»"A."Grundrechtsberech0gte"2"I"
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- Mathilde Baumgartner
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1 45#»"A."Grundrechtsberech0gte"2"I" 1. Natürliche"Personen"(Fortsetzung)" b) Deutschenrechte"(="jeder" Deutsche )" Deutscher :"Art."116"Abs."1"GG,"sog." StatusLDeutsche " Schutz"von"Ausländern"über"! einfaches"recht:"z.b." "1"GewO," "1"Abs."1"VersG," "1"VereinsG,"EMRK"! "Wesensgehalt/Menschenwürdekern"(Art."19"Abs."2"GG)?"! "Gleichbehandlung"bei"Grundrechten"(Art."3"Abs."1"GG)?"! Rückgriff"auf"allgemeine"Handlungsfreiheit"(Art."2"Abs."1"GG)"! Sonderfall:"Unionsrecht/Europarecht:"Art."18"Abs."1"AEUV" " Anwendungsvorrang"bei"Unionsbürgern"
2 46#»"A."Grundrechtsberech0gte"2"I" 2. Juris0sche"Personen"(und"Mehrheiten"von"Personen)" Ausgangspunkt:"Art."19"Abs."3"GG:" inländische"juris0sche"personen " a) juris0sche"person"(des"privaten"rechts)"! Ausprägung"durch"das"einfache"Recht:"vollL"oder"teilrechtsfähig"! nicht"anwendbar"bei" schlichter"personenmehrheit " b) inländisch"! tatsächliches"ak0onszentrum"(="sitz,"aber"nicht"zwingend"="statutarischer"sitz)"" c) wesensmäßige"anwendbarkeit"! [L]"bei"Menschenwürde,"Leben,"Gesundheit"usw."! BVerfG:" personales"substrat "/"Lit.:" grundrechtstypische"gefährdungslage " d) "jur."personen"des"öffentlichen"rechts?"! grds.:"konfusionsargument"(staat"nicht"zugleich"berech0gt"und"verpflichtet)"! aber:"religionsgemeinschaqen,"rundfunkanstalten,"universitäten "
3 47#»"A."Grundrechtsberech0gte"2"II" Einordnung#im#Fallau2au#1:##(s."auch" "4"2"Struktur"der"Grundrechtsprüfung)# I. Fallfrage:" Ist"A"in"seinen"Grundrechten"verletzt? " Antwort:" Dies"ist"dann"der"Fall,"wenn"(1)"der"Schutzbereich"eines" Grundrechts"berührt"ist,"(2)"ein"Eingriff"vorliegt"und"(3)"dieser" Eingriff"nicht"verfassungsrechtlich"gerechser0gt"werden"kann. " 1. Schutzbereich" a) Persönlicher"Schutzbereich"" Bsp.:"Jeder?"Nur"Deutscher,"z.B."Art."12"Abs."1,"8"Abs."1"GG" b) Sachlicher"Schutzbereich"" Bsp.:"Art."12"Abs."1"GG,"was"ist"Beruf?"usw." " 2. Eingriff"< >"
4 48#»"A."Grundrechtsberech0gte"2"II" Einordnung#im#Fallau2au#2:## # #(s."auch" "5"2"Rechtsschutz)# II. Fallfrage:" Hat"Verfassungsbeschwerde"des"A"Erfolg? " Antwort:" Die"Verfassungsbeschwerde"des"A"hat"Erfolg," wenn"sie"(a.)"zulässig"und"(b.)"begründet"ist. " " A. Zulässigkeit" I. Beteiligtenfähigkeit:"grds." jedermann,"art."93"abs."1" Nr."4a"GG," "90"Abs."1"BVerfGG" " Wer"ist" jedermann?""
5 49#»"A."Grundrechtsberech0gte"2"II" Wer#ist#jedermann?" 1. grds."jede"natürliche"person" 2. auch"juris0sche"personen?"" Art."19"Abs."3"GG"prüfen""! jur."person"des"öffentlichen"rechts:"grds."nicht,"aber"ausnahmen"möglich"! jur."person"des"privatrechts,"z.b."ag,"gmbh?:"nur,"soweit"" dem"wesen"nach"anwendbar" 3. ggf."prüfen,"ob"grundrechtsträgerschaq"eingeschränkt"ist"" z.b."sog."deutschenlgrundrechte,"z.b."art."8"abs."1,"12"abs."1"gg" und"ggf."europarechtskonformität"dieser"einschränkung"des"schutzes" auf"deutsche"prüfen"" " """"""""""""(bzw."auf"anderes"grundrecht"[z.b."art."2"abs."1"gg]"umschwenken)"
6 50#»"B."Grundrechtsverpflichtete" Grundrechtsverpflichtung# " "="Wer"muss"sich"an"Grundrechte"halten?"" "(auch:" Grundrechtsbindung," Grundrechtsgeltung )" Staat"="Gesetzgeber,"Verwaltung,"Rechtsprechung" "auch:" staatliche"gewalt," öffentliche"gewalt " vgl."art."1"abs."3"gg" Art. 1 Abs. 3 GG: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
7 51#»"B."Grundrechtsverpflichtete" "bei"verwaltung#/#exekumve## "Vielgestal0gkeit"der"Aufgaben,"Organisa0onsL"u."Handlungsformen" Problem"ist"der"Grenzbereich"zwischen"Staat"und"Privat" z.b."deutsche"bahn"(="ag,"aber"zu"100"%"im"bundesbesitz)?" jeder,"der"verwaltungsaufgaben"hoheitlich"wahrnimmt" sog."beliehene"(z.b."bezirksschornsteinfeger,"privatschule"usw.)" sog." miyelbare"staatsverwaltung "" Organisa0onsL"und"Handlungsform"( Fiskalgeltung "der"grundrechte"="str.)" """i.e.:"umfassende"grundrechtsbindung"(keine"" Flucht"ins"Privatrecht )" " "lesenswert:"bverfge"128,"226" "Fraport"
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