BESTEUERUNG VON RENTEN

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1 BESTEUERUNG VON RENTEN Muss ich für meine Rente Steuern zahlen? Klaus-Robert Braus Finanzamt Trier, 10. September 2012 Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 1

2 Inhalt: Anlass der Informationsveranstaltung Arten von Renten und deren Besteuerung Andere Einkünfte Steuererklärungspflichten Steuerfreigrenzen Senkung der Steuerlast Informationsmöglichkeiten Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 2

3 Anlass der Informationsveranstaltung Rentenbezugsmitteilungen: Verpflichtung von Rentenversicherern, Versorgungswerken, privaten Versicherern zur Übermittlung der Daten ab 2005 an die Finanzverwaltung Meldungen liegen vor Auswertung: Prüfung der Richtigkeit der Angaben bei steuerlich bereits geführten Rentnern Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen bei bisher nicht geführten Rentnern, deren Rentenhöhe eine Steuerpflicht vermuten lässt ab August 2012 Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 3

4 Arten von Renten und deren Besteuerung 1. Gesetzliche Rente und Rürup-Rente: Kohortenprinzip ( Jahrgangsrentner ) Besteuerungsanteile: Bei Erstbezug 2005 und früher 50% 2006 bis 2020 jährliche Steigerung 2% 2021 bis 2040 jährliche Steigerung 1% ab 2040 Besteuerungsanteil 100% Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 4

5 Gesetzliche Rente und Rürup-Rente Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 5

6 Gesetzliche Rente und Rürup-Rente Festschreibung des Rentenfreibetrages, nicht des Prozentsatzes im ersten vollen Jahr des Rentenbezugs Beispiel: erstmaliger Rentenbezug Bruttorente : Besteuerungsanteil 60%./ = Rentenfreibetrag In allen Folgejahren wird dieser individuelle Rentenfreibetrag vom Bruttobetrag der bezogenen Rente in Abzug gebracht, d.h. alle Rentenerhöhungen werden zu 100% besteuert. Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 6

7 Gesetzliche Rente Ermittlung des maßgeblichen Bruttobetrages für die Steuererklärung (Anlage R): Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 7

8 Gesetzliche Rente Ermittlung des maßgeblichen Bruttobetrages für die Steuererklärung (Anlage R): Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 8

9 Gesetzliche Rente Ermittlung des maßgeblichen Bruttobetrages für die Steuererklärung (Anlage R): Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 9

10 Gesetzliche Rente Eintragung des Bruttobetrages in Anlage R:? Die Vorlage von Rentenbescheiden ist nicht erforderlich. Das Finanzamt hat die Rentenbezugsmitteilungen! Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 10

11 Arten von Renten und deren Besteuerung 2. Andere Leibrenten (Private Renten, Renten aus umlagefinanzierten Zusatzeinrichtungen, z.b. VBL): Besteuerung mit dem Ertragsanteil, abhängig vom Lebensalter des Rentenberechtigten im Zeitpunkt des Beginns der Rente siehe nachfolgende Tabelle Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 11

12 Private Renten Ertragsanteilsbesteuerung Bei Rentenbeginn vollendetes Lebensjahr 0 bis 1 2 bis 3 4 bis 5 6 bis 8 9 bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis 37 Ertragsanteil 59% 58% 57% 56% 55% 54% 53% 52% 51% 50% 49% 48% 47% 46% 45% 44% 43% 42% 41% 40% Bei Rentenbeginn vollendetes Lebensjahr bis bis bis bis bis bis Ertragsanteil 39% 38% 37% 36% 35% 34% 33% 32% 31% 30% 29% 28% 27% 26% 25% 24% 23% 22% 21% 20% Bei Rentenbeginn vollendetes Lebensjahr bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis 96 ab 97 Ertragsanteil 19% 18% 17% 16% 15% 14% 13% 12% 11% 10% 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 12

13 Private Renten Eintragung des Rentenbetrages in Anlage R: Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 13

14 Arten von Renten und deren Besteuerung 3. Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge Besteuerung in voller Höhe, weil die Beiträge auch steuerlich voll geltend gemacht werden können Besteuerung mit dem Ertragsanteil (siehe unter 2.) wenn die Beiträge nicht staatlich gefördert wurden Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 14

15 Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge Eintragung des Rentenbetrages in Anlage R: Seite 2 der Anlage R Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 15

16 Arten von Renten und deren Besteuerung 4. steuerfreie Renten: Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung gesetzliche Bezüge der Wehr-/ Zivildienstbeschädigten/Kriegsbeschädigten Renten zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts und SED-Opferrenten oft auch ausländische Sozialversicherungsrenten (im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt) Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 16

17 Arten von Renten und deren Besteuerung 4. Sozialversicherungsrente aus Luxemburg: Bis einschließlich 2012: Besteuerung im Wohnsitzstaat Deutschland wie gesetzliche deutsche Rente Stichwort: Kohortenprinzip (siehe unter 1.) Ab 2013*: Besteuerung im Quellenstaat Luxemburg Progressionsvorbehalt im Wohnsitzstaat Deutschland * neues Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Luxemburg bedarf noch der Ratifizierung Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 17

18 Steuerfreigrenzen für Rentner (Voraussetzung: keine anderen Einkünfte) Jahr des Rentenbeginns Steuerunbelastete Rentenzahlungen bei alleinstehenden Rentnern in ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl. Steuerunbelastete Rentenzahlungen bei verheirateten Rentnern in ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl. ca mtl./ jährl. Quelle: Bundesfinanzministerium Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 18

19 Andere Einkünfte Rente + andere Einkünfte = Steuerpflicht z.b. Rente + Pension Rente + Mieteinkünfte Rente + Arbeitslohn grds. Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 19

20 Senkung der Steuerlast z.b. durch: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zu Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen gezahlte Kirchensteuer Spenden Haushaltsnahe Dienstleistungen Hilfe im Haushalt Handwerkerleistungen Krankheitskosten Pflegeaufwendungen Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 20

21 Informationsmöglichkeiten Wie erfahre ich, ob ich mit meiner Rente und ggf. anderen Einkünften steuerpflichtig bin? Steuerberater Finanzamt Hotline 0651/34444 Mo Do: 9 15h Fr: 9 13h Alterseinkünfterechner des bayrischen Landesamtes für Steuern Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 21

22 kostenlose Infobroschüre des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten September 2012 Folie 22

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