ausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas
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- Anton Kolbe
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14040 Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen Vorbemerkung der Fragesteller DeutlichsteigendeBerufshaftpflichtversicherungenfürHebammensowie ÄrztinnenundÄrzteinsbesondereausdenBereichenGynäkologie,OrthopädieundChirurgiewarenAnfang2011sowieAnfang2012Gegenstandvon Kleinen Anfragen (Bundestagsdrucksachen 17/4747 bzw. 17/9336). DieBundesregierunghatsichauseuroparechtlichenGründengegeneineVorabgenehmigungderTarifeodereineAnzeigepflichtfürPrämienanhebungen ausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas bestehende System des Haftungsrechts bewährt habe. NachBerichtenderHebammenverbändehatsichdieSituationfürdiemeisten freiberuflichtätigenhebammen,insbesonderefürdiejenigen,diewenige Geburten (HausgeburtenundBeleggeburteninKrankenhäusern)begleiten, trotzderinzwischenabgeschlossenenhonorarverhandlungenmitdengesetzlichen Krankenkassen nicht grundlegend geändert und bedarf einer Lösung. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungnimmtdieSorgenderHebammensehrernst.Hebammen leisteneinenwesentlichenundunverzichtbarenbeitragfürdiemedizinische VersorgungvonSchwangeren,jungenMütternundFamilien.DieSicherstellungeinerflächendeckendenVersorgungmitHebammenhilfeistdahervon besondererbedeutung.diesesanliegenhatdiebundesregierungdeshalbmehrfach,auchimrahmengesetzlicherinitiativen,aufgegriffen.siesiehtgleichwohlimbereichdergeburtshilfeweiterenberatungsbedarf,demderzeitin einerinterministeriellenarbeitsgruppe VersorgungmitHebammenhilfe Rechnung getragen wird. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom2.Juli2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.Triffteszu,dasssicheineinterministerielleArbeitsgruppemitFragestellungen der Versorgung mit Hebammenleistungen befasst? Fallsja,welcheBundesministerienundwelcheVerbändeundOrganisationen sind daran beteiligt? Falls ja, welche Themen wurden/werden dort behandelt? Fallsja,welcheErgebnissewurdenbishererzielt,bzw.wannistmitErgebnissen zu rechnen? Estrifftzu,dasssichderzeiteineinterministerielleArbeitsgruppe Versorgung mithebammenhilfe mitfragestellungenderversorgungmithebammenleistungenbefasst.inderarbeitsgruppesindausderbundesregierungdas Bundeskanzleramt,dasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend,dasBundesministeriumderFinanzen,dasBundesministeriumder Justiz,dasBundesministeriumfürArbeitundSozialessowiedasBundesministeriumfürGesundheitbeteiligt.Einbezogensindaußerdemfolgende Organisationenbzw.Verbände:DeutscherHebammenverbande.V.,BundfreiberuflicherHebammenDeutschlandse.V.,DeutscherFachverbandfürHausgeburtshilfee.V.,Initiative HebammenfürDeutschlande.V.,Netzwerkder Geburtshäusere.V.,GKV-SpitzenverbandsowieGesamtverbandderDeutschenVersicherungswirtschaft (GDV).Themenabhängignehmenaneinzelnen SitzungenweitereOrganisationenteil (sounteranderemdiekassenärztliche BundesvereinigungunddieArbeitsgemeinschaftderWissenschaftlichenMedizinischen Fachgesellschaften). DieArbeitsgruppediskutiertFragestellungennichtnurausdemThemenbereich Berufshaftpflicht,sondernauchzudenThemenSicherstellungeinerflächendeckendenVersorgung (inkl.vergütung),tätigkeitsspektrumundberufliche KompetenzenderHebammen,Qualitäts-undAusbildungsfragen,ÖffentlichkeitsarbeitsowieDaten-undInformationsgrundlagen.DieArbeitsgruppehat bislangdreimalgetagt;einweiterestreffenistimseptember2013vorgesehen. Ein Ergebnisbericht soll daraufhin im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden. 2.SiehtdieBundesregierunginBezugaufdieHebammenundderennach AuffassungderFragestellermassiveBelastungdurchHaftpflichtprämien, kurzfristiglösungsnotwendigkeitenund-möglichkeiten,diesichausschließlich auf die Gruppe der Hebammen beziehen? Esistzutreffend,dassderdeutlicheAnstiegderHaftpflichtversicherungsprämienfürdieinderGeburtshilfetätigenHebammeneinenichtunerhebliche finanziellebelastungdarstellt.ausdiesemgrundhatdergesetzgeberbereits imrahmendesam1.januar2012inkraftgetretenengkv-versorgungsstrukturgesetzesdurcheineänderungin 134adesFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)klargestellt,dassbeidenVergütungsverhandlungeninder HebammenhilfeauchdieKostenfürdieBerufshaftpflichtversicherungzuberücksichtigensind.DaraufhinkonnteindenVergütungsverhandlungen zwischendemgkv-spitzenverbandunddenhebammenverbändenzudiesem PunkteineEinigungerzieltwerden,dieeinenAusgleichderzum1.Juli2012 gestiegenenberufshaftpflichtprämienvorsieht.esistdavonauszugehen,dass dieseeinigungmaßgeblichauchaufdiegesetzesänderungvom1.januar2012 zurückzuführen ist. Darüberhinausisteszwischenzeitlichauchgelungen,dervondenHebammenverbändengefordertengrundsätzlichenAnhebungderVergütungRechnungzu tragen.dieam31.januar2013ergangeneschiedsentscheidungberücksichtigt dieerkenntnissedesimauftragdesbundesministeriumsfürgesundheit erstelltengutachtensdesigesinstitutszur Versorgungs-undVergütungssituationinderaußerklinischenHebammenhilfe.DieVergütungwurdemit
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14316 dieserschiedsentscheidungrückwirkendzum1.januar2013grundsätzlichum 12Prozentangehoben.EineweiteregrundsätzlicheAnhebungallerLeistungen um5prozentaufdann17prozentsollbeiabschlusseinervereinbarungüber LeistungsbeschreibungenundQualitätsstandardserfolgen.DieallgemeineAnhebungderVergütungbeziehtsichauchaufLeistungenderGeburtshilfe.Die AnhebungderVergütungspositionenzumWochenbettumzusätzliche3Prozent istebensozubegrüßen,dadadurcheinbeitraggeleistetwird,umdaslautiges- Gutachten bestehende zu geringe Angebot an diesen Leistungen zu steigern. UnabhängigdavonsiehtdieBundesregierungimBereichderGeburtshilfe weiterenberatungsbedarf,insbesondereauchbzgl.desthemasberufshaftpflichtversicherungen.diesemberatungsbedarfwirdinderinderantwortzu Frage 1 genannten Arbeitsgruppe nachgekommen. 3. Liegen der Bundesregierung Daten und Informationen vor a)zudenzeitpunkten,zudenenansprücheausgeburtsschädenvongeschädigtenbzw.derenvertreterinnenundvertreterngeltendgemacht werden, Generellgilt,dassvielePersonenschädenimHeilwesennichtindemJahrdem Versicherergemeldetwerden,indemderjeweiligeSchadeneingetretenist, sondernz.t.erstmehrerejahrespäter (sog.spätschäden).eineentsprechende AufteilungderPersonenschädenalleinausderHebammenhaftpflichtversicherungaufverschiedeneMeldejahreführtaufgrunddergeringenFallzahlenzu keinenbelastbarenstatistischenaussagen.betrachtetmandiesegmenteärzte, Krankenhäuser und Hebammen zusammen, ergibt sich folgendes Bild: Gemeldete Personenschäden zu Ärzten, Krankenhäusern und Hebammen Anteil an der Gesamtschadenanzahl Anteil am Schadenaufwand Im Jahr des Schadeneintritts 44% 31% im ersten Folgejahr 31% 29% im zweiten Folgejahr 11% 15% im dritten Folgejahr 7% 12% im vierten Folgejahr 3% 3% im fünften Folgejahr 1% 2% ab dem sechsten Folgejahr 3% 8% Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Diesbedeutet,dassimJahrdesSchadeneintrittsrund44ProzentderSchäden gemeldetwerden,dieseverursachenrund31prozentdesgesamtenschadenaufwands.tendenziellfälltderanteilderspätschädenbeidenhebammennach AuskunftdesGesamtverbandderDeutschenVersicherungswirtschaft (GDV) nochetwashöheraus.diesgiltsowohlhinsichtlichderanzahlalsauchhinsichtlich des Schadenaufwands. b)zudenvondensozialversicherungenerhobenenregressenausgeburtsschäden (Gesamtumfang und pro Fall), ImAuftragderinterministeriellenArbeitsgruppe VersorgungmitHebammenhilfe hatdergdvimfrühjahrdiesesjahresdenanteildesaufwandsaus 140exemplarischenPersonengroßschädenausderHeilwesenhaftpflichtversicherunguntersucht,deraufdieRegressforderungenderRechtsnachfolger (im SchwerpunktSozialversicherungsträger,Kranken-,Pflege-,Rentenversicherer, aberauchsozialhilfeträgerunddienstherren)entfällt.ungefährdiehälfteder untersuchtenschädenwarengeburtsschäden (wobeinichtdifferenziertwurde, obderhaftpflichtigeeinkrankenhaus,einarztodereinehebammewar). GeburtsschädenweiseninsgesamteineähnlichcharakteristischeEntwicklung
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode aufwieandereschwerepersonenschädenausdemheilwesen.dieschadendurchschnittefürdieseschädenwachsenjährlichum6bis7prozent.wesentlicherunterschiedistdiehöhedesschadendurchschnitts,derbeigeburtsschädensignifikanthöherliegt,daderanspruchstellerinderregelsehrjung ist.gemäßdero.g.auswertunghabendieregressederrechtsnachfolgernach fünfjahrenabwicklungeinenanteilvonca.25prozentamgesamtenschadenaufwand (alsoallerkostenfürinsbesondereheilbehandlung,pflege,vermehrte Bedürfnisse, Schmerzensgeld, Verdienstausfall). c)zurmöglichenbeitragssenkendenwirkungeinerbegrenzungderregressedersozialversicherungsträgergegenüberhebammen (sowiein der Geburtshilfe tätigen Ärztinnen und Ärzten)? DieBundesregierungkannkeineAussagendazumachen,wiesicheineentsprechendeRegress-BegrenzungunddiedamitverbundeneReduzierungdes SchadenaufwandsaufdieindividuellePrämiengestaltungderHaftpflichtversicherer im Detail auswirken würde. 4.a)WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdiederzeitigeHöhe undentwicklungderprämienfürhaftpflichtversicherungeninderstationären Geburtshilfe sowie generell in der stationären Versorgung? DerBundesregierungistbekannt,dassderzeitdiePrämienfürHaftpflichtversicherungenderKrankenhäuserimVergleichzuanderenKostenartenteilweise überproportionalansteigen.nachauskunftdesgdvgibtesinderregelkeine separatenhaftpflichtprämienfüreinegeburtshilflichestationineinemkrankenhaus.demnachwirdvielmehrüblicherweiseeinepauschalehaftpflichtprämiefürdasgesamtekrankenhausvereinbart,derenbemessungsgrundlage wirtschaftlichekennzahlendeskrankenhausessind (Umsatz,AnzahlstationärerBehandlungenoderAnzahlderBetten).IndieseBemessungsgrundlage fließt laut GDV auch die Geburtshilfe mit ihren Kennzahlen ein. DerAnstiegderHaftpflichtversicherungsprämienkannvonderKrankenhausseitebiszurObergrenzeindiejährlichenVerhandlungendesLandesbasisfallwerts als ein Argument für einen stärkeren Preisanstieg eingebracht werden. b)werdendiehaftpflichtversicherungenbeiderermittlungkrankenhausbezogenerpreissteigerungenfürdenorientierungswertnach 10 Absatz6desKrankenhausentgeltgesetzesdurchdasStatistischeBundesamtnachAuffassungderBundesregierunginhinreichendemMaße einbezogen? DasVerfahrenzurErmittlungdesOrientierungswerteswurdevomStatistischen BundesamtalslernendesSystemkonzipiert.BeiderErmittlungdesOrientierungswertes werden auch Versicherungskosten berücksichtigt. c)welcheschlussfolgerungenundkonsequenzenziehtdiebundesregierungausdiskussionsbeiträgenausdemkrankenhausbereich,die um demoligopolaussechsüberregionalenanbieternvonklinikhaftpflichtversicherungenunddennachauskunftvonkrankenhausträgern massivsteigendenprämienetwasentgegenzustellen öffentlichepoollösungenoderdiegründungeinerkrankenhauseigenenversicherung vorschlagen (vgl.kmamärz2013 PrämienexplosionbeiderKlinikhaftpflicht ),undließensichdieseansätzeaufandereleistungserbringer (Hebammen, Ärztinnen und Ärzte) übertragen bzw. ausweiten? DerBundesregierungliegenkeineAnhaltspunktedafürvor,dassdieVersichererzuLastenderVersicherungsnehmerimGesundheitswesenüberteuertePrä-
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14316 mienfordernwürden.nachkenntnisderbundesregierungistfürdenanstieg derversicherungsprämieninderheilwesenhaftpflichtversicherunginsbesondere ein deutlicher Anstieg der Leistungen je Versicherungsfall ursächlich. DasHaftpflichtrisikodesKrankenhausträgerswirdinderRegeldurcheineBetriebshaftpflichtversicherungdesKrankenhausträgersabgedeckt.Danebengibt esnochweiteremöglichkeitenderabsicherungdesrisikoseineskrankenhausträgers,z.b.beikommunalenkrankenhäusernüberdenkommunalen Schadensausgleich (KSA).WeiterhinbestehtdieMöglichkeit,dieSchäden durcheigenerücklagenabzusichern,soferndiesdemkrankenhausträgerals geeignetes Mittel erscheint, dem Unternehmensrisiko zu begegnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 5.a)InwelchemUmfangbestehtfürHebammen (sowieärztinnenund Ärzte)dasProblemderNachhaftung (ForderungenübersteigenJahre nach dem Schaden die Versicherungssumme)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. JederVersicherungsnehmerbzw.jedeVersicherungsnehmerinhatdasRisiko, dassdervonihmbzw.ihralsschädigereinemdrittenzuersetzendeschaden dieversicherungsdeckung (auseinerhaftpflichtversicherung)übersteigt.je höherdieversicherungsdeckungist,destogeringeristdiewahrscheinlichkeit, dassderschädigerselbstschädenzuersetzenhat.keinelösungwärees,indie RechteGeschädigtereinzugreifen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage6 verwiesen. b)welchemöglichkeitensiehtdiebundesregierung,demproblemder NachhaftungvonHebammen (sowieärztinnenundärzten)entgegenzuwirken? 6.WassprichtnachAnsichtderBundesregierungfürbzw.gegendiefolgendenVorschläge,dieindieDiskussionüberdiestetigsteigendenHaftpflichtversicherungsprämien für Hebammen eingebracht worden sind: a)direktebeteiligungdergesetzlichenkrankenversicherungandenhaftpflichtversicherungsprämien freiberuflich tätiger Hebammen, b)beteiligungdesbundes/derbundesländerandenhaftpflichtversicherungsprämienfreiberuflichtätigerhebammen (generelloderinstruktur-/geburtenschwachen Regionen), c) Haftungsfonds (Finanzierung z. B. über Steuermittel), d)übergangvoneinerleistungserbringerbezogenenhinzueinerfallbezogenen Haftpflicht (Versicherung pro Geburt), e) Kontrahierungszwang und gesetzlich festgelegte Beitragsgrenzen, f) Begrenzung des Regresses der Sozialversicherungsträger, g)verkürzung der Verjährungsfristen, h)einführung von Haftungshöchstgrenzen? InderinterministeriellenArbeitsgruppe VersorgungmitHebammenhilfe werdenverschiedenekonzeptediskutiert,diesichmitdemproblemsteigender HaftpflichtprämieninderGeburtshilfebefassen.Darunterfallenauchetliche derinderfragegenanntenvorschläge.dieberatungeninderarbeitsgruppe überdievor-undnachteilederverschiedenenkonzeptesindnochnichtabgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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