3IN3 Hildesheim, , Herr Ingelmann
|
|
- Liese Weiner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 3IN3 Hildesheim, , Herr Ingelmann V e r m e r k : Fachtagung Probleme und Entwicklung von Lösungsansätzen in Bezug auf den Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt; Tagung in Hildesheim am Begrüßung / Vorstellung Name Aufgaben Integrationsamt Kündigungsschutz Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe Organisationsstruktur: Sind ebenso wie der Bereich Sozialhilfe/Einrichtungen Teil des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie Zentrale in Hildesheim Außenstelle in Oldenburg für ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems Insgesamt 49 Vollzeiteinheiten für ganz Niedersachsen 2. Kündigungsschutz Rechtsgrundlage 85 SGB IX Kündigung des AV eines Sb bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes - Ohne Zustimmung ist eine rechtswirksame Kündigung nicht möglich - Dies kann aber nur ein Arbeitsgereicht feststellen, d. h., wenn der AG die ohne Zustimmung erfolgte Kündigung nicht zurücknimmt muss diese innerhalb von 3 Wochen angefochten werden geprüft werden darf nur, ob ein Zusammenhang zwischen der anerkannten Behinderung und den Kündigungsgründen besteht oder nicht, nicht geprüft werden dürfen arbeitsrechtliche Fragen, dies obliegt den Arbeitsgerichten. z. B. ob Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Verfahren Antrag, Einleitung durch Anschreiben des Sb, des BR/PR/MAV und der SbV zur Stellungnahme, wenn keine Einwände erfolgt Zustimmung Betriebsbedingte Kündigung, bei Einwänden in der Regel keine Einigungsverhandlung mehr, lediglich Offensichtlichkeitsprüfung, Zustimmung auch bei Einwänden; gleiches gilt für verhaltensbedingte Kündigungen Wenn Einwände bei krankheitsbedingter Kündigung dann in der Regel Einigungsverhandlung vor Ort, ggf. Einholung von arbeitsmed. Gutachten, und Entscheidung in freiem Ermessen, d. h. die Interesse des Sb und des AG werden abgewogen s SH3-Fachtagung DOC Seite 1 von 10
2 Zahlen in direkten Kündigungsschutzverfahren sind bis letztes Jahr rückläufig gewesen. Per Anträge Anträge Anträge Anträge Anträge Anträge Anträge, Steigerung um 37,8% Anträge, davon 292 aok 2011 leichter Rückgang Insgesamt sehr geringe Quote von Verweigerungen, können Arbeitgebern sio versuchen die Angst zu nehmen, Daneben haben wir verstärkt Anfragen in den Bereichen Prävention und auch im Bereich des BEM. 3. finanzielle Leistungen Integrationsamt hat die Möglichkeit finanzielle Leistungen zu bewilligen. Diese Mittel stammen aus der Ausgleichsabgabe, dies sind Gelder, die AG entrichten müssen, die nicht ausreichend Sb beschäftigen. Jeder AG mit mindestens 20 MA muss 5 % Sb beschäftigen. Entwicklung der Einnahmen: Ausgleichsabgabe war lange Jahre rückläufig, Steigerungen in 2008 und 2009, wohl wegen allgemeiner Steigerung der Zahl der Arbeitsplätze durch gute wirtschaftliche Situation bis Ende 2008, gleichzeitig Zahl der SB-Arbeitsplätze nicht so stark gestiegen, Folge: höhere Ausgleichsabgabe Einnahmen 2010: Ausgleichsabgabe allgemeine AG 37,5 Mio, AG öffentliche Hand 2 Mio und Land Niedersachsen Weitere Einnahmen: Zinsen und Tilgungen aus institutioneller Förderung, Zinsen Geldanlage (Ausgleichsabgabe ist Sondervermögen), Rückforderungen, Säumniszuschläge, Ausgleich unter den Integrationsämtern. Folgende Fördermöglichkeiten gibt es für AG: 3.1 Leistungen an Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt förderbarer Personankreis: anerkannte sbm, GdB 50 oder mehr oder gleichgestellte Menschen, GdB 30 oder 40, Gleichstellung durch Arbeitsagentur s SH3-Fachtagung DOC Seite 2 von 10
3 15 SchwbAV Neuschaffung von Arbeitsplätzen Neueinstellung sbm wird zusätzlich eingestellt, Nur zur Ergänzung ohne Beschäftigungspflicht oder über Beschäftigungspflicht oder besonders betroffener sbm oder sbm nach Arbeitslosigkeit über 12 Monate förderbar sind investive Kosten, die auch anfallen würden, wenn nicht behinderter Mitarbeiter eingestellt würde, behinderungsbedingten Bedarf im Rahmen der Neuschaffung eines Arbeitsplatzes fällt in die vorrangige Zuständigkeit des Reha-Trägers Beispiel: Schaffung eines Arbeitsplatzes für einen gehörlosen Tischler, den die Polizei eingestellt hat in vielen Fällen Förderung einer Maschine, z. B. CNC- Drehmaschine, Bearbeitungszentrum, aber auch kleinere Maßnahmen, Büromöbel mit PC Hard- und Software in diesem Umfeld sind in den letzten Jahren wenig Anträge zu verzeichnen gewesen, Hintergrund ist wirtschaftliche Situation, in guten Zeiten brauchten AG keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, in schlechten Zeiten werden keine Arbeitsplätze geschaffen Höhe der Förderung max. 50 %, max je Kopf Folge der Förderung: Bindungsfrist, AG ist verpflichtet den geförderten Arbeitsplatz für einen gewissen Zeitraum mit einem Schwerbehinderten zu besetzen. Absicherung bei Leistungen über durch Bankbürgschaft in Privatwirtschaft Integrationsamt übernimmt investiven Teil, Reha-Träger den behinderungsbedingten Teil Förderbar ist auch Umsetzung zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses Ein Mitarbeiter ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, seinen bisherigen Arbeitsplatz auszuüben oder der Grund kann in betrieblichen Dingen liegen, z. B. ein Produkt wird nicht mehr hergestellt, Arbeitsplatz fällt weg Erforderlich ist in jedem Fall eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses, und durch die Schaffung eines anderen Arbeitsplatzes kann das Arbeitsverhältnis gesichert werden. s SH3-Fachtagung DOC Seite 3 von 10
4 Beispielfall Mitarbeiter in einem Zimmereibetrieb, war bisher immer auf Baustellen eingesetzt, kann aufgrund einer Krebserkrankung (Hodenkrebs) nicht mehr auf Baustellen arbeiten. Wird umgesetzt auf neuen Arbeitsplatz Fahrer als Versorger der Baustellen, macht Lagerwesen auf Betriebshof; er bekommt einen LKW mit Anhänger, LKW kostet ca ausgestattet mit Ladekran mit 19,9 m Ausladung für und einen Anhänger für 25000, zusammen , Zuschuss Schaffung weiterer Förderanreize für Arbeitgeber durch Job 4000 ist ursprünglich ein Arbeitsmarktprogramm, welches Bund und Länder gemeinsam finanzieren, der Bundesanteil kommt aus dem Ausgleichsfonds (Länder müssen 20 % der Ausgleichsabgabe für überregionale Maßnahmen an den Bund abführen, Mittel gehen eben in diesen Ausgleichsfonds) und aus den Länderanteilen der Ausgleichsabgabe Arbeitgeber können über die Dauer von bis zu fünf Jahren je Arbeitsplatz höchstens Euro erhalten; die Leistungen erfolgen einzelfallbezogen und zusätzlich zu bisherigen Fördermöglichkeiten wie Investitionskostenzuschüsse, Minderleistungsausgleich und Zuschüsse für personelle Unterstützung. Wichtig. Job 4000 zusätzlich zu anderen Leistungen, z. B. EGZ Die Leistungen sollen als monatliche Lohnkostenzuschüsse gewährt und der Höhe nach so bemessen werden, dass der Arbeitgeber unter Einbeziehung etwaiger Leistungen eines anderen Leistungsträgers - im ersten Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 70 v. H., - im zweiten Beschäftigungsjahr einen Zuschuss bis zu 60 v. H. und - im dritten Beschäftigungsjahr bis zum Ablauf des fünften Beschäftigungsjahres einen Zuschuss bis zu 50 v. H der entstehenden Lohnkosten (Arbeitgeberbrutto) erhält. Die Leistungen werden so lange gewährt, bis der Höchstförderbetrag i. H. v ,00 ausgeschöpft ist, höchstens bis zum Ablauf des fünften Beschäftigungsjahres. Der vorgenannte Höchstförderbetrag entspricht einer Vollbeschäftigung und ist bei Teilzeitbeschäftigung anteilmäßig zu kürzen. Die Finanzierung des Programms ist mit insgesamt Mio. gefördert worden. Da die kofinanzierten Mittel schnell gebunden waren, sind aus Ausgleichsabgabemitteln des Landes bereits zweimal Ergänzungen erfolgt, jeweils 50 Vollzeitstellen bzw. anteilig mehr Teilzeitstellen im Volumen von jeweils 1,8 Mio. ; erste Ergänzung ebenfalls gebunden, zweite ist jetzt fast abgeschlossen Erneute Verlängerung aus reinen Landes-Ausgleichsabgabemitteln wird wohl kommen, ebenso eine Ergänzung durch ein Bund-Länder-Programm, da ausreichend Mittel im Ausgleichsfonds beim BMAS zur Verfügung stehen Gefördert im Bund/Land-Programm Mittel 3,5 Mio, 139 Arbeitspl, 70 Ausbildung 3 eigene Landesprogramme 14,6 Mio., ca. 500 Arbeitspl, 15 Ausbildung s SH3-Fachtagung DOC Seite 4 von 10
5 Daneben 11. Sonderprogramm Mit der Regionaldirektion für Arbeit 4,5 Mio. für SGB III Kunden, 2 Mio für SGB II Kunden und mit den optierenden Kommunen 1,5 Mio für SGB II Kunden Gefördert werden befristete Arbeitsverhältnisse von sbm, für die Dauer von 3 6 Monaten, Kostenübernahme 100 % zuzüglich der Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers, geplanter Ablauf: zunächst befristete Beschäftigung gefördert nach 11. Sonderprogramm, wenn sich AG zu unbefristeter Einstellung entscheiden kann. Förderung nach Job Sonderprogramm befristet bis Job 4000 derzeit noch nicht belegt 3,5 Mio. Zukunftsprognose: Es gibt Nachfolgeprogramm, da individuelle Anträge auf Ausstattung eines Arbeitsplatzes nicht erkennbar mehr werden Neue Fördermöglichkeit: unterstützte Beschäftigung (UB) UB kennen Sie besser als ich, ist ein mehrstufiger Aufbau; Integrationsamt ist dann Kostenträger der UB, wenn nach Praktikum o. ä. ein Arbeitsverhältnis begründet wird; bisher haben wir in Niedersachsen im Integrationsamt sehr wenige Nachfragen bzw. Anträge; in der Regel fördern wir UB-Begleitung im ersten Jahr der festen Beschäftigung; häufig parallel zu Job 4000; G bekommt Job 4000 bewilligt, Bewilligung UB an sbm Was passiert nach Ende der Förderung, wenn Defizite in der Arbeitsleistung feststellbar sind oder der sbm besonders betreut werden muss? 27 SchwbAV Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen ist ein Hauptbereich unserer Arbeit geworden, Leistungen werden zwar zeitlich befristet bewilligt, durch die Möglichkeit der Verlängerung laufen die Fälle in der Regel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, neue Fälle kommen hinzu, so dass steigende Fallzahlen zu beobachten sind, da mehr hinzukommen als wegfallen ca laufende Fälle in Niedersachsen Leistungen beginnen frühestens nach Ende des Eingliederungszuschusses bzw nach Ende Job 4000 s SH3-Fachtagung DOC Seite 5 von 10
6 Laufende Leistungen Minderleistungsausgleich Kriterien: 1. Wie hoch ist die Minderleistung 2. Verdienst des Behinderten 3. Nicht-Erfüllung der Quote führt zu 10 % Abschlag ML 30 % : je Monat ML 40 % : je Monat ML 50 % : je Monat Personelle Betreuung Kriterien: 1. Wie lang ist der Zeitaufwand an Unterstützung 2. Verdienst des Betreuers 3. Nicht-Erfüllung der Quote führt zu 10 % Abschlag BA ab 0,5 h: je Monat BA ab 1 h: je Monat BA ab 2 h: je Monat BA ab 3 h: je Monat beide Leistungsarten können jede für sich bewilligt werden, in vielen Fällen aber Kombinationsfälle Beispielsfall 27 Lernbehinderte MA in Küche Altenheim Motivationsprobleme bei psychisch Behinderten Verlangsamte Arbeitsweise bei Körperbehinderten Eingeschränkte Leistungsfähigkeit Alternativ dazu möglich und förderbar gegenüber dem sbm: Arbeitsassistenz Grundvoraussetzung ist, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer in der Lage sein muss, den Kernbereich seiner Arbeitsaufgaben selbständig zu erledigen. Unter Arbeitsassistenz wird die über gelegentliche Handreichungen hinausgehende regelmäßig wiederkehrende tätigkeitsbezogene Unterstützung bei der Arbeitsausführung verstanden. Es wird davon ausgegangen, dass die Leistung dann notwendig ist, wenn durch die Arbeitsassistenz eine den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes entsprechende Erbringung der Arbeitsleistung ermöglicht wird. Eine Hilfe kommt aber nur in Betracht, soweit Leistungen für denselben Zweck nicht von einem Träger der beruflichen Rehabilitation (z.b. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung), vom Arbeitgeber oder von anderer Seite zu erbringen sind oder, auch wenn auf sie ein Rechtsanspruch nicht besteht, erbracht werden ( 18 SchwbAV). Außerdem müssen alle anderen Möglichkeiten wie dem Fähigkeitsprofil des schwerbehinderten Menschen entsprechende Auswahl des Arbeitsplatzes (ggf. Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz) die behindertengerechte Organisation, Einrichtung und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes die auf die individuellen Fähigkeiten abgestimmte berufliche Ausbildung und Einarbeitung sowie s SH3-Fachtagung DOC Seite 6 von 10
7 innerbetriebliche Maßnahmen der beruflichen Fortbildung Gewährung von Leistungen an den Arbeitgeber zur Abgeltung besonderer Belastungen ausgeschöpft sein. Eine Übernahme der Kosten erfolgt nicht, wenn z.b. die erforderlichen Unterstützungsmaßmaßnahmen durch Dritte abgedeckt werden können, insbesondere bei Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes durch die Reha-Träger Hilfen durch Integrationsfachdienste bei Beschäftigung in einem Integrationsprojekt bei Bereitstellung ausreichenden Hilfen durch den Arbeitgeber die im Rahmen der Gewährung von Leistungen für außergewöhnlicher Belastungen durch das Integrationsamt abgegolten werden. Wesentlich ist, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer verpflichtet ist seine Arbeitsassistenz selbst zu organisieren und anzuleiten. Er ist der Arbeitgeber der Assistenzkraft und trägt alle sich daraus ergebenden Konsequenzen (z.b. Abführung der Lohnsteuer, Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft). Eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers des schwerbehinderten Arbeitnehmers, dass er mit dem Einsatz der Assistenzkraft einverstanden ist, ist Voraussetzung für die Gewährung der Leistung. Höhe der Leistung - weniger als 1 Stunde = bis zu 275,00 Euro - 1 Stunde bis unter 2 Stunden = bis zu 550,00 Euro - 2 Stunden bis unter 3 Stunden = bis zu 825,00 Euro - mindestens drei Stunden = bis zu 1.100,00 Euro Erbringt ein Rehabilitationsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach 33 Abs. 1, Abs. 3 Nrn. 1 und 6 und Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 SGB IX als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes an einen schwerbehinderten Menschen selbst oder an seinen Arbeitgeber, sind zur Sicherung der Eingliederung die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz zu übernehmen. Die Leistung wird durch das Integrationsamt in Abstimmung mit dem Rehabilitationsträger ausgeführt, dem der zuständige Rehabilitationsträger die Kosten nach 33 Abs. 8 Sätze 2 und 3 SGB IX für die Dauer von drei Jahren erstattet Intention des Gesetzgebers: sbm hat bezüglich Arbeitsassistenz immer nur einen Ansprechpartner, gemeint sind Dauerarbeitsverhältnisse Weitere Leistungen an Arbeitgeber 26 SchwbAV behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen Förderung von Maßnahmen am jetzigen Arbeitsplatz, in jedem Fall in Verbindung mit Behinderung Beispiele Hubgeräte an Maschinenarbeitsplätzen, um den Bio-Bagger zu vermeiden Steh-Sitz-Arbeitsplatz für Arbeitnehmer mit WS-Problemen in Verwaltung Türantriebe bei MS -Erkrankungen s SH3-Fachtagung DOC Seite 7 von 10
8 Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung in einer Kommune, Mitarbeiter des Bauhofs bedient ein Multifunktionstraktor mit normalem Schaltgetriebe, behinderungsbedingte Probleme, da Verlust des linken Unterschenkels, vorhandener Traktor nicht sinnvoll umrüstbar, gefördert wurde neues Fahrzeug mit Automatikgetriebe, damit Schalten entfällt sowie Anbaugeräte z. B. Greifer für Baumschnitt um häufiges Absteigen zu verhindern, welches behinderungsbedingt problematisch ist. Problem, Abgrenzung zu Rehaträgern, insbesondere Rentenversicherung ist nicht klar geregelt, Faustformel: Bedrohung der Erwerbsfähigkeit Leistung des Rehaträgers insbes. nach längerer Erkrankung, ergonomische Verbesserungen durch IAmt Bei Eintritt einer neuen Behinderung z. B. nach Unfall oder nach langer AU ist in der Regel der vorrangige Rehaträger zuständig Höhe der Förderung in der Regel 80 %, Ausnahmen bis zu 100 % Sonstige Leistungen in Zusammenhang mit beschäftigten sbm: Gebärdendolmetscher 3.2 Leistungen an schwerbehinderte Menschen Technische Arbeitshilfen Für die Beschaffung technischer Arbeitshilfen, ihre Wartung, Instandsetzung und die Ausbildung des schwerbehinderten Menschen im Gebrauch des Hilfsmittels können die Kosten bis zur vollen Höhe übernommen werden. Gleiches gilt für Ersatzbeschaffungen und Beschaffungen die wegen der technischen Weiterentwicklung von Hilfsmitteln erforderlich werden. Gemäß 26 SchwbAV kann ich die gleiche Leistung auch dem Arbeitgeber gewähren. In der Regel versuchen wir Leistungen an den AG zu fördern, z. B. Hilfen für Sehbehinderte. Es ist sinnvoll einen Ansprechpartner zu haben, auch wegen der Folgekosten. Förderung an sbm selbst: einfache Hilfsmitel ohne Folgekosten, Heimarbeitsplätze von sbm Lehrern Selbständige Existenz Förderbar sind selbständige sbm, die zur Gründung oder Erhaltung ihrer selbständigen Existenz ein Darlehen aufgenommen haben, geleistet wird ein Zinszuschuss, Zinsbelastung wird auf 2 3 % gesenkt, Dauer der Förderung zunächst 2 3 Jahre, nicht mehr bewilligt werden Darlehen, zum einen schlechte Erfahrungen und zum anderen müssen die Darlehen haushaltsrechtlich abgesichert werden, und dies ist problematisch s SH3-Fachtagung DOC Seite 8 von 10
9 Wohnungshilfe Kfz-Hilfe Wohnungshilfen haben zum Ziel, die Folgen behinderungsbedingter Erschwernisse auszugleichen, die sich auf die Teilhabe am Arbeitsleben auswirken. Sie sollen dem behinderten Menschen die Möglichkeit schaffen, seinen Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbständig zu erreichen. Maßnahmen, die auch ohne Bezug zum Arbeitsleben zwingend zum Bestandteil der persönlichen Lebensführung gehören, die Verbesserung der Lebensqualität bewirken oder sogar elementare Grundbedürfnisse befriedigen, sind im Rahmen der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht förderungsfähig. Förderfähiger Personenkreis Beamte und Selbständige, Nachrang nach Reha-Trägern, diese haben Leistungsmöglichkeiten nach 33 Abs. 8 Ziffer 6 SGB IX Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes für Beamte und Selbständige nach Kfz-Hilfe-VO; Arbeiter/Angestellte heben vorrangigen Reha-Träger Weitere Leistungen des Integrationsamtes: - Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für AG, AG-Beauftragte, SbV und PR in verschiedenen Seminaren und Informationsveranstaltungen technische Beratung durch 2 Ingenieure, die AG und Sb in Bezug auf Gestaltung des Arbeitsplatzes beraten und einen technischen Berater für Sinnesgeschädigte technische Berater sind kostenlos unterwegs, haben allerdíngs aufgrund des großen Zuständigkeitsbereiches viel zu tun. weiterer Aufgabenbereich ist die Finanzierung und Steuerung der IFD; IFD sind die Ansprechpartner vor Ort für Arbeitgeber und betroffene sbm; IFD werden insbesondere tätig bei Problemen geistig behinderter und psychisch behinderter Mitarbeiter, bei Konflikten am Arbeitsplatz etc. Ca. 70 MA landesweit, spezielle Dienste für hörgeschädigte Menschen Bisher Trennung in Fachdienste für Vermittlung und Berufsbegleitung; Dies wird zukünftig etwas geöffnet. Fachbereich Vermittlung, z.b.: Differenzierte Fähigkeitsdiagnostik Motivationsabklärung Erprobung in betrieblichen Praktika s SH3-Fachtagung DOC Seite 9 von 10
10 Gezielte Vorbereitung auf Bewerbung Beratung von Arbeitgebern Information von Kollegen über behinderungsbedingte Auswirkungen Ziel: Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Fachbereich Begleitung, z.b.: Beratung von Arbeitgebern über behinderungsbedingte Einschränkungen Fachliche Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IFD Geeignete Berufsqualifikation Psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation Ausreichende Berufserfahrung Fachliche Erfahrungen, bezogen auf unterschiedliche Behinderungsarten (geistige Behinderung, seelische Behinderung, Sinnesbehinderungen Kenntnisse in Beratungstechniken Kenntnisse in Gesprächsführung/ Moderation Kenntnisse über betriebliche Abläufe und Strukturen Kenntnisse aus dem Bereich Arbeitsdiagnostik Kenntnisse aus dem Bereich der Akquisition Rechtskenntnisse ( z.b. Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verordnungen Konfliktkompetenz Empathie Hohes Maß an Selbstständigkeit/ Selbstorganisation Teamfähigkeit Positives Erscheinungsbild Flächendeckendes Netz an IFD; Einteilung nach Landkreisen Steuerung der Arbeit der IFD durch das Integrationsamt Einzelfallverantwortung liegt beim zuständigen Kostenträger Erfolgsorientierung durch Kennzahlen Einheitliche Außendarstellung für alle IFD in Niedersachsen (Flyer, Briefkopf, Visitenkarten ) stehe ich gern für Fragen zur Verfügung. s SH3-Fachtagung DOC Seite 10 von 10
Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Integrationsamt Kündigungsschutz / Prävention Erhebung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Technischer
MehrIntegrationsamt Aufgaben Leistungen
Integrationsamt Aufgaben Leistungen Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen schwerbehindert Anerkennung durch die Städte/Kreise Grad der Behinderung ab 50 Unabhängig vom Arbeitsleben gleichgestellt
MehrAufgaben und Leistungen des Integrationsamtes: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen
Aufgaben und Leistungen des es: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen Franz Christ März 2011 Das im Überblick A U S G L E I C H S A B G A B E B E R A T U N G Arbeitnehmer B E
MehrAufgaben des Integrationsamtes
27.02.2017 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Aufgaben des Integrationsamtes Guten Tag, meine Damen und Herren Als Vertreterin des Integrationsamtes begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum
MehrInklusion in der Arbeitswelt
LVR-Integrationsamt Inklusion in der Arbeitswelt Gerhard Zorn LVR-Integrationsamt Klaus-Peter Rohde, LVR-Integrationsamt Folie 1 Impuls 1 BESCHÄFTIGUNGSSITUATION SCHWERBEHINDERTER MENSCHEN Folie 2 Quelle:
MehrGrundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV
Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes
MehrHauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.
Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste Fachtag Demenz mitten im Leben Forum B Hauptaufgabe des Integrationsamts: Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen
MehrIntegrationsfachdienste
Integrationsfachdienste Partner für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben Vorstellungen des Leistungsspektrums beim 8. bipolaris-informationstag Tätig sein mit Bipolaren Störungen 24.11.2012 Was sind
Mehr1.3 Der Anspruch gemäß 102 Abs. 4 SGB IX ist auf eine Geldleistung gerichtet.
Empfehlungen der (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß 102 Abs. 4 SGB IX (Stand: 01.06.2003) 1. Rechtsgrundlagen und -charakter 1.1 102
Mehr3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Ausbildungszuschuss Zuschuss zur Ausbildungsvergütung1 Förderhöhe Übernahme der monatlichen Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent bei behinderten Menschen bzw. bis zu 80
MehrIntegrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen
Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise Zielgruppen I 1. (Schwer)behinderte Menschen, die einen besonderen Bedarf an unterstützender Arbeitsbegleitung / Vermittlung
MehrSchnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt
Schnittstelle Rehabilitation und Arbeitswelt Fachtagung der DVSG am 21.09.2016 in Kassel 1 Arten der Behinderung Hessen 2015 Arten der Behinderung bei 623.236 schwerbehinderten Menschen Quelle: Statistisches
MehrDer ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.
Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und
MehrLVR-Integrationsamt. Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen
Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen Integrationsamt örtliche Fachstelle Technischer Beratungsdienst Integrationsfachdienst zuständig für anerkannt schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte
MehrJugendherberge Deutz
Herzlich Willkommen 2013-12-09 Jugendherberge Deutz Inklusion von Frauen mit Behinderung in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt Referentin Anke Bajon Integrationsfachdienst Köln IFD? = Integrationsfachdienst!
MehrIntegrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016
Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016 1 Aufgaben des Integrationsamtes Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe ( 77 SGB IX) Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ( 102 Abs. 2 ff. i.v.m. 17
MehrSchwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -
Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun? Was tun! Prävention nach dem SGB IX Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Wo steht`s? Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch: SGB IX Teil 2: Förderung der Ausbildung
MehrKommunaler Sozialverband Sachsen
Nichts ist so wie vorher die beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit erworbenen neurologischen Schädigungen 11. Rehasyposium der FAW Plauen, 23. - 24.10.2012 Kernaufgabe Unterstützung bei Schaffung
MehrIntegrationsfachdienst im Land Brandenburg.
Integrationsfachdienst im Land Brandenburg Integrationsfachdienst Wir arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes Land Brandenburg, auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX Unsere Aufgabe ist die Unterstützung
MehrDas Integrationsamt informiert: Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer
www.thueringen.de Das Integrationsamt informiert: Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer 3 Leistungen Überblick Das Integrationsamt versteht sich als Partner von behinderten Arbeitnehmern
MehrKrankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt
Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM 1 Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung 2 Zahl der schwerbehinderten Menschen Hessen 2006 bis 2011 jeweils zum Jahresende 542.986 566.266 563.342 578.842
MehrLeistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamts in Bayern
Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des s in Bayern für Menschen mit geistiger Behinderung Wolfgang Fella, ZBFS Unterfranken, Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg Tel. 0931/4107-280 wolfgang.fella@zbfs.bayern.de
MehrMenschen mit Behinderung im Beruf
weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang rot Mitarbeiterbesprechung_2 weisses Feld Menschen mit Behinderung im Beruf INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Logo Fakten, die Sie wissen sollten DEFINITIONEN Behindert"
MehrInformationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf
Informationen für Arbeitgeber Menschen mit Behinderung im Beruf MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN IHRER FIRMA? EINE GUTE IDEE! Sinkende Geburtenraten und hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellen Arbeitgeber
MehrVerbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Brücke zur Arbeitswelt
Herzlich Willkommen Ziel des Integrationsfachdienstes Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung Brücke zur Arbeitswelt Integrationsfachdienste arbeiten nach den gesetzlich geregelten
MehrFörderung Ausbildung. Kraftfahrzeughilfen. Was?
Kraftfahrzeughilfen Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung oder Fahrerlaubnis Höhe bei Kauf: bis 9.500 Euro höherer Zuschuss, wenn behinderungsbedingt
MehrAusführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II
Ausführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb Stand 01.06.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine
MehrArbeitsassistenz ein wichtiger Baustein zur Teilhabe am Arbeitsleben
Arbeitsassistenz ein wichtiger Baustein zur Teilhabe am Arbeitsleben 1. Begriffsbestimmungen und Voraussetzungen 1.1 Arbeitsassistenz ist die über gelegentliche Handreichungen hinausgehende, zeitlich wie
MehrDas Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de
MehrBehörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Durchführungsgrundsätze für die Gewährung von Leistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach
MehrKompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort. Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice!
Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice! Inhaltsverzeichnis alles auf einen Blick 03 Das Wir fördern
MehrSEMINARREIHE AUTISMUS
SEMINARREIHE AUTISMUS Leistungen des LVR - Integrationsattes 23. Februar 2018, ATZ RHEIN-WUPPER, HILDEN Präsentation von Gerhard Zorn, Abteilungsleiter LVR-Integrationsamt, gerhard.zorn@lvr.de Theten des
MehrAufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Dr. Wolfgang Degner Geschäftsführender Vorstand Soziales Förderwerk
MehrLWL Budget für Arbeit
LWL Budget für Arbeit Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Die Integration behinderter Menschen aus einer
Mehr, Roland Lumpe, Teamleiter Reha/SB. Regionaler Tisch für Arbeit Memmingen-Unterallgäu Fachkräfte durch Inklusion
15.11.2014, Roland Lumpe, Teamleiter Reha/SB Regionaler Tisch für Arbeit Memmingen-Unterallgäu Fachkräfte durch Inklusion Der Arbeitgeber-Service - Ihr kompetenter AnsprechpartnervorOrt Ihre Vorteile:
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Der Sozialdienst der MediClin Hedon Klinik informiert Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen zur Teilhabe
MehrFachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 159 SGB IX Mehrfachanrechnung
Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 159 SGB IX Mehrfachanrechnung Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden an die Regelungen des zum 01.01.2018
MehrFachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen
Fachliche Weisungen Reha/SB Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen
MehrHerzlich Willkommen. Integrationsfachdienst Lübeck / Ostholstein integra ggmbh. Arbeitsschutztag IHK Lübeck
Herzlich Willkommen Integrationsfachdienst Lübeck / Ostholstein Angela Ulrich Volkmar Kuhnt Was Sie schon immer über die Integrationsfachdienste (IFD) in Schleswig-Holstein wissen wollten Historie die
MehrVerbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten
Verbesserung des Übergangsmanagements im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung 38a SGB IX Workshop mit allen Akteuren der Unterstützten Beschäftigung am 11./26.06.2014 in Münster/Köln Agenda 09:30 10:00
MehrRichtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72
Richtlinien Integrationsamt: Abteilung 53.30 Dezernat Soziales: Fachbereich 72 Stand: Januar 2018 Präambel Nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 haben Menschen mit Behinderung
MehrBekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren
Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Heranziehung beim Vollzug von Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe
MehrHerzlich Willkommen Leistungen und Hilfsmöglichkeiten des Integrationsamtes Berlin. Referentin: Beate Jäger
Herzlich Willkommen Leistungen und Hilfsmöglichkeiten des Integrationsamtes Berlin Referentin: Beate Jäger Themen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (System der sozialen Sicherung) Leistungen und
MehrHaushaltsplan. Haushaltsjahre 2008 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe
Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 28 und 29 Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe - 3-5 Sondervermögen Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe 5 2 Sondervermögen
MehrFörderung von Ausbildung im Überblick
Förderung von Ausbildung im Überblick 1. Beratungsangebote 1 2. Begleitung 6 3. Laufende Zuschüsse 11 4. Prämien 16 5. Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 20 6. Ausgleichsabgabe 23 Seite 1 Beratung
MehrHilfen zur beruflichen Eingliederung Jugendlicher/junger Erwachsener im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Hilfen zur beruflichen Eingliederung Jugendlicher/junger Erwachsener im Rahmen der beruflichen Rehabilitation Begriffsdefinition Behinderte im Sinne des SGB IX Der Begriff Behinderte bezieht sich nicht
MehrHaushaltsplan. Haushaltsjahre 2012 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe
Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 212 und 213 Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe - 3 - Kap. 5 2Sondervermögen Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe
MehrStand: Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger
1. Präambel Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger und die (BIH) eine Gemeinsame Empfehlung nach 38a Abs. 6 SGB IX Unterstützte Beschäftigung (Stand
MehrEin regionales Programm der Integrationsämter des Landschaftsverbands Rheinland und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe
Ein regionales Programm der Integrationsämter des Landschaftsverbands Rheinland und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt LVR-Richtlinien Stand: 01.01.2016
MehrHaushaltsplan. Haushaltsjahre 2012 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe
Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 212 und 213 Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe Kap. 5 2 5-3 5 2 Ansatz 211 Ist 21 Ansatz 212 VE 212 Ansatz 213
MehrHeidelberger Reha-Tage
Heidelberger Reha-Tage Birgit Kwasniok 17.09.2013 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung Behinderte Menschen in Deutschland und in Baden-Württemberg 9,6 Millionen Menschen leben in Deutschland mit
MehrDie Rolle der Integrationsämter
I ä Die Rolle der Integrationsämter Aufgaben, Nachteilsausgleiche und Unterstützungsmöglichkeiten 11. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Berlin, den 2. März 2017 Überblick Aufgaben des Arbeitgebers
MehrFörderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg
Förderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg 2015 LASV, Ute Salbach 1 Rechtsgrundlage: 132-134 SGB IX ( 28a SchwbAV, BIH-Empfehlungen, Fördergrundsätze Land BB) 132 Begriff und Personenkreis
Mehr61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit
Anlage 1 61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit 1. Unterstützung des Wechsels aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Beteiligung der Integrationsämter Die BIH begrüßt die durch das Budget
MehrTrägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit
Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit Schulterblatt 36 20357 Hamburg Fon: 040 / 432 53 124 Fax: 040 / 432 53 125 E-Mail: info@bag-ub.de Internet: www.bag-ub.de Referentin: Berit Blesinger,
Mehr2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien
Anhang zur Verwaltungsvereinbarung Durchführungsgrundsätze zur Umsetzung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion in Baden-Württemberg Für die Durchführung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion
MehrRichtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung 1. Grundsätze Gemäß 97 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XII i. V. m. Art.
MehrII. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Artikel 2 und 3 der Richtlinie Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
MehrKommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -Integrationsamt-
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -- - Integrationsvereinbarung - - Prävention - Betriebliches Eingliederungsmanagement Die Aufgaben des es Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
MehrHaushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe
Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 214 Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe Kap. 5 2 5-3 5 2 Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Gemäß 71 Abs. 1 SGB
MehrAufgaben des Integrationsamts Leistungskatalog und Verwendung der Ausgleichsabgabe
Aufgaben des s Leistungskatalog und Verwendung der Ausgleichsabgabe Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen unterstützt durch das Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten in Bayern Wolnzach
MehrRessort. Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung Die örtliche Arbeit der SBV
Ressort Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung 2010 Die örtliche Arbeit der SBV Arbeitsschwerpunkte der SBV Integration von Menschen mit Behinderung im Betrieb Erhalt des Arbeitsplatzes von Menschen mit
MehrTätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung
Tätigkeitsfelder einer Schwerbehindertenvertretung Detlef Bieber LASH - NRW Vernetzungstreffen der Sicherheitsingenieure der Fachhochschulen - NRW 12. Dezember 2013 An der Fachhochschule Dortmund Gliederung
MehrLeistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung
Leistungen an Arbeitgeber im Bereich Schwerbehinderung Menschen mit Behinderung eine unterschätzte Arbeitnehmergruppe Der Dortmunder Arbeitsmarkt hat viele hervorragend qualifizierte und hoch motivierte
MehrIntegrationsamt 01 / ZIELE, AUFGABEN UND LEISTUNGEN DES INTEGRATIONSAMTES. Eine Information für schwerbehinderte. Arbeitgeber
Integrationsamt 01 / ZIELE, AUFGABEN UND LEISTUNGEN DES INTEGRATIONSAMTES Eine Information für schwerbehinderte Menschen schwerbehinderte und ihre Menschen Arbeitgeber und ihre Arbeitgeber DAS INTEGRATIONSAMT
MehrDie Maßnahmen und Leistungen der Agentur für Arbeit im Bereich Reha im Kurzüberblick
Netzwerktreffen berufliche Bildung in den Unterallgäuer Werkstätten am 15.04.2015 Die Maßnahmen und Leistungen der Agentur für Arbeit im Bereich Reha im Kurzüberblick Leistungen der Arbeitsförderung 3
MehrSGB IX hier und bei allen nachstehenden Verweisen jeweils in der ab geltenden Fassung. Telefon (05 11) 120-0
Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Postfach 141, 30001 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Regelungen zum Budget für Arbeit ab 01.
Mehr38a SGB IX Unterstütze Beschäftigung
38a SGB IX Unterstütze Beschäftigung Unterstützte Beschäftigung Erste Anfänge Ende der 1970 Jahre: Entwicklung des Konzeptes in den USA (1984 gesetzliche Verankerung) Erste Projekte in Europa: Ende der
MehrGrundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,
MehrDas Integrationsamt Das ZBFS-Inklusionsamt
ZBFS Inklusionsamt Menschen mit Behinderung Das Integrationsamt Das ZBFS-Inklusionsamt Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Schwerbehinderung und Beruf Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
MehrPraxisbeispiele zur inklusiven Gestaltung der Arbeitswelt
Praxisbeispiele zur inklusiven Gestaltung der Arbeitswelt 3. Campus Arbeitsrecht Forum 2 Goethe-Universität Frankfurt am Main 08.03.2018 49 Abs. 1 SGB IX Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Barbara Breese Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Deggendorf BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen
MehrLVR-Integrationsamt. Das SGB IX. die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes. Folie 1
Das neue SGB IX die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes Folie 1 SGB IX aktuell Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen ( 1 bis 67) das neues
MehrRechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Vortrag am 14.10.2015 bei der SALO-Fachtagung: Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement Übersicht 1. Zweck
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung 1 1. Struktur der Deutschen Rentenversicherung 2. Statistik, Entwicklung Anträge Bewilligungen Aufwendungen 3. Rechtsgrundlagen
MehrProgramm Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Programm Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung Donnerstag, 22. Mai 2014, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Veranstaltungsort: Bildungszentrum der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Kautexstr.
MehrFinanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Der Wechsel behinderter Menschen aus einer WfbM auf den allgemeinen
MehrFachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen
MehrWillkommen zur Themeninsel V. SGB IX Integrationsprojekte in der Region Hannover
Willkommen zur Themeninsel V SGB IX Integrationsprojekte Referenten: Renate Conrad, Beauftragte der Region Hannover für Menschen mit Behinderungen Ute Wrede, GF des Cafès Anna Blume am Stöckener Friedhof
Mehr38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung Seite 1 Gesetzestext 38a
38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung Seite 1 Gesetzestext 38a 38a Unterstützte Beschäftigung (1) Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine
MehrIntegrationsamt 01 / ZIELE, AUFGABEN UND LEISTUNGEN DES INTEGRATIONSAMTES. Eine Information für schwerbehinderte. Arbeitgeber
Integrationsamt 01 / ZIELE, AUFGABEN UND LEISTUNGEN DES INTEGRATIONSAMTES Eine Information für schwerbehinderte Menschen schwerbehinderte und ihre Menschen Arbeitgeber und ihre Arbeitgeber DAS INTEGRATIONSAMT
Mehr6.2 Stellungnahme des Betriebs-/Personalrates/der Mitarbeitervertretung
Vorwort... 5 Einleitung... 15 A. Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). 17 1. Antrag zur Einleitung des Kündigungsschutzverfahrens...... 17 2. Verfahrensbeteiligte.... 21 2.1 Arbeitgeber......
MehrBeschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen
Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf
MehrGestaltung des Aufgabenbereiches der Integrationsfachdienste Übergang Schule-Beruf. in Rheinland-Pfalz
Gestaltung des Aufgabenbereiches der Integrationsfachdienste Übergang Schule-Beruf in Rheinland-Pfalz durch das Integrationsamt beim Landesamt für Mainz Seite 1 Grundlage: Integrationsfachdienste (IFD)
MehrBerufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen. Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe
Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe Leistungsansprüche Krankenbehandlung Medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe
MehrMODUL 2: MENSCHEN MIT BEHINDERUNG (VERTIEFTE INFORMATIONEN)
Sie haben bisher die wichtigsten Faktoren und Aspekte zum Thema "Menschen mit Behinderung" erfahren. Im Folgenden werden Ihnen in relevanten Bereichen vertiefte Informationen zur Verfügung gestellt: Wie
MehrFörderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben 7, 14, 15, 17, 18, 33, 34, 38 bis 40 und 44 SGB IX Geschäftsanweisungen (Stand: 30.04.2012) Inhaltsübersicht Rechtsanwendung Gesetzliche Grundlage Bezeichnung 7 Vorbehalt
MehrARBEITSASSISTENZ Aufgaben Antrag Bewilligung
ARBEITSASSISTENZ Aufgaben Antrag Bewilligung Tagung der SbV der Hochschulen in NRW Bad Fredeburg, 24.03.2010 Dipl.-Soz.Arb. Caroline Schupp, M.A. Ruhr-Universität Bochum ARBEITSASSISTENZ: AGENDA Ziele
Mehr- Vorbereiten - Ausprobieren - Ausbilden - Integrieren - Einstellen
- Vorbereiten - Ausprobieren - Ausbilden - Integrieren - Einstellen Ein regionales Programm der Integrationsämter des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Köln und
MehrFinanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen für behinderte und schwerbehinderte Menschen Probebeschäftigung Eingliederungszuschuss Ausbildungszuschuss Agenda Einleitung und Vorstellung
MehrForum B. Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX eine Chance auf Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Forum B Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 6/2012 25.05.2012 Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX eine Chance auf Teilhabe auf dem
MehrAbbildung 1: Anteil arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen an allen Arbeitsuchenden in Sachsen. Mai 2013 Juli Nov Nov 2013.
Arbeitsmarkt In Deutschland waren im Jahresdurchschnitt 2014 insgesamt etwa 2,9 Millionen Menschen arbeitsuchend gemeldet. Darunter waren 181.000 schwerbehinderte Menschen und stellten damit einen Anteil
MehrAntrag des schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellte auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
Antrag des schwerbehinderten Gleichgestellte auf Gewährung Buch (SGB IX) technische Arbeitshilfen Arbeitsassistenz Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes Maßnahme zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher
MehrBerufsorientierung. STAR Schule trifft Arbeitswelt
STAR Schule trifft Arbeitswelt Ziel ist der erfolgreiche Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder in Arbeit Es werden im Rahmen der Berufsorientierung z. B. Potenzialanalysen, Berufsfelderkundungen
MehrStarker Service. Starke Firma.
Firmenservice Starker Service. Starke Firma. Der Firmenservice ein Beratungsangebot für Arbeitgeber Die Themen: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM),
MehrMenschen mit Behinderungen. Förderung von Fachkräften für Unternehmen
Menschen mit Behinderungen Förderung von Fachkräften für Unternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, geeignete Fachkräfte sichern die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Deshalb möchte ich Sie auf ein
MehrIntegrationsamt 19 / AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
Integrationsamt 19 / AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Viele Behinderungen wirken sich nicht auf die Arbeitsleistung
MehrEingliederungsleistungen nach dem SGB II
Rechtsgrundlage: 1 Abs.2 Nr.1 SGB II: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit 2. 1
MehrBudget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten
Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten Berlin, 9.5.2017 Prof. Dr. Katja Nebe, Universität Halle-Wittenberg
Mehr/Gabriele Busse/Übergang Schule-Beruf durch Unterstützte Beschäftigung
11.10.2014/Gabriele Busse/Übergang Schule-Beruf durch Unterstützte Beschäftigung Arbeitskreis 2: Übergang Schule-Beruf am Beispiel der Unterstützte Beschäftigung 38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung (UB)
Mehr