Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte

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1 Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Stand:

2 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer < h/a h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kwa ct/kwh /kwa ct/kwh Mittelspannung 8,05 2,38 62,24 0,21 Niederspannung 13,01 5,99 97,92 2,59 Die Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Umlagen und Abgaben (Mehrkosten nach 9 KWK-G, 19 Abs. 2 StromNEV, 17f EnWG, 13 Absatz 4a und 4b EnWG i.v.m. 18 Abs. 1 AbLaV) und Umsatzsteuer. (Stand: ) 2

3 2. Netznutzungspreise für Entnahme ohne Lastgangzählung - Haushalts-, landwirtschaftlicher, gewerblicher und sonstiger Bedarf Entnahmestelle in Grundpreis netto /a Arbeitspreis netto ct/kwh Niederspannung 48,00 6,64 Die Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Umlagen und Abgaben (Mehrkosten nach 9 KWK-G, 19 Abs. 2 StromNEV, 17f EnWG, 13 Absatz 4a und 4b EnWG i.v.m. 18 Abs. 1 AbLaV) und Umsatzsteuer. (Stand: ) 3

4 3. Preise für die Messung und Abrechnung von Lastgang und Energie Gerät in Messstellenbetrieb Jahresbenutzungsdauer Messung Abrechnungspreis /a /a /a Mittelspannung Niederspannung (Stand: ) 4

5 4. Preise für Messung und Abrechnung für Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Gerät in Messstellenbetrieb Jährliche Ablesung Messung Abrechnungspreis /a /a /a Niederspannung 10,00 8,00 8,00 (Stand: ) 5

6 5. Preise für Baukostenzuschüsse Spannungsebene Niederspannung (oberhalb 30 kw) /kw und Netzanschluss 239 Der Baukostenzuschuss stellt den vom Anschlussnehmer zu übernehmenden Anteil an den Kosten für die Erstellung, Errichtung oder Verstärkung der örtlichen Netzanlagen im Netz der allgemeinen Versorgung (vorgelagertes Netz) dar. Er wird getrennt von den Netzanschlusskosten berechnet und dem Anschlussnehmer sowohl bei Neuanschlüssen als auch bei Leistungserhöhungen in Rechnung gestellt. Eine Auskunft über den für Sie zutreffenden Baukostenzuschuss in höheren Netz- oder Umspannebenen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner. (Stand: ) 6

7 6. Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C ,254 ct/kwh 0,051 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Letztverbrauchergruppe B: Letztverbrauchergruppe C: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge die Umlage Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben*, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Ergänzende Erläuterungen finden Sie unter * Der Nachweis ist durch ein Wirtschaftsprüfertestat zu erbringen. (Stand: ) 7

8 7. Umlage nach 19 StromNEV Jahr LV Gruppe A LV Gruppe A+ LV Gruppe A++ LV Gruppe B LV Gruppe C ,237 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe A+: Letztverbrauchergruppe A++: Letztverbrauchergruppe B: Strommengen von Letztverbrauchern von kwh bis kwh je Abnahmestelle Strommengen von Letztverbrauchern von kwh bis kwh je Abnahmestelle bei Letztverbrauchern, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben* Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine Umlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben*, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Ergänzende Erläuterungen und Hinweise zur Abwicklung der Umlage nach Inkrafttreten der Neuregelung des 19 Abs. 2 StromNEV durch ÄndVO v finden Sie unter * Der Nachweis ist durch ein Wirtschaftsprüfertestat zu erbringen. (Stand: ) 8

9 8. Umlage nach 17 f. EnWG (Offshore Haftungsumlage) Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C ,051 ct/kwh 0,05 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Letztverbrauchergruppe B: Letztverbrauchergruppe C: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge die Umlage. Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben*, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Ergänzende Hinweise finden Sie unter * Der Nachweis ist durch ein Wirtschaftsprüfertestat zu erbringen. (Stand: ) 9

10 9. Umlage für abschaltbare Lasten gemäß 18 AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten Jahr ,006 ct/kwh Ergänzende Erläuterungen finden Sie unter (Stand: ) 10

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