3IN3 Hildesheim, , Herr Ingelmann

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1 3IN3 Hildesheim, , Herr Ingelmann V e r m e r k : Fachtagung Probleme und Entwicklung von Lösungsansätzen in Bezug auf den Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt; Tagung in Hildesheim am Begrüßung / Vorstellung Name Aufgaben Integrationsamt Kündigungsschutz Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe Organisationsstruktur: Sind ebenso wie der Bereich Sozialhilfe/Einrichtungen Teil des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie Zentrale in Hildesheim Außenstelle in Oldenburg für ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems Insgesamt 49 Vollzeiteinheiten für ganz Niedersachsen 2. Kündigungsschutz Rechtsgrundlage 85 SGB IX Kündigung des AV eines Sb bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes - Ohne Zustimmung ist eine rechtswirksame Kündigung nicht möglich - Dies kann aber nur ein Arbeitsgereicht feststellen, d. h., wenn der AG die ohne Zustimmung erfolgte Kündigung nicht zurücknimmt muss diese innerhalb von 3 Wochen angefochten werden geprüft werden darf nur, ob ein Zusammenhang zwischen der anerkannten Behinderung und den Kündigungsgründen besteht oder nicht, nicht geprüft werden dürfen arbeitsrechtliche Fragen, dies obliegt den Arbeitsgerichten. z. B. ob Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Verfahren Antrag, Einleitung durch Anschreiben des Sb, des BR/PR/MAV und der SbV zur Stellungnahme, wenn keine Einwände erfolgt Zustimmung Betriebsbedingte Kündigung, bei Einwänden in der Regel keine Einigungsverhandlung mehr, lediglich Offensichtlichkeitsprüfung, Zustimmung auch bei Einwänden; gleiches gilt für verhaltensbedingte Kündigungen Wenn Einwände bei krankheitsbedingter Kündigung dann in der Regel Einigungsverhandlung vor Ort, ggf. Einholung von arbeitsmed. Gutachten, und Entscheidung in freiem Ermessen, d. h. die Interesse des Sb und des AG werden abgewogen s SH3-Fachtagung DOC Seite 1 von 10

2 Zahlen in direkten Kündigungsschutzverfahren sind bis letztes Jahr rückläufig gewesen. Per Anträge Anträge Anträge Anträge Anträge Anträge Anträge, Steigerung um 37,8% Anträge, davon 292 aok 2011 leichter Rückgang Insgesamt sehr geringe Quote von Verweigerungen, können Arbeitgebern sio versuchen die Angst zu nehmen, Daneben haben wir verstärkt Anfragen in den Bereichen Prävention und auch im Bereich des BEM. 3. finanzielle Leistungen Integrationsamt hat die Möglichkeit finanzielle Leistungen zu bewilligen. Diese Mittel stammen aus der Ausgleichsabgabe, dies sind Gelder, die AG entrichten müssen, die nicht ausreichend Sb beschäftigen. Jeder AG mit mindestens 20 MA muss 5 % Sb beschäftigen. Entwicklung der Einnahmen: Ausgleichsabgabe war lange Jahre rückläufig, Steigerungen in 2008 und 2009, wohl wegen allgemeiner Steigerung der Zahl der Arbeitsplätze durch gute wirtschaftliche Situation bis Ende 2008, gleichzeitig Zahl der SB-Arbeitsplätze nicht so stark gestiegen, Folge: höhere Ausgleichsabgabe Einnahmen 2010: Ausgleichsabgabe allgemeine AG 37,5 Mio, AG öffentliche Hand 2 Mio und Land Niedersachsen Weitere Einnahmen: Zinsen und Tilgungen aus institutioneller Förderung, Zinsen Geldanlage (Ausgleichsabgabe ist Sondervermögen), Rückforderungen, Säumniszuschläge, Ausgleich unter den Integrationsämtern. Folgende Fördermöglichkeiten gibt es für AG: 3.1 Leistungen an Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt förderbarer Personankreis: anerkannte sbm, GdB 50 oder mehr oder gleichgestellte Menschen, GdB 30 oder 40, Gleichstellung durch Arbeitsagentur s SH3-Fachtagung DOC Seite 2 von 10

3 15 SchwbAV Neuschaffung von Arbeitsplätzen Neueinstellung sbm wird zusätzlich eingestellt, Nur zur Ergänzung ohne Beschäftigungspflicht oder über Beschäftigungspflicht oder besonders betroffener sbm oder sbm nach Arbeitslosigkeit über 12 Monate förderbar sind investive Kosten, die auch anfallen würden, wenn nicht behinderter Mitarbeiter eingestellt würde, behinderungsbedingten Bedarf im Rahmen der Neuschaffung eines Arbeitsplatzes fällt in die vorrangige Zuständigkeit des Reha-Trägers Beispiel: Schaffung eines Arbeitsplatzes für einen gehörlosen Tischler, den die Polizei eingestellt hat in vielen Fällen Förderung einer Maschine, z. B. CNC- Drehmaschine, Bearbeitungszentrum, aber auch kleinere Maßnahmen, Büromöbel mit PC Hard- und Software in diesem Umfeld sind in den letzten Jahren wenig Anträge zu verzeichnen gewesen, Hintergrund ist wirtschaftliche Situation, in guten Zeiten brauchten AG keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, in schlechten Zeiten werden keine Arbeitsplätze geschaffen Höhe der Förderung max. 50 %, max je Kopf Folge der Förderung: Bindungsfrist, AG ist verpflichtet den geförderten Arbeitsplatz für einen gewissen Zeitraum mit einem Schwerbehinderten zu besetzen. Absicherung bei Leistungen über durch Bankbürgschaft in Privatwirtschaft Integrationsamt übernimmt investiven Teil, Reha-Träger den behinderungsbedingten Teil Förderbar ist auch Umsetzung zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses Ein Mitarbeiter ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, seinen bisherigen Arbeitsplatz auszuüben oder der Grund kann in betrieblichen Dingen liegen, z. B. ein Produkt wird nicht mehr hergestellt, Arbeitsplatz fällt weg Erforderlich ist in jedem Fall eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses, und durch die Schaffung eines anderen Arbeitsplatzes kann das Arbeitsverhältnis gesichert werden. s SH3-Fachtagung DOC Seite 3 von 10

4 Beispielfall Mitarbeiter in einem Zimmereibetrieb, war bisher immer auf Baustellen eingesetzt, kann aufgrund einer Krebserkrankung (Hodenkrebs) nicht mehr auf Baustellen arbeiten. Wird umgesetzt auf neuen Arbeitsplatz Fahrer als Versorger der Baustellen, macht Lagerwesen auf Betriebshof; er bekommt einen LKW mit Anhänger, LKW kostet ca ausgestattet mit Ladekran mit 19,9 m Ausladung für und einen Anhänger für 25000, zusammen , Zuschuss Schaffung weiterer Förderanreize für Arbeitgeber durch Job 4000 ist ursprünglich ein Arbeitsmarktprogramm, welches Bund und Länder gemeinsam finanzieren, der Bundesanteil kommt aus dem Ausgleichsfonds (Länder müssen 20 % der Ausgleichsabgabe für überregionale Maßnahmen an den Bund abführen, Mittel gehen eben in diesen Ausgleichsfonds) und aus den Länderanteilen der Ausgleichsabgabe Arbeitgeber können über die Dauer von bis zu fünf Jahren je Arbeitsplatz höchstens Euro erhalten; die Leistungen erfolgen einzelfallbezogen und zusätzlich zu bisherigen Fördermöglichkeiten wie Investitionskostenzuschüsse, Minderleistungsausgleich und Zuschüsse für personelle Unterstützung. Wichtig. Job 4000 zusätzlich zu anderen Leistungen, z. B. EGZ Die Leistungen sollen als monatliche Lohnkostenzuschüsse gewährt und der Höhe nach so bemessen werden, dass der Arbeitgeber unter Einbeziehung etwaiger Leistungen eines anderen Leistungsträgers - im ersten Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 70 v. H., - im zweiten Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 60 v. H. und - im dritten Beschäftigungsjahr bis zum Ablauf des fünften Beschäftigungsjahres einen Zuschuss bis zu 50 v. H der entstehenden Lohnkosten (Arbeitgeberbrutto) erhält. Die Leistungen werden so lange gewährt, bis der Höchstförderbetrag i. H. v ,00 ausgeschöpft ist, höchstens bis zum Ablauf des fünften Beschäftigungsjahres. Der vorgenannte Höchstförderbetrag entspricht einer Vollbeschäftigung und ist bei Teilzeitbeschäftigung anteilmäßig zu kürzen. Die Finanzierung des Programms ist mit insgesamt Mio. gefördert worden. Da die kofinanzierten Mittel schnell gebunden waren, sind aus Ausgleichsabgabemitteln des Landes bereits zweimal Ergänzungen erfolgt, jeweils 50 Vollzeitstellen bzw. anteilig mehr Teilzeitstellen im Volumen von jeweils 1,8 Mio. ; erste Ergänzung ebenfalls gebunden, zweite ist jetzt fast abgeschlossen Erneute Verlängerung aus reinen Landes-Ausgleichsabgabemitteln wird wohl kommen, ebenso eine Ergänzung durch ein Bund-Länder-Programm, da ausreichend Mittel im Ausgleichsfonds beim BMAS zur Verfügung stehen Gefördert im Bund/Land-Programm Mittel 3,5 Mio, 139 Arbeitspl, 70 Ausbildung 3 eigene Landesprogramme 14,6 Mio., ca. 500 Arbeitspl, 15 Ausbildung s SH3-Fachtagung DOC Seite 4 von 10

5 Daneben 11. Sonderprogramm Mit der Regionaldirektion für Arbeit 4,5 Mio. für SGB III Kunden, 2 Mio für SGB II Kunden und mit den optierenden Kommunen 1,5 Mio für SGB II Kunden Gefördert werden befristete Arbeitsverhältnisse von sbm, für die Dauer von 3 6 Monaten, Kostenübernahme 100 % zuzüglich der Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers, geplanter Ablauf: zunächst befristete Beschäftigung gefördert nach 11. Sonderprogramm, wenn sich AG zu unbefristeter Einstellung entscheiden kann. Förderung nach Job Sonderprogramm befristet bis Job 4000 derzeit noch nicht belegt 3,5 Mio. Zukunftsprognose: Es gibt Nachfolgeprogramm, da individuelle Anträge auf Ausstattung eines Arbeitsplatzes nicht erkennbar mehr werden Neue Fördermöglichkeit: unterstützte Beschäftigung (UB) UB kennen Sie besser als ich, ist ein mehrstufiger Aufbau; Integrationsamt ist dann Kostenträger der UB, wenn nach Praktikum o. ä. ein Arbeitsverhältnis begründet wird; bisher haben wir in Niedersachsen im Integrationsamt sehr wenige Nachfragen bzw. Anträge; in der Regel fördern wir UB-Begleitung im ersten Jahr der festen Beschäftigung; häufig parallel zu Job 4000; G bekommt Job 4000 bewilligt, Bewilligung UB an sbm Was passiert nach Ende der Förderung, wenn Defizite in der Arbeitsleistung feststellbar sind oder der sbm besonders betreut werden muss? 27 SchwbAV Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen ist ein Hauptbereich unserer Arbeit geworden, Leistungen werden zwar zeitlich befristet bewilligt, durch die Möglichkeit der Verlängerung laufen die Fälle in der Regel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, neue Fälle kommen hinzu, so dass steigende Fallzahlen zu beobachten sind, da mehr hinzukommen als wegfallen ca laufende Fälle in Niedersachsen Leistungen beginnen frühestens nach Ende des Eingliederungszuschusses bzw nach Ende Job 4000 s SH3-Fachtagung DOC Seite 5 von 10

6 Laufende Leistungen Minderleistungsausgleich Kriterien: 1. Wie hoch ist die Minderleistung 2. Verdienst des Behinderten 3. Nicht-Erfüllung der Quote führt zu 10 % Abschlag ML 30 % : je Monat ML 40 % : je Monat ML 50 % : je Monat Personelle Betreuung Kriterien: 1. Wie lang ist der Zeitaufwand an Unterstützung 2. Verdienst des Betreuers 3. Nicht-Erfüllung der Quote führt zu 10 % Abschlag BA ab 0,5 h: je Monat BA ab 1 h: je Monat BA ab 2 h: je Monat BA ab 3 h: je Monat beide Leistungsarten können jede für sich bewilligt werden, in vielen Fällen aber Kombinationsfälle Beispielsfall 27 Lernbehinderte MA in Küche Altenheim Motivationsprobleme bei psychisch Behinderten Verlangsamte Arbeitsweise bei Körperbehinderten Eingeschränkte Leistungsfähigkeit Alternativ dazu möglich und förderbar gegenüber dem sbm: Arbeitsassistenz Grundvoraussetzung ist, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer in der Lage sein muss, den Kernbereich seiner Arbeitsaufgaben selbständig zu erledigen. Unter Arbeitsassistenz wird die über gelegentliche Handreichungen hinausgehende regelmäßig wiederkehrende tätigkeitsbezogene Unterstützung bei der Arbeitsausführung verstanden. Es wird davon ausgegangen, dass die Leistung dann notwendig ist, wenn durch die Arbeitsassistenz eine den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes entsprechende Erbringung der Arbeitsleistung ermöglicht wird. Eine Hilfe kommt aber nur in Betracht, soweit Leistungen für denselben Zweck nicht von einem Träger der beruflichen Rehabilitation (z.b. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung), vom Arbeitgeber oder von anderer Seite zu erbringen sind oder, auch wenn auf sie ein Rechtsanspruch nicht besteht, erbracht werden ( 18 SchwbAV). Außerdem müssen alle anderen Möglichkeiten wie dem Fähigkeitsprofil des schwerbehinderten Menschen entsprechende Auswahl des Arbeitsplatzes (ggf. Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz) die behindertengerechte Organisation, Einrichtung und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes die auf die individuellen Fähigkeiten abgestimmte berufliche Ausbildung und Einarbeitung sowie s SH3-Fachtagung DOC Seite 6 von 10

7 innerbetriebliche Maßnahmen der beruflichen Fortbildung Gewährung von Leistungen an den Arbeitgeber zur Abgeltung besonderer Belastungen ausgeschöpft sein. Eine Übernahme der Kosten erfolgt nicht, wenn z.b. die erforderlichen Unterstützungsmaßmaßnahmen durch Dritte abgedeckt werden können, insbesondere bei Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes durch die Reha-Träger Hilfen durch Integrationsfachdienste bei Beschäftigung in einem Integrationsprojekt bei Bereitstellung ausreichenden Hilfen durch den Arbeitgeber die im Rahmen der Gewährung von Leistungen für außergewöhnlicher Belastungen durch das Integrationsamt abgegolten werden. Wesentlich ist, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer verpflichtet ist seine Arbeitsassistenz selbst zu organisieren und anzuleiten. Er ist der Arbeitgeber der Assistenzkraft und trägt alle sich daraus ergebenden Konsequenzen (z.b. Abführung der Lohnsteuer, Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft). Eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers des schwerbehinderten Arbeitnehmers, dass er mit dem Einsatz der Assistenzkraft einverstanden ist, ist Voraussetzung für die Gewährung der Leistung. Höhe der Leistung - weniger als 1 Stunde = bis zu 275,00 Euro - 1 Stunde bis unter 2 Stunden = bis zu 550,00 Euro - 2 Stunden bis unter 3 Stunden = bis zu 825,00 Euro - mindestens drei Stunden = bis zu 1.100,00 Euro Erbringt ein Rehabilitationsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach 33 Abs. 1, Abs. 3 Nrn. 1 und 6 und Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 SGB IX als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes an einen schwerbehinderten Menschen selbst oder an seinen Arbeitgeber, sind zur Sicherung der Eingliederung die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz zu übernehmen. Die Leistung wird durch das Integrationsamt in Abstimmung mit dem Rehabilitationsträger ausgeführt, dem der zuständige Rehabilitationsträger die Kosten nach 33 Abs. 8 Sätze 2 und 3 SGB IX für die Dauer von drei Jahren erstattet Intention des Gesetzgebers: sbm hat bezüglich Arbeitsassistenz immer nur einen Ansprechpartner, gemeint sind Dauerarbeitsverhältnisse Weitere Leistungen an Arbeitgeber 26 SchwbAV behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen Förderung von Maßnahmen am jetzigen Arbeitsplatz, in jedem Fall in Verbindung mit Behinderung Beispiele Hubgeräte an Maschinenarbeitsplätzen, um den Bio-Bagger zu vermeiden Steh-Sitz-Arbeitsplatz für Arbeitnehmer mit WS-Problemen in Verwaltung Türantriebe bei MS -Erkrankungen s SH3-Fachtagung DOC Seite 7 von 10

8 Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung in einer Kommune, Mitarbeiter des Bauhofs bedient ein Multifunktionstraktor mit normalem Schaltgetriebe, behinderungsbedingte Probleme, da Verlust des linken Unterschenkels, vorhandener Traktor nicht sinnvoll umrüstbar, gefördert wurde neues Fahrzeug mit Automatikgetriebe, damit Schalten entfällt sowie Anbaugeräte z. B. Greifer für Baumschnitt um häufiges Absteigen zu verhindern, welches behinderungsbedingt problematisch ist. Problem, Abgrenzung zu Rehaträgern, insbesondere Rentenversicherung ist nicht klar geregelt, Faustformel: Bedrohung der Erwerbsfähigkeit Leistung des Rehaträgers insbes. nach längerer Erkrankung, ergonomische Verbesserungen durch IAmt Bei Eintritt einer neuen Behinderung z. B. nach Unfall oder nach langer AU ist in der Regel der vorrangige Rehaträger zuständig Höhe der Förderung in der Regel 80 %, Ausnahmen bis zu 100 % Sonstige Leistungen in Zusammenhang mit beschäftigten sbm: Gebärdendolmetscher 3.2 Leistungen an schwerbehinderte Menschen Technische Arbeitshilfen Für die Beschaffung technischer Arbeitshilfen, ihre Wartung, Instandsetzung und die Ausbildung des schwerbehinderten Menschen im Gebrauch des Hilfsmittels können die Kosten bis zur vollen Höhe übernommen werden. Gleiches gilt für Ersatzbeschaffungen und Beschaffungen die wegen der technischen Weiterentwicklung von Hilfsmitteln erforderlich werden. Gemäß 26 SchwbAV kann ich die gleiche Leistung auch dem Arbeitgeber gewähren. In der Regel versuchen wir Leistungen an den AG zu fördern, z. B. Hilfen für Sehbehinderte. Es ist sinnvoll einen Ansprechpartner zu haben, auch wegen der Folgekosten. Förderung an sbm selbst: einfache Hilfsmitel ohne Folgekosten, Heimarbeitsplätze von sbm Lehrern Selbständige Existenz Förderbar sind selbständige sbm, die zur Gründung oder Erhaltung ihrer selbständigen Existenz ein Darlehen aufgenommen haben, geleistet wird ein Zinszuschuss, Zinsbelastung wird auf 2 3 % gesenkt, Dauer der Förderung zunächst 2 3 Jahre, nicht mehr bewilligt werden Darlehen, zum einen schlechte Erfahrungen und zum anderen müssen die Darlehen haushaltsrechtlich abgesichert werden, und dies ist problematisch s SH3-Fachtagung DOC Seite 8 von 10

9 Wohnungshilfe Kfz-Hilfe Wohnungshilfen haben zum Ziel, die Folgen behinderungsbedingter Erschwernisse auszugleichen, die sich auf die Teilhabe am Arbeitsleben auswirken. Sie sollen dem behinderten Menschen die Möglichkeit schaffen, seinen Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbständig zu erreichen. Maßnahmen, die auch ohne Bezug zum Arbeitsleben zwingend zum Bestandteil der persönlichen Lebensführung gehören, die Verbesserung der Lebensqualität bewirken oder sogar elementare Grundbedürfnisse befriedigen, sind im Rahmen der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht förderungsfähig. Förderfähiger Personenkreis Beamte und Selbständige, Nachrang nach Reha-Trägern, diese haben Leistungsmöglichkeiten nach 33 Abs. 8 Ziffer 6 SGB IX Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes für Beamte und Selbständige nach Kfz-Hilfe-VO; Arbeiter/Angestellte heben vorrangigen Reha-Träger Weitere Leistungen des Integrationsamtes: - Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für AG, AG-Beauftragte, SbV und PR in verschiedenen Seminaren und Informationsveranstaltungen technische Beratung durch 2 Ingenieure, die AG und Sb in Bezug auf Gestaltung des Arbeitsplatzes beraten und einen technischen Berater für Sinnesgeschädigte technische Berater sind kostenlos unterwegs, haben allerdíngs aufgrund des großen Zuständigkeitsbereiches viel zu tun. weiterer Aufgabenbereich ist die Finanzierung und Steuerung der IFD; IFD sind die Ansprechpartner vor Ort für Arbeitgeber und betroffene sbm; IFD werden insbesondere tätig bei Problemen geistig behinderter und psychisch behinderter Mitarbeiter, bei Konflikten am Arbeitsplatz etc. Ca. 70 MA landesweit, spezielle Dienste für hörgeschädigte Menschen Bisher Trennung in Fachdienste für Vermittlung und Berufsbegleitung; Dies wird zukünftig etwas geöffnet. Fachbereich Vermittlung, z.b.: Differenzierte Fähigkeitsdiagnostik Motivationsabklärung Erprobung in betrieblichen Praktika s SH3-Fachtagung DOC Seite 9 von 10

10 Gezielte Vorbereitung auf Bewerbung Beratung von Arbeitgebern Information von Kollegen über behinderungsbedingte Auswirkungen Ziel: Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Fachbereich Begleitung, z.b.: Beratung von Arbeitgebern über behinderungsbedingte Einschränkungen Fachliche Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IFD Geeignete Berufsqualifikation Psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation Ausreichende Berufserfahrung Fachliche Erfahrungen, bezogen auf unterschiedliche Behinderungsarten (geistige Behinderung, seelische Behinderung, Sinnesbehinderungen Kenntnisse in Beratungstechniken Kenntnisse in Gesprächsführung/ Moderation Kenntnisse über betriebliche Abläufe und Strukturen Kenntnisse aus dem Bereich Arbeitsdiagnostik Kenntnisse aus dem Bereich der Akquisition Rechtskenntnisse ( z.b. Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verordnungen Konfliktkompetenz Empathie Hohes Maß an Selbstständigkeit/ Selbstorganisation Teamfähigkeit Positives Erscheinungsbild Flächendeckendes Netz an IFD; Einteilung nach Landkreisen Steuerung der Arbeit der IFD durch das Integrationsamt Einzelfallverantwortung liegt beim zuständigen Kostenträger Erfolgsorientierung durch Kennzahlen Einheitliche Außendarstellung für alle IFD in Niedersachsen (Flyer, Briefkopf, Visitenkarten ) stehe ich gern für Fragen zur Verfügung. s SH3-Fachtagung DOC Seite 10 von 10

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