Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg

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1 Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg 26. November 2012 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Fachgebiet Behinderung und Inklusion

2 Entstehungskontexte von Inklusion Internationale Bildungspolitik: Inklusion als gemeinsame Erziehung und Bildung für alle Kinder Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität (UNESCO 1994) Europäische Sozialpolitik: Inklusion als normative Leitstrategie im Umgang mit Armut und sozialer Ausgrenzung (Exklusion) Behindertenpolitik: Inklusion als Grundsatz zur Verwirklichung der Menschenrechte beeinträchtigter Menschen

3 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung Artikel 3 Allgemeine Grundsätze a) Die Achtung der dem Menschen innenwohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit b) die Nichtdiskriminierung c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft (inclusion) d) Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und Menschheit e) Die Chancengleichheit f) Die Zugänglichkeit

4 Inklusion Einbeziehung in die Gesellschaft In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich??

5 Inklusion Einbeziehung in die Gesellschaft Bildung Politik Medien Soziale Beziehungen Inklusion: Zugang zu allen gesellschaftlichen Teilsystemen auf der Basis gleicher Menschen- und Bürgerrechte. Wissenschaft Sport Gesundheit Anspruch auf wirtschaftliche, rechtlich/politische und kulturelle Teilhabe. Recht Wirtschaft Kunst Religion

6 Bildung Politik Medien Soziale Beziehungen Gesundheit Inklusion ist kein Thema für oder über behinderte Menschen, sondern beschreibt ein universell gültiges Prinzip der sozialen Berücksichtigung der Gesamtbevölkerung Wissenschaft Sport Kunst Recht Wirtschaft Religion

7 Umgang mit Behinderung im gesellschaftlichen Wandel Separation, Segregation Behinderung: Defizit, Krankheit, individuelles Schicksal Ziel: Heilung, Versorgung, Verwahrung erste Anstaltsgründungen (Irrenanstalten, Taubstummen- und Blindenanstalten, Krüppelanstalten, Idiotenanstalten) Einrichtung erster Hilfsschulen für beschulbare Schwachsinnige

8 Umgang mit Behinderung im gesellschaftlichen Wandel Systematische Ermordung im Nationalsozialismus

9 Umgang mit Behinderung im gesellschaftlichen Wandel Segregation und Separation

10 Umgang mit Behinderung im gesellschaftlichen Wandel Bürger/innen mit gleichen Rechten Unsere Situation ist nicht gottgegeben, sondern gesellschaftlich bedingt. Das aber heißt: Wir müssen Bedingungen aufdecken und erkennen, durch die eine Reihe Mitglieder unserer Gesellschaft 'behindert' werden, zur 'Rand'-Gruppe werden. Art. 3 Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (1994) Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe (2001) BGG Behindertengleichstellungsgesetz (2002) AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (2006)

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14 Behinderungen ereignen sich (nicht) Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs-und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern (BRK; Präambel)

15 (Sozial)politischer Richtungswechsel Von der Kompensation (Rehabilitation/Integration) zur Sozialen Prävention (Inklusion)

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18 Sozialpolitischer Richtungswechsel Gesellschaftliche Rahmenbedingungen für behinderte Menschen müssen so gestaltet sein, dass möglichst viele Barrieren beseitigt werden, die behinderte Menschen an der Teilhabe hindern, dass rechtliche Diskriminierungen ausgeschlossen und Gründe für mögliche Benachteiligungen behoben werden. Der Perspektivenwechsel in der Behindertenpolitik manifestiert sich darin, inwieweit Ressourcen und Kompetenzen in allen gesellschaftlichen Bereichen für die Belange behinderter Menschen bereitgestellt werden und inwieweit Menschen mit Behinderung ermutigt, unterstützt, befähigt, d.h. ermächtigt, werden, über ihre eigenen Belange selbst entscheiden zu können. (Rehabilitation International)

19 Wer ist zuständig für Inklusion? Keine exklusive Zuständigkeit des Rehabilitationssystem / Behindertenhilfe Auftrag an die örtlichen Gemeinschaften: Entwicklung inklusiver Sozialräume

20 Entwicklung inklusiver Sozialräume als Querschnittsaufgabe Disability mainstreaming Inklusive Gestaltung aller Lebensbereiche

21 Perspektivenwechsel Anerkennung des wertvollen Beitrags, den Menschen mit Behinderung zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt ihrer Gemeinschaften leisten und leisten können (UN-BRK, Präambel, m) Beispiel: Menschen mit geistiger Behinderung als Alltagsbegleiter in der Altenhilfe

22 Inklusion Rechte und Bedürfnisse Rechte ohne Ressourcen zu besitzen ist ein grausamer Scherz (Julian Rappaport) Sozialleistungen auf der Basis individueller Leistungsansprüche bleiben weiterhin erforderlich!

23 Art 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (inclusion in the community) dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten ( ), einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation notwendig ist; gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.

24 Inklusiver Sozialraum: Örtliche/regionale Teilhabeplanung und Individuelle, personenzierte Unterstützung/Hilfeplanung

25 Handlungsstrategien Politikfeldübergreifende Kooperation und Koordination (Jugend, Gesundheit, Senioren, Bildung, Kultur, Verkehr usw.) Integrierte, trägerübergreifende Lösungen Bewusstseinsbildende Maßnahmen Bedarfsorientierte Planung und Entwicklung (Sozialberichterstattung zu Lebenslagen, Barrieren und Ressourcen) Nichts über uns ohne uns -- Partizipation an Planung, Gestaltung und Entscheidung ist unverzichtbar Aktionspläne zu verschiedenen Themenschwerpunkten Vgl. Eckpunkte des Deutschen Vereins für einen inklusiven Sozialraum 2011

26 Danke fürs Zuhören!

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