Die Arten der Ladungssicherung

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1 Die Arten der Ladungssicherung Die kraftschlüssige Ladungssicherung (das Niederzurren) Bei der kraftschlüssigen Ladungssicherung (dem Niederzurren) wird die Ladung durch die Vorspannkraft auf die Ladefläche gepresst. Durch dieses Anpressen wird die Reibung zwischen der Ladung und der Ladefläche erhöht. Die Reibungskraft sichert letztendlich die Ladung. Die benötigte Reibungskraft ist abhängig vom Gleitreibbeiwert. Je höher der Gleitreibbeiwert, desto weniger Sicherungskraft muss aufgewendet werden. Die Anzahl der zu verwendenden Zurrmittel ist abhängig vom Gleitreibbeiwert, der Sicherungskraft und den STF-Werten der Spannmittel. Voraussetzungen für eine optimale Vorspannkraft: eine hohe STF der Ratsche ein Zurrwinkel α bis zu 90 Verwendung von Kantengleitern wechselseitiges Anbringen der Spannmittel Die formschlüssige Ladungssicherung Bei der formschlüssigen Ladungssicherung wird die Ladung lückenlos an die Stirn- bzw. an die Ladebordwände geladen. Bei Teilladungen kann der Formschluss durch Sicherungskeile, Klemmstangen oder -balken und verschiebbare Trennwände erreicht werden. Eventuelle Ladelücken sind z.b. mit Leerpaletten oder Stausäcken auszufüllen. Die kombinierte Ladungssicherung Bei der kombinierten Ladungssicherung ergänzen sich die Elemente der formschlüssigen Ladungssicherung mit der kraftschlüssigen Ladungssicherung. 126 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG 2006 Fortbildung für Gefahrgutfahrer 1. Auflage

2 6 Das Direktzurren Eine weitere Methode der formschlüssigen Verladung ist das Direktzurren, welches sich in Schrägzurren, Diagonalzurren, Kopflasching oder Buchtlasching aufteilt. Beim Direktzurren wird die Ladung durch die Zurrmittel erst dann in Position gehalten, wenn sie sich aufgrund der Trägheitskräfte in Bewegung setzen will. Beim Direktzurren werden die Zurrmittel im geraden Zug eingesetzt. Hier ist die Lashing Capacity (zulässige Zugkraft) des Zurrmittels entscheidend. Die Zurrmittel sichern die Ladung. Bei allen Arten des Direktzurrens dürfen die Zurrmittel nur mit der normalen Handkraft gespannt werden (50 dan). Durchführung der Beförderung Das Diagonalzurren Beim Diagonalzurren sind vier Zurrmittel erforderlich. Es sichert immer ein Zurrmittel eine der vier Ecken des Ladeguts. Die Lashing Capacity der Zurrmittel im geraden Zug sowie die zulässige Zugkraft der Zurrpunkte müssen ausreichend dimensioniert sein. Die Zurrwinkel α und β, in denen die Zurrmittel gespannt sind, dürfen die zulässigen Winkelbereiche weder über- noch unterschreiten. Beim Diagonalzurren werden folgende Winkelbereiche empfohlen: Der Vertikalwinkel α liegt zwischen Ladefläche und Zurrmittel. Er muss zwischen 20 und 65 liegen. Der Horizontalwinkel β liegt zwischen Fahrzeuglängsrichtung und Zurrmittel. Er muss zwischen 6 und 55 liegen. WEKA MEDIA GmbH & Co. KG 2006 Fortbildung für Gefahrgutfahrer 1. Auflage 127

3 Weitere Maßnahmen zur Ladungssicherung auf gleichmäßige Lastverteilung achten Achslasten nicht überschreiten Schwerpunkt möglichst tief halten schwere Ladungsteile unten verstauen zerbrechliche Versandstücke gegen Beschädigung schützen Freiräume ausfüllen, formschlüssig stauen Viele Gefahrgüter müssen so verstaut sein, dass sie leicht zugänglich sind. Temperaturempfindliche Stoffe müssen ggf. gekühlt transportiert werden oder einer ständigen Temperaturkontrolle unterzogen werden. Versandstücke der Klasse 2 dürfen nicht geworfen oder Stößen ausgesetzt werden. Gasflaschen sind so zu verladen, dass sie nicht umkippen oder herabfallen können. Liegende Gasflaschen müssen so gesichert werden, dass sie sich nicht verschieben können. Druckgasflaschen müssen beim Transport mit Schutzkappen versehen werden. Kryo-Gefäße müssen immer in der Lage verladen werden, für die sie gebaut sind und sie müssen gegen jede mögliche Beschädigung durch andere Versandstücke geschützt sein. F G Merke: Alle Vorschriften über das Be- und Entladen sowie über die Ladungssicherung gelten auch für Container. 128 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG 2006 Fortbildung für Gefahrgutfahrer 1. Auflage

4 6 Merke Eine Abfahrtkontrolle anhand einer Checkliste dient vor Antritt der Fahrt zur rechtzeitigen Erkennung von Mängeln. Bei Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Versandstücke und der Fahrzeuge und in den Fahrzeugen untersagt. Der Motor ist abzustellen. Eine verschmutzte Ladefläche ist vor dem erneuten Beladen zu reinigen, damit keine gefährlichen, unerwarteten Reaktionen entstehen können. Beschädigte und mit Gefahrgut verschmutzte sowie nicht vorschriftsmäßig bezettelte Versandstücke dürfen nicht verladen werden. Versandstücke dürfen von der Fahrzeugbesatzung niemals geöffnet werden. Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe müssen von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln getrennt gehalten werden. Eventuelle Zusammenladeverbote und Mengenbegrenzungen sind einzuhalten. Durchführung der Beförderung Die Oberfläche einer Taschenlampe, zum Ausleuchten der Ladefläche, darf keine Funken erzeugen. Für den Gefahrguttransport ist nur die Fahrzeugbesatzung zugelassen. Beim Halten oder Parken ist die Feststellbremse zu betätigen. Bei bestimmten gefährlichen Gütern ist das Fahrzeug zu überwachen. Während des Anfahrens und des Bremsens wirken die Trägheitskräfte und bei Kurvenfahrten die Fliehkräfte auf die Ladung ein. Die Ladung muss so gesichert werden, dass sie sämtlichen Transportbeanspruchungen standhält und sich ihre Lage nur geringfügig verändern kann. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Ladung mit geeigneten Ladungssicherungsmitteln (Zurrgurte, Klemmbalken usw.) zu sichern und/oder die Ladung ohne Ladungslücken formschlüssig zu verstauen. Durch Einhalten der Geschwindigkeiten und Anpassung an Straßenund Witterungsverhältnisse trägt der Fahrzeugführer zur sicheren Durchführung eines Gefahrguttransports bei. WEKA MEDIA GmbH & Co. KG 2006 Fortbildung für Gefahrgutfahrer 1. Auflage 129

5 Kontrollfragen 1. Durch welche Handlungsweise kann die Sicherheit während der Beförderung gefährlicher Güter durch den Fahrzeugführer erhöht werden? Er verfolgt aufmerksam die Verkehrsmeldungen im Radio Er passt sein Fahrverhalten an die Straßen- und Witterungsverhältnisse an und hält die vorgeschriebene Geschwindigkeit ein Er testet vor Antritt der Fahrt die Funktionsfähigkeit seines Handys Er achtet auf ausreichende Mengen an Verpflegung 2. Aus welchem Grunde sollte der Fahrzeugführer vor Antritt der Fahrt eine Abfahrtkontrolle durchführen? Um mögliche Mängel am Fahrzeug und in den Begleitpapieren vor Beförderungsbeginn rechtzeitig zu erkennen Um den vorhergehenden Fahrzeugführer zu kontrollieren Um die Abfahrtzeit festzustellen Um zu prüfen, ob das Firmenlogo am Fahrzeug nicht verschmutzt ist 3. Muss der Fahrzeugführer während der Gefahrgutbeförderung ein Rauchverbot nach ADR einhalten? Es besteht absolutes Rauchverbot Ein Rauchverbot muss nur während der Fahrt eingehalten werden Es besteht kein Rauchverbot, nur während des Be- und Entladens, in der Nähe des Fahrzeugs und im Fahrzeug ist das Rauchen untersagt Ja, Rauchen gefährdet immerhin die Gesundheit 4. Zur Beförderung werden dem Fahrzeugführer von dem Verlader stark verschmutzte Fässer mit Gefahrgut übergeben. Wie muss sich der Fahrzeugführer verhalten? Vor dem Verladen muss er die Fässer selbst reinigen Der Fahrzeugführer muss in diesem Fall Gefahrgutversuche durchführen, um das Gefahrenpotenzial zu minimieren Er verlädt die Fässer, nachdem er den Disponenten informiert hat Er darf die mit Gefahrgut verschmutzten Fässer nicht annehmen 130 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG 2006 Fortbildung für Gefahrgutfahrer 1. Auflage

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