Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
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- Dorothea Weiß
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1 Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293), erlässt die Technische Universität Dresden die nachstehende Studienordnung als Satzung. (Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Studienbeginn und Studiendauer 5 Typen von Lehrveranstaltungen 6 Gliederung und Umfang des Studiums 7 Aufbau und Inhalte des Grundstudiums 8 Aufbau und Inhalte des Hauptstudiums 9 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen 10 Studienberatung 11 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Anlage: Studienablaufplan
2 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes und der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang der Technischen Universität Dresden in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums für das Fach Kunstgeschichte. 2 Ziele des Studiums (1) Ziel des Studiums im Hauptfach ist es, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, die sie zur wissenschaftlichen praktischen Arbeit in allen Bereichen der Kunstgeschichte und zum verantwortungsvollen Handeln im Rahmen einer späteren beruflichen Tätigkeit befähigen. (2) Ziel des Studiums im Nebenfach ist es, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, die sie mit der Kunstgeschichte als wissenschaftlichem Fach vertraut machen und es ihnen ermöglichen, es in Bezug zu den Inhalten und Methoden ihres Hauptfaches zu stellen. (3) Die Kenntnisse und Fähigkeiten sollen während des Studiums so vermittelt werden, da sie unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in den genannten Bereichen durch Weiterbildung und eigene Erfahrungen vertieft und bereichert werden können. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein Zeugnis, das durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt ist. (2) Die Eignung für das Studium der Kunstgeschichte im Hauptfach wird durch ein Eignungsgespräch festgestellt. (3) Für das Studium im Hauptfach ist der Nachweis des Latinums erforderlich. Soweit das Latinum nicht mit dem Abitur erworben wurde, ist es in der Regel bis zur Zwischenprüfung nachzuweisen. 4 Studienbeginn und Studiendauer (1) Das Studium des Faches Kunstgeschichte kann jeweils zum Wintersemester und Sommersemester aufgenommen werden. (2) Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Das Lehrangebot erstreckt sich über 8 Semester. 5 Typen von Lehrveranstaltungen Die folgenden Typen von Lehrveranstaltungen werden angeboten: - Vorlesung - Einführungskurs: propädeutische Lehrveranstaltung für Studienanfänger - Tutorium: begleitend zu Einführungsveranstaltungen - Übung: Lehrveranstaltung mit starkem Anwendungsbezug - Proseminar: Seminar mit einführendem Charakter (Grundstudium) - Seminar: Seminar mit fortgeschrittenem Niveau (Grund- oder Hauptstudium) - Hauptseminar: Seminar mit vertiefendem Niveau im Hauptstudium, durchgeführt von einem Hochschullehrer - Kolloquium: Lehrveranstaltung zu aktuellen Forschungsthemen bzw. zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten.
3 6 Gliederung und Umfang des Studiums (1) Das Fach Kunstgeschichte kann als Haupt- oder Nebenfach studiert werden. Die Kombinierbarkeit mit anderen Fächern wird in der Anlage 2 zur Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang (Fachspezifische Sonderbestimmungen) geregelt. (2) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern und ein Hauptstudium von fünf Semestern. (3) Die Teilnahme an einer Exkursion von mindestens 8 Tagen Dauer ist für Studierende im Hauptfach Pflicht. Als Nachweis wird ein Teilnahmeschein ausgestellt. (4) Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches im Gesamtumfang von 72 SWS im Hauptfach bzw. 36 SWS im Nebenfach. Davon entfallen jeweils die Hälfte auf das Grundstudium und auf das Hauptstudium. (5) Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Semestern ist dem Studienablaufplan zu entnehmen, der gemäss 21 Abs. 4 SächsHG die zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen empfiehlt. Der Studienablaufplan ist als Anlage Bestandteil dieser Studienordnung. Er kann jedoch auf Beschluss der Fakultät im Sinne einer optimalen Studienorganisation den aktuellen Bedingungen angepasst und geändert werden. In diesem Falle ist die Änderung den Studierenden durch Aushang bekanntzugeben. 7 Aufbau und Inhalte des Grundstudiums (1) Das Studium der Kunstgeschichte umfasst die Mittlere und Neuere Kunstgeschichte, das heißt die Geschichte der Malerei, der graphischen Künste, der plastischen Künste, der Baukunst und des Kunstgewerbes von der frühchristlichen Zeit bis zur Gegenwart, sowie neuer, den traditionellen Kunstbegriff sprengender Kunstformen, außerdem die Kunsttheorie sowie die Methodologie und die Wissenschaftsgeschichte des Faches. In den Lehrveranstaltungen werden an ausgewählten Bereichen und Themen allgemeine und spezielle Fragestellungen erarbeitet und die Methoden ihrer wissenschaftlichen Beantwortung vermittelt. Im Grundstudium sollen sich die Studierenden einen Überblick über die wichtigsten Bereiche der Kunstgeschichte und deren Schlüsselwerke aneignen. Sie sollen sich gleichzeitig mit den Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens (Anfertigung von Referaten und Hausarbeiten, Bibliographieren etc.) vertraut machen. Außerdem sollen sie die methodischen Ansätze der Kunstgeschichte als Wissenschaft in den Grundzügen kennenlernen. (2) Im Hauptfach Kunstgeschichte sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: 1.Pflichtbereich: Von den 36 SWS im Grundstudium entfallen 16 auf Pflichtveranstaltungen (Vorlesungen, Einführungskurse, Proseminare). 2.Wahlpflichtbereich: Die restlichen 20 SWS können aus dem Angebot der Wahlpflichtveranstaltungen belegt werden. (3) Im Nebenfach Kunstgeschichte sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: 1.Pflichtbereich: Von den 18 SWS im Grundstudium entfallen 14 auf Pflichtveranstaltungen (Vorlesungen, Einführungskurse, Proseminare). 2.Wahlpflichtbereich: Die restlichen 4 SWS können aus dem Angebot der Wahlpflichtveranstaltungen belegt werden. Die Verteilung der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen ist dem Studienablaufplan in der Anlage dieser
4 Ordnung zu entnehmen. Darüber hinaus sollen die Studierenden sich ergänzendes Überblickswissen und Materialkenntnisse selbstständig durch Lektüre der kunsthistorischen Handbücher und grundlegenden methodischen Werke aneignen. Dafür werden ihnen Literaturhinweise angeboten. (4) Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Bis zur Zwischenprüfung sind die folgenden Leistungsnachweise zu erbringen, wovon mindestens einer bis zum Beginn des dritten Semesters vorliegen muss: 1.Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Hauptfach: - vier mit mindestens "ausreichend" benotete Leistungsnachweise aus dem Lehrangebot für das Grundstudium. Mindestens zwei Leistungsnachweise müssen in Pflichtveranstaltungen erworben sein, einer davon resultiert aus dem jeweils mit einer Klausur erfolgreich abgeschlossenen Besuch der beiden Einführungskurse; - das Latinum. 2.Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Nebenfach, sofern das Nebenfach nicht studienbegleitend geprüft wird: - zwei mit mindestens "ausreichend" benotete Leistungsnachweise aus dem Lehrangebot für das Grundstudium. Ein Leistungsnachweis resultiert aus dem jeweils mit einer Klausur erfolgreich abgeschlossenen Besuch der beiden Einführungskurse. Wird die Zwischenprüfung im Nebenfach gemäß 16 der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang studienbegleitend abgelegt, sind als Zulassungsvoraussetzung keine Leistungsnachweise erforderlich. Die studienbegleitende Prüfung besteht dann aus Prüfungsleistungen in den folgenden drei Bereichen: - Hauptwerke der Kunstgeschichte, - Geschichte der Architektur und der Bildkünste, - Methoden und Quellen der Kunstgeschichte. Eine dieser Prüfungsleistungen muss bis zum Beginn des dritten Semesters abgelegt werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. 8 Aufbau und Inhalte des Hauptstudiums (1) Das Hauptstudium umfasst fünf Semester. Die Lehrveranstaltungen werden in den ersten vier Semestern des Hauptstudiums besucht, Teile des vierten Semesters und das fünfte Semester des Hauptstudiums sind dem Ablegen der Fachprüfungen und der Anfertigung der Magisterarbeit vorbehalten. Die Magisterarbeit ist im Hauptfach und bei der Kombination von zwei Hauptfächern im ersten Hauptfach anzufertigen. (2) Im Hauptfach sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 36 SWS zu besuchen. Alle Lehrveranstaltungen speziell für das Hauptstudium sind Wahlpflichtveranstaltungen. Außerdem können Lehrveranstaltungen besucht werden, die für Studierende aller Semester ausgewiesen sind. (3) Im Nebenfach sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 SWS zu besuchen. Alle Lehrveranstaltungen speziell für das Hauptstudium sind Wahlpflichtveranstaltungen. Außerdem können Lehrveranstaltungen besucht werden, die für Studierende aller Semester ausgewiesen sind. Darüber hinaus sollen die Studierenden ihre Kenntnisse durch das Studium der wissenschaftlichen Fachliteratur selbstständig vertiefen. Dazu können sie sich von den Lehrenden im persönlichen Gespräch beraten lassen. (4) Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Bis zur Magisterprüfung sind die folgenden Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen: 1.Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Hauptfach: - der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung; - vier mit mindestens "ausreichend" benotete Leistungsnachweise, die in Lehrveranstaltungen für das Hauptstudium erworben wurden, davon mindestens zwei in Hauptseminaren.
5 Mindestens ein Leistungsnachweis muss in einem methodologischen bzw. wissenschaftstheoretischen Seminar erworben werden. Die Leistungsnachweise werden in der Regel in Form mündlich vorgetragener und danach in schriftlicher Ausarbeitung vorgelegter Seminarreferate erbracht; - der Nachweis der Teilnahme an einer Exkursion von mindestens 8 Tagen Dauer. Diese dient dem Studium von Hauptwerken der Bildenden Kunst und Architektur einer Kulturlandschaft oder Stadt im Original. 2.Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Nebenfach: - zwei mit mindestens "ausreichend" benotete Leistungsnachweise, die in Lehrveranstaltungen für das Hauptstudium erworben wurden, davon mindestens einer in einem Hauptseminar. Die Leistungsnachweise werden in der Regel in Form mündlich vorgetragener und danach in schriftlicher Ausarbeitung vorgelegter Seminarreferate erbracht. Näheres regelt die Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. 9 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Auf Antrag werden den geforderten Studien- und Prüfungsleistungen gleichwertige Leistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden, entsprechend 13 der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden anerkannt. 10 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Technischen Universität Dresden und erstreckt sich auf die Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Die studienbegleitende fachliche Beratung obliegt den Hochschullehrern und wissenschaftlichen Mitarbeitern des Faches. Die fachliche Beratung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und Schwerpunktsetzung, in inhaltlichen Fragen der Zwischen- und Magisterprüfung sowie der Planung von Praktika, Auslandsstudienaufenthalten usw. (2) Studierende, die bis zum Beginn des dritten Semesters noch keinen Leistungsnachweis erworben bzw. im Falle der studienbegleitenden Nebenfachprüfung bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Prüfungsleistung erbracht haben, müssen im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen. An einer Studienberatung müssen auch Studierende teilnehmen, die ihre Zwischenprüfung nicht bis spätestens zum Beginn des fünften Semesters bestanden haben. 11 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen (1) Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. (2) Für Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Ordnung noch im Grundstudium sind, gilt diese Studienordnung grundsätzlich ab Beginn des Hauptstudiums. Die Studierenden können jedoch schon im Grundstudium von sich aus zu der neuen Ordnung übertreten. Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Hauptstudium befinden, können die Magisterprüfung auf Antrag noch nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung vom in der zuletzt geänderten Fassung vom ablegen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Technischen Universität Dresden vom
6 und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof.Dr.rer.nat.habil. A. Mehlhorm
7 Anlage 1 Empfohlener Studienablaufplan für das Studium des Faches Kunstgeschichte (P = Pflichtveranstaltung, WP = Wahlpflichtveranstaltung) 1. Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Hauptfach 1.1 Im Grundstudium (36 SWS) 1. Semester 2 SWS Einführungskurs "Einführung in das Studium der Architekturgeschichte" (P) 2 SWS Einführungskurs "Einführung in das Studium der Bildkünste" (P) 4 SWS nach Wahl aus dem Angebot von Vorlesungen, Proseminaren und Übungen (WP) 2. Semester 2 SWS Methodisch-systematisches Proseminar (P) 4 SWS nach Wahl aus dem Angebot von Vorlesungen, Proseminaren und Übungen (WP) 3. Semester 2 SWS Methodisch-systematisches Proseminar (P) 2 SWS nach Wahl aus dem Angebot von Vorlesungen, Proseminaren und Übungen (WP) 4. Semester 2 SWS Übung vor Originalen im Museum (WP) 2 SWS nach Wahl aus dem Angebot von Vorlesungen, Proseminaren und Übungen (WP) 1.2 Im Hauptstudium (36 SWS) Alle Lehrveranstaltungen speziell für das Hauptstudium sind Wahlpflichtveranstaltungen. Außerdem können Lehrveranstaltungen besucht werden, die für Studierende aller Semester ausgewiesen sind. 5. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener Themenstellung 6 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 6. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener Themenstellung 6 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 7. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener Themenstellung 6 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 8. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener oder mit methodologischsystematischer Themenstellung 4 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende
8 2. Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Nebenfach 2.1 Im Grundstudium (18 SWS) 1. Semester 2 SWS Einführungskurs "Einführung in das Studium der Architekturgeschichte" (P) 2 SWS Einführungskurs "Einführung in das Studium der Bildkünste" (P) 2. Semester 2 SWS Methodisch-systematisches Proseminar (P) 3. Semester 4. Semester 2.2 Im Hauptstudium (18 SWS) Alle Lehrveranstaltungen speziell für das Hauptstudium sind Wahlpflichtveranstaltungen. Außerdem können Lehrveranstaltungen besucht werden, die für Studierende aller Semester ausgewiesen sind. 5. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener Themenstellung 2 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 6. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener Themestellung 2 SWS aus dem Angebot für das Haupstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 7. Semester 4 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 8. Semester 2 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende
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