BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

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1 BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie

2 2 Überblick A. Einführung: Das Bauordnungsrecht B. Die Baurechtsbehörden C. Die Baugenehmigung D. Instrumente zur Durchsetzung des Baurechts

3 3 A. Einführung: Das Bauordnungsrecht I. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Wiederholung: Bauplanungs- und Bauordnungsrecht LBO enthält: Verfahrensvorgaben für die Errichtung, Änderung und Beseitigung baulicher Anlagen materielle Anforderungen an das Baugrundstück und an bauliche Anlagen

4 4 A. Einführung: Das Bauordnungsrecht II. Funktionen des materiellen Bauordnungsrecht (1) Gefahrenabwehr: 47 Abs. 1 ivm 3 Abs. 1 LBO beachte: Bauordnungsrecht ist im Kern besonderes Polizeirecht (Kreuzberg-Entscheidung)! (2) Gewährleistung ästhetischer Mindestanforderungen Verunstaltungsschutz, 11 LBO örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO (3) Gewährleistung sozialer Mindestanforderungen z. B. 9 Abs. 2 LBO (Spielplätze)

5 5 B. Die Baurechtsbehörden Normen: LBO I. Aufgaben Vollzug von Vorschriften, die dem Schutz außerbaulicher Belange dienen (Wege-, Verkehrs-, Gewerbe-, Immissionsschutz-, Naturschutz- oder Denkmalschutzrecht) Vollzug des Bauplanungsrechts Vollzug des materiellen Bauordnungsrechts

6 6 B. Die Baurechtsbehörden II. Die Baurechtsbehörden in der Landesverwaltung Wiederholung: für die Gemeinden ist die Tätigkeit als Baurechtsbehörde Pflichtaufgabe nach Weisung: 46 Abs. 1 LBO i. V. m. 15 Abs. 1 Nr. 2 LVG für (im wesentlichen) die Stadtkreise 46 Abs. 2, 47 Abs. 4 LBO für die sonstigen Gemeinden Was heißt das? unbegrenztes Weisungsrecht der Fachaufsichtsbehörden nach 21 LVG, 47 Abs. 5 Satz 1 LBO und Selbsteintrittsrecht nach 47 Abs. 5 Satz 2 LBO

7 7 C. Die Baugenehmigung I. Die Instrumente der Baurechtsbehörden im Überblick präventiv: Genehmigung, 58 LBO repressiv: Einstellung von Arbeiten, 64 LBO Abbruchsanordnung sowie Nutzungsuntersagung, 65 LBO sonstige Verfügungen, 47 Abs. 1 Satz 2 LBO

8 8 C. Die Baugenehmigung II. Genehmigungspflichtige und sonstige Vorhaben genehmigungsbedürftige Vorhaben: 49 LBO kenntnisgabepflichtige Verfahren, 51 LBO vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, 52 LBO verfahrensfreie Vorhaben, 50 LBO

9 9 C. Die Baugenehmigung III. Regelungsgehalt der Baugenehmigung Feststellung, daß dem Vorhaben keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegenstehen (feststellender Teil) Erlaubnis, mit der Bauausführung zu beginnen und das Grundstück wie beantragt zu nutzen (gestaltender Teil) präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt!

10 10 C. Die Baugenehmigung IV. Genehmigungsarten Baugenehmigung, 58 LBO Vorbescheid, 57 LBO Bsp.: Bebauungsgenehmigung (bauplanungsrechtliche Zulässigkeit) Teilbaugenehmigung, 61 LBO

11 11 C. Die Baugenehmigung V. Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung 58 Abs. 1 Satz 1 LBO: ist : gebundene Entscheidung, kein Ermessen Anspruch, subjektiv-öffentliches Recht i. S. d. 42 Abs. 2 VwGO Abweichung von gesetzlichen Vorgaben nach 56 LBO möglich Nebenbestimmungen nur nach 36 Abs. 1 LVwVfG zulässig

12 12 D. Instrumente zur Durchsetzung des Baurechts Lit.: Schoch, Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden, Jura 2005, 178 I. Mittel der Behörde im regulären Verlauf des Bauens Bauüberwachung, 66 LBO Bauabnahme, 67 LBO

13 13 D. Instrumente zur Durchsetzung des Baurechts II. Mittel der Behörde bei irregulärem Verlauf des Bauens: die bauordnungsrechtliche Verfügung Abweichung des tatsächlichen Zustandes des Bauwerks von baurechtlichen Anforderungen Wiederherstellung baurechtsgemäßer Zustände durch den Erlaß einer bauaufsichtlichen Verfügung Mittel: 64, 65; 47 Abs. 1 Satz 2 LBO

14 14 D. Instrumente zur Durchsetzung des Baurechts III. Insbesondere: Die Abbruchsanordnung, 65 Satz 1 LBO 1. Tatbestand a) bauliche Anlage b) Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (insb. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) Genehmigung fehlt bei genehmigungsbedürftigem Bauwerk rechtswidriger Umbau Rechtslage hat sich geändert c) rechtmäßige Zustände nicht anders herstellbar

15 15 D. Instrumente zur Durchsetzung des Baurechts III. Insbesondere: Die Abbruchsanordnung, 65 Satz 1 LBO 2. Rechtsfolge: Ermessen ( kann ) jdf. bei Verstoß gegen Bauplanungsrecht kann wegen des Grundsatzes der Bundestreue eine Soll -Vorschrift angenommen werden Ermessensgrenzen Art. 3 Abs. 1 GG Verhältnismäßigkeit (z. B. Vorrang 64, 65 Satz 2 LBO)

16 16 D. Instrumente zur Durchsetzung des Baurechts III. Insbesondere: Die Abbruchsanordnung, 65 Satz 1 LBO 2. Rechtsfolge: Ermessen ( kann ) insbesondere: Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 und 2 GG, Bestandsschutz (1) rechtmäßig errichtete, in ihrer Substanz noch bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz d. h. Eingriffe sind i. d. R. unverhältnismäßig (2) rechtswidrig errichtete Bauwerke bloße formelle Illegalität genügt nicht, materielle Illegalität muß hinzutreten

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