Mag. Petra Ibounig, WKW

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4 Hilfestellung: Teamberatung für Betriebsübergabe und übernahme: Berater für Steuerrecht, Gewerberecht, Unternehmensrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht bei Bedarf anwesend Dauer: ca. 1 Stunde Anmeldung: Frau Weidinger Tel.: Steuerfragen: Abteilung Finanzpolitik Tel.: finanzpolitik@wkw.at

5 Inhalt Entgeltlich 1. Verkauf Betrieb 2. Kauf Betrieb Haftung! 3. Verkauf Anteil an Personengesellschaft 4. Kauf Anteil an Personengesellschaft 5. Verkauf GmbH(-Anteil) 6. Kauf GmbH(-Anteil) Unentgeltlich 1. Schenkung Betrieb 2. Schenkung Anteil an Personengesellschaft 3. Schenkung GmbH(- Anteil)

6 Was wird der Steuer unterworfen? Verkauf (Einmalbetrag, Raten) Veräußerungsgewinn wird anhand Bilanz ermittelt Differenz zwischen Erlös und Eigenkapital wird versteuert bzw. stillen Reserven und der Firmenwert Unentgeltlich (Schenkung) kein Veräußerungsgewinn zu ermitteln steuerneutrale Buchwertfortführung Achtung: muss vollständige betriebl. Einheit übertragen!

7 1. Verkauf Betrieb Veräußerungsgewinn wird anhand Bilanz ermittelt Differenz zwischen Erlös und Eigenkapital wird versteuert bzw. stillen Reserven und der Firmenwert Veräußerungskosten abziehbar: Provisionen, Gebühren, Honorare für Vertragserrichtung,

8 Beispiel Aufstellung Unternehmensverkauf: Entgelt Umsatzsteuer Firmenwert Geschäftsausstattung Firmen-PKW nicht steuerbar Wertpapiere steuerfrei Vorräte Forderungen steuerfei

9 Beispiel Aufstellung Unternehmensverkauf: Veräußerungsgewinn: Kaufpreis Kapital (Annahme) - Veräußerungskosten Veräußerungsgewinn Steuerbegünstigungen: Freibetrag 3 Jahresverteilung halber Einkommensteuersatz

10 Steuererleichterungen f. d. Veräußerungsgewinn Freibetrag 7.300,--, oder 3 Jahresverteilung wenn Betrieb 7 Jahre bestanden hat, oder halber Durchschnittsteuersatz, wenn Veräußerer erwerbsunfähig ist, oder 60 LJ vollendet und Erwerbstätigkeit eingestellt hat (schon erlaubt: Pensionseinkünfte, V+V, Eink. Kapitalvermögen, geringe Einkünfte bis 730 und Umsatz unter ,--) 7 Jahre seit letztem entgeltlichen Erwerbsvorgang

11 Sonderfall Grund und Boden bis : Grund und Boden: bei Einnahmen-Ausgabenrechner und 4/1 EStG Bilanzierenden ist die stille Reserve des Grund und Bodens nicht für den Veräußerungsgewinn relevant. ABER: Steuerpflicht als Spekulationsgeschäft möglich, wenn innerhalb von 10 Jahren ab Erwerb veräußert! Beispiel: Grund und Boden in Bilanz:100, Verkehrswert: 800 Stille Reserven somit:700

12 Sonderfall Grund und Boden ab : Gibt keine Spekulationsfristen mehr Ab : 25% auf Gewinn aus Veräußerung bzw. Entnahme aus Betriebsvermögen (Inflationsabschlag 2%/Jahr ab 11. Jahr, max.50%) Altfälle (vor erworben): 15% auf Verkaufspreis, wenn nach umgewidmet 3,5% auf Verkaufspreis, wenn keine Umwidmung bzw. Umwidmung vor Auf Antrag wird niedrigerer Wertzuwachs versteuert Steuer MUSS von Notar oder RA eingehoben und an das FA abgeführt werden Betriebsausgaben izm Veräußerung nicht abzugsfähig NEU

13 2. Kauf Betrieb Erwerber setzt erworbene Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten an (Barzahlung, Schuldenübernahme,..) inkl. der Nebenkosten (Vermittlungsprovisionen, Rechtsgebühren, ) Der Firmenwert ist abzuschreiben. idr auf 15 Jahre

14 2. Kauf Betrieb - Haftungsproblematik Ausfallshaftung für bestimmte offenen Steuern und Abgaben des Vorgängers z.b:.: Ust, LSt, KESt, Nova, Haftungsbeschränkungen: 1. Schuld ist im Jahr der Übereignung und davor liegendem Jahr entstanden 2. für Abgabenschulden, die er kannte oder kennen musste 3. max. in Höhe des Wertes der übertragenen Gegenstände Haftung bei Weiterführung, Stilllegung oder Schenkung (nicht Erbschaft)

15 3. Verkauf Anteil an Personengesellschaft Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (VG) Abfindungsbetrag - Kapitalkonto Veräußerungsgewinn Anteilige Freibetrag ( 7.300) Bei beschränkt Haftenden (z.b. Kommanditist) ist VG zumindest so hoch wie negatives Kapitalkonto Nachversteuerung des negativen Kapitalkontos als VG soweit keine Auffüllverpflichtung besteht

16 Sonderproblem: Sonderbetriebsvermögen Sonderbetriebsvermögen ist Vermögen, das im Eigentum des Gesellschafters ist und der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Sonderbilanz Sonderbetriebsvermögen, das verkauft wird führt zu Veräußerungsgewinn Sonderbetriebsvermögen, das zurückbehalten wird führt zur Aufdeckung der stillen Reserven = Entnahme Nachversteuerung des Gewinnfreibetrages

17 4. Kauf Anteil an Personengesellschaft Neugesellschafter führt Buchkapital fort. Mehrwert (Firmenwert, stille Reserven) wird in eigener Ergänzungsbilanz ausgewiesen Kredit ist negatives Sonderbetriebsvermögen Kreditzinsen sind Betriebsausgabe Neufög: nachträgl. Verlust der Begünstigung, wenn Übernehmer innerhalb von 5 Jahren Betrieb aufgibt/verschenkt Gewinnfreibetrag: Erwerber setzt Behaltefrist für begünstigte Wirtschaftsgüter fort und muss bei Verletzung der 4-Jahresfreist nachversteuern!

18 5. Verkauf GmbH(-Anteil) im Betriebsvermögen Große Änderungen durch BBG 2011: Stichtag Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen ab : Gewinn: 25% Sondersteuer Aufwendungen izm Veräußerung nicht abzugsfähig Anschaffungsnebenkosten sind anzusetzen Verlustausgleich möglich, aber nur 50% mit anderen Einkünften verrechenbar und vortragsfähig Hinweis: Verkauf bis : Veräußerungsverluste nach alter Lage zu 100% steuerwirksam

19 Verkauf GmbH(-Anteil) im Privatvermögen 2. Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen ab : Neuen Sondersteuersatz 25% für Verkäufe (Antrag auf Versteuerung nach Tarif möglich) Beteiligungshöhen, Spekulationsfristen egal Übergangsbestimmungen für 31 Beteiligungen (mind.1% innerhalb der letzten 5 Jahre Verkauf mit ½ Durchschnittsteuersatz)

20 Verkauf GmbH(-Anteil) im Privatvermögen bisher Wertpapiere Gewinn steuerfrei, wenn außerhalb Spekfrist Verluste nur innerhalb Spekfrist mit Spekgewinnen ausgleichsfähig 31 Beteiligungen (>1%) ½ Durchschnittsteuersatz, wenn nach Spekfrist verkauft Option: Halbsatzverfahren Anschaffungsnebenkosten bei Spekgewinn abziehbar KESt NEU ab Gewinn: 25% KESt immer Verlustausgleich nur innerhalb der 25%igen Kapitaleinkünfte (nicht mit Sparbuchzinsen) Bei Option: voller Steuersatz Anschaffungsnebenkosten NICHT abziehbar

21 Kauf GmbH(-Anteil)- im Privatvermögen 2. Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen ab : Anschaffungskostenprinzip Anschaffungsnebenkosten NICHT abziehbar Fremdfinanzierungskosten NICHT abziehbar Keine Abschreibung Firmenwert Ausweg: Gruppenbesteuerung: Fremdkapitalzinsen abzugsfähig und verrechenbar mit Gewinnen der Tochter + Firmenwertabschreibung

22 1. Schenkung Betrieb Übergeber: - keinen Veräußerungsgewinn - Entnahmegewinn, wenn einzelne Wirtschaftsgüter zurückbehalten werden - Grunderwerbsteuer * Freibetrag: bis , wenn - Erwerber natürliche Person - Übergeber > 55 Jahre oder erwerbsunfähig

23 Schenkung Betrieb Erwerber: - führt Buchwerte weiter - Verlustvortrag bleibt beim Erwerber - Nehmer tritt in die Behaltefristen des Gewinnfreibetrages ein Seit keine Erbschaftsteuer, aber Meldepflicht

24 2. Schenkung Anteil an Personengesellschaft Meldefrist GrEst-Freibetrag von anteiligen , wenn Geber älter 55 Jahre oder erwerbsunfähig und Geschenkter Anteil mind. 25% der Anteile an PG umfasst Achtung: 5 Jahre Nachversteuerungsfrist (Aufgabe/Übertragung) GrESt für gleichzeitige, unentgelt. Übertragung von Liegenschaften im Sonderbetriebsvermögen! Sonderbetriebsvermögen geht steuerneutral über, wenn idente Quote oder Quote SBV < Quote Mitunternehmeranteil

25 3. Schenkung GmbH(-Anteil) Meldepflicht Wert der Schenkung Schätzung des gemeinen Wertes reicht (Unternehmensbewertung nicht notwendig) Keine Auswirkung auf GrESt Fortführung der Anschaffungskosten für im Privatvermögen gehaltenen Kapitalanteil Keine Ertragssteuerpflicht für Geschenkgeber

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

27 Serviceleistungen der Wirtschaftskammer Wien zum Thema Nachfolgen Beratung für Betriebsübergeber vor Ort Beratung für Betriebsübernehmer Nachfolgebörse Wien Leitfaden zur Betriebsnachfolge Betriebsübernahmezuschuss Unternehmensbewertung durch WIFI- Experten Begleitung im Übernahmeprozess durch WIFI- Experten Newsletter Nachfolgen

28 Ihre Ansprechpartner zum Thema Nachfolgen in der Wirtschaftskammer Wien Mag. Franz Trimmel Mag. Johannes Adensamer Nachfolgebörse Wien T 01/ E nachfolgen@wkw.at W wko.at/wien/nachfolgen

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