Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung

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1 Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Person einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung. Bitte beachten Sie: Wir beschreiben im Produktinformationsblatt nur die wesentlichen Inhalte. Die vollständigen Produktinhalte entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen VB-ERV/Studenten KV 2015 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar, Besonderer Teil). Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Das gewünschte Produkt ist eine Auslands- Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung. Der Versicherungsschutz gilt für Aufenthalte im Ausland und während Heimaturlauben im Heimatland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Ihr Aufenthalt für mehr als 24 Monate geplant ist, versichern wir diesen nicht. Welche Risiken sind versichert? Sie erhalten hier einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts im Ausland krank werden oder einen Unfall erleiden, erstatten wir Ihnen die Kosten für notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel im Ausland. Dabei ist es egal, ob die Behandlungen stationär oder ambulant erfolgen. Wir organisieren auch Ihren medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause und die Rückholung Ihres Gepäcks. Die Kosten dafür übernehmen wir ebenfalls. Bei einem medizinischen Notfall sind wir mit unserer Notrufzentrale 24 Stunden täglich für Sie da. Für Sie fällt keine Selbstbeteiligung an. Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier: Geltungsbereich: Europa 31 Tage 28,00 62 Tage 56,00 93 Tage 84, Tage / 4 Monate 112, Tage / 5 Monate 140, Tage / 6 Monate 168, Tage / 7 Monate 196, Tage / 8 Monate 224, Tage / 9 Monate 252, Tage / 10 Monate 280, Tage / 11 Monate 308, Tage / 12 Monate 336, Tage / 13 Monate 364, Tage / 14 Monate 392, Tage / 15 Monate 420, Tage / 16 Monate 448, Tage / 17 Monate 476, Tage / 18 Monate 504, Tage / 19 Monate 532, Tage / 20 Monate 560, Tage / 21 Monate 588, Tage / 22 Monate 616, Tage / 23 Monate 644, Tage / 24 Monate 672,00 Geltungsbereich: Welt ohne USA/Kanada 31 Tage 39,00 62 Tage 78,00 93 Tage 117, Tage / 4 Monate 156, Tage / 5 Monate 195, Tage / 6 Monate 234, Tage / 7 Monate 273, Tage / 8 Monate 312, Tage / 9 Monate 351, Tage / 10 Monate 390, Tage / 11 Monate 429, Tage / 12 Monate 468, Tage / 13 Monate 507, Tage / 14 Monate 546, Tage / 15 Monate 585, Tage / 16 Monate 624, Tage / 17 Monate 663, Tage / 18 Monate 702, Tage / 19 Monate 741, Tage / 20 Monate 780, Tage / 21 Monate 819, Tage / 22 Monate 858, Tage / 23 Monate 897, Tage / 24 Monate 936,00 Geltungsbereich: Welt inkl. USA/Kanada 31 Tage 79,00 62 Tage 158,00 93 Tage 237, Tage / 4 Monate 316, Tage / 5 Monate 395, Tage / 6 Monate 474, Tage / 7 Monate 553, Tage / 8 Monate 632, Tage / 9 Monate 711, Tage / 10 Monate 790, Tage / 11 Monate 869, (1115)

2 365 Tage / 12 Monate 948, Tage / 13 Monate 1.027, Tage / 14 Monate 1.106, Tage / 15 Monate 1.185, Tage / 16 Monate 1.264, Tage / 17 Monate 1.343, Tage / 18 Monate 1.422, Tage / 19 Monate 1.501, Tage / 20 Monate 1.580, Tage / 21 Monate 1.659, Tage / 22 Monate 1.738, Tage / 23 Monate 1.817, Tage / 24 Monate 1.896,00 Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Prämie wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Im Lastschriftverfahren wird die Prämie vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen. Die Prämie wird für die Dauer des versicherten Aufenthaltes bezahlt. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Versicherungsfall nur dann regulieren können, wenn Sie die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits bezahlt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wann erbringen wir keine Versicherungsleistungen? Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist. Versichert sind unter anderem nicht: Welche Pflichten haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Vor stationären Aufenthalten oder Krankenrücktransporten müssen Sie unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen. Weiteres in VB-ERV/Studenten KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 10; Besonderer Teil Ziffer 15. Bitte beachten Sie: Verletzen Sie Ihre Pflichten, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann, je nachdem wie schwer Sie Ihre Pflicht verletzt haben, bedeuten, dass wir die Leistung kürzen oder nicht leisten. Weiteres in VB-ERV/Studenten KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 11; Besonderer Teil Ziffer 16. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz frühestens mit Beginn Ihres versicherten Aufenthalts beginnt. Ihr Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber, wenn Sie Ihren versicherten Aufenthalt endgültig beendet haben. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Die Laufzeit Ihres Vertrages entspricht der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts. Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus. In der Auslandskranken-Versicherung sind z.b. Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, und Suchterkrankungen nicht versichert. Weitere Ausschlüsse finden Sie hier: VB-ERV/Studenten KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 9; Besonderer Teil Ziffer 14.

3 Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zum Komfortschutz für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Person einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung. Bitte beachten Sie: Wir beschreiben im Produktinformationsblatt nur die wesentlichen Inhalte. Die vollständigen Produktinhalte entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen VB-ERV/Studenten 2015 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar, Besondere Teile A, B und D). Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Der Komfortschutz für Studenten und Au-pairs ist eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung. Der Versicherungsschutz gilt für Aufenthalte im Ausland und während Heimaturlauben im Heimatland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Ihr Aufenthalt für mehr als 24 Monate geplant ist, versichern wir diesen nicht. Welche Risiken sind versichert? Sie erhalten hier einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen: Unfall-Versicherung für Studenten und Aupairs: Wenn Sie im Aufenthaltsland einen Unfall haben, der zum Tod oder zu einer dauernden Invalidität führt, unterstützen wir mit Geldleistungen. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Haftpflicht-Versicherung für Studenten und Au-pairs: Wenn Sie während eines versicherten Aufenthalts einen Personen- oder Sachschaden verursachen, schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Unterbrechungs-Versicherung für Studenten und Au-pairs: Wenn Sie Ihren Aufenthalt beispielsweise wegen schwerer Erkrankung oder Tod Ihrer Eltern/Großeltern unterbrechen müssen, übernehmen wir Ihre Hin- und Rückreisekosten. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle: Geltungsbereich: Welt inkl. USA/Kanada 31 Tage 9,00 62 Tage 18,00 93 Tage 27, Tage / 4 Monate 36, Tage / 5 Monate 45, Tage / 6 Monate 54, Tage / 7 Monate 63, Tage / 8 Monate 72, Tage / 9 Monate 81, Tage / 10 Monate 90, Tage / 11 Monate 99, Tage / 12 Monate 108, Tage / 13 Monate 117, Tage / 14 Monate 126, Tage / 15 Monate 135, Tage / 16 Monate 144, Tage / 17 Monate 153, Tage / 18 Monate 162, Tage / 19 Monate 171, Tage / 20 Monate 180, Tage / 21 Monate 189, Tage / 22 Monate 198, Tage / 23 Monate 207, Tage / 24 Monate 216,00 Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Prämie wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Im Lastschriftverfahren wird die Prämie vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen. Die Prämie wird für die Dauer des versicherten Aufenthalts bezahlt. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Schadenfall nur dann regulieren können, wenn Sie die die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits bezahlt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wann erbringen wir keine Versicherungsleistungen? Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist. Versichert sind unter anderem nicht: In der Unfall-Versicherung sind z.b. Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen und durch die Ausübung von Extremsportarten ausgeschlossen. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil A Ziffer 8. In der Haftpflicht-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführte Schädigungen eines Dritten. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil B Ziffer 2. In der Unterbrechungs-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Aufenthalt wegen einer Suchterkrankung eines Angehörigen unterbrechen möchten. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil D Ziffer (1115)

4 Welche Pflichten haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? In der Unfall-Versicherung besteht die Pflicht, den behandelnden Ärzten und der ERV alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Teil A Ziffer 9 und 10. In der Haftpflicht-Versicherung haben Sie die Pflicht, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Teil B Ziffer 3 und 4. In der Unterbrechungs-Versicherung ist bei schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung ein ärztliches Attest einzureichen. Teil D Ziffer 6 und 7. Bitte beachten Sie: Verletzen Sie Ihre Pflichten, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann, je nachdem wie schwer Sie Ihre Pflicht verletzt haben, bedeuten, dass wir die Leistung kürzen oder nicht leisten. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens mit Beginn des versicherten Aufenthalts, und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber, wenn Sie Ihren versicherten Aufenthalt endgültig beendet haben. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Die Laufzeit Ihres Vertrages entspricht der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts. Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.

5 Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs mit Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Person einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung. Bitte beachten Sie: Wir beschreiben im Produktinformationsblatt nur die wesentlichen Inhalte. Die vollständigen Produktinhalte entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen VB-ERV/Studenten KV 2015 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar, Besonderer Teil). Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Das gewünschte Produkt ist eine Auslands- Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs mit Selbstbeteiligung. Der Versicherungsschutz gilt für Aufenthalte im Ausland und während Heimaturlauben im Heimatland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Ihr Aufenthalt für mehr als 24 Monate geplant ist, versichern wir diesen nicht. Welche Risiken sind versichert? Sie erhalten hier einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts krank werden oder einen Unfall erleiden, erstatten wir Ihnen die Kosten für notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel im Ausland. Dabei ist es egal, ob die Behandlungen stationär oder ambulant erfolgen. Wir organisieren auch Ihren medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause und die Rückholung Ihres Gepäcks. Die Kosten dafür übernehmen wir ebenfalls. Bei einem medizinischen Notfall sind wir mit unserer Notrufzentrale 24 Stunden täglich für Sie da. Bei Heilbehandlungskosten tragen Sie eine Selbstbeteiligung von 100,- je versicherten Fall. Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier: Geltungsbereich: Europa 31 Tage 16,00 62 Tage 32,00 93 Tage 48, Tage / 4 Monate 64, Tage / 5 Monate 80, Tage / 6 Monate 96, Tage / 7 Monate 112, Tage / 8 Monate 128, Tage / 9 Monate 144, Tage / 10 Monate 160, Tage / 11 Monate 176, Tage / 12 Monate 192, Tage / 13 Monate 208, Tage / 14 Monate 224, Tage / 15 Monate 240, Tage / 16 Monate 256, Tage / 17 Monate 272, Tage / 18 Monate 288, Tage / 19 Monate 304, Tage / 20 Monate 320, Tage / 21 Monate 336, Tage / 22 Monate 352, Tage / 23 Monate 368, Tage / 24 Monate 384,00 Geltungsbereich: Welt ohne USA/Kanada 31 Tage 22,00 62 Tage 44,00 93 Tage 66, Tage / 4 Monate 88, Tage / 5 Monate 110, Tage / 6 Monate 132, Tage / 7 Monate 154, Tage / 8 Monate 176, Tage / 9 Monate 198, Tage / 10 Monate 220, Tage / 11 Monate 242, Tage / 12 Monate 264, Tage / 13 Monate 286, Tage / 14 Monate 308, Tage / 15 Monate 330, Tage / 16 Monate 352, Tage / 17 Monate 374, Tage / 18 Monate 396, Tage / 19 Monate 418, Tage / 20 Monate 440, Tage / 21 Monate 462, Tage / 22 Monate 484, Tage / 23 Monate 506, Tage / 24 Monate 528,00 Geltungsbereich: Welt inkl. USA/Kanada 31 Tage 49,00 62 Tage 98,00 93 Tage 147, Tage / 4 Monate 196, Tage / 5 Monate 245, Tage / 6 Monate 294, Tage / 7 Monate 343, Tage / 8 Monate 392, Tage / 9 Monate 441, Tage / 10 Monate 490, (01115)

6 336 Tage / 11 Monate 539, Tage / 12 Monate 588, Tage / 13 Monate 637, Tage / 14 Monate 686, Tage / 15 Monate 735, Tage / 16 Monate 784, Tage / 17 Monate 833, Tage / 18 Monate 882, Tage / 19 Monate 931, Tage / 20 Monate 980, Tage / 21 Monate 1.029, Tage / 22 Monate 1.078, Tage / 23 Monate 1.127, Tage / 24 Monate 1.176,00 Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Prämie wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Im Lastschriftverfahren wird die Prämie vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen. Die Prämie wird für die Dauer des versicherten Aufenthaltes bezahlt. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Versicherungsfall nur dann regulieren können, wenn Sie die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits bezahlt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wann erbringen wir keine Versicherungsleistungen? Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist. Versichert sind unter anderem nicht: Welche Pflichten haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Vor stationären Aufenthalten oder Krankenrücktransporten müssen Sie unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen. Weiteres in VB-ERV/Studenten KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 10; Besonderer Teil Ziffer 15. Bitte beachten Sie: Verletzen Sie Ihre Pflichten, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann, je nachdem wie schwer Sie Ihre Pflicht verletzt haben, bedeuten, dass wir die Leistung kürzen oder nicht leisten. Weiteres in VB-ERV/Studenten KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 11; Besonderer Teil Ziffer 16. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz frühestens mit Beginn Ihres versicherten Aufenthalts beginnt. Ihr Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens wenn Sie Ihren versicherten Aufenthalt beendet haben. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Die Laufzeit Ihres Vertrages entspricht der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts. Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus. In der Auslandskranken-Versicherung sind z.b. Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, und Suchterkrankungen nicht versichert. Weitere Ausschlüsse finden Sie hier: VB-ERV/Studenten KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 9; Besonderer Teil Ziffer 14.

7 Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zum Komfortschutz für Studenten und Au-pairs mit Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Person einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung. Bitte beachten Sie: Wir beschreiben im Produktinformationsblatt nur die wesentlichen Inhalte. Die vollständigen Produktinhalte entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen VB-ERV/Studenten 2015 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar, Besondere Teile A, B und D). Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Der Komfortschutz für Studenten und Au-pairs ist eine Versicherung mit Selbstbeteiligung. Der Versicherungsschutz gilt für Aufenthalte im Ausland und während Heimaturlauben im Heimatland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Ihr Aufenthalt für mehr als 24 Monate geplant ist, versichern wir diesen nicht. Welche Risiken sind versichert? Sie erhalten hier einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen: Unfall-Versicherung für Studenten und Aupairs: Wenn Sie im Aufenthaltsland einen Unfall haben, der zum Tod oder zu einer dauernden Invalidität führt, unterstützen wir mit Geldleistungen. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Haftpflicht-Versicherung für Studenten und Au-pairs: Wenn Sie während eines versicherten Aufenthalts einen Personen- oder Sachschaden verursachen, schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen. Die Selbstbeteiligung beträgt 150,00 je versicherten Fall bei Sachschäden. Unterbrechungs-Versicherung für Studenten und Au-pairs: Wenn Sie Ihren Aufenthalt beispielsweise wegen schwerer Erkrankung oder Tod Ihrer Eltern/Großeltern unterbrechen müssen, übernehmen wir Ihre Hin- und Rückreisekosten. Die Selbstbeteiligung beträgt je versicherten Fall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,00. Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle: Geltungsbereich: Welt inkl. USA/Kanada 31 Tage 6,00 62 Tage 12,00 93 Tage 18, Tage / 4 Monate 24, Tage / 5 Monate 30, Tage / 6 Monate 36, Tage / 7 Monate 42, Tage / 8 Monate 48, Tage / 9 Monate 54, Tage / 10 Monate 60, Tage / 11 Monate 66, Tage / 12 Monate 72, Tage / 13 Monate 78, Tage / 14 Monate 84, Tage / 15 Monate 90, Tage / 16 Monate 96, Tage / 17 Monate 102, Tage / 18 Monate 108, Tage / 19 Monate 114, Tage / 20 Monate 120, Tage / 21 Monate 126, Tage / 22 Monate 132, Tage / 23 Monate 138, Tage / 24 Monate 144,00 Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Prämie wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Im Lastschriftverfahren wird die Prämie vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen. Die Prämie wird für die Dauer des versicherten Aufenthaltes bezahlt. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Schadenfall nur dann regulieren können, wenn Sie die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits bezahlt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wann erbringen wir keine Versicherungsleistungen? Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist. Versichert sind unter anderem nicht: In der Unfall-Versicherung sind z.b. Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen und durch die Ausübung von Extremsportarten ausgeschlossen. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil A Ziffer 8. In der Haftpflicht-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführte Schädigungen eines Dritten. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil B Ziffer 2. In der Unterbrechungs-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Aufenthalt wegen einer Suchterkrankung eines Angehörigen unterbrechen möchten (1115)

8 Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil D Ziffer 5. Welche Pflichten haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? In der Unfall-Versicherung besteht die Pflicht, den behandelnden Ärzten und der ERV alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Teil A Ziffer 9 und 10. In der Haftpflicht-Versicherung haben Sie die Pflicht, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Teil B Ziffer 3 und 4. In der Unterbrechungs-Versicherung ist bei schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung ein ärztliches Attest einzureichen. Teil D Ziffer 6 und 7. Bitte beachten Sie: Verletzen Sie Ihre Pflichten, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann, je nachdem wie schwer Sie Ihre Pflicht verletzt haben, bedeuten, dass wir die Leistung kürzen oder nicht leisten. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens mit Beginn des versicherten Aufenthalts, und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber, wenn Sie Ihren versicherten Aufenthalt endgültig beendet haben. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Die Laufzeit Ihres Vertrages entspricht der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts. Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.

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