Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Lüneburg 2. Änderung Vorranggebiete Windenergie
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- Ingeborg Kneller
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1 Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Lüneburg 2. Änderung Vorranggebiete Windenergie Referat Ludwigslust 14. November 2013
2 Wie gehen wir vor, um Vorrangflächen zu identifizieren?
3 Identifizieren von Vorrangflächen II
4 Identifizieren von Vorrangflächen III
5 Identifizieren von Vorrangflächen IV
6 Leitlinien für die Vorranggebiete Windenergie Grundprinzip: Bündelung, Verspargelung vermeiden! - Mindestgröße und -abstand der Vorranggebiete Landkreisweit einheitliche Kriterien: Schutz der Menschen Gewährleistung der Erholungsbedürfnisse Natur- u. Landschaftsschutz Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie und Ausschlussprinzip für alle weiteren Flächen im Landkreis Beitrag zum Ziel 100% -Erneuerbare- Energie- Region
7 Was ist gesetzlich vorgeschrieben? Bekanntgabe der allg. Planungsabsichten Scoping für die Strategische Umweltprüfung Erarbeitung eines Entwurfs Beteiligung der TÖB s und der Öffentlichkeit Erörterung mit den TÖB s Satzungsbeschluss
8 Was haben wir darüber hinaus getan? Info-Veranstaltung mit Kommunen, Verbänden und TÖB s Internet-Abfrage des Landkreises: Anregungen von Bürgern Juli -15. Aug. 11 Vorabstimmung mit den Kommunen auf Verwaltungsebene Juli Dez. 11 Sachstandsbericht im Raumordnungsausschuss Erarbeitung Vorentwurf Febr./März 12 Informelle Vorabbeteiligung der Kommunen, Verbände (Fachöffentlichkeit) bis Ende April 12 Beratung im Raumordnungsausschuss des Kreises Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Frühzeitige Bürgerbeteiligung: Vorstellung des Entwurfs in zwei Bürgerversammlungen 4. und Prüfung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen Ende 12 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung -Auslegung des Planentwurfs statt einen Monat mehr als zwei Monate März - Mai 2013
9 Warum haben wir das gemacht? kontroverses Thema Leitlinie des Landkreises Lüneburg: mehr Transparenz mehr Mitgestaltung der Betroffenen Ziel: mehr Akzeptanz
10 So sah der ausgelegte Entwurf aus: 12 Vorrangflächen in der Planung
11 So sah der ausgelegte Entwurf aus 12 Vorranggebiete, ca. 950 ha, 0,75 % der Gesamtfläche des Landkreises Bisher 69 Windräder Auf die neuen Flächen würden ca WEA passen Anteil WE am Stromverbrauch % Einsammeln und Bündelung bisher verstreuter Alt-Anlagen durch Ausweisung von Repowering- Standorten Ergebnis: Der Windenergie wird substanziell Raum gegeben Beteiligung der Bürger über Bürgerwindparks ist teilweise vorgesehen
12 Was passierte bei der Offenlegung? ca Stellungnahmen von Privaten wesentliche Bedenken und Anregungen: zu viele Anlagen Anlagen zu hoch Infraschall Abstände zu Wohnsiedlungen zu gering Landschaftsqualität zerstört Repowering vorläufig nicht möglich Die zentrale und entscheidende Frage am Ende: Haben wir der Windenergie genügend (substanziell) Raum gegeben?
13 Wie haben wir darauf reagiert? Problematik des Infraschalls recherchiert Abstände zu Mischgebieten überprüft Hinweisen zu Avifauna nachgegangen Höhenbegrenzung geprüft Repowering geprüft Gefahren wiss. (noch) nicht belegt dort vergrößert, wo jetzt tatsächlich WA bei Bestätigung des Rotmilan Fläche gestrichen Gesamthöhe auf 200m begrenzt Repoweringflächen nicht mehr festgelegt
14 Wäre die Planung noch substanziell? statt 12 nur noch 8 Vorranggebiete wohl unter der kritischen Grenze hohes Prozessrisiko Reduzierung der Abstände zu Straßen Suche nach neuen Flächen
15 Neben Reduzierung auch Vergrößerung von Gebieten bestehende teilweise wegen geringerer Abstände zu Straßen vergrößert davon eines erheblich ausgeweitet Gebietsumfang aktuell ca. 760 ha entspricht ca. 0,6% der Kreisfläche gerade noch substanziell
16 Wie sieht die neue Gebietskulisse aus?
17 Weitere zusätzliche Elemente der Beteiligung Abwägungsprozess Öffentlicher Erörterungstermin (Stellungnahmen von öffentlichen Institutionen und Privaten wurden erörtert) 2013 Sommer 2013 Oktober 2013
18 Wie geht es weiter? Auswertung der Ergebnisse der November 2013 Erörterung Beratung über den Entwurf und Ende 2013/Anf die Stellungnahmen Zweite Offenlegung Frühjahr 2014 Nochmalige Erörterung Sommer 2014 Gremienbeteiligung und Herbst 2014 Satzungsbeschluss Kreistag Vorlage zur Genehmigung durch Spätherbst 2014 das Ministerium Inkrafttreten durch Veröffentlichung im Amtsblatt
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen? - Immer gerne 14.November 2013
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