KLAUSUREN-INTENSIV- LEHRGANG 2013

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1 KLAUSUREN-INTENSIV- LEHRGANG 2013 KLAUSUR: BILANZSTEUERRECHT Lösung Fall: Tischendorf GmbH & Co. KG AWS ARBEITSKREIS FÜR WIRTSCHAFTS- UND STEUERRECHT OHG ADENAUERALLEE OBERURSEL TELEFON: TELEFAX: Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe dieser Arbeitsunterlagen an Dritte sowie die Vervielfältigung ist nicht gestattet. Alle Angaben ohne Gewähr. 0313

2 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 1 Fall Tischendorf GmbH & Co. KG Tz. 1 - Allgemeines Die Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH sind notwendiges Sonder- BV II bei der KG, da die GmbH über keinen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügt (R 4.2 Abs. 2 Satz 2 EStR). 1 Sie sind in Sonderbilanzen zu aktivieren und nach 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b) EStG (= Herr Lang: AK von ) bzw. nach 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG (= Frau Wahl: AK von ) mit den Anschaffungskosten zu bewerten. 2 Das gilt nicht für die GmbH-Anteile des Herrn Wahl, da er nur an der GmbH, nicht jedoch an der KG beteiligt ist. Bei ihm sind die Anteile daher Privatvermögen. 1 Die Gewinnausschüttungen für die zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden GmbH-Anteile sind Sonderbetriebseinnahmen. Der Anspruch auf diese Ausschüttungen entsteht jeweils mit Beschluss durch die Gesellschafterversammlung der GmbH. Damit ist die am beschlossene Dividende für 2011 in Höhe von Sonderbetriebseinnahme des Herrn Lang im Jahr 2012 ( 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 8 EStG). Es ist davon auszugehen, dass Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% = 750 einbehalten worden ist ( 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 4 EStG, 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), was sich jedoch nicht auf die Höhe des Ertrags auswirkt. 1 Die Gewinnausschüttung in Höhe von ist bei der Veranlagung von Herrn Lang aufgrund des Teileinkünfteverfahrens zu 40% steuerfrei ( 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d) i. V. m. Satz 2 EStG). 1 Der Anspruch auf die Gewinnausschüttung für 2012 ist im Jahr 2012 noch nicht entstanden und daher noch nicht zu berücksichtigen. Der Gewinn aus dem Verkauf seiner GmbH-Beteiligung an Frau Wahl ist aufgrund des Teileinkünfteverfahrens auch zu 40% steuerfrei ( 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a) i. V. m. 3c Abs. 2 Satz 1 EStG). 1 Der Veräußerungsgewinn kann nicht in eine 6b-Rücklage eingestellt werden ( 6b Abs. 10 Satz 5 EStG), da die Sechsjahresfrist nicht erfüllt ist ( 6b Abs. 10 Satz 4 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG). 1 Der Vorabgewinn an die GmbH in Höhe von ist kein Aufwand, sondern muss bei der Gewinnverteilung erfolgsneutral berücksichtigt werden. 1 Die Höhe ist nicht zu beanstanden, da eine Avalprovision in Höhe von 2 bis 6% des Stammkapitals der GmbH für zulässig erachtet wird. Vorliegend ergibt sich ein Wert von 5%. 1 Sonderbilanz für Herrn Lang und Frau Wahl siehe bei Tz. 4.

3 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 2 Tz. 2 - Grundstücke in Darmstadt Die Übereignung des Betriebsgrundstücks an die Stadt Darmstadt am stellt einen Tausch dar, da die KG als Gegenleistung ein unbebautes Grundstück erhielt. 1 Bei einem Tausch werden die stillen Reserven des hingegebenen Wirtschaftsguts aufgedeckt. Die Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsguts bemessen sich nach dem gemeinen Wert (hier: Verkehrswert) des hingegebenen Wirtschaftsguts ( 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). Sie betragen also für das unbebaute Grundstück Ein Fall von 6b EStG liegt nicht vor, weil das Grundstück nicht mindestens 6 Jahre zum Anlagevermögen der KG gehört hat ( 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG). 1 Die Veräußerung des Betriebsgrundstücks erfolgte aber zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs (R 6.6 Abs. 2 Satz 2 EStR). 1 Die aufgedeckten stillen Reserven können daher in der Steuerbilanz auf ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden (R 6.6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStR). Ermittlung der aufgedeckten stillen Reserven: Grund und Boden Gebäude Entschädigung (Gegenleistung) Buchwert aufgedeckte stille Reserven Der Buchwert des Gebäudes zum Veräußerungszeitpunkt berechnet sich wie folgt: Buchwert Gebäude AfA bis : 6 / 12 von = Restwert bei Veräußerung Als funktionsgleiche Ersatzwirtschaftsgüter kommen nur das am für erworbene Grundstück und die darauf errichtete Lagerhalle in Betracht. 2 Dagegen ist die Krananlage kein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut. Es handelt sich bei ihr um eine Betriebsvorrichtung und damit ein bewegliches Wirtschaftsgut. 1 Ebenfalls kein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut ist das eingetauschte Grundstück. Es gehört zum Umlaufvermögen ( 247 Abs. 2 HGB im Umkehrschluss), da es nach der Bebauung mit Einfamilienhäusern zur Veräußerung vorgesehen ist. 1

4 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 3 Das an Frau Wahl gezahlte Honorar stellt keine Grundstücksaufwendungen dar, sondern gehört zu den Herstellungskosten von Lagerhalle und Krananlage. Die sind im Verhältnis 1 18:10 aufzuteilen. Die Herstellungskosten erhöhen sich somit um (= Lagerhalle) bzw (= Krananlage). 1 Das Honorar ist eine Sondervergütung (= Tätigkeitsvergütung) nach 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, 2. HS EStG. Die Erfassung geschieht durch Aufnahme in die ohnehin erforderliche Sonder-GuV bei Tz Bezüglich der AfA gilt Folgendes: Für das Gebäude ist die AfA nach 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG mit 3% der Herstellungskosten anzusetzen. Dabei ist die AfA mit 1/12 für 2012 vorzunehmen ( 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). 1 Die Krananlage wird nach 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG mit 5% linear abgeschrieben. Für das Jahr 2012 kann die AfA nur zeitanteilig in Anspruch genommen werden ( 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Eine Sonderabschreibung nach 7g Abs. 5 EStG ist laut Aufgabenstellung nicht gewünscht. 1 Die Herstellungskosten des Ersatzwirtschaftsguts Lagerhalle (= ) liegen unter der anteiligen Entschädigung (= ). Fraglich ist daher, ob die beim Gebäude aufgedeckten stillen Reserven nur anteilig auf die Lagerhalle übertragen werden können. Aus R 6.6 Abs. 3 Satz 3 EStR ergibt sich, dass beim Ausscheiden eines Betriebsgrundstücks mit aufstehendem Gebäude die stillen Reserven, soweit eine Übertragung der bei dem Gebäude aufgedeckten stillen Reserven auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des neu angeschafften oder hergestellten Gebäudes nicht möglich ist, auf die Anschaffungskosten des neu angeschafften Grund und Bodens übertragen werden können. Dieser Fall kann nur eintreten, wenn die Entschädigung für das ausgeschiedene Gebäude größer ist als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des neuen Gebäudes. Daraus folgt, dass die bei Vorliegen einer Mehrentschädigung normalerweise geltende Beschränkung hinsichtlich der Übertragbarkeit aufgedeckter stiller Reserven im Falle des Ausscheidens eines Betriebsgrundstücks mit aufstehendem Gebäude nicht zu Anwendung kommt. Die stillen Reserven können daher in voller Höhe (= ) auf die Lagerhalle übertragen werden. 1 Die Übertragung der stillen Reserven auf die Ersatzwirtschaftsgüter stellt ein steuerrechtliches Wahlrecht dar, dessen Ausübung unabhängig von der Handelsbilanz erfolgt ( 5 Abs. 1 Satz 1, 2. HS EStG). 1 Da die Wertansätze laut Steuerbilanz nicht mit denen laut Handelsbilanz übereinstimmen, ist für die Ausübung des steuerrechtlichen Wahlrechts die Aufnahme in das besondere, laufend zu führende Verzeichnis erforderlich ( 5 Abs. 1 Satz 2 EStG, R 6.6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStR). 1

5 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 4 Danach ergeben sich zum folgende Bilanzansätze in der Steuerbilanz: Unbebaute Grundstücke Grund und Boden Anschaffungskosten ursprünglich aufgedeckte stille Reserven Bilanzansatz Gebäude Herstellungskosten ursprünglich anteiliges Architektenhonorar aufgedeckte stille Reserven AfA-Bemessungsgrundlage (R 7.3 Abs. 4 EStR) AfA % zeitanteilig 1 / Bilanzansatz Krananlage Herstellungskosten ursprünglich anteiliges Architektenhonorar Herstellungskosten endgültig AfA % zeitanteilig 1 / Bilanzansatz Umbuchungen in der Steuerbilanzbuchhaltung: Unbebaute Grundstücke an a.o. Ertrag AfA an a.o. Ertrag Krananlage an Lagerhalle Lagerhalle Krananlage an Grundstücksaufwendungen a.o. Ertrag an Grund und Boden Lagerhalle AfA 853 an Lagerhalle 415 Krananlage 438 2

6 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 5 Tz. 3 - Grundstück in Wiesbaden Zu den Anschaffungskosten eines im Wege der Zwangsversteigerung erworbenen Grundstücks gehört auch der gemeine Wert einer ausgefallenen eigenen Darlehensforderung (H "Zwangsversteigerung" EStH). Er ergibt sich aus dem Verkehrswert von abzüglich dem Meistgebot von und beträgt also Nur die restliche Darlehensforderung ist gewinnmindernd zu berücksichtigen. 1 Zu den Anschaffungskosten zählen außerdem die Nebenkosten. Sie sind anteilig beim Grund und Boden sowie beim Gebäude anzusetzen. 1 Das Gebäude ist nach 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a) EStG mit 2% abzuschreiben (Bauantrag vor dem ), davon 2012 jedoch nur 9 / 12 ( 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). 1 Grund und Boden Anschaffungskosten ursprünglich anteilige Nebenkosten 5 / 25 von Bilanzansatz Gebäude Anschaffungskosten ursprünglich anteilige Nebenkosten 20 / 25 von Anschaffungskosten endgültig AfA % von , davon 9 / Bilanzansatz Umbuchungen: Grund und Boden Gebäude an Kosten des Geldverkehrs Gebäude an Abschreibung Forderung AfA an Gebäude Tz. 4 - Grundstück in Oberursel Das gepachtete Grundstück in Oberursel ging mit dem Tod des Verpächters auf seine Tochter, Frau Wahl, über (Gesamtrechtsnachfolge, 1922 BGB). Der Erbfall ist ein privater Vorgang. Bei Frau Wahl liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor: sie tritt nach 11d Abs. 1 EStDV in die Rechtsstellung des Rechtsvorgängers ein (sog. Fußstapfentheorie). 1

7 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 6 Da Frau Wahl einerseits Gesellschafterin der KG ist und andererseits das Grundstück sowie die Krananlage ausschließlich dem Betrieb der KG dienen, liegt ab notwendiges Sonderbetriebsvermögen I vor, das in einer Sonderbilanz zu erfassen ist (R 4.2 Abs. 2 Satz 2 EStR). Die Wirtschaftsgüter sind somit am in das Betriebsvermögen der KG (Sonderbetriebsvermögen) einzulegen ( 4 Abs. 1 Satz 8 EStG). 1 Was die Bewertung des Sonderbetriebsvermögens anbelangt, ist 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) EStG zu beachten. Dabei findet wegen der Gesamtrechtsnachfolge eine Besitzzeitanrechnung statt. Beim Grund und Boden sowie beim Gebäude ist die Drei-Jahres-Frist bereits abgelaufen. Der Ansatz erfolgt also mit dem Teilwert von (= Grund und Boden) bzw (= Gebäude). Die Herstellung (= Fertigstellung) der Krananlage ist dagegen erst im Januar 2012 erfolgt, so dass höchstens die fortgeführten Herstellungskosten angesetzt werden dürfen. Sie betragen abzüglich der AfA für das erste Halbjahr 2012 (2.500 ), das sind Der Teilwert ( ) ist höher. Einlagewert also Grund und Boden Gebäude Krananlage insgesamt AfA für das Gebäude: Bewertung der Einlage mit dem Teilwert AfA-Bemessungsgrundlage: 7 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 5 EStG = geminderter Einlagewert (vgl. BMF vom , Tz. 3, Steuererlasse 7/8 1) Einlagewert (= Teilwert) /. AfA 9 Jahre je 2% = = AfA % von (vgl. 52 Abs. 21b EStG), davon 6 / 12 (R 7.4 Abs. 2 Satz 2 EStR, wonach 7 Abs. 1 Satz 4 EStG im Falle einer Einlage entsprechend gilt)

8 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 7 AfA für die Krananlage: AfA-Bemessungsgrundlage (fortgeführte AK = Einlagewert, 7 Abs. 1 Satz 5 EStG) Für das zweite Halbjahr 2012 ergibt sich eine zeitanteilige lineare AfA von Bilanzansätze siehe Sonderbilanz. Buchungssätze für Sonderbuchführung Frau Wahl: Grund und Boden Gebäude Krananlage an Einlage AfA an Gebäude AfA an Krananlage Entnahme an Mieterträge Grundstücksaufwendungen an Einlage Sonderbilanz Herr Lang zum Beteiligung Kapital Gewinn- und Verlustrechnung 2012 (Herr Lang) Gewinn Veräußerung Beteiligung (Tz. 1) Dividende (Tz. 1)

9 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 8 Der Gewinn unterliegt bei der ESt-Veranlagung von Herrn Lang nur zu 60% der Besteuerung ( 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a) und d), 3c Abs. 2 Satz 1 EStG). Betriebsvermögensvergleich 2012 (Herr Lang) Sonderbetriebsvermögen Sonderbetriebsvermögen BV-Änderung Entnahmen (Tz. 1) Gewinn lt. Sonderbilanz Herr Lang Die Ergebnisse aus Textziffern 1, 2 und 4 ergeben folgende Sonderbilanz für Frau Wahl: Sonderbilanz Frau Wahl zum Grund und Boden Sonderkapital Gebäude Umsatzsteuer Krananlage (falls noch nicht abgeführt) Beteiligung Gewinn- und Verlustrechnung 2012 (Frau Wahl) Grundstücksaufwand Mieterträge AfA Gebäude Honorarerlöse AfA Krananlage Gewinn aus Sonder-BV Betriebsvermögensvergleich 2012 (Frau Wahl) Sonderbetriebsvermögen Sonderbetriebsvermögen Entnahmen Einlagen Gewinn laut Sonderbilanz Frau Wahl

10 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 9 Tz. 5 - Beteiligungen Nach 253 Abs. 5 Satz 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i. V. m. Nr. 1 Satz 4 EStG ist eine Aufstockung der Buchwerte vorzunehmen, wobei die Anschaffungskosten der Aktien die obere Grenze bilden. Der Bilanzansatz zum ist somit auf begrenzt. 2 Umbuchungen: s. b. Ertrag an Wertpapiere Kies AG Was den verbleibenden, aus der Wertaufholung resultierenden Ertrag in Höhe von anbelangt, so ist das Teileinkünfteverfahren zu beachten. Soweit der Ertrag auf Frau Wahl ( 180 / 300, also ) und auf Herrn Lang ( 100 / 300, also ) entfällt, ist er zu 40% steuerfrei ( 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a) EStG). 2 Soweit der Ertrag auf die GmbH entfällt (20/300, also 267 ), ist er im Ergebnis zu 95% steuerfrei ( 8b Abs. 6 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 KStG). 1 Im Hinblick auf das Feststellungsverfahren ist zu beachten, dass grundsätzlich die Bruttomethode Anwendung findet, d. h. die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bzw. des 8b KStG erfolgt erst bei der ESt- bzw. KSt-Veranlagung der Gesellschafter. Im Feststellungsbescheid ist lediglich eine Aussage darüber zu treffen, in welcher Höhe in dem festgestellten Gewinn Einkünfte enthalten sind, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen. 1 Etwas anderes gilt für Feststellungsbeteiligte, bei denen 15a EStG unmittelbar zur Anwendung kommt (die Kommanditisten Frau Wahl und Herr Lang). Für sie ist eine Nettofeststellung durchzuführen, die den steuerfreien Teil der dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Einnahmen nicht mehr beinhaltet. Tz. 6 - Warenbestand Der von der Kies AG eingeräumte Preisnachlass ist durch die Gesellschafterstellung der KG veranlasst. Es liegt daher eine verdeckte Gewinnausschüttung der AG an die KG in Höhe von vor (R 36 Abs. 1 Satz 1 KStR). 1 Die verdeckte Gewinnausschüttung gehört bei der KG zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb ( 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 8 EStG). Was die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens anbelangt, so wird auf die Ausführungen zu Tz. 5 verwiesen. Anteil von Frau Wahl 180 / 300 x = Anteil von Herrn Lang 100 / 300 x = Die Anteile von Frau Wahl und Herrn Lang sind bei ihrer ESt-Veranlagung jeweils zu 40% steuerfrei ( 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d) i. V. m. Satz 2 EStG). 1

11 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 10 Anteil der GmbH 20 / 300 x = Der Anteil der GmbH ist bei der KSt-Veranlagung im Ergebnis zu 95% steuerfrei ( 8b Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG). 1 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten der Waren um Soweit die Waren schon verkauft sind, erhöht sich der Wareneinsatz um Bei den am Bilanzstichtag noch vorhandenen Waren wird der Bilanzansatz um größer. 2 Bilanzansatz Waren Umbuchungen: Wareneinkaufskonto an Erträge aus Beteiligung SBK an Wareneinkaufskonto Tz. 7 - Nicht abziehbare Betriebsausgaben Die Rückzahlung der Provision stellt einen steuerpflichtigen Ertrag des Jahres 2012 dar. Der Umstand, dass die Zahlung im Jahr 2011 gemäß 160 AO nicht als Betriebsausgabe anerkannt wurde, führt zu keiner anderen Behandlung. 1 Durch die vorgenommene Buchung wurden die nicht abziehbaren Betriebsausgaben 2012 zu Unrecht gekürzt. Umbuchung: Nicht abziehbare Geschenke an s. b. Ertrag Diese Umbuchung hat in der GuV-Rechnung keine Gewinnauswirkung. Bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung 2012 sind dem Gewinn außerhalb der Bilanz nun (statt bisher ) zuzurechnen. 1 Tz. 8 - Unfertige Bauten a) Baustelle Hanau Die noch nicht fertig gestellten Keller sind grundsätzlich mit den bis zum Bilanzstichtag entstandenen Herstellungskosten in Höhe von (= 3 x ) zu aktivieren ( 253 Abs. 1 Satz 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 i. V. m. 5 Abs. 6 EStG). Ist ihr Teilwert niedriger und liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, so kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden ( 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). 1 Die Höhe des Teilwerts ist nach der retrograden Bewertungsmethode zu ermitteln. Dabei ist zu beachten, dass die Teilwertabschreibung hinsichtlich des gesamten Verlusts aus dem

12 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 11 noch nicht abgewickelten Auftrag bis zur Höhe der aktivierten Herstellungskosten zulässig ist und nicht auf den dem jeweiligen Fertigungsstand entsprechenden Anteil begrenzt ist (H 6.7 Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden EStH). 1 Retrograde Ermittlung des niedrigeren Teilwerts (R 6.8 Abs. 2 Satz 3 EStR): Vereinbarte Vergütung durchschnittlicher Unternehmergewinn nach dem Bilanzstichtag noch anfallender betrieblicher Aufwand Teilwert Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung ist gegeben, da die KG aufgrund der Festpreisgarantie nur als Vergütung erhalten wird. 1 Retrograde Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts: Vereinbarte Vergütung nach dem Bilanzstichtag noch anfallender betrieblicher Aufwand beizulegender Wert In der Handelsbilanz ist auf den niedrigeren beizulegenden Wert von abzuschreiben (= 3 x 1.200, 253 Abs. 4 Satz 2 HGB). 1 In der Steuerbilanz ist eine Teilwertabschreibung auf Null Euro zulässig, so dass sich eine Teilwertabschreibung von ergibt. 1 Voraussetzung für die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts ist die Aufnahme in das besondere, laufend zu führende Verzeichnis ( 5 Abs. 1 Satz 2 EStG), da der Wertansatz laut Steuerbilanz (= Null Euro) nicht mit dem laut Handelsbilanz übereinstimmt (= ). 1 In der Handelsbilanz ist darüber hinaus zu prüfen, ob eine Drohverlustrückstellung gebildet werden muss ( 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Mit Abschluss des Werkvertrages (= gegenseitiger Vertrag im Sinne der 320 ff. BGB, R 5.7 Abs. 7 Satz 1 EStR) liegt ein schwebendes Rechtsgeschäft vor, aus dem sich für die KG ein Verpflichtungsüberschuss in Höhe von je Keller ergibt, da sich ihre Selbstkosten auf belaufen, der Festpreis aber nur netto beträgt. 1 Es ist jedoch zu beachten, dass die Abschreibung nach 253 Abs. 4 Satz 2 HGB der Drohverlustrückstellung vorgeht (Kozikowski/Schubert, in: Beck Bil-Komm., 249 HGB, Tz. 68; vgl. H 6.7 Teilwertabschreibung EStH). Da die Abschreibung je Keller in der Handelsbilanz beträgt, bleibt für die Bildung einer Drohverlustrückstellung kein Raum. 1 In der Steuerbilanz darf eine Drohverlustrückstellung ohnehin nicht gebildet werden ( 5 Abs. 4a Satz 1 EStG). 1

13 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 12 b) Baustelle Dieburg Ein schwebendes Rechtsgeschäft liegt nicht mehr vor, da die KG ihre Leistung voll erbracht und der Bauherr durch Bezug der Räume die Leistung tatsächlich abgenommen hat. Damit ist der Gewinn verwirklicht und muss nach dem Realisationsprinzip ausgewiesen werden ( 252 Abs. 1 Nr. 4, 2. HS HGB). 2 Umbuchungen: Forderungen an Erlöse aus Leistungen Umsatzsteuer Bestandsveränderungen an unfertigen Bauten ( )./ Bilanzansätze aus Tz. 9 a) und b) Unfertige Bauten ( ) Forderungen Umsatzsteuerschuld Tz. 9 - Gewinnverteilung und Kapitalkontenentwicklung: Der steuerliche Gewinn der KG setzt sich zusammen aus dem berichtigten Gewinn der KG, dem Ergebnis der Sonderbilanzen und der Zurechnung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben. Berichtigter Gewinn 2012 laut MWR./ Nicht abziehbare Betriebsausgaben (Tz. 7) Nach Schlüssel (20:180:100) zu verteilen./ Vorabgewinn GmbH (bisheriger Aufwand) (Tz. 1) / Gewinn laut Sonderbilanz Frau Wahl (Tz. 4) Gewinn laut Sonderbilanz Herr Lang (Tz. 4) Bruttogewinn der KG./ Teileinkünfteverfahren Fr. Wahl/H. Lang./ Nettofeststellung./

14 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 13 Davon entfallen auf die Gesellschafter: GmbH Frau Wahl Herr Lang zusammen./ / / / / / / / % steuerfrei Tz. 4./ / Tz. 5./. 960./. 533./ Tz. 6./ / / / / / / Hinweis GmbH: 8b KStG Tz Tz Auf die Verluste der KG im Jahr 2012 ist 15a EStG anzuwenden. Davon ausgenommen ist die GmbH als Komplementärin (= voll haftende Gesellschafterin). 1 Für die Kommanditisten muss zunächst einmal das steuerliche Kapitalkonto ermittelt werden. Für die Anwendung des 15a EStG ist das Kapitalkonto nach der Steuerbilanz der KG unter Berücksichtigung etwaiger Ergänzungsbilanzen maßgeblich. Das Sonderbetriebsvermögen bleibt außer Betracht (R 15a Abs. 2 EStR). GmbH Frau Wahl Herr Lang Kapital lt. Bilanz = Kapital i. S. d. 15a EStG vor Verlustzuweisung Was die Verlustanteile der Kommanditistin Wahl und des Kommanditisten Lang aus dem Gesamthandsbereich anbelangt, so ist zu beachten, dass im jeweiligen Verlustanteil gemäß 3 Nr. 40 EStG zu 40% steuerfreie Erträge enthalten sind, die außerhalb der Bilanz verlusterhöhend abzuziehen sind. Da der Abzug erst außerhalb der Bilanz vorzunehmen ist, erhöhen diese steuerfreien Erträge das Verlustausgleichspotential. In gleicher Weise ist zu berücksichtigen, dass im jeweiligen Verlustanteil des Kommanditisten aus dem Gesamthandsbereich Aufwendungen enthalten sind, die als nichtabziehbare Betriebsausgaben ebenfalls erst außerhalb der Bilanz hinzuzurechnen sind.

15 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 14 Damit ist der für Zwecke des 15a EStG maßgebliche Verlustanteil der Kommanditistin Wahl (./ ) und des Kommanditisten Lang (./ ) in der Ausgleichs- und Abzugsfähigkeit auf bzw beschränkt, da in Höhe des darüber hinausgehenden Betrages ein negatives Kapitalkonto entsteht. 2 Der Gewinn aus dem Sonderbereich von beiden Kommanditisten (Frau Wahl ; Herr Lang , davon steuerpflichtig 60% = ( 3 Nr. 40 EStG, s. o.)) ist jeweils mit dem ausgleichsfähigen Verlust (Frau Wahl: bzw. Herr Lang: ) zu saldieren, so dass ein ausgleichsfähiger Verlust von (Frau Wahl) bzw (Herr Lang) verbleibt, der sich durch den außerbilanziellen Abzug der steuerfreien Erträge erhöht sowie durch die außerbilanzielle Hinzurechnung der nichtabziehbaren Betriebsausgaben mindert. 2 Der Verlust aus der KG ist in Höhe von (Frau Wahl) bzw (Herr Lang) lediglich verrechenbar ( 15a Abs. 2 Satz 1 EStG). 2

16 AWS BILANZSTEUERRECHT SEITE 15 Lösungsvorschlag Anlage Mehr- oder Wenigerrechnung Nr. Bezeichnung Abschreibung (Rest AfA) Grundstücksaufwendungen AfA Gebäude 415 AfA Krananlage Kosten des Geldverkehrs Abschreibung Forderung AfA Gebäude s. b. Ertrag / Erträge aus Beteiligung Wareneinsatz nicht abziehbare Betriebsausgabe s.b. Ertrag Erlöse aus Leistungen Bestandsveränderungen berichtigter Gewinn (Ausgangswert)./ Gesamtpunktzahl 100

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