Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter

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1 Willkommen zum Haufe Online-Seminar Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Ihre Referentin: Ulrike Fuldner, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Aschaffenburg

2 Agenda Brennpunkte GWG I. Geringwertige Wirtschaftsgüter Sofortabzug II. Fragerunde III. Sammelposten - Praxisprobleme IV. Fragerunde V. Gestaltungsfall(en) VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 2

3 Agenda Brennpunkte GWG I. Geringwertige Wirtschaftsgüter Sofortabzug II. Fragerunde III. Sammelposten Praxisprobleme IV. Fragerunde V. Gestaltungsfall(en) VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 3

4 GWG Sofortabzug Überblick: Zweiteilung des Begriffes GWG ab Merkmale des GWG bzw. Voraussetzungen der Bewertungsfreiheit ( 6 Abs. 2 EStG). Pflicht zur Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit für GWG unter 150 EUR (netto). Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 4

5 GWG Sofortabzug Merkmale bzw. Voraussetzungen der Bewertungsfreiheit Unternehmer mit Gewinneinkünften aller Art. Abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Selbstständige Nutzungsfähigkeit des Wirtschaftsguts. Betragsmäßige Grenze Nettobetrag 150 EUR. Keine Aufzeichnungspflichten. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 5

6 GWG Sofortabzug Selbstständige Nutzungsfähigkeit Keine selbstständige Nutzungsfähigkeit liegt vor: Wenn das Wirtschaftsgut nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann, die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 6

7 GWG Sofortabzug Betragsgrenze AK/HK 150 EUR netto Zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten gehören alle Aufwendungen, die notwendig sind,um den Anlagegegenstand in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Für die Frage, ob die betragsmäßige Grenze von 150 EUR überschritten ist oder nicht, ist immer vom Nettowert auszugehen, selbst wenn die Vorsteuerbeträge umsatzsteuerrechtlich nicht abziehbar sind. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 7

8 GWG Sofortabzug Praxis-Beispiele: Unternehmer kauft 2008 für sein Besprechungszimmer, in dem er Kunden empfängt,einen Tisch (130 EUR netto) und vier Stühle (à 90 EUR netto). Jedes Teil ist für sich selbstständig nutzbar! Alle Kosten für die Möbelstücke müssen in 2008 sofort als Betriebsausgabe angesetzt werden. Unternehmer kauft einen Drucker für 150 EUR. Der Drucker ist nicht selbstständig nutzbar und muss daher über die übliche Nutzungszeit abgeschrieben werden. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 8

9 GWG Sofortabzug Praxis-Hinweise: Für die Anschaffung/Herstellung von GWG s i. S. des 6 Abs. 2 Satz 1 EStG gibt es keine Investitionszulage (Grenze: 410 EUR). Im Bereich der Überschusseinkünfte gilt für Arbeitsmittel etc. wie bisher die Grenze von 410 EUR u. Wahlrecht zwischen Sofortabzug und AfA über die Nutzungsdauer. Bei Herstellung eines GWG erfolgt die Sofortabschreibung im Jahr der Fertigstellung. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 9

10 GWG Sofortabzug Praxis-Hinweise: Wurde bei einem GWG der Sofortabzug vorgenommen, müssen nachträgliche Anschaffungskosten unabhängig von der Höhe auch immer als Betriebsausgaben gebucht werden. Auch für gebrauchte GWG`s gelten die obigen Ausführungen. Es müssen keine Aufzeichnungen erfolgen kein Anlagespiegel. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 10

11 Agenda Brennpunkte GWG I. Geringwertige Wirtschaftsgüter Sofortabzug II. Fragerunde III. Sammelposten Praxisprobleme IV. Fragerunde V. Gestaltungsfall(en) VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 11

12 Agenda Brennpunkte GWG I. Geringwertige Wirtschaftsgüter Sofortabzug II. Fragerunde III. Sammelposten Praxisprobleme IV. Fragerunde V. Gestaltungsfall(en) VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 12

13 Sammelposten Praxisprobleme Überblick Sammelposten ab Merkmale des Sammelposten bzw. Voraussetzungen der Bildung ( 6 Abs. 2a EStG). Pflicht zur jährlichen Bildung eines Sammelposten. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 13

14 Sammelposten Praxisprobleme Merkmale des Sammelposten bzw. Voraussetzungen der Bildung ( 6 Abs. 2a EStG) Unternehmer mit Gewinneinkünften aller Art Abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens Selbstständige Nutzungsfähigkeit des Wirtschaftsguts. Betragsmäßige Grenzen Nettobetrag über 150 EUR bis einschließlich EUR. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 14

15 Sammelposten Praxisprobleme Einstellung in den Sammelposten ist Pflicht Keine Rolle spielt die übliche Nutzungsdauer des konkreten Wirtschaftsguts. Der genaue Zeitpunkt des Zuganges des Wirtschaftsguts während des Jahres ist unerheblich. Der Sammelposten behandelt alle Wirtschaftsgüter gleich. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 15

16 Sammelposten Praxisprobleme Auflösung des Sammelposten ist Pflicht Im Jahr der Anschaffung etc. sowie in den folgenden 4 Jahre muss der Sammelposten gleichmäßig zu je 1/5 gewinnmindernd aufgelöst werden. Keine Rolle spielt die tatsächliche Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts. Ein Abgang (z. B. Diebstahl oder Verkauf) des Wirtschaftsguts während des Jahres ist unerheblich. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 16

17 Sammelposten Praxisprobleme Praxis-Beispiel: Unternehmer A hat gekauft am : Laptop für 800 EUR netto : Handy für 200 EUR netto : gebr. Kopiergerät für 300 EUR netto Gebucht wird bei Zugang/Zahlung jeweils: 0485(SKR03)/0675(SKR04) Sammelposten 2008 (z. B. 800 EUR) an 1000(SKR03)/1600(SKR04) Kasse. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 17

18 Sammelposten Praxisprobleme Praxis-Beispiel (Fortsetzung): Zum sind alle drei Wirtschaftsgüter im Sammelposten 2008 enthalten. Gebucht wird am : 20 % von EUR (Summe AK) = 260 EUR 4862(SKR03)/6264(SKR04) Abschreibung Sammelposten EUR an 0485(SKR03)/0675(SKR04) Sammelposten 2008 Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 18

19 Sammelposten- Praxisprobleme Praxis-Beispiel (Fortsetzung): Am fällt dem Unternehmer das Handy ins Wasser und wird zerstört! Gebucht wird dennoch am : 20 % von EUR (Summe AK) = 260 EUR 4862(SKR03)/6264(SKR04) Abschreibung Sammelposten EUR an 0485(SKR03)/0675(SKR04) Sammelposten 2008 Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 19

20 Sammelposten Praxisprobleme Praxis-Hinweise: Für jedes Wirtschaftsjahr, in dem Anlagegüter gem. 6 Abs. 2a EStG angeschafft werden, muss ein gesonderter Sammelposten gebildet werden (lt. R 6.13 EStÄR 2008). Im Bereich der Überschusseinkünfte gilt für Arbeitsmittel etc. über 410 EUR netto zwingend die AfA über die Nutzungsdauer. Nachträgliche Anschaffungskosten unabhängig von der Höhe erhöhen den Sammelposten des Jahres, in dem die Aufwendungen entstehen. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 20

21 Sammelposten Praxisprobleme Praxis-Hinweise: Der Sammelposten ist kein Wirtschaftsgut, sondern eine (steuerrechtliche) Rechengröße und damit einer Teilwertabschreibung nicht zugänglich. Gleichgültig, aus welchem Grund das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, führt dies nie zu einer Minderung des Sammelpostens. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 21

22 Sammelposten Praxisprobleme Praxis-Hinweise: Das Handelsrecht hat ab 2008 keine neuen Regelungen für GWG s. Nach Ansicht des Hauptausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) kann der Sammelposten auch in die Handelsbilanz übernommen werden, wenn er von untergeordneter Bedeutung ist (nicht zur Überbewertung führt). Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 22

23 Agenda Brennpunkte GWG I. Geringwertige Wirtschaftsgüter Sofortabzug II. III. IV. Fragerunde Sammelposten Praxisprobleme Fragerunde V. Gestaltungsfall(en) VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 23

24 Agenda Brennpunkte GWG I. Geringwertige Wirtschaftsgüter Sofortabzug II. Fragerunde III. Sammelposten Praxisprobleme IV. Fragerunde V. Gestaltungsfall(en) VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 24

25 Gestaltungsfall(en) Basis für Überlegungen: Bei Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von weniger als fünf Jahren führen die neuen Regelungen zu verschlechterten Abschreibungsbedingungen. Kaufen Sie sich zum Beispiel ein Notebook für 950 EUR netto, ist dieses ab 2008 über fünf und nicht wie bisher über drei Jahre abzuschreiben. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 25

26 Gestaltungsfall(en) Basis für Überlegungen: Dagegen bringt die Neuregelung für Büromöbel mit Anschaffungskosten pro Stück bis zu EUR eine Verbesserung: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt weiterhin dreizehn Jahre, der Abschreibungszeitraum allerdings nur noch fünf Jahre. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 26

27 Gestaltungsfall(en) Wichtig für Überlegungen: Die Regeln über den Sammelposten gelten nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter! Der Rechner (PC) an sich ist selbstständig nutzbar. Bildschirm, Maus und Tastatur sind nicht selbstständig nutzbar. Ein Drucker kann u. U. gleichzeitig ein Fax/Kopierer sein (dann selbstständig nutzbar). Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 27

28 Gestaltungsfall(en) Wichtig für Überlegungen: Was will der Unternehmer erreichen? Sofortabschreibung oder Einstellung in den Sammelposten oder Verteilung auf die übliche Nutzungsdauer. Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 28

29 Gestaltungsfall(en) Ziel: Beabsichtigter Sofortabzug Händler um Skonto bitten. Bildung eines Investitionsabzugsbetrages im Vorjahr. Aufschlüsselung der Rechnung auf die einzelnen Gegenstände (wenn diese unter 150 EUR kosten). Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 29

30 Gestaltungsfall(en) Ziel: Einstellung in den Sammelposten Händler um Lieferung, Installation etc. bitten (um über 150 EUR zu kommen). Bildung eines Investitionsabzugsbetrages (um unter/auf EUR zu kommen) im Vorjahr. Keine Aufschlüsselung in der Rechnung auf die einzelnen Gegenstände (bei Möbelstücken wie Stühle, Regale). Skontoabzug vornehmen(um unter/auf EUR zu kommen). Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 30

31 Gestaltungsfall(en) Ziel: Abschreibung auf die übliche Nutzungsdauer Verzicht auf Skonto (im Grenzbereich von EUR). Investitionsabzugsbetrag im Vorjahr bilden und begrenzen (40 % ist Obergrenze). Zusatzkosten (verlängerte Gewährleistung) generieren. Keine Aufschlüsselung der Rechnung auf einzelne Gegenstände (soweit kein Missbrauch nach 42 AO vorliegt). Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 31

32 Agenda Brennpunkte GWG I. Geringwertige Wirtschaftsgüter Sofortabzug II. Fragerunde III. Sammelposten Praxisprobleme IV. Fragerunde V. Gestaltungsfall(en) VI. Fazit/Fragen Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 32

33 Fazit Überblick Gewinneinkünfte: AK/HK bis 150 EUR AK/HK von 150,01 bis EUR AK/HK über EUR Sofortabschreibung zwingend Sammelposten zwingend Zeitanteilige Abschreibung zwingend Überschusseinkünfte: AK/HK bis 410 EUR AK/HK über 410 EUR Wahlrecht: Sofortabzug oder AfA über die Nutzungsdauer Zeitanteilige Abschreibung zwingend Brennpunkte Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsanwältin Ulrike Fuldner Seite 33

34 Vielen Dank. Besuchen Sie uns im Internet: Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung:

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