste Die Hauptabteilung für Stuten wird unterteilt in die Klassen Leistungsstutbuch Stutbuch I Stutbuch II Fohlenbuch Stuten Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 3 / 32

4 7. Bestimmungen für die Zuchtbucheintragung und Umfang der am Zuchtprogramm beteiligten Zuchtpopulation Die Bestimmungen unter Punkt B.8 der Satzung des ZSAA sind grundlegende Voraussetzung für die Eintragung in alle Klassen des Zuchtbuches für Arabisches Vollblut des ZSAA. Zusätzlich müssen folgenden Bestimmungen für die Eintragung erfüllt sein. 7.1 Leistungshengstbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse des ZSAA oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind, die gemäß Nummer 8 dieses Zuchtprogramms ein positives Körurteil erhalten haben, die eine Hengstleistungsprüfung gemäß Nummer 1 unter Punkt 9 dieses Zuchtprogramms erfolgreich und innerhalb der vorgegebenen Fristen abgelegt haben. Für die Rasse Arabisches Vollblut werden demnach folgende Leistungsprüfungsformen anerkannt: ZSAA Feldprüfung (9.1.1) ZSAA Distanzsportprüfung als Feldprüfung (9.1.2) ZSAA Westernsportprüfung (9.1.3) Rennsportprüfung (9.1.) Stationsprüfung als 14-tägige Veranlagungsprüfung gem. HLP-RL FN (9.1.6) Stationsprüfung als 0-tägige Leistungsprüfung gem. HLP-RL FN (9.1.7) Sportprüfung gem. HLP-RL FN (9.1.8) Turniersportprüfung gem. FN-ZVO (9.1.9) Stationsprüfung als 30-tägige Leistungsprüfung gem HLP-RL FN Pony CI (9.1.10) deren Genstatus hinsichtlich der leidensrelevanten genetischen Defekte (Anlage 2) mittels anerkanntem Gentest ermittelt wurde oder über den Genstatus der Eltern (parenteral) feststeht, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung hinsichtlich Hoden- und Gebissanomalien die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen. Auf Antrag können Hengste vorläufig ohne erfolgreich abgelegte Hengstleistungsprüfung in das Leistungshengstbuch eingetragen werden, sofern sie die übrigen Eintragungsvoraussetzungen erfüllen. Diese Eintragung gilt bis zum 6. Lebensjahr und erlischt danach automatisch. Für Hengste, die für die ZSAA Distanzsportprüfung als Feldprüfung angemeldet wurden, kann die vorläufige Eintragung bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres erfolgen, wenn im siebten Lebensjahr zwei Ritte über mindestens 60 km (mittlere Distanzritte) in der Wertung abgeschlossen wurden. Dies ist durch den Hengstbesitzer der Zuchtleitung rechtzeitig nachzuweisen. 7.2 Hengstbuch AV (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse des ZSAA oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind, die in den Selektionsmerkmalen beurteilt wurden, deren Genstatus hinsichtlich der leidensrelevanten Gendefekte (Anlage 2) mittels anerkanntem Gentest ermittelt wurde oder über den Genstatus der Eltern (parenteral) feststeht, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung hinsichtlich Hoden- und Gebissanomalien die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen. 7.3 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse des ZSAA oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Genstatus hinsichtlich der leidensrelevanten Gendefekte (Anlage 2) mittels anerkanntem Gentest ermittelt wurde oder über den Genstatus der Eltern (parenteral) feststeht, die nicht in eine der vorstehenden Klassen des Hengstbuches eingetragen werden können. 7.4 Fohlenbuch Hengste (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden alle im ZSAA gezüchteten Hengstfohlen der Rasse Arabisches Vollblut auf Grundlage der Geburtsmeldung eingetragen. deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse des ZSAA oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind. 7. Leistungsstutbuch (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden mindestens 3jährige Stuten eingetragen, Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 4 / 32

5 deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse des ZSAA oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind, die im Rahmen der Stutbucheintragung in den Selektionsmerkmalen mit mindestens einer Gesamtnote von 6,0 bewertet wurden, wobei keine Teilnote unter,0 liegen darf, die eine Stutenleistungsprüfung gemäß Nummer 10 dieses Zuchtprogramms erfolgreich absolviert haben und /oder deren Vater die Voraussetzungen für die Eintragung ins Leistungshengstbuch erfüllt, deren Genstatus hinsichtlich der leidensrelevanten Gendefekte (Anlage 2) mittels anerkanntem Gentest ermittelt wurde oder über den Genstatus der Eltern (parenteral) feststeht. 7.6 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden mindestens 3jährige Stuten eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse des ZSAA oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind, die im Rahmen der Stutbucheintragung in den Selektionsmerkmalen bewertet wurden, deren Genstatus hinsichtlich der leidensrelevanten Gendefekte (Anlage 2) mittels anerkanntem Gentest ermittelt wurde oder über den Genstatus der Eltern (parenteral) feststeht 7.7 Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden mindestens 3jährige Stuten eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse des ZSAA oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind, die nicht in eine der vorstehenden Klassen des Stutbuches eingetragen werden können. deren Genstatus hinsichtlich der leidensrelevanten Gendefekte (Anlage 2) mittels anerkanntem Gentest ermittelt wurde oder über den Genstatus der Eltern (parenteral) feststeht 7.8 Fohlenbuch Stuten (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden alle im ZSAA gezüchteten Stutfohlen der Rasse Arabisches Vollblut auf Grundlage der Geburtsmeldung eingetragen. deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse des ZSAA oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind. 7.9 Umfang der am Zuchtprogramm beteiligten Zuchtpopulation Am Zuchtprogramm nehmen alle, außer den in den Fohlenbüchern des Zuchtbuches für Arabisches Vollblut des ZSAA eingetragenen Zuchtpferden teil. 8. Körung Es gelten die rasseübergreifenden Bestimmungen gemäß Punkt B.16 der Satzung des ZSAA. Zusätzlich gelten folgende rassespezifische Regelungen: Das Mindestalter eines Hengstes für die Körung beträgt 3 Jahre. 9. Leistungsprüfung 1 Hengstleistungsprüfung 1.1 ZSAA Feldprüfung Die Prüfung wird vom ZSAA als dreitägiger Veranlagungstest an vom ZSAA ausgewählten Prüfungsorten durchgeführt. Weiterführende Informationen zum Prüfungsablauf sind in den Durchführungsbestimmungen geregelt. Diese werden auf Anforderung zugesandt und sind auf der Homepage des ZSAA ( einsehbar Zulassung und Anmeldung Zugelassen sind 4jährige und ältere Hengste der Rasse Arabisches Vollblut sowie aller anderen arabischen Rassen. Zielgruppe sind 4-6jährige Hengste. Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.v. erfüllen und geritten sein. Die formlose Anmeldung muss schriftlich in der Geschäftsstelle des ZSAA mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erfolgen Prüfungskommission Folgende Mitglieder gehören der Prüfungskommission an: mind. drei Sachverständige, von denen 2 Personen die - Qualifikation gem. 4 Nr. 1 der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) vorweisen können 2 Testreiter (vorzugsweise aus dem Vielseitigkeitsbereich) ein Sachverständiger für die Beurteilung der Interieurwerte Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite / 32

6 mind. 1 Fachtierarzt für Pferde Prüfungselemente a) Dressurprüfung unter besonderer Berücksichtigung der Grundgangarten und Rittigkeit unter dem eigenen Reiter in Anlehnung an eine Eignungsprüfung für Reitpferde der Klasse A (z.b. RP 2) b) Bewertung der Rittigkeit durch zwei Testreiter c) Springprüfung im Freispringen (Standardfreispringgasse) und im Standardparcours Klasse A unter dem eigenen Reiter mit besonderem Schwerpunkt auf der Springanlage sowie je 2 Einzelsprünge (Steilsprung und Oxer) ohne besondere Anforderungen unter zwei Testreitern mit besonderem Schwerpunkt auf Rittigkeit und Leistungsbereitschaft d) Geländepferdeprüfung mit folgenden Anforderungen Strecke ca. 200 m mit ca festen Hindernissen incl. Wasserdurchritt in Anlehnung an die LPO Kl. A Tempo 40m/min. (Zeitüberschreitungen werden in der Geländenote (Teilwert Leistungsvermögen) berücksichtigt) dreimalige Verweigerung führt zum Prüfungsausschluss nach Sturz kann dieser Prüfungsteil auch mit einem anderen Reiter wiederholt werden. e) Konditionstest (Distanzprüfung) mit folgenden Anforderungen Strecke 39 km Tempo (= 12 km/h) im Durchschnitt max. Reitzeit von 19 Minuten (Zeitunterschreitungen werden nicht gewertet) und einer Pause von 4 Min. nach der Hälfte der Strecke drei Veterinärkontrollen (Start, Pause, Ziel) mit Feststellung folgender Konstitutionskriterien: - Puls - Gang (Vortraben) - Sattel - und Gurtlage - Schleimhäute - Kapillarfüllzeit - Hautfaltentest - Darmgeräusche - Muskeltonus f) alternativ zu Teil e) kann eine Kurzstrecke über 1000 m im Jagdgalopp im Anschluss an die Geländeprüfung erfolgen. Dies muss vor Prüfungsbeginn festgelegt werden. g) Konstitution Im Rahmen aller Prüfungselemente erfolgen Veterinärkontrollen. Die einzelnen Bewertungen werden in einer Merkmalsnote zusammengefasst, welche in die Gesamtnote der Prüfung einfließt. h) Interieurprüfung Die Einzelmerkmale Charakter, Temperament und Leistungsbereitschaft werden mit Teilnoten bewertet, welche in die Gesamtnote der Prüfung einfließen Bewertung, Gewichtung und Ergebnisermittlung Merkmalskomplex Einzelmerkmal Sachverständiger Wichtung in % Grundgangarten Trab Galopp Schritt Rittigkeit Testreiter 20 Springanlage Freispringen 10 Parcoursspringen 10 Geländeprüfung Leistungsvermögen 1 Geländegalopp 10 Konstitution Tierarzt Interieur Charakter Temperament Leistungsbereitschaft Tierarzt / Experte Testreiter Testreiter Die vorstehenden Einzelmerkmale werden mit jeweils einer Teilnote gemäß Nummer B.1 der Satzung des ZSAA bewertet. Die Bewertung erfolgt in halben Noten. Die Teilnoten für die Einzelmerkmale werden gemäß vorstehender Tabelle gewichtet. Das Prüfungsergebnis wird als Summe aller gewichteten Teilnoten in Form einer Gesamtnote mit 2 Nachkommastellen ausgedrückt Alterskorrektur Hengste, die zum Zeitpunkt der Prüfungsteilnahme bereits im 7. Lebensjahr (Stichtag ist der Geburtstag) oder älter sind, erhalten zum Zwecke der Alterskorrektur einen Abzug von % Prüfungsergebnis Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 6 / 32

7 Die Prüfung gilt als bestanden, wenn eine Gesamtnote von mindestens 6,0 erzielt wird und keine Teilnote unter,0 liegt sowie zusätzlich der Konditionstest erfolgreich beendet wurde. Dieser gilt als bestanden, wenn die maximale Reitzeit im Rahmen von Prüfungselement e) Konditionstest mit einer Toleranz von max. +10 Min. eingehalten wurde und kein tierärztlicher Ausschluss oder sonstiger Grund für eine Disqualifikation vorliegt. Im Zweifel entscheidet das Schiedsgericht. Eine Rangierung der Teilnehmer erfolgt nicht. Jeder Hengstbesitzer erhält ein Zeugnis über das erzielte Prüfungsergebnis des Hengstes. Das Zeugnis enthält alle Teilnoten und die Gesamtnote des Hengstes sowie die durchschnittlichen Teilnoten und die durchschnittliche Gesamtnote der Prüfungsgruppe. Nach Beendigung des Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des Endergebnisses der einzelnen Hengste. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse wird vom ZSAA vorgenommen, sofern nicht andere Stellen beauftragt sind. Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit allen Einzelergebnissen zugesandt Wiederholung der Prüfung Die einmalige Wiederholung der Prüfung ist zulässig. Es gilt das Ergebnis der wiederholten Prüfung. 1.2 ZSAA Distanzsportprüfung als Feldprüfung Die Prüfung wird vom ZSAA durchgeführt. Weiterführende Informationen zum Prüfungsablauf sind in den Durchführungsbestimmungen geregelt. Diese werden auf Anforderung zugesandt und sind auf der Homepage des ZSAA ( einsehbar. Die ZSAA Distanzsportsprüfung als Feldprüfung ist in drei Prüfungsteile gegliedert. Das Bestehen von Prüfungsteil I ist Voraussetzung für die Anerkennung der Prüfungsteile II und III. Nach Abschluss des siebten Lebensjahres ist die erfolgreiche Absolvierung des Prüfungsteils II Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Eintragung im Leistungshengstbuch. Der Prüfungsteil III muss bis zur Vollendung des neunten Lebensjahres abgeschlossen sein, um eine ununterbrochene Eintragung im Leistungshengstbuch aufrecht zu erhalten. Prüfungsteil I 1.2.I.1 Zulassung und Anmeldung Zum Prüfungsteil I sind mindestens 4jährige Hengste der Rasse Arabisches Vollblut sowie aller anderen arabischen Rassen zugelassen. Zielgruppe sind -und 6jährige Hengste. Die formlose Anmeldung muss schriftlich in der Geschäftsstelle des ZSAA mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erfolgen. 1.2.I.2 Prüfungskommission Für den Prüfungsteil I gehören folgende Mitglieder der Prüfungskommission an: mind. zwei Sachverständige, von denen eine Personen die - Qualifikation gem. 4 Nr. 1 der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) vorweisen kann 1 Testreiter (vorzugsweise aus dem Vielseitigkeitsbereich) ein Sachverständiger für die Beurteilung der Interieurwerte mind. 1 Fachtierarzt für Pferde oder ein in der Beurteilung der Kondition unter Leistungsanforderung erfahrener Tierarzt (HLP-Tierarzt, VDD-Wettkampftierarzt, FEI VET2* -4*) 1.2.I.3 Prüfungselemente a) Dressurprüfung unter besonderer Berücksichtigung der Grundgangarten und Rittigkeit unter dem eigenen Reiter in Anlehnung an eine Eignungsprüfung für Reitpferde der Klasse A (z.b. RP2) b) Bewertung der Rittigkeit durch einen Testreiter c) Konditionstest (Distanzprüfung) mit folgenden Anforderungen Strecke 39 km Tempo (= 12 km/h) im Durchschnitt max. Reitzeit von 19 Minuten (Zeitunterschreitungen werden nicht gewertet) und einer Pause von 4 Min. nach der Hälfte der Strecke drei Veterinärkontrollen (Start, Pause, Ziel) mit Feststellung folgender Konstitutionskriterien: - Puls - Gang (Vortraben) - Sattel - und Gurtlage - Schleimhäute - Kapillarfüllzeit - Hautfaltentest - Darmgeräusche - Muskeltonus d) Interieurprüfung Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 7 / 32

8 Die Einzelmerkmale Charakter, Temperament und Leistungsbereitschaft werden mit Teilnoten bewertet, welche in die Gesamtnote der Prüfung einfließen. 1.2.I.4 Bewertung, Gewichtung und Ergebnisermittlung Merkmalskomplex Einzelmerkmal Sachverständiger Wichtung in % Grundgangarten Trab Galopp Schritt Rittigkeit Testreiter 40 Konstitution Tierarzt 1 Interieur Charakter Temperament Leistungsbereitschaft Tierarzt / Experte Testreiter Testreiter Die vorstehenden Einzelmerkmale werden mit jeweils einer Teilnote gemäß Nummer B.1 der Satzung des ZSAA bewertet. Die Bewertung erfolgt in halben Noten. Die Teilnoten für die Einzelmerkmale werden gemäß vorstehender Tabelle gewichtet. Das Prüfungsergebnis wird als Summe aller gewichteten Teilnoten in Form einer Gesamtnote mit 2 Nachkommastellen ausgedrückt. 1.2.I. Alterskorrektur Es wird keine Alterskorrektur bei der Bewertung und Berechnung der Noten unterschiedlich alter Hengste vorgenommen. 1.2.I.6 Prüfungsergebnis Der Prüfungsteil I gilt als bestanden, wenn eine Gesamtnote von mindestens 6,0 erzielt wird und keine Teilnote unter,0 liegt sowie zusätzlich der Konditionstest erfolgreich beendet wurde. Dieser gilt als bestanden, wenn die maximale Reitzeit im Rahmen von Prüfungselement c) Konditionstest im Prüfungsteil I mit einer Toleranz von max. +10 Min. eingehalten wurde und kein tierärztlicher Ausschluss oder sonstiger Grund für eine Disqualifikation vorliegt. Im Zweifel entscheidet das Schiedsgericht. Eine Rangierung der Teilnehmer erfolgt nicht. Jeder Hengstbesitzer erhält ein Zeugnis über das erzielte Prüfungsergebnis des Hengstes. Das Zeugnis enthält alle Teilnoten und die Gesamtnote des Hengstes sowie die durchschnittlichen Teilnoten und die durchschnittliche Gesamtnote der Prüfungsgruppe. Nach Beendigung des Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des Endergebnisses der einzelnen Hengste. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse wird vom ZSAA vorgenommen, sofern nicht andere Stellen beauftragt sind. Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit allen Einzelergebnissen zugesandt. 1.2.I.7 Wiederholung der Prüfung Die einmalige Wiederholung der Prüfung ist zulässig. Es gilt das Ergebnis der wiederholten Prüfung. Prüfungsteil II 1.2.II.1. Zulassung und Anmeldung Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsteil II ist die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungsteil I. Zum Prüfungsteil II sind Hengste der Rasse Arabisches Vollblut sowie aller anderen arabischen Rassen im 7. Lebensjahr zugelassen. Hengste, die älter als 7 Jahre alt sind, werden nur zugelassen, wenn vom ZSAA aufgrund einer attestierten Verletzung eine Fristverlängerung (maximal 1 Monate) genehmigt wurde. Die formlose Anmeldung zum Prüfungsteil II muss mindestens 4 Wochen vor Absolvierung des ersten Rittes beim ZSAA erfolgen. Die Nennung zur Teilnahme erfolgt bei dem jeweiligen Veranstalter der Distanzritte. 1.2.II.2. Prüfungskommission Für den Prüfungsteil II gehören folgende Mitglieder der Prüfungskommission an: Es gelten die jeweiligen, auf den vom Hengsthalter ausgewählten Distanzritt zutreffenden Bestimmungen. 1.2.II.3. Prüfungselemente Im siebten Lebensjahr müssen mindestens zwei mittlere Ein-Tages-Ritte (60-80 km) nach nationalem VDD - Reglement oder internationalem FEI-Reglement in der Wertung absolviert werden. Für Hengste, die älter als 7 Jahre alt sind, werden im Rahmen der Absolvierung von Prüfungsteil II mittlere Ein- Tages-Ritte nur anerkannt, wenn vom ZSAA eine Fristverlängerung (maximal 1 Monate) genehmigt wurde. Für den Prüfungsteil II werden ausschließlich Ein-Tages-Veranstaltungen anerkannt, welche auf markierten Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 8 / 32

9 Strecken absolviert werden und deren Pausen erst bei Puls 64 beginnen (Vet-Gate). Die Ritte von Prüfungsteil II müssen an verschiedenen Veranstaltungsorten absolviert werden. Alternativ zu den Prüfungsteilen II und III kann eine Distanzturniersportprüfung absolviert werden. Dafür müssen 2000 Wertungskilometer auf Distanzstrecken nachgewiesen werden, wovon mindestens 00 Wertungskilometer in Tempo absolviert wurden. Analog bzw. alternativ zu den Prüfungsteilen II und III kann der Hengst auch seine FEI Novice Qualification nach Artikel 816 der FEI Rules nachweisen. 1.2.II.4. Bewertung und Ergebnisermittlung Gewertet werden die Reitkilometer geteilt durch das Reittempo der anerkannten Prüfungsritte. Für die Ermittlung der erreichten Punktzahl wird die Mindestlänge der Ritte bei Tempo (= min / km) zu Grunde gelegt. Längere Strecken und ein höheres Tempo ergeben entsprechend höhere Wertungspunkte. 1.2.II.. Alterskorrektur Hengste, welche bei Absolvierung von Prüfungsteil II älter als 7 Jahre sind, erhalten je mittleren Ein-Tages-Ritt 4 Punkte Abzug als Alterskorrektur. 1.2.II.6. Prüfungsergebnis Der Prüfungsteil II gilt als bestanden, wenn bei der Absolvierung von mindestens zwei mittleren Ein-Tages- Ritten im Prüfungsteil II mindestens 24 Punkte erreicht wurden. Jeder Hengstbesitzer erhält am Prüfungstag vom Veranstalter einen Nachweis über das erzielte Prüfungsergebnis des Hengstes. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse wird vom ZSAA vorgenommen, sofern nicht andere Stellen beauftragt sind. Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit allen Einzelergebnissen zugesandt. 1.2.II.7. Wiederholung der Prüfung Die Anzahl der absolvierten mittleren Ein-Tages-Ritte wird vom ZSAA nicht beschränkt. Es obliegt der Verantwortung des Hengstbesitzers, tierschutzrelevante Überlegungen in die Planung der zu absolvierenden Ritte einzubeziehen. Prüfungsteil III 1.2.III.1. Zulassung und Anmeldung Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsteil III ist die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungsteil I und II. Zum Prüfungsteil III sind Hengste der Rasse Arabisches Vollblut sowie aller anderen arabischen Rassen im 8. und 9. Lebensjahr zugelassen. Die formlose Anmeldung zum Prüfungsteil III muss mindestens 4 Wochen vor Absolvierung des ersten Rittes beim ZSAA erfolgen. Die Nennung zur Teilnahme erfolgt bei dem jeweiligen Veranstalter der Distanzritte. 1.2.III.2. Prüfungskommission Für den Prüfungsteil III gehören folgende Mitglieder der Prüfungskommission an: Es gelten die jeweiligen, auf den vom Hengsthalter ausgewählten Distanzritt zutreffenden Bestimmungen. 1.2.III.3. Prüfungselemente Im achten und neunten Lebensjahr müssen mindestens drei lange Ein-Tages-Ritte (ab 81 km) nach nationalem VDD - Reglement oder internationalem FEI-Reglement in der Wertung absolviert werden. Die Ritte von Prüfungsteil III müssen an verschiedenen Veranstaltungsorten absolviert werden. Alternativ zu den Prüfungsteilen II und III kann eine Distanzturniersportprüfung absolviert werden. Dafür müssen 2000 Wertungskilometer auf Distanzstrecken nachgewiesen werden, wovon mindestens 00 Wertungskilometer in Tempo absolviert wurden. Analog bzw. alternativ zu den Prüfungsteilen II und III kann der Hengst auch seine FEI Novice Qualification nach Artikel 816 der FEI Rules nachweisen. 1.2.III.4. Bewertung und Ergebnisermittlung Gewertet werden die Reitkilometer geteilt durch das Reittempo der anerkannten Prüfungsritte. Für die Ermittlung der erreichten Punktzahl wird die Mindestlänge der Ritte bei Tempo (= min / km) zu Grunde gelegt. Längere Strecken und ein höheres Tempo ergeben entsprechend höhere Wertungspunkte. 1.2.III.. Alterskorrektur Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 9 / 32

10 Es wird keine Alterskorrektur bei der Bewertung und Ermittlung der erreichten Punkte unterschiedlich alter Hengste vorgenommen. 1.2.III.6. Prüfungsergebnis Der Prüfungsteil III gilt als bestanden, wenn bei der Absolvierung von mindestens drei langen Ein-Tages-Ritten im Prüfungsteil III mindestens 48 Punkte erreicht wurden. Der über die Distanzsportprüfung absolvierte Prüfungsteil III gilt als bestanden, wenn in der Summe der Bewertungen für min. 2 mittlere und 3 lange Distanzritte mindestens 72 Punkt erreicht wurden. Der über die FEI Novice Qualification des Hengstes nach Artikel 816 der FEI Rules absolvierte Prüfungsteil III gilt als bestanden, wenn eine entsprechende Bestätigung der FN vorgelegt wird. Jeder Hengstbesitzer erhält an den jeweiligen Prüfungstagen vom Veranstalter einen Nachweis über das jeweils erzielte Prüfungsergebnis des Hengstes. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse wird vom ZSAA vorgenommen, sofern nicht andere Stellen beauftragt sind. Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit allen Einzelergebnissen zugesandt. 1.2.III.7. Wiederholung der Prüfung Die Anzahl der absolvierten langen Ein-Tages-Ritte wird vom ZSAA nicht beschränkt. Es obliegt der Verantwortung des Hengstbesitzers, tierschutzrelevante Überlegungen in die Planung der zu absolvierenden Ritte einzubeziehen. 1.3 ZSAA Westernsportprüfung Die Prüfung wird vom ZSAA durchgeführt. Weiterführende Informationen zum Prüfungsablauf sind in den Durchführungsbestimmungen geregelt. Diese werden auf Anforderung zugesandt und sind auf der Homepage des ZSAA ( einsehbar. Diese Prüfungsform wird für Hengste der Rasse Arabisch Vollblut nur anerkannt, wenn Sie als Vertreter der zugelassenen Rasse ins Zuchtbuch für die Rasse Arabisch Partbred - Typ Spezial eingetragen werden sollen. Die ZSAA Westernsportprüfung ist in zwei Prüfungsteile gegliedert. Das Bestehen von Prüfungsteil I ist Voraussetzung für die Absolvierung von Prüfungsteil II. Nach erfolgreicher Absolvierung des Prüfungsteils I bleibt die Eintragung im Leistungshengstbuch bis zum Abschluss des sechsten Lebensjahres gültig. Eine erfolgreiche Absolvierung des Prüfungsteils II ist Voraussetzung für die Fortschreibung oder Wiedereintragung im Leistungshengstbuch. Prüfungsteil I 1.3.I.1 Zulassung und Anmeldung Zum Prüfungsteil I sind 4jährige und ältere Hengste der Rasse Arabisches Vollblut sowie aller anderen arabischen Rassen zugelassen. Zielgruppe sind -6jährige Hengste. Die formlose Anmeldung muss schriftlich in der Geschäftsstelle des ZSAA mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erfolgen. 1.3.I.2 Prüfungskommission Für den Prüfungsteil I gehören folgende Mitglieder der Prüfungskommission an: mind. zwei Sachverständige, von denen eine Personen entweder die - Qualifikation gem. 4 Nr. 1 der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) oder die Qualifikation als EWU - vorweisen kann 1 Testreiter (vorzugsweise aus dem Vielseitigkeitsbereich) ein Sachverständiger für die Beurteilung der Interieurwerte mind. 1 Fachtierarzt für Pferde oder ein in der Beurteilung der Kondition unter Leistungsanforderung erfahrener Tierarzt (HLP-Tierarzt, VDD-Wettkampftierarzt, FEI VET2* -4*) 1.3.I.3 Prüfungselemente a) Dressurprüfung unter besonderer Berücksichtigung der Grundgangarten und Rittigkeit unter dem eigenen Reiter in Anlehnung an eine Eignungsprüfung für Reitpferde der Klasse A (z.b. RP2) b) Bewertung der Rittigkeit durch den Testreiter c) Konditionstest (Distanzprüfung) mit folgenden Anforderungen Strecke 39 km Tempo (= 12 km/h) im Durchschnitt max. Reitzeit von 19 Minuten (Zeitunterschreitungen werden nicht gewertet) und einer Pause von 4 Min. nach der Hälfte der Strecke drei Veterinärkontrollen (Start, Pause, Ziel) mit Feststellung folgender Konstitutionskriterien: - Puls Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 10 / 32

11 - Gang (Vortraben) - Sattel - und Gurtlage - Schleimhäute - Kapillarfüllzeit - Hautfaltentest - Darmgeräusche - Muskeltonus d) Interieurprüfung Die Einzelmerkmale Charakter, Temperament und Leistungsbereitschaft werden mit Teilnoten bewertet, welche in die Gesamtnote der Prüfung einfließen. 1.3.I.4 Bewertung, Gewichtung und Ergebnisermittlung Merkmalskomplex Einzelmerkmal Sachverständiger Wichtung in % Grundgangarten Trab Galopp Schritt Rittigkeit Testreiter 40 Konstitution Tierarzt 1 Interieur Charakter Temperament Leistungsbereitschaft Tierarzt / Experte Testreiter Testreiter Die vorstehenden Einzelmerkmale werden mit jeweils einer Teilnote gemäß Nummer B.1 der Satzung des ZSAA bewertet. Die Bewertung erfolgt in halben Noten. Die Teilnoten für die Einzelmerkmale werden gemäß vorstehender Tabelle gewichtet. Das Prüfungsergebnis wird als Summe aller gewichteten Teilnoten in Form einer Gesamtnote mit 2 Nachkommastellen ausgedrückt. 1.3.I. Alterskorrektur Es wird keine Alterskorrektur bei der Bewertung und Berechnung der Noten unterschiedlich alter Hengste vorgenommen. 1.3.I.6 Prüfungsergebnis Die Prüfung gilt als bestanden, wenn eine Gesamtnote von mindestens 6,0 erzielt wird und keine Teilnote unter,0 liegt sowie zusätzlich der Konditionstest erfolgreich beendet wurde. Dieser gilt als bestanden, wenn die maximale Reitzeit im Rahmen von Prüfungselement c) Konditionstest mit einer Toleranz von max. +10 Min. eingehalten wurde und kein tierärztlicher Ausschluss oder sonstiger Grund für eine Disqualifikation vorliegt. Im Zweifel entscheidet das Schiedsgericht. Eine Rangierung der Teilnehmer erfolgt nicht. Jeder Hengstbesitzer erhält ein Zeugnis über das erzielte Prüfungsergebnis des Hengstes. Das Zeugnis enthält alle Teilnoten und die Gesamtnote des Hengstes sowie die durchschnittlichen Teilnoten und die durchschnittliche Gesamtnote der Prüfungsgruppe. Nach Beendigung des Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des Endergebnisses der einzelnen Hengste. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse wird vom ZSAA vorgenommen, sofern nicht andere Stellen beauftragt sind. Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Prüfungsergebnis aller Hengste mit allen Einzelergebnissen zugesandt. 1.3.I.7 Wiederholung der Prüfung Die einmalige Wiederholung von Prüfungsteil I ist zulässig. Es gilt das Ergebnis der wiederholten Prüfung. Prüfungsteil II 1.3.II.1 Zulassung und Anmeldung Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsteil II ist die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungsteil I. Zum Prüfungsteil II sind jährige und ältere Hengste der Rasse Arabisches Vollblut sowie aller anderen arabischen Rassen zugelassen. Zielgruppe sind -6jährige Hengste. Die formlose Anmeldung zum Prüfungsteil II muss mindestens 4 Wochen vor Absolvierung des ersten Turnierstarts beim ZSAA erfolgen. Die Nennung zur Teilnahme erfolgt bei dem jeweiligen Veranstalter der Westernturniere. 1.3.II.2 Prüfungskommission Die Zusammensetzung der Prüfungskommission ist der Ausschreibung des jeweiligen Turniers zu entnehmen. 1.3.II.3 Prüfungselemente Es müssen alle Prüfungselemente einer Western - Turniersportprüfung absolviert werden. Die Prüfungselemente ergeben sich aus der Prüfungsausschreibung für Prüfungen analog der Klasse L (FEI-Niveau) des Turnierveran- Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 11 / 32

12 stalters. 1.3.II.4 Bewertung und Ergebnisermittlung Detaillierte Bestimmungen ergeben sich aus der Prüfungsausschreibung des Turnierveranstalters. 1.3.II. Alterskorrektur Es wird keine Alterskorrektur bei der Bewertung und Berechnung der Noten unterschiedlich alter Hengste vorgenommen. 1.3.II.6 Prüfungsergebnis Der Prüfungsteil II gilt als bestanden, wenn die Hengste in Western Turniersportprüfungen analog der Klasse L (FEI - Niveau) fünf Platzierungen an 1. bis 3. Stelle erreicht haben. Bestimmungen hinsichtlich Ergebnisermittlung, Ergebnismitteilung, Prüfungszeugnis und Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse sind der jeweiligen Ausschreibung des Turnierveranstalters zu entnehmen. 1.3.II.7 Wiederholung der Prüfung Die Anzahl der absolvierten Western - Turniersportprüfungen wird vom ZSAA nicht beschränkt. Es obliegt der Verantwortung des Hengstbesitzers, tierschutzrelevante Überlegungen in die Planung der zu absolvierenden Western - Turniersportprüfungen einzubeziehen. 1. Rennsportprüfung Die Rennsportprüfung wird im Auftrag des ZSAA durch die First United German Arabian Racehorse Organisation - FUGARO UG (haftungsbeschränkt) gem., Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRB 78341, auf Grundlage einer beiderseitig anerkannten Vereinbarung durchgeführt Zulassung und Anmeldung Zugelassen sind 3jährige und ältere Hengste der Rasse Arabisches Vollblut. Zielgruppe sind 3jährige und ältere Hengste. Die Anmeldung erfolgt durch Meldung des Pferdes auf einer Trainingsliste entsprechend Nr. 403 Ziff. 6 Rennordnung des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen (RO) mindestens 4 Wochen vor dem ersten Rennen Prüfungskommission Die Prüfungskommission / der Rennleiter wird von der durch den ZSAA beauftragten FUGARO UG berufen Prüfungselemente Die Prüfungselemente werden durch die RO Teil C in der jeweils gültigen Fassung bestimmt. Elemente der Rennordnung, welche dem Zuchtprogramm für die Rasse Arabisches Vollblut widersprechen, finden keine Anwendung Bewertung und Ergebnisermittlung Die Bewertung erfolgt über die Erfassung der Rennzeiten und des auf Grund der erreichten Zeiten ermittelten Generalausgleichsgewichtes (GAG) oder ein anderes zwischen den deutschen Zuchtverbänden abgestimmtes System Alterskorrektur Es wird keine Alterskorrektur bei der Bewertung und Ermittlung des GAG unterschiedlich alter Hengste vorgenommen Prüfungsergebnis Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Hengste ein GAG von 8 kg (statistischer Wert, der nicht mehr aktuell ist) oder ein anderes durch die deutschen Zuchtverbände gemeinsam festgelegtes Ergebnis erreichen. Gleiches gilt für Rennen im Ausland, soweit die dortigen Bestimmungen zum Renngeschehen eingehalten sind Wiederholung der Prüfung Die Anzahl der absolvierten Rennen wird vom ZSAA nicht beschränkt, jedoch darf das Pferd nicht älter als 1 Jahre sein. Es obliegt der Verantwortung des Hengstbesitzers, tierschutzrelevante Überlegungen in die Planung der zu absolvierenden Rennen einzubeziehen. 1.6 Stationsprüfung als 14-tägige Veranlagungsprüfung gemäß HLP-RL FN Die Veranlagungsprüfung auf Station wird von der Deutschen reiterlichen Vereinigung e.v. (FN), Freiherr - von - Langen Straße 13, Warendorf, gemäß den Bestimmungen der Abschnitte B und B I der HLP - Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der Deutschen Reitpferdezuchten der Deutschen reiterlichen Vereinigung e.v. (FN) (HLP- Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 12 / 32

13 RL FN) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Hierfür werden vertragliche Vereinbarungen zwischen dem ZSAA und der FN und/oder der jeweiligen Station getroffen. Die HLP-RL FN sind auf der Homepage der FN ( sowie auf der Homepage des ZSAA ( zu finden Zulassung und Anmeldung BI.1 Dauer BI.2 Zulassungsvoraussetzungen BI.3 Anmeldung BI.4 Mindestanmeldezahl Prüfungskommission BI.7 Sachverständige des Prüfungsdurchganges Prüfungselemente BI.8 Ablauf der Prüfung Bewertung, Gewichtung und Ergebnisermittlung B.8 Bewertungsrichtlinien BI.8 Ablauf der Prüfung BI.9 Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Alterskorrektur Es wird keine Alterskorrektur bei der Berechnung der Noten unterschiedlich alter Hengste vorgenommen Prüfungsergebnis Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Hengste gemäß 200f (1) ZVO in der 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine dressurbetonte bzw. springbetonte Endnote von 8,00 und besser erreicht haben und die zwei disziplinspezifischen Sportprüfungen für dressurbetonte bzw. springbetonte Hengste oder die drei disziplinspezifischen Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste sowohl als vierjähriger als auch als fünfjähriger Hengst (im begründeten Ausnahmefall zweimal als fünfjähriger Hengst) gemäß 200f (3) mit dem jeweils geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von 7,0 abschließen (Körung Teil III), Wiederholung der Prüfung BI.10 Wiederholung von Prüfungen 1.7 Stationsprüfung als 0-tägige Leistungsprüfung (disziplinspezifisch Dressur / Springen) gemäß HLP-RL FN Die Hengstleistungsprüfung auf Station wird von der Deutschen reiterlichen Vereinigung e.v. (FN), Freiherr - von - Langen Straße 13, Warendorf, gemäß den Bestimmungen der Abschnitte B und B II der HLP - Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der Deutschen Reitpferdezuchten der Deutschen reiterlichen Vereinigung e.v. (FN) (HLP- RL FN) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Hierfür werden vertragliche Vereinbarungen zwischen dem ZSAA und der FN und/oder der jeweiligen Station getroffen. Die HLP-RL FN sind auf der Homepage der FN ( sowie auf der Homepage des ZSAA ( zu finden Zulassung und Anmeldung BII.1 Dauer BII.2 Zulassungsvoraussetzungen BII.3 Anmeldung BII.4 Mindestanmeldezahl Prüfungskommission BII.7 Sachverständige des Prüfungsdurchganges Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 13 / 32

14 1.7.3 Prüfungselemente BII a) 1. Ablauf und bewertete Merkmale BII b) 1. Ablauf und bewertete Merkmale Bewertung, Gewichtung und Ergebnisermittlung B.8 Bewertungsrichtlinien BII a) 1. Ablauf und bewertete Merkmale BII a) 2. Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung BII b) 1. Ablauf und bewertete Merkmale BII b) 2. Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung 1.7. Alterskorrektur Es wird keine Alterskorrektur bei der Berechnung der Noten unterschiedlich alter Hengste vorgenommen Prüfungsergebnis Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Hengste gemäß 200f (2) ZVO in der 0-tägigen Hengstleistungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete dressurbetonte bzw. springbetonte Endnote von mindestens 7,80 erreicht haben (Körung Teil III), Wiederholung der Prüfung BII a) 3. Wiederholung von Prüfungen BII b) 3. Wiederholung von Prüfungen 1.8 Sportprüfung gemäß HLP-RL FN Die Sportprüfung wird von der Deutschen reiterlichen Vereinigung e.v. (FN), Freiherr - von - Langen Straße 13, Warendorf, gemäß den Bestimmungen gemäß der Abschnitte C und C a), C b), C c) Teil Ia, C d) Teil Ib sowie C e) Teil II der HLP - Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der Deutschen Reitpferdezuchten der Deutschen reiterlichen Vereinigung e.v. (FN) (HLP-RL FN) in der jeweils gültigen Fassung an speziell dafür berufenen Prüfungsorten ausgerichtet und durchgeführt. Hierfür werden vertragliche Vereinbarungen zwischen dem ZSAA und der FN und/oder dem jeweiligen Prüfungsort getroffen. Die HLP-RL FN sind auf der Homepage der FN ( sowie auf der Homepage des ZSAA ( zu finden Zulassung und Anmeldung C 1. Grundsätzliche Bestimmungen C 2. Zulassungsvoraussetzungen C 3. Anmeldung C 4. Mindestanmeldezahl C 12. Nichtzulassung zur und Ausschluss von der Prüfung C a) 1. Ablauf und bewertete Merkmale C b) 1. Ablauf und bewertete Merkmale C c) 1. Ablauf und bewertete Merkmale C d) 1. Ablauf und bewertete Merkmale C e) 1. Ablauf und bewertete Merkmale Prüfungskommission C 8. FN- Beauftragter und Sachverständige C 10. Zusammensetzung der Bewertungskommission Prüfungselemente C a) 1. Ablauf und bewertete Merkmale C b) 1. Ablauf und bewertete Merkmale C c) 1. Ablauf und bewertete Merkmale C d) 1. Ablauf und bewertete Merkmale C e) 1. Ablauf und bewertete Merkmale Bewertung, Gewichtung und Ergebnisermittlung Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 14 / 32

15 C 11. Bewertungsrichtlinien C a) 3. Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung C b) 3. Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung C c) 3. Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung C d) 3. Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung C e) 3. Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung 1.8. Alterskorrektur Ist eine Alterskorrektur unterschiedlich alter Hengste erforderlich, wird diese über die spezifischen Prüfungsanforderungen der jeweiligen Altersklasse vorgenommen Prüfungsergebnis Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Hengste gemäß 200f (1) ZVO in der 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,0 oder eine dressurbetonte bzw. springbetonte Endnote von 8,00 und besser erreicht haben und die zwei disziplinspezifischen Sportprüfungen für dressurbetonte bzw. springbetonte Hengste oder die drei disziplinspezifischen Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste sowohl als vierjähriger als auch als fünfjähriger Hengst (im begründeten Ausnahmefall zweimal als fünfjähriger Hengst) gemäß 200f (3) mit dem jeweils geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von 7,0 abschließen (Körung Teil III), Wiederholung der Prüfung C 14. Nicht vollständige Absolvierung und Wiederholung von Prüfungen 1.9 Turniersportprüfung gemäß FN - ZVO Die Turniersportprüfung wird in Form von Eigenleistungsprüfungen im Turniersport durchgeführt und obliegt der Aufsicht der Deutschen reiterlichen Vereinigung e.v. (FN), Freiherr-von-Langen-Straße 13, Warendorf und unterliegen den Bestimmungen der Leistungs-Prüfungs-Ordnung der FN (LPO) in der jeweils gültigen Fassung Zulassung und Anmeldung Es gelten die jeweiligen, auf die vom Hengsthalter ausgewählte Prüfung zutreffenden, Bestimmungen der LPO der FN Prüfungskommission Es gelten die jeweiligen, auf die vom Hengsthalter ausgewählte Prüfung zutreffenden, Bestimmungen der LPO der FN Prüfungselemente Es gelten die jeweiligen, auf die vom Hengsthalter ausgewählte Prüfung zutreffenden, Bestimmungen der LPO der FN Bewertung, Gewichtung und Ergebnisermittlung Es gelten die jeweiligen, auf die vom Hengsthalter ausgewählte Prüfung zutreffenden, Bestimmungen der LPO der FN Alterskorrektur Es gelten die jeweiligen, auf die vom Hengsthalter ausgewählte Prüfung zutreffenden, Bestimmungen der LPO der FN Prüfungsergebnis Für die Rasse Arabisches Vollblut gilt die Prüfung als absolviert, sofern folgende Ergebnisse nachgewiesen werden können: Platzierungen an Stelle in Dressurprüfungen der Klasse L (FEI-Niveau) und/oder Platzierungen an Stelle in Springprüfungen der Klasse L (Kat. B) und/oder 3 Platzierungen an Stelle in Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L Wiederholung der Prüfung Auf Grund der Art und Weise der Prüfung gibt es bezüglich der Wiederholung der Prüfung keine Bestimmungen Stationsprüfung als 30-tägige Leistungsprüfung CI gemäß HLP-RL FNfür Pony-, Kleinpferdeund sonstige Rassen Zuchtprogramm gemäß EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012 Stand: Seite 1 / 32

Zuchtprogramm für die Rasse Araber

Zuchtprogramm für die Rasse Araber Zuchtprogramm für die Rasse Araber des Zuchtverbandes für Sportpferde arabischer Abstammung e.v. (ZSAA) Dieses Zuchtprogramm regelt die Zuchtarbeit für die Rasse Araber in der Züchtervereinigung ZSAA.

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Shagya-Araber

Zuchtprogramm für die Rasse Shagya-Araber Zuchtprogramm für die Rasse Shagya-Araber des Zuchtverbandes für Sportpferde arabischer Abstammung e.v. (ZSAA) Dieses Zuchtprogramm regelt die Zuchtarbeit für die Rasse Shagya-Araber in der Züchtervereinigung

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Anglo - Araber

Zuchtprogramm für die Rasse Anglo - Araber Zuchtprogramm für die Rasse Anglo - Araber des Zuchtverbandes für Sportpferde arabischer Abstammung e.v. (ZSAA) Dieses Zuchtprogramm regelt die Zuchtarbeit für die Rasse Anglo - Araber in der Züchtervereinigung

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Arabisch Partbred - Typ Spezial

Zuchtprogramm für die Rasse Arabisch Partbred - Typ Spezial Zuchtprogramm für die Rasse Arabisch Partbred - Typ Spezial des Zuchtverbandes für Sportpferde arabischer Abstammung e.v. (ZSAA) Dieses Zuchtprogramm regelt die Zuchtarbeit für die Rasse Arabisch Partbred

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Arabisch Partbred - Typ Deutsches Reitpferd

Zuchtprogramm für die Rasse Arabisch Partbred - Typ Deutsches Reitpferd Zuchtprogramm für die Rasse Arabisch Partbred - Typ Deutsches Reitpferd des Zuchtverbandes für Sportpferde arabischer Abstammung e.v. (ZSAA) Dieses Zuchtprogramm regelt die Zuchtarbeit für die Rasse Arabisch

Mehr

alle Farben, häufig Gold- oder Silberschattierung, zum Teil stark ausgeprägte Abzeichen, auch Schecken

alle Farben, häufig Gold- oder Silberschattierung, zum Teil stark ausgeprägte Abzeichen, auch Schecken 979 Achal Tekkiner Partbred a. Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Achal Tekkiner Partbred in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

1007 Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Polopferdes

1007 Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Polopferdes 1007 Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Polopferdes Vorbemerkungen Das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den

Mehr

B.IX. Zuchtprogramme für weitere Rassen

B.IX. Zuchtprogramme für weitere Rassen B.IX. Zuchtprogramme für weitere Rassen B.IX.1 Zuchtprogramm für die Rasse Achal Tekkiner Vorbemerkung Die Zucht von Achal Tekkinern in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Caballo Falabella

Zuchtprogramm für die Rasse Caballo Falabella Zuchtprogramm für die Rasse Caballo Falabella Vorbemerkung Die Zucht des Caballo Falabella wird im Westfälischen Pferdestammbuch e. V. als Filialzuchtbuch betrieben. Die Führung des Zuchtbuches über den

Mehr

Westfälisches Reitpferd

Westfälisches Reitpferd Anlage 1 Westfälisches Reitpferd I. Vorbemerkungen Das westfälische Reitpferd wird vornehmlich in dem Zuchtgebiet Westfalen gezüchtet. II. Zuchtziele Die grundlegenden Zuchtziele sind wie folgt definiert:

Mehr

Für die Zucht des Anglo-Kabardiner in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: ca. 154 cm bis ca. 164 cm

Für die Zucht des Anglo-Kabardiner in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: ca. 154 cm bis ca. 164 cm 971 Anglo-Kabardiner a. Ursprung Die Zucht von Anglo-Kabardiner in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen

Mehr

Westfälisches Reitpferd

Westfälisches Reitpferd Anlage 1 Westfälisches Reitpferd I. Vorbemerkungen Das westfälische Reitpferd wird vornehmlich in dem Zuchtgebiet Westfalen gezüchtet. II. Zuchtziele Die grundlegenden Zuchtziele sind wie folgt definiert:

Mehr

Zuchtbuch Kleines Deutsches Pony

Zuchtbuch Kleines Deutsches Pony Zuchtbuch Kleines Deutsches Pony Grundsätze: Gemäß Entscheidung 92/353/EWG Das Ursprungszuchtbuch Kleines Deutsches Pony wird geführt vom Zuchtverband für deutsche Pferde e.v. (ZfdP). 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Süddeutsches Kaltblutpferdes

Zuchtprogramm für die Rasse des Süddeutsches Kaltblutpferdes Zuchtprogramm für die Rasse des Süddeutsches Kaltblutpferdes Vorbemerkungen Die Zucht von Süddeutschen Kaltblütern in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen

Mehr

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse des Süddeutsches Kaltblutpferdes Vorbemerkungen Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.v.,

Mehr

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse des Norikers Vorbemerkung Der Landespferdezuchtverband Salzburg, Mayerhoferstraße 12, A-5751 Maishofen

Mehr

B.VI Zuchtprogramme für arabische Pferderassen

B.VI Zuchtprogramme für arabische Pferderassen B.VI Zuchtprogramme für arabische Pferderassen B.VI.2 Zuchtprogramm für die Rasse des Arabers Vorbemerkungen Die Zucht des Arabers wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen

Mehr

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse des Schleswiger Kaltblutes Vorbemerkung Das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hammburg e.v., Steenbeker

Mehr

Zuchtverband für Sportpferde Arabischer Abstammung e.v. Postfach Alheim Tel , Fax

Zuchtverband für Sportpferde Arabischer Abstammung e.v. Postfach Alheim Tel , Fax Ausschreibung ZSAA Turniersport Hengstleistungsprüfung vom 28.-30.Juli 2017 im Haupt- und Landgestüt Marbach Gestütshof Marbach, 72532 Gomadingen Veranstalter: Nennungsschluß: Nennungen an: Richter: Fremdreiter:

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Pura Raza Espanola (PRE)

Zuchtprogramm für die Rasse Pura Raza Espanola (PRE) Zuchtprogramm für die Rasse Pura Raza Espanola (PRE) Vorbemerkung Die Zucht von Pferden der Rasse Pura Raza Espanola (PRE) in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Edelbluthaflinger

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Edelbluthaflinger Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Edelbluthaflinger Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.v.

Mehr

B.VI Zuchtprogramme für arabische Pferderassen

B.VI Zuchtprogramme für arabische Pferderassen B.VI Zuchtprogramme für arabische Pferderassen B.VI.5 Zuchtprogramm für die Rasse des Shagya-Arabers Vorbemerkungen Die Zucht von Shagya-Arabern in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

Mehr

er die Qualifikation als 6-Jähriger für das Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes oder

er die Qualifikation als 6-Jähriger für das Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes oder Grundsätze des Verbandes der Züchter und Freunde des Ostpreußischen Warmblutpferdes Trakehner Abstammung e.v. Trakehner Verband gemäß Entscheidung 92/353/EWG in Verbindung mit 2 Abs. TierZOV für die Rasse

Mehr

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Vorbemerkungen Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.v., Am Dolderbach

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording

Mehr

B.VI Zuchtprogramme für arabische Pferderassen

B.VI Zuchtprogramme für arabische Pferderassen B.VI Zuchtprogramme für arabische Pferderassen B.VI.4 Zuchtprogramm für die Rasse des Arabischen Vollbluts Vorbemerkungen Die Zucht von Arabischen Vollblütern in Deutschland wird in der Deutschen Reiterlichen

Mehr

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen

Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Anlage der Zuchtbuchordnung des Stammbuches für Kaltblutpferde Niedersachsen Zuchtprogramm für die Rasse Hannoversches Kaltblut Vorbemerkung Das Stammbuch für Kaltblutpferde Niedersachsen e.v., mit Sitz

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Noriker

Zuchtprogramm für die Rasse Noriker Zuchtprogramm für die Rasse Noriker Vorbemerkung Die Zucht von Pferden der Rasse Noriker in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

ZfdP Zuchtprogramm Kleines Deutsches Pony

ZfdP Zuchtprogramm Kleines Deutsches Pony Zuchtprogramm Kleines Deutsches Pony 1 Präambel Die Zucht des Kleinen Deutschen Ponys wird im Zuchtverband für deutsche Pferde e.v. (ZfdP) betrieben. Der ZfdP ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben

Mehr

Rappen, Dunkelbraune, Braune, Falben, Füchse, Schimmel, Isabell; erwünscht sind Pferde mit keinen übermäßig großen Kopfabzeichen

Rappen, Dunkelbraune, Braune, Falben, Füchse, Schimmel, Isabell; erwünscht sind Pferde mit keinen übermäßig großen Kopfabzeichen 952 Bosniake (Bosnisches Gebirgspferd) a. Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Bosniake in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen Populationen betrieben.

Mehr

911 Zuchtprogramm für die Rasse des Kleinen Deutschen Reitpferdes

911 Zuchtprogramm für die Rasse des Kleinen Deutschen Reitpferdes 911 Zuchtprogramm für die Rasse des Kleinen Deutschen Reitpferdes Vorbemerkungen Die Zucht des Kleinen Deutschen Reitpferdes wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

983 Zuchtprogramm für die Rasse Kinsky Pferd (koní Kinský)

983 Zuchtprogramm für die Rasse Kinsky Pferd (koní Kinský) 983 Zuchtprogramm für die Rasse Kinsky Pferd (koní Kinský) a. Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Kinsky Pferd in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Grundsätze des Pferdestammbuchs Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Deutschen Polopferdes

Grundsätze des Pferdestammbuchs Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Deutschen Polopferdes Grundsätze des Pferdestammbuchs Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Deutschen Polopferdes a) Grundsätze für die Abstammungsaufzeichnung (The system for recordung

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg

Mehr

a) Grundsätze für die Abstammungsaufzeichnung (The system for recordung pedigrees):

a) Grundsätze für die Abstammungsaufzeichnung (The system for recordung pedigrees): Grundsätze der Deutschen Reiterlichen Vereinigung angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse des Edelbluthaflingers a) Grundsätze für die Abstammungsaufzeichnung

Mehr

Zuchtbuch Deutsches Pferd

Zuchtbuch Deutsches Pferd Zuchtbuch Deutsches Pferd Grundsätze: Gemäß Entscheidung 92/353/EWG Das Ursprungszuchtbuch Deutsches Pferd wird geführt vom Zuchtverband für deutsche Pferde e.v. (ZfdP). 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben

Mehr

2. Definition der Merkmale der Rasse oder der vom Zuchtbuch erfassten Zuchtpopulation

2. Definition der Merkmale der Rasse oder der vom Zuchtbuch erfassten Zuchtpopulation Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Oldenburger Das Ursprungszuchtbuch wird geführt vom Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes e.v. 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch:

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Classic Ponys

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Classic Ponys Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Classic Ponys Vorbemerkung Die Zucht des Deutschen Classic Ponys wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in

Mehr

Für die Zucht des Freiberger Pferdes in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel:

Für die Zucht des Freiberger Pferdes in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: 905 Freiberger Vorbemerkung Die Zucht von Freiberger Pferden in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen

Mehr

B.IX Zuchtprogramme für weitere Rassen

B.IX Zuchtprogramme für weitere Rassen B.IX Zuchtprogramme für weitere Rassen B.IX.20 Zuchtprogramm für die Rasse des Leutstettener Pferdes Vorbemerkung Die Zucht des Leutstettener Pferdes in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg

Mehr

Vorbemerkung Das Pferdestammbuch Weser-Ems e.v., Grafenhorststr. 5, Vechta führt das Ursprungszuchtbuch für die Rasse des Frielinger.

Vorbemerkung Das Pferdestammbuch Weser-Ems e.v., Grafenhorststr. 5, Vechta führt das Ursprungszuchtbuch für die Rasse des Frielinger. Besondere Bestimmungen für den Frielinger (Anhang zu Teil II und III) I. Zuchtprogramm für die Rasse des Frielinger Vorbemerkung Das Pferdestammbuch Weser-Ems e.v., Grafenhorststr. 5, 49377 Vechta führt

Mehr

Für die Zucht des Leutstettener Pferdes in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: edles, trockenes, belastbares und ausdauerndes Reitpferd

Für die Zucht des Leutstettener Pferdes in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: edles, trockenes, belastbares und ausdauerndes Reitpferd 920 Zuchtprogramm für die Rasse Leutstettener Pferd Vorbemerkung Die Zucht des Leutstettener Pferdes in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees):

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Classic Pony 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees):

Mehr

Zuchtprogramm Knabstrupper. Vorbemerkung. 1 Zuchtziel (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Zuchtprogramm Knabstrupper. Vorbemerkung. 1 Zuchtziel (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Zuchtprogramm Knabstrupper Vorbemerkung Die Zucht des Knabtruppers wird im ZfdP als Filialzuchtbuch betrieben. Die Vorgaben und Grundsätze der KNN (Danish Breeding Associations for the Knabstrupper Horses

Mehr

Besondere Bestimmungen für den Andalusier

Besondere Bestimmungen für den Andalusier Besondere Bestimmungen für den Andalusier (Anhang zu Teil II und III) I. Zuchtprogramm für die Rasse des Andalusiers Vorbemerkung Die Zucht von Andalusiern wird im Rahmen eines Filialzuchtbuches betrieben,

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Knabstrupper

Zuchtprogramm für die Rasse Knabstrupper Zuchtprogramm für die Rasse Knabstrupper Vorbemerkung Die Zucht von Pferden der Rasse Knabstrupper in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

Besondere Bestimmungen für den Hackney

Besondere Bestimmungen für den Hackney Besondere Bestimmungen für den Hackney (Anhang zu Teil II und III) I. Zuchtprogramm für die Rasse des Hackneys Vorbemerkung Die Zucht von Hackneys wird im Rahmen eines Filialzuchtbuches betrieben, in dem

Mehr

920 Zuchtprogramm für die Rasse des Leutstettener Pferdes

920 Zuchtprogramm für die Rasse des Leutstettener Pferdes 920 Zuchtprogramm für die Rasse des Leutstettener Pferdes Vorbemerkung Die Zucht des Leutstettener Pferdes in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

2. Definition der Merkmale der Rasse oder der vom Zuchtbuch erfassten Zuchtpopulation

2. Definition der Merkmale der Rasse oder der vom Zuchtbuch erfassten Zuchtpopulation Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Oldenburger Springpferd Das Ursprungszuchtbuch wird geführt vom Springpferdezuchtverband Oldenburg-International e.v. 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben

Mehr

4.. Ardenner (Trait Ardennais) Cheval de Trait Ardennais (Belgien, Luxemburg, Frankreich)

4.. Ardenner (Trait Ardennais) Cheval de Trait Ardennais (Belgien, Luxemburg, Frankreich) 4.. Ardenner (Trait Ardennais) Cheval de Trait Ardennais (Belgien, Luxemburg, Frankreich) a. Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Ardenner in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys Vorbemerkung Die Zucht des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Part-Bred Shetland Pony 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording

Mehr

Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse American Saddlebred Horse

Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse American Saddlebred Horse Grundsätze gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse American Saddlebred Horse Die Rasse stammt aus den USA und wird dort betreut von der American Saddlebred Horse Association, 4083 Iron Works Parkway,

Mehr

412 Zuchtprogramm für die Rasse des Schleswiger Kaltblutpferdes

412 Zuchtprogramm für die Rasse des Schleswiger Kaltblutpferdes 412 Zuchtprogramm für die Rasse des Schleswiger Kaltblutpferdes Vorbemerkung Das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e.v. ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über

Mehr

Grundsätze des Verbandes Equus International e.v. gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Warmblutschecken

Grundsätze des Verbandes Equus International e.v. gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Warmblutschecken Grundsätze des Verbandes Equus International e.v. gemäß der Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Warmblutschecken Vorbemerkung Der Zuchtverband Equus International e.v. führt das Ursprungszuchtbuch für

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Reitponys

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Reitponys Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Reitponys Vorbemerkungen Die Deutsche Reitponyzucht wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Freiberger

Zuchtprogramm für die Rasse Freiberger Zuchtprogramm für die Rasse Freiberger Vorbemerkung Die Zucht von Freiberger Pferden in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

In diesem Zuchtprogramm sind die folgenden Grundsätze der Ursprungszuchtbuch führenden Züchtervereinigung für die Rasse Aegidienberger aufgeführt:

In diesem Zuchtprogramm sind die folgenden Grundsätze der Ursprungszuchtbuch führenden Züchtervereinigung für die Rasse Aegidienberger aufgeführt: 951 Zuchtprogramm für die Rasse des Aegidienbergers a. Ursprung Die Zucht von Aegidienberger in Deutschland wird von den anerkannten Züchtervereinigzungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben.

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Reitponys

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Reitponys Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Reitponys Vorbemerkungen Die Deutsche Reitponyzucht wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys Vorbemerkung Die Zucht des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen

Mehr

Zuchtprogramm für das Deutsche Pferd

Zuchtprogramm für das Deutsche Pferd Zuchtprogramm für das Deutsche Pferd 1 Präambel Die Zucht des Deutschen Pferdes wird im Zuchtverband für deutsche Pferde e.v. (ZfdP) betrieben. Der ZfdP ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben

Mehr

Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes

Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes 18 Zuchtprogramm für die Rasse des Sächsisch-Thüringischen Schweren Warmblutes Vorbemerkung Der VPZ/M-V hält im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse Arabisch Partbred Typ Spezial

Zuchtprogramm für die Rasse Arabisch Partbred Typ Spezial Zuchtprogramm für die Rasse Arabisch Partbred Typ Spezial Vorbemerkungen Der Zuchtverband für deutsche Pferde e.v. (ZfdP) hält im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die vom Verband

Mehr

911 Zuchtprogramm für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd

911 Zuchtprogramm für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd 911 Zuchtprogramm für die Rasse Kleines Deutsches Reitpferd 911a Ursprung Die Zucht des Kleinen Deutschen Reitpferdes wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

FN-Leistungsstutbuch

FN-Leistungsstutbuch FN-Leistungsstutbuch Allgemeine Hinweise 1. Das Leistungsstutbuch wird im FN-Bereich Zucht geführt. 2. Verfahrensweg: 2.1. Der Besitzer der Stute füllt seinen Teil des entsprechenden Antrages aus. 2.2.

Mehr

923 Zuchtprogramm für die Rasse des Tinkers

923 Zuchtprogramm für die Rasse des Tinkers 923 Zuchtprogramm für die Rasse des Tinkers Vorbemerkung Die deutschen Züchtervereinigungen führen im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts gemeinsam das Zuchtbuch über den Ursprung

Mehr

ZUCHTGRUNDSÄTZE BEI FREIBERGER PFERDEN

ZUCHTGRUNDSÄTZE BEI FREIBERGER PFERDEN FÉDÉRATION SUISSE DU FRANCHES-MONTAGNES SCHWEIZERISCHER FREIBERGERVERBAND FEDERAZIONE SVIZZERA DELLA RAZZA FRANCHES-MONTAGNES ZUCHTGRUNDSÄTZE BEI FREIBERGER PFERDEN Einleitung Die Zuchtgrundsätze werden

Mehr

Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen

Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen 24 Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys Vorbemerkung Die Zucht des Deutschen Part-Bred Shetland Ponys wird vom VPZ/M-V in einer

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Reitpony

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Reitpony Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Deutsches Reitpony Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Baden-Württemberg

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts

Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Vorbemerkungen Die Zucht des Schwarzwälder Kaltblutes wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

980 Spanisches Sportpferd (Caballo de Deporte Espanol)

980 Spanisches Sportpferd (Caballo de Deporte Espanol) 980 Spanisches Sportpferd (Caballo de Deporte Espanol) a. Ursprung Die Zucht von Pferden der Rasse Spanisches Sportpferd in Deutschland wird von den in Deutschland anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

976 Zuchtprogramm für die Rasse Warlander. 976 a. Ursprung. 976 b. Zuchtziel. 976 c. Zuchtmethode

976 Zuchtprogramm für die Rasse Warlander. 976 a. Ursprung. 976 b. Zuchtziel. 976 c. Zuchtmethode 976 Zuchtprogramm für die Rasse Warlander 976 a. Ursprung Die Zucht des Warlanders in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

413 Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts

413 Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts 413 Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Vorbemerkungen Die Zucht des Schwarzwälder Kaltblutes wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes

Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes Zuchtprogramme für die Rassen des Schweren Warmblutes 18 Zuchtprogramm für die Rasse des Sächsisch-Thüringischen Schweren Warmblutes Vorbemerkung Die Zucht des Sächsisch-Thüringischen Schweren Warmblutes

Mehr

Grundsätze. für die Rasse Rheinisches Reitpferd (Rheinländer) des Rheinischen Pferdestammbuches e. V.

Grundsätze. für die Rasse Rheinisches Reitpferd (Rheinländer) des Rheinischen Pferdestammbuches e. V. Grundsätze für die Rasse Rheinisches Reitpferd (Rheinländer) des Rheinischen Pferdestammbuches e. V. -Staatlich anerkannte Züchtervereinigung- -Reitpferd Stand 27.06.2014 Seite 1 von 21 Inhaltsangabe 1.

Mehr

Zuchtprogramm für das Deutsche Pferd

Zuchtprogramm für das Deutsche Pferd Zuchtprogramm für das Deutsche Pferd 1 Präambel Die Zucht des Deutschen Pferdes wird im Zuchtverband für deutsche Pferde e.v. (ZfdP) betrieben. Der ZfdP ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben

Mehr

Ursprungszuchtbuch der Rasse Württemberger

Ursprungszuchtbuch der Rasse Württemberger Gomadingen, Januar 2013 Ursprungszuchtbuch der Rasse Württemberger Regeln über die Führung von Zuchtbüchern der Rasse Württemberger Grundsätze und Regeln für Zuchtorganisationen der EU im Sinne der Entscheidung

Mehr

alle Grundfarben, Falben, Creme-Gen-Varianten keine Schecken Abzeichen am Kopf und an den Füßen erlaubt (weiße Beine nicht erlaubt)

alle Grundfarben, Falben, Creme-Gen-Varianten keine Schecken Abzeichen am Kopf und an den Füßen erlaubt (weiße Beine nicht erlaubt) 976 Zuchtprogramm für die Rasse Warlander a. Ursprung Die Zucht des Warlanders in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

FN-Leistungsstutbuch

FN-Leistungsstutbuch FN-Leistungsstutbuch Allgemeine Hinweise 1. Das Leistungsstutbuch wird im FN-Bereich Zucht geführt. 2. Verfahrensweg: 2.1. Der Besitzer der Stute füllt seinen Teil des entsprechenden Antrages aus. 2.2.

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Criolllos

Zuchtprogramm für die Rasse des Criolllos Zuchtprogramm für die Rasse des Criolllos Vorbemerkung Die Zucht von Criollos in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.v. (Rechtsnachfolge

Mehr

Zuchtprogramm der Rasse Rheinisches Reitpferd (Auszug aus der Satzung) vom

Zuchtprogramm der Rasse Rheinisches Reitpferd (Auszug aus der Satzung) vom Zuchtprogramm der Rasse Rheinisches Reitpferd (Auszug aus der Satzung) vom 29.01.2016 Zuchtprogramm der Rasse Rheinisches Reitpferd auf Grundlage der Satzung vom 29.01.2016 unter Berücksichtigung der Änderungen

Mehr

Besondere Bestimmungen Zuchtprogramm für die Rasse des Criollos

Besondere Bestimmungen Zuchtprogramm für die Rasse des Criollos B.IX Zuchtprogramme für weitere Pferderassen B.IX.4 Zuchtprogramm für die Rasse des Criolllos Vorbemerkung Die Zucht von Criollos in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts

Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Vorbemerkungen Die Zucht des Schwarzwälder Kaltblutes wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd

Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd Grundsätze der FN-angeschlossenen Züchtervereinigungen gemäß Entscheidung 92/353/EWG für die Rasse Paso Pferd Gemeinsam geführtes Ursprungszuchtbuch durch: Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.v. (Rechtsnachfolge

Mehr

413 Zuchtprogramm für die Rasse Schwarzwälder Kaltblut

413 Zuchtprogramm für die Rasse Schwarzwälder Kaltblut 413 Zuchtprogramm für die Rasse Schwarzwälder Kaltblut 413a Ursprung Die Zucht des Schwarzwälder Kaltblutes wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen

Mehr

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Reitponys

Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Reitponys Zuchtprogramm für die Rasse des Deutschen Reitponys Vorbemerkungen Die Deutsche Reitponyzucht wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr

Zuchtverband für Senner Pferde (ZfSP) Zuchtbuchordnung

Zuchtverband für Senner Pferde (ZfSP) Zuchtbuchordnung Zuchtverband für Senner Pferde (ZfSP) Zuchtbuchordnung VORBEMERKUNG Rechtliche Grundlagen: EU Regelungen, TierZG und Verordnungen, ViehVerkV, vertragliche Vereinbarungen Der Zuchtverband für Senner Pferde

Mehr

Grundsätze für die Zucht der Rasse Deutsches Sportpferd gemäß Entscheidung KOM 92/353/EWG

Grundsätze für die Zucht der Rasse Deutsches Sportpferd gemäß Entscheidung KOM 92/353/EWG Grundsätze für die Zucht der Rasse Deutsches Sportpferd gemäß Entscheidung KOM 92/353/EWG Das Ursprungszuchtbuch für die Rasse Deutsches Sportpferd wird von den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband

Mehr

Satzungsänderung lt. Beschluss der Delegiertenversammlung vom

Satzungsänderung lt. Beschluss der Delegiertenversammlung vom Satzungsänderung lt. Beschluss der Delegiertenversammlung vom 14.06.2016 23 MERKMALE DER RASSE UND ZUCHTMETHODE 2.2.2 Zuchtversuche Um Gene von bestimmten Leistungsvererbern anderer Warmblutpopulationen

Mehr

Besondere Bestimmungen für das Kleine Deutsche Reitpferd (Anhang zu Teil II und III)

Besondere Bestimmungen für das Kleine Deutsche Reitpferd (Anhang zu Teil II und III) Besondere Bestimmungen für das Kleine Deutsche Reitpferd (Anhang zu Teil II und III) I. Zuchtprogramm für die Rasse des Kleinen Deutschen Reitpferdes Vorbemerkungen Die Zucht des Kleinen Deutschen Reitpferdes

Mehr

B.V. Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen

B.V. Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen B.V. Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen B.V.14 Zuchtprogramm für die Rasse des Fjordpferdes Vorbemerkung Die Zucht von Fjordpferden in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

Mehr

Zuchtzielbeschreibung für die Rasse Knabstrupper

Zuchtzielbeschreibung für die Rasse Knabstrupper Zuchtzielbeschreibung für die Rasse Knabstrupper A. Grundlagen Der Echa-ESV e.v. führt dieses Zuchtziel vereinsintern. Sobald die Mindestpopulation von 30 Zuchttieren vorliegt, wird dieses Zuchtziel als

Mehr

Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen

Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen 32 Zuchtprogramm für die Rasse des Lewitzers Ursprung der Rasse Lewitzer: Die Rasse Lewitzer hat ihren Ursprung in Mecklenburg-Vorpommern. Ausgehend von regionalen

Mehr

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter Richtlinie für die Feldprüfung von Shetlandhengsten der Zuchtrichtung Fahren (Stand: Juli 2013) gemäß 28 Abs. 1 Satz 2

Mehr

16 Zuchtprogramm für die Rasse des Mecklenburgers

16 Zuchtprogramm für die Rasse des Mecklenburgers 1 16 Zuchtprogramm für die Rasse des Mecklenburgers Vorbemerkungen Der VPZ/M-V führt im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse des Mecklenburgers.

Mehr

breite, flache Stirn; gerader bis leicht konkaver Nasenrücken; ausdrucksvolle freiliegende Augen; weiter Stand der kleinen Ohren

breite, flache Stirn; gerader bis leicht konkaver Nasenrücken; ausdrucksvolle freiliegende Augen; weiter Stand der kleinen Ohren 514 Zuchtprogramm für die Rasse Fjordpferd 514a Ursprung Die Zucht von Fjordpferden in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen

Mehr