SATZUNG. über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SATZUNG. über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung)"

Transkript

1 SATZUNG über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung) Aufgrund von 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der 2, 3, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Maulburg in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Rechtsform und Zweckbestimmung (1) Die Gemeinde Maulburg unterhält Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtungen in der Form unselbständiger Anstalten des öffentlichen Rechts. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde Maulburg bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. Sie dienen ausschließlich der befristeten, notdürftigen und räumlichen Unterbringung obdachlos gewordener Personen. (3) Flüchtlinge, nach den 11 und 13 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz), zu deren Aufnahme die Gemeinde verpflichtet ist, können ebenfalls in den Obdachlosenunterkünften untergebracht werden. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten entsprechend. 2 Zulassung zu den Einrichtungen und Benutzungsverhältnis (1) Die Zulassung zu den Einrichtungen richtet sich nach 10 Absatz 2 der Gemeindeordnung. (2) Obdachlose Personen werden durch schriftliche Einweisungsverfügung in die Obdachlosenunterkunft eingewiesen. (3) Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von bestimmten Räumen besteht nicht. Eine obdachlose Person kann jederzeit aus sachlichen Gründen in eine andere Obdachlosenunterkunft oder einen anderen Raum in derselben Unterkunft umgesetzt werden Sie hat keinen Anspruch auf eine alleinige Nutzung eines Raumes. (4) Mit der Einweisung und der Aufnahme in eine Obdachlosenunterkunft ist jede Person verpflichtet, die Bestimmungen dieser Satzung zu beachten.

2 3 Benutzungsverhältnis (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich. (2) Es wird durch eine schriftliche Einweisungsverfügung der Gemeinde Maulburg begründet. Zwischen der Gemeinde und der obdachlosen Person besteht kein privates Rechtsverhältnis, insbesondere kein Mietverhältnis. 4 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt der Einweisung in die Unterkunft. (2) Das Benutzungsverhältnis endet mit der Räumung. Der Räumung steht insbesondere gleich, wenn der Eingewiesene keinen Gebrauch von dem zugewiesenen Raum macht. 5 Benutzung der Obdachlosenunterkunft (1) Die überlassenen Räumlichkeiten dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken genutzt werden. (2) Der Benutzer einer Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räumlichkeiten und Ausstattungsgegenstände pfleglich zu behandeln. (3) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in den einzelnen Unterkünften kann die Gemeinde Maulburg besondere Hausordnungen erlassen. (4) In den Unterkünften und dem dazugehörigen Außenbereich ist es verboten: a) Ohne Erlaubnis Bauten und Anbauten zu errichten oder sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen. b) Dritte in die Unterkunft aufzunehmen. c) Die Unterkunft zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken zu nutzen. d) Tiere zu halten. e) Nachschlüssel anfertigen oder die Schließvorrichtungen austauschen zu lassen. f) Vermeidbaren Lärm zu verursachen. Von Uhr bis Uhr hat sich jeder so zu verhalten, dass die Mitbenutzer und Nachbarn nicht gestört werden. 2

3 6 Betreten der Unterkunft (1) Die Bediensteten der Gemeinde Maulburg sowie die von der Gemeinde Maulburg beauftragten Dritten sind berechtigt, die Unterkünfte nach rechtzeitiger Ankündigung zu betreten. (2) Bei Gefahr in Verzug kann die Unterkunft jederzeit betreten werden. 7 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Die Benutzer sind verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Beheizung der Ihnen überlassenen Räumlichkeiten zu sorgen. (2) Auftretende Schäden sind unverzüglich der Gemeinde Maulburg zu melden. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Pflichten entstehen, insbesondere, wenn technische Anlagen oder andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen. 8 Rückgabe der Unterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft und die ihm überlassenen Ausstattungsgegenstände sauber zurückzugeben. Der ursprüngliche Zustand des Raumes muss wieder hergestellt werden. (2) Der Gemeinde Maulburg sind alle Schlüssel zu übergeben. 9 Verwaltungszwang (1) Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine vollziehbare Räumungs- oder Umsetzungsverfügung ergangen ist, kann die Räumung oder Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach den Regelungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. 3

4 10 Benutzungsgebühren (1) Die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte ist gebührenpflichtig. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. (3) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Tag der Einweisung und endet mit dem Tag der Räumung. (4) Die Benutzungsgebühr wird durch Bescheid geltend gemacht. Sie ist am dritten Werktag eines Monats für den laufenden Monat zur Zahlung fällig. (5) Die vorübergehende Nichtbenutzung der zugewiesenen Räume entbindet nicht von der Verpflichtung, die Gebühren vollständig zu entrichten. 11 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Wohnfläche der zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Für die Obdachloseneinrichtungen gelten folgende Gebührenhöhen (derzeit 3,50 / m² Wohnfläche): a) Hauinger Straße 3: Zimmer ,00 / Monat Zimmer ,00 / Monat Zimmer ,00 / Monat Zimmer ,00 / Monat b) Hauinger Straße 5 Zimmer ,00 / Monat Zimmer ,00 / Monat Zimmer ,00 / Monat Zimmer ,00 / Monat Hinzu kommt eine monatliche Vorauszahlung für die Betriebskosten (Wasser/ Abwasser/ Niederschlagswasser, Heizung, Allgemeinstrom, Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Müll). Die Vorauszahlungen für die Betriebskosten können von der Gemeinde nach jeder Betriebskostenabrechnung angepasst werden. (2) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühren nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. 4

5 (3) Bei Belegung eines Raumes mit mehreren obdachlosen Personen wird die Gebühr anteilig bezogen auf die gesamte Personenzahl berechnet. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Maulburg, J.Multner Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Maulburg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5

Satzung. über die Benutzung von. Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge. der Gemeinde Bischweier.

Satzung. über die Benutzung von. Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge. der Gemeinde Bischweier. Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge der Gemeinde Bischweier Inhaltsübersicht I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Unterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber,

Mehr

STADT PLOCHINGEN SATZUNG

STADT PLOCHINGEN SATZUNG STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen SATZUNG über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 03.10.1983

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich Ostseebad B i n z Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Ostseebad Binz betreibt die Obdachlosenunterkunft

Mehr

In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG

In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG In der Fassung vom 28.09.2011 (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom 30.09.2011) SATZUNG des Amtes Oeversee über die Benutzung und die Gebühren von Obdachlosenunterkünften (Obdachlosensatzung)

Mehr

Satzung. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und der 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)), hat der Gemeinderat

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 5.7 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.10.1983 ( Gbl. S. 578, berichtigt S. 720), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18.12.1995 ( Gbl. 1996 S.29

Mehr

Obdachlosensatzung

Obdachlosensatzung Obdachlosensatzung 108.50-1 Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom 15.09.2003, in Kraft seit 28.09.2003 geändert am 15.11.2005, in Kraft seit 25.12.2005 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Benutzung der Unterkünfte für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen vom , zuletzt geändert am

Satzung über die Benutzung der Unterkünfte für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen vom , zuletzt geändert am Satzung über die Benutzung der Unterkünfte für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen vom 18.09.2012, zuletzt geändert am 19.07.2016 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosenund Flüchtlingsunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosenund Flüchtlingsunterkünften Gemeinde Iffezheim, Landkreis Rastatt Satzung über die Benutzung von Obdachlosenund Flüchtlingsunterkünften Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

S T A D T N E U F F E N Landkreis Esslingen. Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

S T A D T N E U F F E N Landkreis Esslingen. Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften A III, 8 S T A D T N E U F F E N Landkreis Esslingen Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, und

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 5.21 Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler vom 19. Dezember 2006 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24.7.2000

Mehr

GEMEINDE ERLIGHEIM LANDKREIS LUDWIGSBURG

GEMEINDE ERLIGHEIM LANDKREIS LUDWIGSBURG GEMEINDE ERLIGHEIM LANDKREIS LUDWIGSBURG Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Gemeinde Karlsbad Landkreis Karlsruhe Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Ravensburg über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte

Satzung der Stadt Ravensburg über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte Satzung der Stadt Ravensburg über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte vom 18. Oktober 1993 geändert am 26. November 2001 geändert am 09. Oktober 2006 zuletzt geändert am 31. Januar 2011

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat

Mehr

Satzung der Stadt Bad Dürrheim über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung der Stadt Bad Dürrheim über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Satzung der Stadt Bad Dürrheim über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 Kommunalabgabengesetz für

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 23.04.2001 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.f. vom

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften Gemeinde Untermünkheim Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften vom 14. Oktober 2015 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gemeinde Mötzingen Landkreis Böblingen. Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Gemeinde Mötzingen Landkreis Böblingen. Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Gemeinde Mötzingen Landkreis Böblingen Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes,

Mehr

Grosse Kreisstadt Leutkirch im Allgäu. Landkreis Ravensburg. Obdachlosensatzung Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom

Grosse Kreisstadt Leutkirch im Allgäu. Landkreis Ravensburg. Obdachlosensatzung Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom Grosse Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Obdachlosensatzung Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom 09.10.2006 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

S A T Z U N G. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Empfingen

S A T Z U N G. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Empfingen Gemeinde Empfingen Landkreis Freudenstadt S A T Z U N G über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Empfingen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung

Benutzungs- und Gebührensatzung Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Gemeinde Ovelgönne gesetzlich verpflichtet ist Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

SATZUNG. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

SATZUNG. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften SATZUNG über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes, hat der Gemeinderat der Gemeinde

Mehr

Ι. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Ι. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes hat die Großen Kreisstadt Öhringen

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER OBDACHLOSENUNTERKÜNFTE DER STADT NECKARSULM

SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER OBDACHLOSENUNTERKÜNFTE DER STADT NECKARSULM STADT NECKARSULM ORDNUNGSAMT 32-108.5 SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER OBDACHLOSENUNTERKÜNFTE DER STADT NECKARSULM Aufgrund 4 der Gemeindeordnung BaWü und 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat

Mehr

S A T Z U N G über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

S A T Z U N G über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Gemeinde Pfinztal Landkreis Karlsruhe Ausfertigung S A T Z U N G über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2

Mehr

S A T Z U N G über die Benutzung von Obdachlosenund Flüchtlingsunterkünften

S A T Z U N G über die Benutzung von Obdachlosenund Flüchtlingsunterkünften S A T Z U N G über die Benutzung von Obdachlosenund Flüchtlingsunterkünften Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes, hat der Gemeinderat Leutenbach

Mehr

Satzung. über die Benutzung. von. Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften

Satzung. über die Benutzung. von. Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften 1 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes, hat der Gemeinderat der

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Seite 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erkelenz vom (in Kraft getreten am 01. Januar 2015)

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erkelenz vom (in Kraft getreten am 01. Januar 2015) Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erkelenz vom 18.12.2014 (in Kraft getreten am 01. Januar 2015) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Mehr

- 1 - Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zuletzt geändert am

- 1 - Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zuletzt geändert am STADT WEINSBERG - 1 - LANDKREIS HEILBRONN Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zuletzt geändert am 18.12.2001 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede 4.07 Seite 1 Auf Grund 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch

Mehr

S A T Z U N G. über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und Erhebung von Benutzungsgebühren

S A T Z U N G. über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und Erhebung von Benutzungsgebühren Seite 1 S A T Z U N G über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und Erhebung von Benutzungsgebühren Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI.

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck 32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.

Mehr

Satzung der Stadt Pforzheim über die Benutzung von Gemeinschafsunterkünften für Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler (7.14) Tel.

Satzung der Stadt Pforzheim über die Benutzung von Gemeinschafsunterkünften für Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler (7.14) Tel. Satzung der Stadt Pforzheim über die Benutzung von Gemeinschafsunterkünften für Asylbewerber, (7.14) Neu-/Erstfassung Verantwortlicher Fachbereich Beschlussvorlage: O 987 Beschlussfassung im Gemeinderat:

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Stadt Süßen Landkreis Göppingen Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Stadt Süßen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den 2 und

Mehr

Satzung über die Benutzung von. Obdachlosenunterkünften der Stadt Weilheim an der Teck

Satzung über die Benutzung von. Obdachlosenunterkünften der Stadt Weilheim an der Teck Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Weilheim an der Teck Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes Erlassen am:

Mehr

I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Gemeinschaftsunterkunft. 1 Allgemeines

I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Gemeinschaftsunterkunft. 1 Allgemeines Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft des Amtes Eiderkanal für Spätaussiedler, Asylbewerber, ausländische Flüchtlinge und Obdachlose und die Erhebung von Benutzungsgebühren Aufgrund des

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Saalfeld/Saale vom 21. September 2004

Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Saalfeld/Saale vom 21. September 2004 Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Saalfeld/Saale vom 21. September 2004 Auf Grund der 2, 18, 19, 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der

Mehr

Satzung. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Ludwigsburg

Satzung. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Ludwigsburg Organisation und Personal Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Ludwigsburg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes,

Mehr

G E M E I N D E U N T E R E N S I N G E N. Landkreis Esslingen

G E M E I N D E U N T E R E N S I N G E N. Landkreis Esslingen G E M E I N D E U N T E R E N S I N G E N Landkreis Esslingen Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften Gemeinde Notzingen Landkreis Esslingen Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S a t z u n g. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Großen Kreisstadt Mosbach vom 23. November 2016

S a t z u n g. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Großen Kreisstadt Mosbach vom 23. November 2016 S a t z u n g über die Benutzung der Großen Kreisstadt Mosbach vom 23. November 2016 Hinweis: Aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Die weibliche

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Oberhausen vom

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Oberhausen vom Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Oberhausen vom 13.02.2007 1 Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 12.02.2007 folgende Satzung beschlossen: 1 Zweckbestimmung

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde 76467 Bietigheim Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. November 2014

Mehr

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG Seite 1 von 5 SATZUNG über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fassung vom. (siehe Chronologie) Der Rat der Stadt Peine hat aufgrund der 4, 10 und 58 des Niedersächsischen

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Heiligenhafen

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Heiligenhafen Satzung über die Benutzung von Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Heiligenhafen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl.

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes, hat der Gemeinderat der Stadt

Mehr

Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-115 Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen in Unterkünften der Stadt Wetter (Hessen) (Obdachlosensatzung) I. Nachtrag eingearbeitet Stand: 17.05.2017

Mehr

Satzung der Gemeinde Kürten über. die Unterhaltung von. Obdachlosenunterkünften. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. für die. Inanspruchnahme von

Satzung der Gemeinde Kürten über. die Unterhaltung von. Obdachlosenunterkünften. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. für die. Inanspruchnahme von Satzung der Gemeinde Kürten über die Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Obdachlosenunterkünften vom 10.06.1997 1 Satzung der Gemeinde

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG VON OBDACHLOSEN- UND FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN

SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG VON OBDACHLOSEN- UND FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG VON OBDACHLOSEN- UND FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes, hat der Gemeinderat der Gemeinde

Mehr

Satzung Der Gemeinde Lohsa über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften

Satzung Der Gemeinde Lohsa über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften Satzung Der Gemeinde Lohsa über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Neufassung vom 14. Juni 1999 beschließt der Gemeinderat der Gemeinde

Mehr

Satzung der Stadt Giengen an der Brenz über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung der Stadt Giengen an der Brenz über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Satzung der Stadt Giengen an der Brenz über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Nutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Satzung über die Nutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Stadt Schwetzingen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Nutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Aufgrund der 4 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 9 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften

der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften Beschlossen: 10.07.2013 Bekanntgemacht: 17.07.2013 in Kraft getreten: 01.01.2014 I N H A L T S V E

Mehr

1 Obdachlosen-, Sozialhilfeempfänger-, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte

1 Obdachlosen-, Sozialhilfeempfänger-, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte Satzung der Verbandsgemeinde Hagenbach über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für angemietete Wohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen, Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungsempfängern vom 3.

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Mölln

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Mölln Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Mölln Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23.7.1996 (GVOBl. S. 529) sowie der 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S A T Z U N G. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

S A T Z U N G. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Stadt Waldkirch Landkreis Emmendingen S A T Z U N G über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2 und 13 des

Mehr

4/12. Satzung. über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Wohnungslose und Flüchtlinge Vom 25. März 2010

4/12. Satzung. über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Wohnungslose und Flüchtlinge Vom 25. März 2010 4/12 Satzung 4 Fürsorge und Jugendhilfe über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Wohnungslose und Flüchtlinge Vom 25. März 2010 Bekannt gemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart

Mehr

Stadt Stühlingen Az Landkreis Waldshut. Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften vom

Stadt Stühlingen Az Landkreis Waldshut. Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften vom Stadt Stühlingen Az. 123.1 Landkreis Waldshut Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften vom 01.02.2015 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften 1 Stadt Schopfheim Landkreis Lörrach Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften (Redaktionelle Fassung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie

Mehr

Stadt Laupheim Landkreis Biberach. Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte

Stadt Laupheim Landkreis Biberach. Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte 1.2 Stadt Laupheim Landkreis Biberach Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

GEMEINDE NORDHEIM Az.: Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24. Februar 2016 Sitzung des Gemeinderates am 26.

GEMEINDE NORDHEIM Az.: Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24. Februar 2016 Sitzung des Gemeinderates am 26. GEMEINDE NORDHEIM Az.: 103.53 Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24. Februar 2016 Sitzung des Gemeinderates am 26. Februar 2016 öffentlich Sitzungsvorlage 45/2016 Neufassung der Satzung über die Benutzung

Mehr

Gebührensatzung Übergangsheime II

Gebührensatzung Übergangsheime II Gebührensatzung Übergangsheime II Satzung für die Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen und für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime

Mehr

Satzung. über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften. (Benutzungssatzung von Obdachlosen und Asylbewerberunterkünften)

Satzung. über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften. (Benutzungssatzung von Obdachlosen und Asylbewerberunterkünften) Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften (Benutzungssatzung von Obdachlosen und Asylbewerberunterkünften) Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsform/Anwendungsbereich... 2 2 Benutzungsverhältnis...

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften - 1 - Gemeinde Laudenbach Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Stand: O 1. S a t z u n g. über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft Mühlstraße 3 in Rastatt-Niederbühl

Stand: O 1. S a t z u n g. über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft Mühlstraße 3 in Rastatt-Niederbühl Stand: 21.02.2005 O 1 S a t z u n g über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft Mühlstraße 3 in Rastatt-Niederbühl Der Gemeinderat der Stadt Rastatt hat aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung der Stadt Baden-Baden über die Unterhaltung von Obdachlosenund kommunalen Gemeinschaftsunterkünften vom

Satzung der Stadt Baden-Baden über die Unterhaltung von Obdachlosenund kommunalen Gemeinschaftsunterkünften vom Satzung der Stadt Baden-Baden über die Unterhaltung von Obdachlosenund kommunalen Gemeinschaftsunterkünften vom 15.06.2015 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung GemO)

Mehr

Satzung über die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Hannover

Satzung über die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Hannover Satzung über die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Hannover Abl. RBHan. 1994, S. 721 geändert durch Satzung vom 08.11.2001, Abl. RBHan. 2001, S. 752 Aufgrund der 6, 8 und

Mehr

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten: S a t z u n g über die Unterhaltung und Benutzung von Übergangsheimen für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen (Unterbringungssatzung für ausländische Flüchtlinge) Beschlossen: 17.06.2009

Mehr

Satzung der Stadt Wetter (Ruhr) über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie Erhebung von Gebühren für die Benutzung dieser Einrichtungen 4.

Satzung der Stadt Wetter (Ruhr) über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie Erhebung von Gebühren für die Benutzung dieser Einrichtungen 4. vom 03.07.1997, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 08.06.1999 Aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften - 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

vom 26. Juli 2005 in der Fassung der Satzung vom 6. Dezember 2016

vom 26. Juli 2005 in der Fassung der Satzung vom 6. Dezember 2016 Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Benutzung und über die Erhebung von Gebühren der Unterkünfte der Stadt Freiburg i. Br. für wohnungslose Personen, Flüchtlinge und Spätaussiedler/innen 21.1 vom

Mehr

Satzung der Gemeinde Riedstadt über die Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften für ausländische Flüchtlinge und Obdachlosenunterkünften

Satzung der Gemeinde Riedstadt über die Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften für ausländische Flüchtlinge und Obdachlosenunterkünften Satzung der Gemeinde Riedstadt über die Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften für ausländische Flüchtlinge und Obdachlosenunterkünften Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Obdachlosensatzung

Obdachlosensatzung Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften (Obdachlosensatzung) vom 10.07.2017, in Kraft seit 01.09.2017 Aufgrund von 4 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 2 und 142 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-

Mehr

Sa t z u n g. für die städtischen Asylbewerberunterkünfte sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom

Sa t z u n g. für die städtischen Asylbewerberunterkünfte sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom Sa t z u n g für die städtischen Asylbewerberunterkünfte sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom 17.03.2016 Aufgrund der 7, 8 und 41 Abs. 1 Buchst. f und l der Gemeindeordnung

Mehr

DER STÄDTISCHEN OBDACHLOSENUNTERKÜNFTE

DER STÄDTISCHEN OBDACHLOSENUNTERKÜNFTE 108.50 SATZUNG DER STADT WEINGARTEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN OBDACHLOSENUNTERKÜNFTE Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 u. 13 des Kommunalabgabengesetztes

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung) vom 1.

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung) vom 1. Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung) vom 1. November 2010 Auf der Grundlage der 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde-

Mehr

- 1 - Satzung Notunterkünfte S A T Z U N G

- 1 - Satzung Notunterkünfte S A T Z U N G - 1 - S A T Z U N G über die Errichtung und den Betrieb sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren von Notunterkünften und Übergangsheimen in der Stadt Gummersbach vom 15.02.2012 (Notunterkünftesatzung)

Mehr

STADT WALDENBUCH KREIS BÖBLINGEN. Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

STADT WALDENBUCH KREIS BÖBLINGEN. Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften STADT WALDENBUCH KREIS BÖBLINGEN Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

1 Grundsätze. 2 Einweisung und Nutzungsverhältnis

1 Grundsätze. 2 Einweisung und Nutzungsverhältnis Satzung der Stadt Ronnenberg über die Benutzung der Wohnheime zur Unterbringung obdachloser Personen und ausländischer Flüchtlinge und über die Erhebung von Benutzungsgebühren Aufgrund der 6, 10, 58 und

Mehr

Bekanntmachung. Anwendungsbereich

Bekanntmachung. Anwendungsbereich Bekanntmachung Satzung des Amtes Elmshorn-Land über die Benutzung von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und

Mehr

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 7. Juli 2016 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünftesatzung 01/03

Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünftesatzung 01/03 01/03 Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Sindelfingen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Stade. für Obdachlosenunterkünfte

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Stade. für Obdachlosenunterkünfte in- Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Stade für Obdachlosenunterkünfte Aufgrund der 6, 8 und 40 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 (Nds. GVBI. S. 382),

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung von Unterkünften zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern

S a t z u n g über die Benutzung von Unterkünften zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern 5.9 S a t z u n g über die Benutzung von Unterkünften zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern vom 7. Dezember 2006 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Dezember 2006) Aufgrund des

Mehr

Satzung der Stadt Speyer über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom

Satzung der Stadt Speyer über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom Satzung der Stadt Speyer über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften vom 29.07.2005 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.07.2005 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 30.11.2000

Mehr

S A T Z U N G. in der am 25. Oktober 2001 geänderten Fassung

S A T Z U N G. in der am 25. Oktober 2001 geänderten Fassung S A T Z U N G für die Benutzung von Obdachloseneinrichtungen und über die Erhebung von Nutzungsentschädigung für die Unterbringung von Obdachlosen in Häusern der Stadt Frankenberg in der am 25. Oktober

Mehr

S a t z u n g. über die Betreibung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Pasewalk. Präambel

S a t z u n g. über die Betreibung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Pasewalk. Präambel Beschluss-Nr.: 175-11/2001 S a t z u n g über die Betreibung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Pasewalk Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern,

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und. Flüchtlingsunterkünfte

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und. Flüchtlingsunterkünfte Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften

Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften Beschluss GR 27.07.2016, Vorlage Nr. 104/2016; Öffentliche Bekanntmachung 04.08.2016 Inkrafttreten 1. September 2016 Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Gemeinderat-Drucksache Nr. 094/14 Sitzung vom 18.09.2014 Tagesordnungspunkt 4. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Der Gemeinde sind und werden nun erneut

Mehr

Übergangswohnheime 32.2

Übergangswohnheime 32.2 Übergangswohnheime 32.2 Satzung für die Übergangswohnheime und Wohnungen der Stadt Monheim am Rhein zur vorläufigen Unterbringung von obdachlosen Personen und zugewiesenen ausländischen Flüchtlingen vom

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Schifferstadt

S a t z u n g über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Schifferstadt - 1 - S a t z u n g über die Benutzung der in der Stadt Schifferstadt Aufgrund des 24 Abs. 1 und 5 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Mehr

1 Rechtsform/Anwendungsbereich

1 Rechtsform/Anwendungsbereich Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose in der Stadt Brandenburg an der Havel (Gebühren- und Benutzersatzung für Obdachlosenunterkünfte) vom 18.08.2000

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Gemeinde Oedheim Landkreis Heilbronn Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr