Barrierefrei im öffentlichen Raum
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- Alwin Schubert
- vor 6 Jahren
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1 Mobilität für Alle/ Barrierefreies Bauen / Design for All / Universal Design In Zusammenarbeit mit der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung Um wen geht es? 8,4 % schwer behinderte Personen (ca. 6,9 Millionen), davon sind: 5,4 % körperbehindert (ca. 4,4 Millionen) 1,2 % in den Funktionen ihrer Gliedmaßen eingeschränkt (ca. 1 Millionen) 0,42 % sehbehindert (ca ), davon ca. 0,1% blind (ca ) 0,02% querschnittgelähmt (ca ) Alte, Kinder, Schwangere, Kranke, Verletzte oder frisch Operierte Menschen mit Gepäck, Einkaufswagen, Fahrrad, Kinderwagen Barrierefrei im öffentlichen Raum alle, die sich bequem bewegen wollen Planung barrierefreier Wegesysteme Quelle: Statistisches Bundesamt Referent: Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt 1 2 Stufen und Schwellen sind Hindernisse Mobilität erfordert Platz Stufen sind Hindernisse für alle. 3 Mit Rollstuhl sind Stufen unüberwindlich. 4 1
2 Sehbehinderte benötigen Orientierung Höhenunterschiede und unebene Flächen müssen überwunden werden. Eine durchgehende Bahn muss gut berollbar sein Gefälle muss begrenzt sein. Ertastbare Grenzen und Leitlinien führen. 5 Die Bordkanten ist Grenze und dient zur Ausrichtung. 6 Bordhöhe Regelwerke Borde sind Hindernisse, bieten aber auch der Orientierung. Oft sind sie bewusst auf Null abgesenkt, oft aber auch nur zufällig. Gesetze und Regelwerke 7 8 2
3 Rechtliche Grundlagen - UN Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) - im April 2009 in Deutschland in Kraft getreten Präambel e) soziale Definition von Behinderung: Behinderung als Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren (= Der Mensch wird behindert) v) voller Zugang für Menschen mit Behinderungen u.a. zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt ist Bedingung um alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen zu können Quelle: rebstock@fh-erfurt.de Rechtliche Grundlagen - EU Design for all und accessiblity for all in der EU, z. B.: EU Grundsatzpapier 2010: ein hindernisfreies Europa für Alle (2003) Europäischer Aktionsplan: Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen (2003) Weißbuch Verkehrspolitik (2001) EU-Richtlinien 2001/85/EG EU-Busrichtlinie 2004/17/EC und 2004/18/EC EU Vergaberichtlinien Quelle: rebstock@fh-erfurt.de 9 10 Rechtliche Grundlagen - D Verankerung von Barrierefreiheit in Bundesgesetzen Sozialgesetzbuch IX (2001) Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (2002) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (2006) In den Bundesländern: Behindertengleichstellungsgesetze der Länder Bauordnungen der Länder Liste der technischen Baubestimmungen Sonstige ordnungsrechtliche Instrumente (z. B. ÖPNV- Investitionsrichtlinien) Die Gesetze geben keine Vorgaben, wie Barrierefreiheit hergestellt werden soll (Ausnahme Berlin)! Quelle: rebstock@fh-erfurt.de Regelwerke und Normen 1998 DIN Teil1 Barrierefreies Bauen 2000 DIN Bodenindikatoren 2002 DIN Zusatzeinrichtungen an Straßenverkehrssignalanlagen 2006 E DIN Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen und -anforderungen vorgelegt und wieder zurückgezogen 2009 DIN Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung 2010 DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen - Teil 1: öffentlich zugängliche Gebäude DIN Wohnungen - DIN Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum in Arbeit - DIN Bodenindikatoren - Hinweise der FGSV Barrierefreie Verkehrsanlagen
4 Regelwerke und Normen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 gibt allgemeine Vorgaben über Platzbedarf, berücksichtigt erstmalig auch Orientierung für Blinde (getrennte Querungsstelle) Richtlinien für Lichtsignalanlagen RiLSA 10 Vorgaben für Ampelphasen und die Zusatzausstattung für Blinde (akustische und taktile Signale) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA 02 gibt allgemeine Vorgaben über Platzbedarf und Borde Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen HBVA Zusammenstellung der Anforderungen sowie aller konsensfähigen Standards Regelwerke und Normen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Richtlinien für die Anlage von Landstraßen RAL Richtlinie für die Anlage von Autobahnen RAA Richtlinie für die Anlage von Rastanlagen RR Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs EAÖ Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR Empfehlungen für die Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete ESG Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA Planungsleitfäden der Länder Hessen und NRW Kommunale Planungsleitfäden, Richt- oder Musterzeichnungen, z.b. für Frankfurt, Offenbach, Fulda, Stuttgart, Erfurt, Rostock, Erkner, Münster, Chemnitz
5 Anzeige von Querungsstellen Regeln und Standards der Verkehrsbetriebe, -verbünde und der DB Dessau Nullabsenkung, angezeigt mit Richtungsfeld Regeln für die Gestaltung der Haltestellen (corporate designe) Regelwerk der DB orientiert sich an DIN-Normen Technische Spezifikation für Interoperabilität (TSI) Bodenindikatoren, Rampen, Zugänge, Bahnsteigbreiten, Bahnübergänge, Toiletten... Bad Homburg Leitfaden NRW (alt) Sperrfeld mit Rippen Sperrfeld mit Noppen Interpretation von Bodenindikatoren Haltestelle in Essen und in Lübeck Einstiegsfeld mit Rippen quer zum Bord Querungsstelle in Lischeid Richtungsfeld mit Rippen quer zum Bord
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