Reformen Sozialversicherungen
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- Viktor Heintze
- vor 8 Jahren
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Generalsekretariat GS-EDI Reformen Sozialversicherungen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Wiederaufnahme des Reformprozesses nach der Ablehnung der 11. AHV-Revision in der Volksabstimmung vom 16. Mai Vorgesehen ist eine Reform in zwei Etappen mit dem Ziel der Sicherstellung der Finanzierung bis 2020 Etappe 1 (Neuauflage 11. AHV-Revision; zwei Vorlagen) Vorlage 1: Gleiches Rentenalter Mann und Frau; Erleichterung Vorbezug und Aufschub; Rentenanpassungsmechanismus in Abhängigkeit vom Stand des AHV-Fonds; technische Anpassungen Vorlage 2: Vorruhestandsleistung Verabschiedung der Botschaften: 21. Dezember Der Nationalrat hat der Vorlage 1 am 18. März 2008 zugestimmt. Auf die Vorlage 2 ist er nicht eingetreten. Die Revision wird zurzeit vom Ständerat (SGK-S) behandelt Etappe 2 (12. AHV-Revision) Vorbereitung einer umfassenden Revision mit folgenden Schwerpunkten: Anpassung und Flexibilisierung des Rentenalters; Zusatzfinanzierung Verabschiedung Botschaft: 2010 (abhängig vom Zeitplan der 11. AHV-Revision) Revision AHVG: Neue AHV-Versichertennummer Vom Parlament im Juni 2006 verabschiedet. Die Gesetzesänderung und die Ausführungsbestimmungen sind seit 1. Dezember 2007 in Kraft. Einführung neue Nummer: 1. Juli 2008 KOSA-Initiative Volksabstimmung 24. September 2006: Ablehnung der Volksinitiative Nationalbankgewinne für die AHV
2 Volksinitiative für ein flexibles AHV-Alter Botschaft des Bundesrates vom 21. Dezember 2006; Empfehlung: Ablehnung der Initiative. Das Parlament empfiehlt am 13. Juni 2008 ebenfalls Ablehnung der Initiative. Die Volksabstimmung findet am 30. November 2008 statt Invalidenversicherung (IV) Inkraftsetzung der 4. IVG-Revision vom 21. März 2003 auf den 1. Januar 2004 und Umsetzung (Vollzugsverordnungen, Schaffung regionaler ärztlicher Dienste etc.) Fortsetzung des Reformprozesses mit drei Vorlagen: Vorlage 1: Verfahrensstraffung (Botschaft 4. Mai 2005) Vom Parlament verabschiedet. Die Gesetzesänderung ist seit 1. Juli 2006 in Kraft Vorlage 2: 5. IVG-Revision (Botschaft 22. Juni 2005) Schwerpunkte/Ziele: Früherfassung und Integration; Senkung der Neurenten Vom Parlament verabschiedet und in der Volksabstimmung (Referendum) vom 17. Juni 2007 angenommen. Die Gesetzesänderung und die Ausführungsbestimmungen sind seit 1. Januar 2008 in Kraft Vorlage 3: Zusatzfinanzierung IV Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 2005: Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.8% zur Finanzierung des aktuellen jährlichen Fehlbetrages und zur Rückzahlung der Schulden Das Parlament verabschiedet am 13. Juni 2008 zwei Vorlagen zur Zusatzfinanzierung: Vorlage A (Bundesverfassung): Befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4% (Normalsatz) bzw. 0.2% (Sondersatz) bzw. 0.1% (reduzierter Satz) während 7 Jahren ( ) Vorlage B (Sanierungsgesetz): Schaffung eines eigenständigen IV-Fonds, der mit 5 Mrd. aus dem AHV-Fonds alimentiert wird (Einmaleinlage, à fonds perdu); die Schulden der IV gegenüber dem AHV-Fonds (Stand Ende 2007: 11 Mrd.) werden eingefroren und vom Bund verzinst; Rückzahlung der Schulden durch die IV, soweit das Kapital des IV-Fonds 5 Mrd. übersteigt Die Vorlagen A und B sind miteinander gegenseitig verknüpft Die Volksabstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer (obligatorisches Referendum) findet in der ersten Hälfte des Jahres 2009 statt 2/5
3 Berufliche Vorsorge (BV) BVG-Revision: Sanierungsmassnahmen Inkraftsetzung (1. Januar 2005) der BVG-Revision betreffend die Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge und Umsetzung mit Verordnungsänderung und Weisungen 1. BVG-Revision Inkraftsetzung (gestaffelt) per 1. Januar 2005 und 1. Januar 2006 Umsetzung mit drei verschiedenen Verordnungspaketen. Stichworte: Erhöhung der Transparenz, Vereinheitlichung Frauenrentenalter, Senkung Umwandlungssatz, Steuervorschriften, Mindestalter 58 für vorzeitigen Rücktritt BVG-Revision: Wechsel der Vorsorgeeinrichtung Mit dieser Gesetzesänderung werden gewisse Modalitäten des Wechsels geklärt. Sie ist seit 1. Mai 2007 in Kraft Mindestzinssatz Anpassungen per 1. Januar 2004 (2.25%) und 1. Januar 2005 (2.5%); Bestätigung des Satzes von 2.5% für 2006 und Erhöhung des Zinssatzes für das Jahr 2008 auf 2.75% Umwandlungssatz Vorlage (Revision BVG) zur Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.4% per 1. Januar 2011; Botschaft 22. November 2006 Die SGK-S hat eine Senkung auf 6.4% in sechs Jahren ( ) beantragt. Der Ständerat hat am 13. Juni 2007 die Vorlage abgelehnt. Die Vorlage wird zurzeit vom Nationalrat (SGK-N) behandelt Strukturreform berufliche Vorsorge Vorlage (Revision BVG) mit Massnahmen zur Optimierung der Aufsicht (Kantonalisierung bzw. Regionalisierung der Direktaufsicht, Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission); Erweiterung der Governance-Bestimmungen; Massnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktpartizipation der älteren Arbeitnehmenden Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat am 15. Juni Die Vorlage wird zurzeit vom Ständerat (SGK-S) behandelt 3/5
4 Säule 3a: Aufschub des Bezugs der Altersleistung Änderung der BVV 3 durch den Bundesrat am 17. Oktober 2007: Personen, die nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin erwerbstätig bleiben, können den Bezug der Altersleistung während maximal 5 Jahren aufschieben und während dieser Zeit steuerbegünstigt vorsorgen. Diese Änderung ist seit 1. Januar 2008 in Kraft Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen Vorlage (BVG-Revision), welche für die im Teilkapitalisierungsverfahren geführten Vorsorgeeinrichtungen eine vollständige Ausfinanzierung innert 40 Jahren vorschreibt Ausarbeitung einer Revisionsvorlage (Botschaft) bis Herbst 2008 Krankenversicherung (KV) vgl. separate Übersicht Unfallversicherung (UV) Revision UVG: Vorlage 1: Anpassungen der Unfallversicherung (Leistungen und Finanzierung) an Erfordernisse einer modernen Sozialversicherung Vorlage 2: Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA Verabschiedung der Botschaft am 30. Mai Die Revision wird zurzeit vom Nationalrat (SGK-N) behandelt Revision UVV: Anpassung des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes (Erhöhung von 106'800 Franken auf 126'000 Franken) per 1. Januar 2008 Militärversicherung (MV) Revision MVG vom 12. Mai 2004: Übertragung der Militärversicherung an die SUVA per 1. Juli 2005 Revision MVG und MVV: Anpassungen im Leistungsbereich im Rahmen der Entlastungsprogramme per 1. Januar /5
5 Revision MVG: Anpassungen im Leistungsbereich und Neuumschreibung des Kreises der versicherten Personen per 1. Januar 2011: in Vorbereitung Erwerbsersatzordnung (EO) Revision EOG: Einführung einer Mutterschaftsentschädigung und Anpassung der Ansätze für Dienstleistende Annahme der Revision in der Volksabstimmung vom 26. September In Kraft seit 1. Juli 2005 Ergänzungsleistungen (EL) Revision ELG im Rahmen der NFA-Ausführungsgesetzgebung. In Kraft seit 1. Januar 2008 Familienzulagen Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG): Anpassungen der Zulagen per 1. Januar 2004, 1. Januar 2006 und 1. Januar 2008 Volksinitiative Travail.Suisse Für fairere Kinderzulagen. Botschaft: 18. Februar Die Initiative wurde zurückgezogen Familienzulagengesetz (FamZG): Annahme in der Volksabstimmung vom 26. November Das Gesetz tritt zusammen mit den Ausführungsbestimmungen (FamZV) am 1. Januar 2009 in Kraft. In diesem Zusammenhang: Vorbereitung der Einrichtung eines nationalen zentralen Familienzulagenregisters Arbeitslosenversicherung Teilrevision mit Anpassungen auf der Beitrags- und Leistungsseite in Erarbeitung. Verabschiedung der Botschaft im Herbst / GS EDI / Pj 5/5
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