Prof. Konrad Stolz. Psychiatriegesetzgebung -Anforderungen des Verfassungsgerichts und der Behindertenrechtskonvention-

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prof. Konrad Stolz. Psychiatriegesetzgebung -Anforderungen des Verfassungsgerichts und der Behindertenrechtskonvention-"

Transkript

1 Prof. Konrad Stolz Psychiatriegesetzgebung -Anforderungen des Verfassungsgerichts und der Behindertenrechtskonvention-

2 Verfassungsrechtliche Prinzipien Recht auf freie Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) Recht auf körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) Recht auf Freiheit (Art.2 Abs. 2 GG) Anspruch auf Fürsorge (Sozialstaatsprinzip Art. 20 GG) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Rechtsstaatsprinzip Art. 1, 20 GG)

3 Recht auf freie Selbstbestimmung: Recht über die eigene Gesundheit zu bestimmen Recht auf Krankheit Recht auf Selbstschädigung

4 zu Art. 2 Abs. 1 GG: BVerfGE 22, 180/219 f... denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigenbürger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen Voraussetzung: Fähigkeit zur freien Willensbestimmung = freier Wille! (wann ist der Wille frei?)

5 Fürsorglicher Zwang durch Freiheitsentziehung Zwangsbehandlung (nur) bei fehlender Fähigkeit zur freien Willensbestimmung

6 Fürsorglicher Zwang durch Freiheitsentziehung: z.b. BVerfG, BvR2270/96 - Die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft schließt auch die Befugnis ein, den psychisch Kranken, der infolge seines Krankheitszustandes und der damit verbundenen fehlenden Einsichtsfähigkeit die Schwere seiner Erkrankung und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen nicht zu beurteilen vermagoder trotz einer solchen Erkenntnis sich infolge der Krankheit nicht zu einer Behandlung entschließen kann, zwangsweise in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, wenn sich dies als unumgänglich erweist, um eine drohendegewichtige gesundheitliche Schädigungvon dem Kranken abzuwenden.

7 .Dabei drängt es sich auf, dass dies nicht ausnahmslos gilt, weil schon im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatzbei weniger gewichtigen Fällen eine derart einschneidende Maßnahme unterbleiben muss und somit auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die "Freiheit zur Krankheit" belassen bleibt.

8 Freier Wille und fürsorglicher Zwang und Verhältnismäßigkeitsgrundsaatz Freier Wille+ Selbstschädigung Kein Zwang Unfreier( natürlicher ) Wille + nichterhebliche Selbstschädigung Kein Zwang da unverhältnismäßig ( Freiheit zur Krankheit Unfreier( natürlicher ) Wille + erhebliche Selbstschädigung Fürsorglicher Zwang zulässig falls zwingend notwendig und verhältnismäßig

9 Artikel 14 UN-Behindertenrechtskonvention Freiheit und Sicherheit der Person (1) Die Vertragsstaaten gewährleisten, a) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit genießen; b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Freiheit nicht rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird, dass jede Freiheitsentziehung im Einklang mit dem Gesetz erfolgt und dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.

10 (2) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen, denen aufgrund eines Verfahrens ihre Freiheit entzogen wird, gleichberechtigten Anspruch auf die in den internationalen Menschenrechtsnormen vorgesehenen Garantien haben und im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen dieses Übereinkommens behandelt werden, einschließlich durch die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen Freiheitsentziehung psychisch kranker Menschen ist nicht grundsätzlich konventionswidrig, wenn die eigeschränkte Fähigkeit zur Selbstbestimmung und nicht die Behinderung Grund für eine Maßnahme ist und rechtsstaatliche Garantien beachtet werden.(str.)

11 Fürsorglicher Zwang durch Zwangsbehandlung während öffentlich-rechtlicher Unterbringung zivilrechtlicher Unterbringung (durch Betreuer)

12 Öffentlich-rechtliche Unterbringung: 8 UBG BW Heilbehandlung (1). (2) Der Untergebrachte ist über die beabsichtigte Unterbringung oder Behandlung angemessen aufzuklären. Er hat diejenigen Untersuchungs-und Behandlungsmaßnahmen zu dulden, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind, um die Krankheit zu untersuchen und zu behandeln, soweit die Untersuchung oder Behandlung nicht unter Absatz 3 fällt.

13 8 II UBG verfassungswidrig (B. v BvR 633/11): 1. Bindung an die Regeln der ärztlichen Kunst ist keine hinreichend deutliche gesetzliche Begrenzung der Möglichkeit der Zwangsbehandlung auf Fälle der fehlenden Einsichtsfähigkeit 2. Krankheitsbedingte Selbstbestimmungsunfähigkeit ist nicht als Voraussetzung für Zwangsbehandlung bestimmt 3. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nicht konkretisiert 4. Verfahrensrechtlich fehlt Bemühen um Freiwilligkeit Ankündigung des Zwangs Überwachung durch Arzt Dokumentation Überprüfung durch unabhängige Dritte

14 Bundesverfassungsgericht zur Zwangsbehandlung BVerfG B.v BvR 882/09: Ist ein Untergebrachter krankheitsbedingt nicht zur Einsicht in die Krankheit fähig, oder kann er krankheitsbedingt die nur mit einer Behandlung gegebene Chance der Heilung nicht erkennen., so ist der Staat nicht durch einen prinzipiellen Vorrang der krankheitsbedingten Willensäußerung verpflichtet, ihn dem Schicksal dauerhafter Freiheitsentziehung zu überlassen. Ein Eingriff, der darauf zielt, die tatsächlichen Voraussetzungen freier Selbstbestimmung des Untergebrachten wiederherzustellen, kann unter diesen Umständen zulässig sein

15 Krankheitsbedingte Einsichtsunfähigkeit hindert den Betroffenen, seine grundrechtlichen Belange insoweit wahrzunehmen, als es um die Wiedererlangung der Freiheit geht. Weil der Betroffene insoweit hilfsbedürftig ist, darf der Staat -nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit -in diejenigen Grundrechte eingreifen, die der Betroffene allein krankheitsbedingt übergewichtet.

16 Der Gesetzgeber ist daher berechtigt (nicht verpflichtet!), unter engen Voraussetzungen Behandlungsmaßnahmen gegen den natürlichen Willen des Grundrechtsträgersausnahmsweise zu ermöglichen, wenn dieser zur Einsicht in die Schwere seiner Krankheit und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen oder zum Handeln gemäß solcher Einsicht krankheitsbedingt nicht fähig ist

17 Definition Zwangsbehandlung B.v BvR 633/11: Eine Zwangsbehandlung, die gegen den Willen des Betroffenen erfolgt, liegt unabhängig davon vor, ob eine gewaltsame Durchsetzung der Maßnahme erforderlich wird oder der Betroffene sich, etwa weil er die Aussichtslosigkeit eines körperlichen Widerstandes erkennt, ungeachtet fortbestehender Ablehnung in die Maßnahme fügt und damit die Anwendung körperlicher Gewalt entbehrlich macht.

18 Überprüfung der Maßnahme (Zwangsbehandlung) durch Dritte in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung (B. v. vom 23. März BvR 882/09) -Richtervorbehalt - Betreuerbestellung - Ombudsperson (auch zur Sicherstellung vorbeugenden Rechtsschutzes) -eventuell mit Einschaltung externen Sachverstandes Prüfung in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung darf sich nicht in bloßer Schreibtischroutine erschöpfen

19 Zwangsbehandlung und UN-Behindertenkonvention? BVerfG B.v. 23. März BvR 882/09: Die Regelungen der Konvention,.-insbesondere Art. 12 Abs. 2 BRK,.und Art. 12 Abs. 4 Satz 2 BRK., -verbieten jedoch nicht grundsätzlich gegen den natürlichen Willen gerichtete Maßnahmen, die an eine krankheitsbedingt eingeschränkte Selbstbestimmungsfähigkeit anknüpfen.

20 12 UN-Behindertenrechtskonvention. (2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts-und Handlungsfähigkeit genießen.. (4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts-und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfungdurch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelleunterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

21 Zwangsbehandlung bei Fremdgefährdung? B.v BvR 882/09: Als rechtfertigenderbelang (für eine Zwangsbehandlung) kommt insoweit allerdings nicht der gebotene Schutz Dritter vor den Straftaten in Betracht, die der Untergebrachte im Fall seiner Entlassung begehen könnte. Dieser Schutz kann auch dadurch gewährleistet werden, dass der Untergebrachte unbehandelt im Maßregelvollzug verbleibt. Er rechtfertigt daher keinen Behandlungszwang gegenüber einem Untergebrachten, denn dessen Weigerung, sich behandeln zu lassen, ist nicht der Sicherheit der Allgemeinheit vor schweren Straftaten, sondern seiner Entlassungsperspektive abträglich. Auch auf öffentlich-rechtlicher Unterbringung anwendbar??

22 Zwangsbehandlung währen zivilrechtlicher Unterbringung Entwurf zu 1906 BGB. (3) Widerspricht eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 Nummer 2 dem natürlichen Willen des Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), so kann der Betreuer in sie nur einwilligen, wenn 1. sie zum Wohle des Betreuten erforderlich ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden, 2. der erhebliche gesundheitliche Schaden durch keine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann und wenn der Nutzender ärztlichen Zwangsmaßnahme die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann ist nicht anwendbar. (3a) Die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Der Betreuer hat die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme zu widerrufen, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Er hat den Widerruf dem Betreuungsgericht anzuzeigen.

23 Zusammenfassung Anforderungen des Verfassungsgericht und der UN-Konvention Freiheitsentziehungnur bei drohender erheblicher Selbstgefährdung und Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Zwangsbehandlung(wenn überhaupt) nur ausnahmsweise bei einwilligungsunfähigen Patienten zur Wiederherstellung der freien Willensbestimmung Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Verfahrensrechtliche Regelungen, insbesondere Überprüfung durch unabhängige Dritte

Prof. Konrad Stolz. Fürsorglicher Zwang in der Psychiatrie? -Verfassungsrechtliche Aspekte-

Prof. Konrad Stolz. Fürsorglicher Zwang in der Psychiatrie? -Verfassungsrechtliche Aspekte- Prof. Konrad Stolz Fürsorglicher Zwang in der Psychiatrie? -Verfassungsrechtliche Aspekte- Verfassungsrechtliche Prinzipien Recht auf Selbstbestimmung Recht auf Freiheit Anspruch auf Fürsorge Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Mehr

Betreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung

Betreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung Betreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M. Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt Inhalte Entscheidungen des BVerfG 2011, 2013, 2016 Ausgangspunkt

Mehr

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,

Mehr

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz

Mehr

Göttinger Workshop UN-Behindertenrechtskonvention am 26. und

Göttinger Workshop UN-Behindertenrechtskonvention am 26. und Göttinger Workshop UN-Behindertenrechtskonvention am 26. und 27.02.2010 Die Behindertenrechtskonvention und das deutsche Recht des Erwachsenenschutzes (Geschäftsfähigkeit und Betreuung) Von Klaus Lachwitz,

Mehr

Wer entscheidet? Medizinische Überlegungen zur Frage der Zwangsbehandlung

Wer entscheidet? Medizinische Überlegungen zur Frage der Zwangsbehandlung Wer entscheidet? Medizinische Überlegungen zur Frage der Zwangsbehandlung Dr. Christoph Lenk Facharzt für Nervenheilkunde Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes

Mehr

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien

Mehr

Voraussetzungen und Verfahren Amtsgericht Tübingen

Voraussetzungen und Verfahren Amtsgericht Tübingen Freiheitsentziehende Maßnahmen Unterbringung Zwangsbehandlung Voraussetzungen und Verfahren Unterbringung Betreuter gegen seinen Willen in geschlossener Einrichtung nicht nur kurzfristig In welchen Fällen

Mehr

Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: (Bundestagsbeschluss vom

Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: (Bundestagsbeschluss vom Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: 18.01.2013 (Bundestagsbeschluss vom 17.01.2013) 1906 BGB Geltende Fassung 1906 BGB Neue Fassung 1906 Genehmigung

Mehr

Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB. Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention

Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB. Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention Ralph Sattler, Betreuungsverein Ludwigshafen im DW Pfalz Dr. Jörg Breitmaier,

Mehr

Unterbringung und Zwangsbehandlung

Unterbringung und Zwangsbehandlung Unterbringung und Zwangsbehandlung 1906 BGB und HFEG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 31.7.2013 Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen 1 Begriffe Freiheitsentziehende Unterbringung Entzug der Fortbewegungsfreiheit

Mehr

Ethik in der Psychiatrie. Prof. Dr. Viola Balz

Ethik in der Psychiatrie. Prof. Dr. Viola Balz Ethik in der Psychiatrie Prof. Dr. Viola Balz Ethische Besonderheiten Diagnose ist stärker wert- und kulturgebunden Inwieweit wird missliebiges Verhalten pathologisiert? Es stellt sich die Frage nach psychischen

Mehr

Angaben zur Unterbringung psychisch kranker und seelisch behinderter Personen

Angaben zur Unterbringung psychisch kranker und seelisch behinderter Personen Angaben zur Unterbringung psychisch kranker und seelisch behinderter Personen Statistische Aufarbeitung und Diagramme: 2015 Uwe Wegener, bipolaris e. V. Uwe.Wegener@bipolaris.de v2.3 16.12.2015 Quellen

Mehr

PsychKG auf dem Prüfstand: Anforderungen an eine rechtsprechungssichere und der UN-BRK gerecht werdende Gesetzgebung in den Ländern

PsychKG auf dem Prüfstand: Anforderungen an eine rechtsprechungssichere und der UN-BRK gerecht werdende Gesetzgebung in den Ländern PsychKG auf dem Prüfstand: Anforderungen an eine rechtsprechungssichere und der UN-BRK gerecht werdende Gesetzgebung in den Ländern Dr. Rolf Marschner Stuttgart 14. 6. 2013 Geschichte des Unterbringungsrechts

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung. Dr. Rolf Marschner Erkner

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung. Dr. Rolf Marschner Erkner Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung Dr. Rolf Marschner Erkner 16. 9. 2016 Themenkomplex 1 Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 26.7.2016 Rechtsprechung des BGH BGH v. 10. 1. 2000 (BtPrax

Mehr

Rundschreiben Nr. 2/2013 Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

Rundschreiben Nr. 2/2013 Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme BUNDESNOTARKAMMER BERLIN, den Q6.02.2013 G ESCHÄFTSFÜHRUNG Unser Zeichen J IX 12 / E 22 An alle Notarkammern nachrichtlich: An das Präsidium der Bundesnotarkammer An den Badischen Notarverein An den Württembergischen

Mehr

vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, Erwachsenenschutzes

vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, Erwachsenenschutzes Schutz älterer Menschen vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, rechtlich betreuter Menschen und die Funktion des Erwachsenenschutzes Prof. Dr. jur. Dagmar

Mehr

UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern

UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern Dr. Rolf Marschner 2. BayBGT Bamberg 6. 10. 2011 These 1 Die Entwicklung der Gesetzgebung der Bundesländer zur Unterbringung psychisch kranker Menschen zeigt,

Mehr

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Dr. Rolf Marschner Mainz 29. 8. 2012

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Dr. Rolf Marschner Mainz 29. 8. 2012 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Dr. Rolf Marschner Mainz 29. 8. 2012 Empirische Grundlagen Häufigkeit von Zwangsbehandlungen? Gewalt in der Psychiatrie

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/672 12.11.2013 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes A. Problem und Ziel Durch Urteile des

Mehr

Kölner Vorsorgetag Harald reske

Kölner Vorsorgetag Harald reske Kölner Vorsorgetag 2014 Betreuung 1896 Abs. 1 BGB.. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.. 280, 281, 282 FamFG 280: Vor der Bestellung eines

Mehr

Verwahrlosung älterer Menschen

Verwahrlosung älterer Menschen Verwahrlosung älterer Menschen Rechtliche Rahmenbedingungen für behördliches Einschreiten, Kooperation von Ordnungsamt und Sozialen Diensten am Beispiel der Stadt Leonberg 1. Grundgesetz Art. 1 : Die Würde

Mehr

Diskussion um Zwang in der Behandlung von psychisch kranken Menschen 1. Bayerischer Landespsychiatrietag 10.Mai 2013 Davor Stubican

Diskussion um Zwang in der Behandlung von psychisch kranken Menschen 1. Bayerischer Landespsychiatrietag 10.Mai 2013 Davor Stubican Diskussion um Zwang in der Behandlung von psychisch kranken Menschen 1. Bayerischer Landespsychiatrietag 10.Mai 2013 Davor Stubican Diskussionsgrundlagen 1. Rechtssprechung erzwingt Veränderung 2. Konsequenzen

Mehr

Stellungnahme des Betreuungsgerichtstags e.v. zum saarländischen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterbringungsgesetzes (UBG) vom

Stellungnahme des Betreuungsgerichtstags e.v. zum saarländischen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterbringungsgesetzes (UBG) vom Stellungnahme des Betreuungsgerichtstags e.v. zum saarländischen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterbringungsgesetzes (UBG) vom 12.11.2013 Vorbemerkung Der BGT unterstützt nachdrücklich die Forderungen

Mehr

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: Thomas Artzt - Danziger Str.1-58256 Ennepetal - Telefon: 02333.2040 thomas.artzt@t-online.de www.betreuungen.tk (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus

Mehr

Betreuungsrecht im Wandel UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Betreuungsrecht im Wandel UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Fachtagung Überörtliche Betreuungsbehörde Brandenburg/DWBO, September 2012 Betreuungsrecht im Wandel UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Ralph Sattler, Betreuungsverein Ludwigshafen

Mehr

Altenheim Rechtstag 2014

Altenheim Rechtstag 2014 Altenheim Rechtstag 2014 Betreuungsrecht Von der Fürsorge zur Selbstbestimmung und Assistenz Rechtsanwältin Ines Theda Kanzlei Dr. Heß und Kollegen, Freiburg Die Haltung Art. 1 Abs. 1 GG Die Würde des

Mehr

Rechtsgrundlagen im Verfahren zur Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen gemäß 1906 BGB

Rechtsgrundlagen im Verfahren zur Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen gemäß 1906 BGB Referentin: Rechtsanwältin Angelika Kellner Fachanwältin für Familienrecht Gotha Rechtsgrundlagen im Verfahren zur Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen gemäß 1906 BGB Inhalte Materiell-rechtliche

Mehr

Update Recht Vom Zwang zur Teilhabe. Dr. Rolf Marschner 6. BayBGT Regensburg Überblick

Update Recht Vom Zwang zur Teilhabe. Dr. Rolf Marschner 6. BayBGT Regensburg Überblick Update Recht Vom Zwang zur Teilhabe Dr. Rolf Marschner 6. BayBGT Regensburg 9. 10. 2017 Überblick PsychKHG in Bayern aktueller Stand Zwangsbehandlung durch den Betreuer ( 1906a BGB) Zwangsbehandlung nach

Mehr

d) rechtmäßige Freiheitsentziehung bei Minderjährigen zum Zweck überwachter Erziehung oder zur Vorführung vor die zuständige Behörde;

d) rechtmäßige Freiheitsentziehung bei Minderjährigen zum Zweck überwachter Erziehung oder zur Vorführung vor die zuständige Behörde; Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

ETHIK UND RECHT IN DER GERONTOPSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG. 6. Gerontopsychiatrisches Symposium Hannover

ETHIK UND RECHT IN DER GERONTOPSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG. 6. Gerontopsychiatrisches Symposium Hannover ETHIK UND RECHT IN DER GERONTOPSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG 6. Gerontopsychiatrisches Symposium Hannover 1. Einleitung 2. Geschichtlicher Überblick 3. Paradigmenwechsel 4. Selbstbestimmung im Betreuungsrecht

Mehr

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht: Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,

Mehr

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag)

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) Ich GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) erteile hiermit 1. 2.... je einzeln die widerrufliche Vollmacht, mich bei sämtlichen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Die behandelnden Ärzte sind

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Aspekte der Fixierung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie straf- und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Übersicht

Mehr

Behandlungen gegen den Patientenwillen. und der UN-BRK. Fachgespräch am 28. 11. 2011 Dr. Rolf Marschner

Behandlungen gegen den Patientenwillen. und der UN-BRK. Fachgespräch am 28. 11. 2011 Dr. Rolf Marschner Behandlungen gegen den Patientenwillen aus Sicht des Grundgesetzes und der UN-BRK Fachgespräch am 28. 11. 2011 Dr. Rolf Marschner Maßnahmen gegen den Willen der Betroffenen Betreuerbestellung gegen den

Mehr

Die Betreuung alter Menschen im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, Schutzverantwortung und Zwang

Die Betreuung alter Menschen im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, Schutzverantwortung und Zwang Die Betreuung alter Menschen im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, Schutzverantwortung und Zwang Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission Potsdam 21. Oktober 2016 Einführung: Was

Mehr

Die Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

Die Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug Die Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug Bildungswerk lrsee - Kurs 72/13: Sicherheitsbeauftragte/r in der Forensik Refreshment Referent: Direktor des Amtsgerichts Sonthofen Alfred Reichert 01. Definition

Mehr

Gesetzliche Neuerungen zur Zwangsbehandlung und ihre Folgen für die Praxis

Gesetzliche Neuerungen zur Zwangsbehandlung und ihre Folgen für die Praxis Gesetzliche Neuerungen zur Zwangsbehandlung und ihre Folgen für die Praxis Axel Bauer, w. a. Richter am Betreuungsgericht Frankfurt/Main BGH-Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung Ärztliche Zwangsmaßnahmen:

Mehr

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers Orientierung des Betreuerhandelns am Willen, an den Wünschen und am Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gem. 1901 Abs. 3 BGB. Grundsatz der persönlichen

Mehr

Unterbringung und Zwangsbehandlung im Licht der UN-BRK Positionspapier der Staatlichen Koordinierungsstelle

Unterbringung und Zwangsbehandlung im Licht der UN-BRK Positionspapier der Staatlichen Koordinierungsstelle Unterbringung und Zwangsbehandlung im Licht der UN-BRK Positionspapier der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK Fachausschuss Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft und Familie,

Mehr

Prof. Konrad Stolz. und bist du nicht willig,, so brauch in Gewalt!! Freier Wille und fürsorglicher Zwang im Rechtsstaat

Prof. Konrad Stolz. und bist du nicht willig,, so brauch in Gewalt!! Freier Wille und fürsorglicher Zwang im Rechtsstaat Prof. Konrad Stolz und bist du nicht willig,, so brauch in Gewalt!! Freier Wille und fürsorglicher f Zwang im Rechtsstaat .. Willst,, feiner Knabe, du mit mir gehn? Meine Töchter T sollen dich warten schön;

Mehr

Ärztliche Zwangsbehandlung von Menschen mit Behinderungen

Ärztliche Zwangsbehandlung von Menschen mit Behinderungen Ärztliche Zwangsbehandlung von Menschen mit Behinderungen Impuls zur Mitgliederversammlung 2016 Ärztliche Zwangsbehandlung von Menschen mit Behinderungen - Fürsorge oder Selbstbestimmung? - Teil I: Einführung

Mehr

Referentin: Rechtsanwältin Angelika Kellner Fachanwältin für Familienrecht

Referentin: Rechtsanwältin Angelika Kellner Fachanwältin für Familienrecht Referentin: Rechtsanwältin Angelika Kellner Fachanwältin für Familienrecht Allgemeines Materiell-rechtliche Voraussetzungen des 1906 Abs. 4 BGB Verfahrensrechtliche Voraussetzungen Aufgaben und Arbeitsweise

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. der Bundesregierung Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten

Mehr

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch für psychisch Kranke

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch für psychisch Kranke BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/528 Landtag (zu Drs. 18/268) 18. Wahlperiode 17.07.12 Mitteilung des Senats vom 17. Juli 2012 Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch für psychisch Kranke

Mehr

40 Jahre Psychiatrie Reform aber nicht ohne Zwang?

40 Jahre Psychiatrie Reform aber nicht ohne Zwang? 40 Jahre Psychiatrie Reform aber nicht ohne Zwang? Kongress Gesundheit und Armut Fachforum Menschenrechte, Inklusion und Zwang in der psychiatrischen Versorgung? Uwe Wegener, bipolaris e. V. www.bipolaris.de

Mehr

Input zur Podiumsdiskussion. Anne Schwanstecher-Claßen

Input zur Podiumsdiskussion. Anne Schwanstecher-Claßen Balance finden zwischen Autonomie und unterlassener Hilfeleistung gegenüber Menschen mit schweren bzw. komplexen psychischen Erkrankungen Fachtagung vom 24.08.2016 Input zur Podiumsdiskussion Anne Schwanstecher-Claßen

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung

Mehr

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Bundesgeschäftsstelle Leipziger Platz 15 10117 Berlin Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de www.lebenshilfe.de 3. Januar

Mehr

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer

Mehr

Betreuungsrecht. Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen

Betreuungsrecht. Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen Betreuungsrecht Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen Was ist Betreuung? Betreuung wird eigentlich in einem

Mehr

Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Betreuungsrecht 1

Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Betreuungsrecht 1 Betreuungsgerichtstag e.v. Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Betreuungsrecht 1 Uwe Harm, Diplom-Rechtspfleger Amtsgericht Bad Segeberg 2 Einführung Seit dem 26. März 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr

Bemerkungen zu den Rechtsgrundlagen für eine Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug bei Zugrundelegung des MRVG-NRW

Bemerkungen zu den Rechtsgrundlagen für eine Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug bei Zugrundelegung des MRVG-NRW Matthias Koller Bemerkungen zu den Rechtsgrundlagen für eine Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug bei Zugrundelegung des MRVG-NRW 1. Das BVerfG hat sich mit der Frage der Zwangsbehandlung anhand von Fällen

Mehr

Keine besonderen Regelungen im Strafgesetzbuch. Gegenstand von kantonalen Vollzugsgesetzen oder der Gesundheitsgesetzgebung

Keine besonderen Regelungen im Strafgesetzbuch. Gegenstand von kantonalen Vollzugsgesetzen oder der Gesundheitsgesetzgebung Keine besonderen Regelungen im Strafgesetzbuch Gegenstand von kantonalen Vollzugsgesetzen oder der Gesundheitsgesetzgebung Beachte auch Art. 433 ff. ZGB (fürsorgerische Unterbringung); analoge Anwendung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten Bundesrat Drucksache 66/17 27.01.17 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - AIS - FS - G Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und

Mehr

Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie. Prof. Dr. Dirk Olzen

Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie. Prof. Dr. Dirk Olzen Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie Prof. Dr. Dirk Olzen I. Patientenverfügungen Patientenverfügung i.s.v. 1901a I BGB: Im einwilligungsfähigen

Mehr

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung? Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages

Mehr

Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Themenheft Psychotherapie. und weitere Beiträge

Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Themenheft Psychotherapie. und weitere Beiträge Jahrgang 44 / Heft 6 / 2016 Geschäftsführender Herausgeber Martin Holtmann Assoziierte Herausgeber Beate Herpertz-Dahlmann Benno Schimmelmann Junior-Herausgeber Michael Kaess Paul Plener Redaktion der

Mehr

Warum Bayern ein Gesetz zur Hilfe und zum Schutz psychisch kranker Menschen (PsychKHG) braucht!

Warum Bayern ein Gesetz zur Hilfe und zum Schutz psychisch kranker Menschen (PsychKHG) braucht! Warum Bayern ein Gesetz zur Hilfe und zum Schutz psychisch kranker Menschen (PsychKHG) braucht! G. Panskus; Das bayerische Unterbringungsgesetz genügt den rechtlichen und fachlichen Anforderungen inzwischen

Mehr

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Die Würde des Menschen ist unantastbar es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig. Susanne Moritz (wissenschaftl. Mitarbeiterin Uni Regensburg)

Mehr

Prof. Dr. med. Arno Deister. Stellungnahme. Hintergrund. Schleswig-Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121.

Prof. Dr. med. Arno Deister. Stellungnahme. Hintergrund. Schleswig-Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121. Prof. Dr. med. Arno Deister Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie Arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Arzt für Neurologie und Psychiatrie Chefarzt des Zentrums für Psychosoziale Medizin

Mehr

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität

Mehr

Umgang mit Transportverweigerung

Umgang mit Transportverweigerung Umgang mit Transportverweigerung Recht im Rettungsdienst Mit einem Bein im Gefängnis? 13. Stuttgarter Intensivkongress 09.02.2017 Transportindikation und Patientenwille + - + RD hält Transport für indiziert

Mehr

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte

Mehr

Diskriminierung aufgrund von Behinderung

Diskriminierung aufgrund von Behinderung Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung

Mehr

Pflegerische Interventionen zur Integration eines gehörlosen Patienten auf einer Station des Maßregelvollzuges. Gehörlos im Maßregelvollzug

Pflegerische Interventionen zur Integration eines gehörlosen Patienten auf einer Station des Maßregelvollzuges. Gehörlos im Maßregelvollzug Pflegerische Interventionen zur Integration eines gehörlosen Patienten auf einer Station des Maßregelvollzuges Gehörlos im Maßregelvollzug Claudia Jaekel, Dietmar Rottmann PP13.2 FHdD 04.02.2016 Im Nordrheinwestfälischen

Mehr

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Rechtliche Vorsorge für s Alter Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Hinweis Es handelt sich hier um rechtlich komplizierte Vorgänge, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben

Mehr

UN Konventionen. (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom )

UN Konventionen. (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom ) UN Konventionen (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom 09.07.2010) Herr Prof. Dr. Dieter Lotz, ein erfahrener Diplom-Heilpädagoge und praktizierender Jugendlichen-Psychotherapeut, hat uns

Mehr

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Fortbildung beim DRK Stuttgart Bereitschaft 8 - Unter-/Obertürkheim Themenübersicht Hilfeleistungspflicht und Garantenstellung Hilfeleistungspflicht

Mehr

Geschlossene Unterbringung - Zwangsbehandlung

Geschlossene Unterbringung - Zwangsbehandlung www.charite.de/psychiatrie Dr. med. Meryam Schouler-Ocak meryam.schouler-ocak@charite.de (Klinikdirektor: Prof. Dr. med. Andreas Heinz) Geschlossene Unterbringung - Zwangsbehandlung Vortrag BMAS-Tagung

Mehr

Wohltätiger Zwang. Anhörung durch den Ethikrat am RiAG Wolfgang Keuter, Bad Iburg

Wohltätiger Zwang. Anhörung durch den Ethikrat am RiAG Wolfgang Keuter, Bad Iburg Wohltätiger Zwang Anhörung durch den Ethikrat am 18.05.2017 RiAG Wolfgang Keuter, Bad Iburg Geeignetheit des Begriffs wohltätiger Zwang Der Begriff ist nicht etabliert und nicht aus sich heraus verständlich

Mehr

Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Baden-Württemberg. Geschichte, Ziele und Bedeutung

Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Baden-Württemberg. Geschichte, Ziele und Bedeutung Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Baden-Württemberg Geschichte, Ziele und Bedeutung 23.09.2015 1 Historie Landespsychiatriegesetze GUGS Gesetz zur Unterbringung Geisteskranker und Suchtkranker

Mehr

Vorsorgevollmacht. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: Strasse: Wohnort: Telefon:

Vorsorgevollmacht. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: Strasse: Wohnort: Telefon: Vorsorgevollmacht Meine Personalien Wohnort: Sobald infolge einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung oder einer Behinderung meine Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt

Mehr

Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht

Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht Aktuelle Reformen im Betreuungsrecht BGT Mitte Kassel, 13. Juli 2017 Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp Verwendung und Weitergabe nur mit Genehmigung des Autors Überblick Zwangsbehandlung Ehegattenvertretung

Mehr

Neue Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung psychisch Kranker

Neue Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung psychisch Kranker Neue Entwicklungen im Recht der Zwangsbehandlung psychisch Kranker von Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Baufeld, Isernhagen 1 Bei dem folgenden Text handelt es sich um die überarbeitete Version eines Vortrags,

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 Ärztliche Behandlung nach dem 3. BtÄndG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 1 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Ärztliche Behandlungsmaßnahmen Hintergrund: Die Sterbehilfe -Debatte Der Vertreter

Mehr

Richterin am Amtsgericht Leipzig, amt. Ltr. Betreuungsgericht

Richterin am Amtsgericht Leipzig, amt. Ltr. Betreuungsgericht - 1 - Protokoll der örtlichen AG für Betreuungsangelegenheiten vom16.05.2013 Untergruppe ÖAG/Schwerpunktthema: BtR, 1906 BGB Rechtsänderungen bei der Zwangsbehandlung psychischer erkrankter Menschen Teilnehmerinnen

Mehr

Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie

Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie - Begutachtung: - Strafrecht: (Schuldfähigkeit, Gefährlichkeitsprognose, Verhandlungs- und Haftfähigkeit) - Zivilrecht: Geschäfts-, Testier-, und Einwilligungsfähigkeit

Mehr

Die Zwangsbehandlung Suchtkranker nach UBG und BGB. Dr. Werner Trägner Vizepräsident des Landgerichts Landgericht Ulm

Die Zwangsbehandlung Suchtkranker nach UBG und BGB. Dr. Werner Trägner Vizepräsident des Landgerichts Landgericht Ulm Die Zwangsbehandlung Suchtkranker nach UBG und BGB Dr. Werner Trägner Vizepräsident des Landgerichts Landgericht Ulm Kliniken für Psychiatrie - Universitätsklinik Ulm - Christophsbad Göppingen - ZfP Bad-Schussenried

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügung Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt?

Mehr

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Juristische Aspekte Johannes Schopohl 9. Landespsychotherapeutentag Berlin Berlin, 9. März 2013 Überblick 1. Juristischer Hintergrund von

Mehr

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen

Mehr

Patientenverfügungen in der Praxis ethischer Fallbesprechungen -Rechtliche Grundlagen- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenverfügung:

Patientenverfügungen in der Praxis ethischer Fallbesprechungen -Rechtliche Grundlagen- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenverfügung: Prof. jur. Konrad Stolz 7.2014 Patientenverfügungen in der Praxis ethischer Fallbesprechungen -Rechtliche Grundlagen- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenverfügung: Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz:

Mehr

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament)

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum Hinweis: Bitte Zutreffendes ankreuzen und Nichtzutreffendes durchstreichen! Ich bitte um

Mehr

14. Ergebniskonferenz QS NRW

14. Ergebniskonferenz QS NRW 14. Ergebniskonferenz QS NRW Dr. med. Paul-Georg Behler Prof. Dr. med. Kurt Rasche Entscheidung zum palliativen Handlungsansatz Umsetzung von Leitlinienempfehlungen bei Vorliegen von Patientenverfügungen

Mehr

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit

Mehr

Zwang in der Medizin. Andreas Heinz. Charité Berlin

Zwang in der Medizin. Andreas Heinz. Charité Berlin Zwang in der Medizin Andreas Heinz Charité Berlin Zwang in der Medizin 1. Patientin mit Herpes-Enzephalitis verkennt die Situation als bedrohlich, beißt die Pfleger und nimmt ihre Medikation nicht Lebensrelevante

Mehr

Betreuungsgesetz im BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ 1901.html = = Betreuungsrecht, hier komplette Kopie in Word.

Betreuungsgesetz im BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ 1901.html = = Betreuungsrecht, hier komplette Kopie in Word. BGB 1896 1908 = Betreuungsrecht, vom 1.1.1992, im Nov. 2016 noch aktuell gültig. H70624 1 Betreuungsgesetz im BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ 1901.html = 1896 1908 = Betreuungsrecht, hier

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Begriff der Personensorge

Begriff der Personensorge Workshop D Personensorge Intensivierung der Personensorge im SWRÄG Kontaktfrequenz Zustimmung zur Heilbehandlung Bestimmung des Wohnortes 1 Personensorge ( 282-284a ABGB) Allgemein Begriff der Personensorge

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 27. Juni in der Betreuungssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 27. Juni in der Betreuungssache BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 24/12 vom 27. Juni 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BGB 1906 a) Das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mittels

Mehr

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung Urk.R.Nr. /2008 Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung I. Vorsorgevollmacht Hiermit bevollmächtige ich,..., geborene..., geboren am... wohnhaft...,..., geboren am... wohnhaft... -nachfolgend "der Bevollmächtigte

Mehr

Die Zwangsbehandlung rechtlich betreuter Personen

Die Zwangsbehandlung rechtlich betreuter Personen Die Zwangsbehandlung rechtlich betreuter Personen Öffentlicher Vortrag auf Einladung des Fördervereins am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel 1 Übersicht A. Einführung B.

Mehr

Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz

Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz Kooperationstagung zum Thema Demenz Gemeinsam für eine bessere Versorgung, Berlin, 26.09.2009 Ärztliche Behandlung Grundsätzlich Körperverletzung Nicht strafbar

Mehr

Das Betreuungsgesetz

Das Betreuungsgesetz Das Betreuungsgesetz Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick Seit dem 1. Januar 1992 ist das Betreuungsgesetz in Kraft und regelt die gesetzliche Vertretung erwachsener Menschen. Ziel des

Mehr

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem: Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:! Unterstützung trotz sozialrechtlicher Barrieren Rechtsanwältin Julia Kraft! Fachtagung Migration und Behinderung: Zugangsbarrieren erkennen -

Mehr

Wie schützt das Recht das Wohl und die Wünsche der Betreuten?

Wie schützt das Recht das Wohl und die Wünsche der Betreuten? Wie schützt das Recht das Wohl und die Wünsche der Betreuten? Überarbeitete Fassung eines Vortrages auf dem 7. Württembergischen Vormundschaftsgerichtstag in Ravensburg-Weingarten am 6. März 2009 Dr. Andrea

Mehr

Vorsorgevollmacht. Geburtsdatum: Weg 33, Frankfurt/Main

Vorsorgevollmacht. Geburtsdatum: Weg 33, Frankfurt/Main Name: Test Testus Geburtsdatum: 01.05.1955 Wohnort: Weg 33, 54332 Frankfurt/Main Vorsorgevollmacht Für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Überblick und Grundlagen. 2. Kapitel: Die Unterbringung im Betreuungsrecht nach 1906 BGB. Vorwort...

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Überblick und Grundlagen. 2. Kapitel: Die Unterbringung im Betreuungsrecht nach 1906 BGB. Vorwort... Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 1. Kapitel: Überblick und Grundlagen 1. Der Begriff der Unterbringung... 15 2. Verfassungsrechtliche Grundlagen... 17 a) Freiheit der Person, Art. 104 G G... 17 b) Anspruch

Mehr