Organisation der unterrichtsbegleitenden Schulung

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1 Organisation der unterrichtsbegleitenden Schulung der als Lehrer im Angestelltenverhältnis eingestellten Universitätsabsolventen für das Höhere Lehramt an Beruflichen Schulen (DU) der als Lehrer im Angestelltenverhältnis eingestellten Fachhochschulabsolventen für das Gehobene Lehramt an Berufs- und Berufsfachschulen (DF) geregelt durch Vorgaben des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 1. Zuständigkeiten Verantwortlich für die schulpraktische Tätigkeit ist der Leiter der Beruflichen Schule, der der Lehrer im Angestelltenverhältnis (L.i.A.) zugewiesen ist. Er ist der Vorgesetzte des Lehrers i. A.; dienstvorgesetzte Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bereich die Schule des L.i.A. liegt. Die Organisation der Ausbildungsveranstaltungen während der ist den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (BS) vom MKJS übertragen worden. Für die Organisation der Überprüfung sind die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamtes zuständig. 2. Schulpraktische Ausbildung Die Art und Umfang des Unterrichts sind in der Präsentation "Der Direkteinstieg in beruflichen Schulen" dargestellt. Der Unterrichtseinsatz während der Einarbeitungs-, Schulungs- und Überprüfungs-phase darf nur in den vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zugewiesenen beiden Fächern erfolgen. Hospitation ist reflektierendes Beobachten des stundenplanmäßigen Unterrichts eines erfahrenen Lehrers der Schule durch den L.i.A.. Angeleiteter Unterricht ist Unterricht, der dem L.i.A. von der Schulleitung im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts eines erfahrenen Lehrers übertragen wird. Dieser berät den L.i.A. auch in allen schulpädagogischen und unterrichtsorganisatorischen Fragen. Darüber hinaus ist er für die sorgfältige Planung und Durchführung des Unterrichts des L.i.A. verantwortlich. Selbstständiger Unterricht ist im Stundenplan der Schule ausgewiesener Unterricht des Lehrers im Angestelltenverhältnis. Er wird von dem Lehrer selbst geplant und durchgeführt. Der L.i.A. übernimmt auch die Aufgabe der Leistungskontrolle und der Zeugnisgebung usw. völlig selbstständig.

2 3. Strukturen der am SSDL (BS) Freiburg 3.1 Allgemeine Veranstaltungen Art und Umfang der Lehrveranstaltungen sind in der Präsentation "Der Direkteinstieg in beruflichen Schulen" dargestellt. 3.2 Fachdidaktische Seminare Fachdidaktische Seminare werden in den beiden Fächern, in denen die Lehrer i.a. die Ausbildung erfahren, im wöchentlichen Wechsel durchgeführt. Bei singulär auftretenden Fächern erfolgt die fachdidaktische Ausbildung im Rahmen des erweiterten Mentorats. 3.3 Organisation der Lehrveranstaltungen Die allgemeinen Lehrveranstaltungen finden regelmäßig freitags am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Freiburg statt. Die fachdidaktischen Seminare werden im 14-täglichem Rhythmus nach Plan im Seminar oder an nahegelegenen Schulen durchgeführt, die von der Leitung des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung festgelegt werden Unterrichtsbesuche Bei den beratenden Unterrichtsbesuchen hat der Ausbilder des Seminars auch den Auftrag, den ordnungsgemäßen Unterrichtseinsatz der L.i.A. der für die pädagogischdidaktischen Schulung verantwortlichen Seminarleitung zu bestätigen. Für den Fall, dass der Unterrichtseinsatz nicht den Vorschriften entspricht, hat er den Schulleiter und den Seminarleiter darauf hinzuweisen. Freiburg, Juli 2010

3 Organisation der Schulung von Diplom-Ingenieuren (FH/BA) als Lehrer/-in i.a. für das gehobene Lehramt an Berufs- und Berufsfachschulen 1. Jahr 2. Jahr Einsatz im Unterricht mit Unterstützung durch betreuende Lehrer/-innen (Mentoren) an der Schule 6 Std/W Hospitation und begleiteter Unterricht 8 Std/W selbstständiger 2 Std/W Schulkunde durch die Schulleitung 2 Std/W begeleiteter Unterricht 10 Std/W selbstständiger Ein beratender Zwei Monate vor Ablauf der Probezeit dienstliche Beurteilung (Eignung, Leistung), die über das Bestehen der Probezeit entscheidet. 2 Std/W begeleiteter Unterricht Mindestens ein beratender Kultusministerium Baden-Württemberg Stand August S. 1 - Referat 23 Tepaß

4 1. Jahr 2. Jahr Schulung an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Mehrtägige Einführungsveranstaltung 1 Tag Seminarveranstaltungen: 2 Std/W Pädagogik/Pädagogische Psychologie 1 Std/W Allgemeine Didaktik (2 im 1. Halbjahr) 1 Std/W Schulrecht und Schulorganisation (2 im 2. Halbjahr) 4 Std/W Fachdidaktik in beiden Fächern im wöchentlichen Wechsel Ein beratender Unterrichtsbesuch je Fach und Halbjahr durch Seminarlehrkraft des SSDL (BS) 1-3 fachdidaktische Tage, davon mindestens 1 Tag im zweiten Fach Mindestens ein beratender Seminarlehrkraft des SSDL (BS) Überprüfung eine Lehrprobe je Fach (1-2 Unterrichtsstunden), im 2. Fach (= Nicht- Dokumentationsfach) mit Fremdprüfer schriftliche Dokumentation (max. 30 Seiten) einer Einheit von 8 Unterrichtsstunden Kolloquium in - Pädagogik/Päd. Psychologie (30 Minuten) - Didaktik und Methodik der beiden Fächer (jeweils ca. 30 Minuten) - Schulrecht und Schulorganisation (Dauer ca. 20 Minuten) Beurteilung der Schule Kultusministerium Baden-Württemberg Stand August S. 2 - Referat 23 Tepaß

5 Organisation der Schulung von Diplom-Ingenieuren (Universität) als Lehrer/-in i. A. für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen 1. Jahr 2. Jahr Einsatz im Unterricht mit Unterstützung durch betreuende Lehrer/-innen (Mentoren) an der Schule 6 Std/W Hospitation und begleiteter Unterricht 8 Std/W selbstständiger 2 Std/W Schulkunde durch die Schulleitung 2 Std/W begleiteter Unterricht 10 Std/W selbstständiger Ein beratender Zwei Monate vor Ablauf der Probezeit dienstliche Beurteilung (Eignung, Leistung), die über das Bestehen der Probezeit entscheidet. 2 Std/W begleiteter Unterricht Ein beratender Kultusministerium Baden-Württemberg Stand August S. 1 - Referat 23 / Tepaß

6 1. Jahr 2. Jahr Schulung an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Überprüfung Mehrtägige Einführungsveranstaltung 1 Tag Seminarveranstaltungen: 2 Std/W Pädagogik/Pädagogische Psychologie 1 Std/W Allgemeine Didaktik (2 im 1. Halbjahr) 1 Std/W Schulrecht und Schulorganisation (2 im 2. Halbjahr) 4 Std/W Fachdidaktik in beiden Fächern im wöchentlichen Wechsel Ein beratender Unterrichtsbesuch je Fach und Halbjahr durch Seminarlehrkraft des SSDL (BS) 1-3 fachdidaktische Tage, davon mindestens 1 Tag im zweiten Fach Mindestens ein beratender Fachleiter/Lehrbeauftragten des SSDL (BS) eine Lehrprobe im 1. Fach (= Dokumentationsfach), (1-2 Unterrichtsstunden) zwei Lehrproben im 2. Fach (je 1-2 Unterrichtsstunden), einmal mit Fremdprüfer schriftliche Dokumentation (max. 30 Seiten) Einheit von 8 Unterrichtsstunden Kolloquium in - Pädagogik/Päd. Psychologie (30 Minuten) - Didaktik und Methodik der beiden Fächer (jeweils ca. 30 Minuten) - Schulrecht und Schulorganisation (Dauer ca. 30 Minuten) Beurteilung der Schule Kultusministerium Baden-Württemberg Stand August S. 2 - Referat 23 / Tepaß

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