Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform
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- Emilia Gerhardt
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1 Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Moslestr Oldenburg Antrag einer juristischen Person (z. B. GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)) auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung Antragstellerin Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform Anschrift des Unternehmens (lt. Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) Telefon _ Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht und -nummer Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren: von bis Vollständige Anschrift Stand: Juli /7
2 Eintragung in das Vermittlerregister gem. 11a GewO Zeitgleich wird die Eintragung in das Vermittlerregister gem. 34i Abs. 8 GewO i. V. m. 11a GewO und die Erteilung einer Vermittlerregisternummer beantragt, als Immobiliardarlehensvermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater im Sinne von 34i Absatz 5 GewO. Hinweis: Eine gleichzeitige Eintragung als Vermittler und Berater ist nicht möglich! Tätigkeit innerhalb einer Personenhandelsgesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) Im Handelsregister eingetragener Name mit Rechtsform (nur einzutragen, soweit vorhanden) Anschrift der Personenhandelsgesellschaft (lt. Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) Handelsregistergericht und -nummer Angaben zu gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren Ist die Gesellschaft bereits im Besitz einer weiteren Erlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (z.b. nach 34c, d, f GewO)? nein Ja Falls ja, welche Erlaubnis, Ausstellungsdatum und zuständige Behörde: Stand: Juli /7
3 Angaben zur Person der/des gesetzlichen Vertreter/s Diese Seite bitte bei mehreren gesetzlichen Vertretern entsprechend kopieren Name Vorname/n (Rufname an erster Stelle) Geburtsland Geburtsname (nur bei Abweichung vom Familiennamen) Geburtsdatum und -ort Staatsangehörigkeit Vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) Telefon Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren von bis Vollständige Anschrift Angaben zur Sachkunde der vertretungsberechtigten Person Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK Abschlusszeugnis einer gleichgestellten Berufsqualifikation gem. Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) sowie die ggf. zu erbringende ein-, zwei- bzw. dreijährige Berufserfahrung ist als Anlage beigefügt. Ein nach dem abgelegter Abschluss nach dem gemeinsamen Lernzielkatalog als Bauspar- und Finanzfachmann/-fachfrau (BWB) gemäß 20 ImmVermV Hinweis: Das Zeugnis oder die Urkunde ist im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen! Angaben zu Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Person Ist gegen den/die gesetzlichen Vertreter ein Strafverfahren anhängig? ja nein Wird gegen den/die gesetzlichen Vertreter ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit betrieben? ja nein Ist gegen den/die gesetzlichen Vertreter ein Gewerbeuntersagungsverfahren anhängig? ja nein Stand: Juli /7
4 Angaben zu den Vermögensverhältnissen der juristischen Person Ist über das Vermögen der Antragstellerin ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden? ja nein Hat die Antragstellerin eine eidesstattliche Versicherung abgegeben oder liegt eine entsprechende Haftanordnung vor? ja nein Hat die Antragstellerin eine Vermögensauskunft vor dem Gerichtsvollzieher abgegeben? ja nein Ist die Antragstellerin im Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichtes Goslar eingetragen? ja nein Beschäftigung von Mitarbeitern Beschäftigen Sie angestellte Mitarbeiter, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen mitwirken? nein ja Falls ja: Wie viele Angestellte haben Sie? Bitte fügen Sie den Antrag auf Eintragung von Mitarbeitern ausgefüllt bei. Diesen finden Sie unter Registrierung von Angestellten: Beschäftigt die Antragstellerin Angestellte, die unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, sind diese unverzüglich ins Register einzutragen ( 34i Abs. 8 Nr. 2 GewO). Hierzu nutzen Sie bitte den Antrag auf Eintragung, Änderung oder Löschung von mitwirkenden Mitarbeitern. Zuverlässigkeit und Sachkunde von Angestellten Der Antragsteller muss sicherstellen, dass unmittelbar und mittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirkende oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortliche Personen über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen und diese überprüfen. Angaben zu einer Tätigkeit in weiteren Staaten der EU/des EWR Beabsichtigen Sie, in weiteren Staaten der Europäischen Union bzw. Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum tätig zu werden? Ja Nein Falls vorstehend ja: In welchem Staat/welchen Staaten wollen Sie tätig werden? Stand: Juli /7
5 Angaben zu einer Niederlassung in einem Staat der EU/des EWR In den nachfolgenden dieser EU-/EWR-Staaten bestehen Niederlassungen (sofern vorhanden): Land Vollständige Geschäftsanschrift Gesetzlicher Vertreter Hinweis: Eine Tätigkeit i. S. v. 34i GewO in dem/den Aufnahmemitgliedsstaat(en) darf erst einen Monat nach dem Erhalt der Mitteilung, dass die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedsstaates von ihrer Absicht zur Aufnahme einer Auslandstätigkeit unterrichtet worden ist, aufgenommen werden. Erforderliche Unterlagen Für die Bearbeitung des Antrags sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den/die vertretungsberechtigte(n) Person(en) (Führungszeugnis, Beleg-Art OG) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR-Auszug) für die juristische Person sowie für alle vertretungsberechtigten Personen Hinweis: Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen, d. h. zur Vorlage bei einer Behörde und werden der IHK direkt zugesandt. Bitte geben Sie die Anschrift Oldenburgische IHK, Oldenburg sowie den Verwendungszweck Erlaubnis nach 34i GewO an. Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt für die juristische Person (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt) Bestätigung des Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit für die juristische Person (zu beantragen beim zuständigen Insolvenzgericht) Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes für die juristische Person (zu beantragen bei der Stadt- bzw. Gemeindekasse) Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie unter und das zuständige Insolvenzgericht finden Sie unter Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nach 34i Abs. 2 Nr. 3 GewO, 9 ff. ImmVermV (Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens im Original) Auszug aus dem Handelsregister (Kopie nicht älter als drei Monate), oder falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet: eine beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrages Kopie der Gewerbeanmeldung (bei Neugründung) Sachkundenachweis für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en (Zeugnis/Urkunde im Original oder als beglaubigte Kopie) Bitte beachten: Die beizubringenden Auskünfte/Unterlagen dürfen bei Eingang in der IHK nicht älter als drei Monate sein. Stand: Juli /7
6 Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 1. Für die Bearbeitung des Erlaubnisantrages wird eine Gebühr in Höhe von 324,- Euro, für die Eintragung in das Vermittlerregister gem. 11a GewO wird eine Gebühr von 48,- Euro und für die Eintragung eines EU-/ EWR-Staates wird je Land eine Gebühr in Höhe von 29,- Euro erhoben. Hierüber ergeht nach Eingang des Antrages ein gesonderter Gebührenbescheid. 2. Die Erteilung der Erlaubnis und die Eintragung in das Vermittlerregister ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gemäß 14 GewO. 3. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach 11a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen. 4. Eine Erlaubnis erlischt nicht mit der Gewerbeabmeldung. Die Erlaubnis ist unabhängig von der Gewerbemeldung. 5. Eine Erlaubnis erlischt nur durch Rücknahme (z.b. bei Rückgabe, Tätigkeitswechsel), Widerruf (z.b. bei Wegfall der dauerhaft bestehenden Erlaubnisvoraussetzungen) oder durch Verzicht. Mit dem Erlöschen der Erlaubnis ist die Erlaubnisurkunde gem. 52 VwVfG zurückzugeben. 6. Die Ausübung der Tätigkeit nach 34i Abs. 1 GewO ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 7. Für Nicht-EU-Bürger: Bitte beachten Sie, dass aufenthaltsrechtliche Fragen von der IHK nicht geprüft werden. In der Regel ist eine Änderung des Gewerbesperrvermerkes in der Aufenthaltsgenehmigung im Reisepass erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Ausländerbehörde. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gemäß 13 Bundesdatenschutzgesetz, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und 34i GewO. Ich habe sämtliche Hinweise des Antrages gelesen und verstanden. Auch versichere ich die Richtigund Vollständigkeit aller gemachten Angaben. Zudem bestätige ich, dass ich meine Hauptniederlassung im Inland habe und meine Tätigkeit nach 34i GewO im Inland ausübe. Ort, Datum Unterschrift(en) der vertretungsberechtigten Person(en) Stand: Juli /7
7 Folgende Sachkundenachweise sind gemäß Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung anerkannt: Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung gemäß 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO, 1 ff. ImmVermV zum/zur Geprüften Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung Ein nach dem 1. Januar 2012 abgelegter Abschluss nach dem Standard des gemeinsamen Lernzielkatalogs der deutschen Bausparkassen ( 20 ImmVermV) Bauspar- und Finanzfachmann/ -frau (BWB) Abschlusszeugnis einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß 4 Abs. 1 Nr. 1 ImmVermV 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung a) als Immobilienkaufmann/-frau, b) als Bankkaufmann/-frau, c) als Sparkassenkaufmann/-frau, d) als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung, wenn aa. die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum/r Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen vom 17. Mai 2006 (BGBl. I. S. 1187) abgelegt wurde oder bb. die Abschlussprüfung nach der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum/r Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragsteller die Wahlqualifikationseinheit Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen gewählt hat, e) als Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in f) als Geprüfte/r Bankfachwirt/in g) als Geprüfte/r Fachwirt/in für Finanzberatung h) als Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen 2. ein Abschlusszeugnis als Finanzfachwirt/-in (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt; 3. ein Abschlusszeugnis als Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt. 4. Der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie wird als Nachweis anerkannt, wenn zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt. 5. Anerkennungsmöglichkeit von ausländischen Berufsabschlüssen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit, 5 ImmVermV Hinweis: Das Zeugnis oder die Urkunde über den anerkannten Abschluss ist im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen! Stand: Juli /7
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MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Gewerbeordnung Immobiliardarlehensvermittler
An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich 40.80 Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Kontaktdaten Herr Honcamp Fon 06172/999-4842 Fax 06172/999-9800 ordnungsrecht@hochtaunuskreis.de
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MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Ordnungsamt Referat Gewerbe- und Vollzugsdienst Bearbeiter: Frau Reuhl Telefon: 03501 515 4206 Fax: 03501 515 84206 Schloßhof 2/4 E-Mail: gewerbe@landratsamt-pirna.de
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i GewO und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a Gewerbeordnung
Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i GewO und Antrag auf Eintragung
MehrAntrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen)
(Absender) Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Postfach 30 80 49090 Osnabrück Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler
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