STROMPREISE Gültig ab 1. Januar EWK Energie AG Hauptstrasse Kölliken Telefon

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1 STROMPREISE 2014 Gültig ab 1. Januar 2014 EWK Energie AG Hauptstrasse Kölliken Telefon

2 Grundlagen Grundlagen für die Lieferung elektrischer Energie: Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG) vom 23. März 2007 Allgemeine Geschäftsbedingungen der EWK Energie AG Gültigkeit Diese Preise sind gültig ab 1. Januar 2014 bzw. ab letzter Zählerablesung bis 31. Dezember 2014 und ersetzen die bisherigen Tarife. Zeiten Die Strompreise werden in nachstehende Zeitgruppen aufgeteilt: Hochtarif HT Montag Freitag Uhr Niedertarif NT übrige Zeit Sperrzeiten für Boiler, Wärmepumpen, Waschmaschinen und Tumbler: Montag Freitag Uhr Aktuell werden bis auf weiteres die Waschmaschinen und Tumbler über Mittag nicht mehr gesperrt. Besondere Bestimmungen Wird das Netz über mehrere Messstellen genutzt, so wird jede Messstelle gesondert abgerechnet. Erklärungen zu Preispositionen Energie Strom, das eigentliche Produkt, wird über das Stromnetz an Sie geliefert und in Licht, Wärme, Kraft usw. umgewandelt. Die umfasst die Infrastruktur (Stromnetz) wie Leitungen, Transformatoren etc., welche für den Transport der elektrischen Energie bis zum Verbraucher benötigt wird. Die Grundgebühr je Messstelle deckt die Kosten für das Messwesen und u.a. deren Komponenten wie z.b. Zähler und Rundsteuerempfänger für Kunden in der Grundversorgung. Als werden Dienstleistungen bezeichnet, welche zur Aufrechterhaltung eines sicheren und zuverlässigen Betriebes der Übertragungs- und Verteilnetze (ganze Schweiz) notwendig sind. Die s-gebühr wird im Auftrag von Swissgrid eingefordert. Die bedeuten die Konzessionsgebühr an die Einwohnergemeinde und wird im Auftrag der Gemeinde eingefordert. Mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) werden die Gestehungskosten von erneuerbarem Strom abgegolten. Die Kosten werden von allen Endverbrauchern getragen und jährlich neu vom Bundesamt für Energie (BFE) festgelegt. Die KEV wird im Auftrag von Swissgrid eingefordert. Seite 2/5

3 Preise (exkl. MWST) Allgemein N1 Haushalt / Gewerbe (Netzebene 7) Hochtarif Niedertarif Energie Öffentliche Abgaben : Gesamttotal Allgemein N2 Haushalt / Gewerbe mit elektr. Heizung (Netzebene 7) Hochtarif Niedertarif Energie Öffentliche Abgaben : Gesamttotal Leistung NL1 Gewerbe mit Leistungsmessung (Netzebene 7, Hochtarif jährlich > KWh) Hochtarif Niedertarif Energie Leistungspreis pro Monat 1 Blindenergiepreis 2 Öffentliche Abgaben : CHF/kW Rp./kvarh Gesamttotal Leistung HL1 Gewerbe mit Leistungsmessung (Netzebene 5) Hochtarif Niedertarif Energie Leistungspreis pro Monat 1 Blindenergiepreis 2 Öffentliche Abgaben : CHF/kW Rp./kvarh Gesamttotal Erfolgt die Energiemessung abweichend vom Übergabepunkt auf der Niederspannungsseite, so wird für Transformationsverlust ein Zuschlag von 1.5% auf Arbeit (Hoch-und Niedertarif) und Leistung in Rechnung gestellt Höchstes Maximum während 15 Min. pro Monat in Kilowatt (kw). Der Blindenergieverbrauch darf in der Hochtarifzeit höchstens 40% des gleichzeitigen Wirkenergieverbrauches betragen (cos.phi=0,93). Ein allfälliger Überzug an Blindenergie wird in Rp. pro kvarh verrechnet. Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische Seite 3/5

4 Preise (exkl. MWST) Öffentliche Beleuchtung ÖB1 Öffentliche Beleuchtung Hoch und- Niedertarif Energie Öffentliche Abgaben : Gesamttotal Provisorien P1 Provisorische Anschlüsse (Bau, Events usw.) Hoch und- Niedertarif Energie CHF/Mt Öffentliche Abgaben : Gesamttotal Rücklieferung R1 Erneuerbare Energie für Anlagen welche keine Fördergelder erhalten Hochtarif Niedertarif Energierücknahmepreis CHF/Mt Anlagengrösse <10kWp CHF/Mt Anlagengrösse 10kWp 30kWp Anlagen mit KEV oder HKN 30kWp CHF/Mt Anlagengrösse >30kWp CHF/Mt Zählerfernauslesung GSM CHF/Mt Zählerfernauslesung PSTN (Festnetz) CHF/Mt Telefonanschluss durch Bauseits bereitgestellt Energiedatenverarbeitung CHF/Mt Einmalige Kosten bei GSM SIM-Karte CHF GSM-Antenne CHF Seite 4/5

5 Allfällige Zuschläge Energie Wasserstrom im Hoch- und Niedertarif (sofern bestellt) 1.00 Kosten bei Marktzutritt (freie Kunden) Zählerfernauslesung GSM CHF/Mt Zählerfernauslesung PSTN (Festnetz) CHF/Mt Telefonanschluss durch Bauseits bereitgestellt Energiedatenverarbeitung CHF/Mt Einmalige Kosten bei GSM SIM-Karte CHF GSM-Antenne CHF Netzebenen Das Stromnetz ist in 7 Netzebenen aufgeteilt. (Siehe Abbildung). Die EWK Energie AG betreibt die Ebenen 5 bis 7. Netzebene 7 Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe beziehen die elektrische Energie mit einer Spannung von 230/400 Volt auf der Netzebene 7. Hierzu durchläuft der Strom auf dem Weg zum Verbraucher das gesamte Verteilungsnetz und muss dabei mehrfach transformiert werden. Darum fallen auf der Netzebene 7 die höchsten Tarife an. Netzebene 5 Gewerbe und Industrie mit wesentlich grösserem Energiebedarf und direktem Anschluss an das 16kV-Netz. Die genaue Bestimmung ist in den Branchendokumenten des VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen) geregelt. Seite 5/5

STROMPREISE 2016. Gültig ab 1. Januar 2016. EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 835 01 30 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.

STROMPREISE 2016. Gültig ab 1. Januar 2016. EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 835 01 30 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie. STROMPREISE 2016 Gültig ab 1. Januar 2016 EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 835 01 30 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.ch Grundlagen Grundlagen für die Lieferung elektrischer

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