8. Abrechnung von Bauleistungen

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1 8. Abrechnung von Bauleistungen 1

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4 Projektübergabe Lph. 8 Grundleistungen der HOAI LPH 8: g) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln i) Rechnungsprüfung j) Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht, k) Antrag auf behördliche Abnahme und Teilabnahme daran, l) Übergabe des Objektes einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, Nachweise, 4 Bescheinigungen, Prüfprotokolle, Bedienungs- und

5 Abrechnungsunterlagen Nach 14 Nr. 1 Satz 1 VOB/B hat der Auftragnehmer beim Abschluss von VOB-Bauverträgen seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Abrechnungen müssen prüffähig aufgestellt werden. Der Prüfhorizont des Auftraggebers ist dabei maßgebend. Die Erfordernisse prüfbarer Abrechnung werden durch eine Reihe von Prüfkriterien umschrieben, die sich aus 14 Nr. 1 Satz 2-4 VOB/B ergeben. 5

6 Abrechnungsunterlagen Die Vollständigkeit der Schlußrechnung ist bei Posteingang zu prüfen. Eine prüffähige Rechnung besteht aus mindestens folgenden Unterlagen: 6

7 Abrechnungsunterlagen Die Vollständigkeit der Schlußrechnung ist bei Posteingang zu prüfen. Eine prüffähige Rechnung besteht aus mindestens folgenden Unterlagen: 1. Rechnungsstellung (chronologisch aufgelistet gemäß LV) 1. Aufmass 1. Aufmasspläne 2. Nachweise (Stundenlohnarbeiten, Lieferscheine, Stahllisten, Stromzählerdaten etc.) Hinweis: Gegebenenfalls sind fehlende Unterlagen mit dem Hinweis der Prüffristverlängerung vom Auftragnehmer schriftlich anzufordern. 7

8 Aufmass FZR 8

9 Aufmass FZR 9

10 Aufmass FZR Aufmassplan Dachabdichtung: 10

11 Aufmass FZR Aufmassplan Dachabdichtung: Gefälledämmplan 11

12 VOB/C DIN Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeit 12

13 Aufmass 11 Flächen und Massenabzüge: Aussparrungen und Öffnungen > 2,50 Unterbrechungen über 1,0 m Länge 13

14 Aufmass 11 Flächen und Massenabzüge: Aussparrungen und Öffnungen > 2,50 Unterbrechungen über 1,0 m Länge 14

15 Aufmass 10 15

16 Aufmass 4 16

17 Aufmass 5 17

18 Aufmass 6 18

19 Aufmass 9 Netto ,54 Abzügl. -1,0 % Wasser /Strom/Bauschutt ,81-0,2 % Bauleistungs ,96 Versicherung ,77 19 % Mwst ,65 Brutto ,42

20 20

21 21

22 8.3.1 Abschlagsrechnung - Abschlagszahlungen sind gemäß VOB/B innerhalb von 21 Kalendertagen zu begleichen. - Es ist geboten, Abschlagsrechnungen zügig zu prüfen, denn der Zahlungsweg des (öffentlichen) Auftraggebers nimmt oftmals sehr viel Zeit in Anspruch. - Nach 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne jegliches Mahnschreiben Verzugszinsen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. (Vgl. 286 Abs. 3 BGB 22 Auffangtatbestand)

23 8.3.1 Abschlagsrechnung - Entgegen weit verbreiteter Meinungen sind Abschlagsrechnungen gemäß 16 Nr. 1 (1) VOB/B zu 100 % auszuzahlen. - Sicherheitseinbehalte gemäß 17 Nr. 1 VOB/B bis zu 10 % sind nur zulässig, wenn diese explizit im Bauvertrag vereinbart worden sind. - In der Regel werden diese durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft abgelöst. 23

24 Schlußrechnungen 16 VOB/B Zahlung Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung fällig, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung (Kalendertage). Die Frist verlängert sich auf höchstens 60 Tage, wenn sie aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart wurde. Werden Einwendungen gegen die Prüffähigkeit unter Angaben der Gründe nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Frist erhoben, kann der Auftraggeber sich nicht mehr auf die fehlende Prüfbarkeit berufen. Die Prüfung der Schlussrechnung ist nach Möglichkeit zu beschleunigen. Verzögert sie 24 sich, so ist das unbestrittene Guthaben als

25 Baumaßnahme... - Schlußrechnung Gewerk Schlußbestimmung Sehr geehrte Damen und Herren, am heutigen Tage wird ein Betrag in Höhe von... EUR als Schlußzahlung an Sie angewiesen. Von Ihrer Schlußrechnungssumme wird ein Betrag in Höhe von... EUR als vertraglich vereinbarte Sicherheit für die Verjährungsfrist der Mängelansprüche einbehalten. Es ist Ihnen freigestellt diesen Betrag durch eine Bankbürgschaft abzulösen. Falls Korrekturen an Ihrer Rechnung vorgenommen wurden, erhalten Sie eine Kopie der geprüften Rechnung und Aufmaßes in Anlage. Wir weisen Sie daraufhin, dass die vorbehaltlose Annahme der Schlußrechnung gemäß 16 Nr. 3 (5) VOB/B Nachforderungen grundsätzlich ausschließt. Mit freundlichen Grüßen 25

26 RKD-SR Dachabdichtung Grundleistungen der HOAI 15, Lph 8: 26

27 Kostenfeststellung - Kostengruppen KG Kostengruppe KB v KA v Summe der NT ME+MI Einsparp. Voraus. Abrechnu ngsumm e Differenz Abweich ung 100 Grundstück o. A o. A 200 Herrichten u. Erschl. 300 Bauwerk- Baukonstr. 400 Bauwerk-TA 500 Außenanlagen 600 Ausstattung- Kunst Desamtkosten 27

28 Kostenfeststellung - Kostengruppen KG Kostengruppe KB v KA v Summe der NT ME+MI Einsparp. Voraus. Abrechnu ngsumm e Differenz Abweich ung 100 Grundstück o. A o. A 200 Herrichten u. Erschl. 300 Bauwerk- Baukonstr Bauwerk-TA Außenanlagen Ausstattung- Kunst Gesamtkosten

29 Kostenfeststellung - Kostengruppen KG Kostengruppe KB v KA v Summe der NT ME+MI Einsparp. Voraus. Abrechnu ngsumm e Differenz Abweich ung 100 Grundstück o. A o. A 200 Herrichten u. Erschl. 300 Bauwerk- Baukonstr Bauwerk-TA Außenanlagen Ausstattung- Kunst Gesamtkosten

30 Kostenfeststellung - Kostengruppen KG Kostengruppe KB v KA v Summe der NT ME+MI Einsparp. Voraus. Abrechnu ngsumm e Differenz Abweich ung 100 Grundstück o. A o. A 200 Herrichten u. Erschl. 300 Bauwerk- Baukonstr Bauwerk-TA Außenanlagen Ausstattung- Kunst Gesamtkosten

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