Agenda der 4. Veranstaltung

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1 Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC

2 Agenda der 4. Veranstaltung Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Innergemeinschaftlicher Erwerb Innergemeinschaftliche Lieferungen Versandhandel Innergemeinschaftliche/r Erwerb/Lieferung neuer Fahrzeuge Innergemeinschaftliches Verbringen Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Zusammenfassende Meldungen Fiskalvertretung Slide 2

3 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Bestimmungslandprinzip - Gewerbliche Abnehmer - Besteuerung nach dem Recht des Bestimmungslandes Ursprungslandprinzip - Private Verbraucher - Grds. Besteuerung nach dem Recht des Ursprungslandes - Ausnahmen bei Erwerb neuer Fahrzeuge und Versandhandel Slide 3

4 Innergemeinschaftlicher Erwerb Innergemeinschaftlicher Erwerb ( 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) Umsetzung des Bestimmungslandprinzips bei unternehmerischen Abnehmern nach Einführung des Binnenmarktes Wirtschaftlich korrespondierend zum Tatbestand der innergemeinschaftlichen Lieferung, jedoch keine rechtliche Verknüpfung Slide 4

5 Innergemeinschaftlicher Erwerb - Tatbestandsmerkmale 1a Abs. 1 UStG Nr. 1 Gegenstand gelangt bei seiner Lieferung von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat (...) Nr. 2 a Erwerber ist ein Unternehmer und der Gegenstand wird für sein Unternehmen erworben Nr. 3 a Lieferer ist ein Unternehmer und die Lieferung erfolgt im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt O D E R U N D Nr. 2 b Erwerber ist eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder nicht für ihr Unternehmen erwirbt Nr. 3 b Lieferung ist im Bestimmungsmitgliedstaat nicht aufgrund der Sonderregelungen für Kleinunternehmer steuerfrei Slide 5

6 Innergemeinschaftlicher Erwerb - Ortsbestimmung 3d UStG Grundsatz: Ort des Endes der Beförderung/Versendung ( 3d Satz 1 UStG) Verwendung einer anderen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als der des Bestimmungsmitgliedstaates führt zusätzlich zu Versteuerung im Mitgliedstaat der Ausstellung der Nummer bis nachgewiesen wird, dass ige im Bestimmungsmitgliedstaat besteuert doppelter ige ( 3d Satz 2 UStG) Slide 6

7 Innergemeinschaftlicher Erwerb - Erwerberkreis Grds. alle Unternehmer unabhängig von ihrer Rechtsform Nichtunternehmerisch tätige juristische Personen Ausnahmen: sog. Schwellenerwerber oder Exoten, die die Erwerbsschwelle von ( der Erwerbe des VJ) jährlich nicht überschreiten und auch nicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichtet haben, jedoch nicht beim Erwerb neuer Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtiger Waren - Unternehmer, die nur vorsteuerschädlich steuerfreie Umsätze ausführen - Kleinunternehmer isd 19 Abs. 1 UStG - Nichtunternehmerische tätige juristische Personen Slide 7

8 Innergemeinschaftlicher Erwerb Beispiele a) Der Getränkegroßhändler Jonas kauft monatlich Orangensaft bei einer spanischen Kelterei, Wein bei einem französischen Winzer und Bier bei einer tschechischen Brauerei zum Preis von etwa unter Verwendung seiner deutschen USt- ID-Nr. und lässt sich die Waren jeweils per Spediteur zusenden. b) Der Allgemeinarzt Schnupf kauft einen fabrikneuen PKW zum Preis von in Dänemark, um ihn für seine Hausbesuche zu verwenden. Slide 8

9 Innergemeinschaftliche Lieferungen Innergemeinschaftliche Lieferungen Unternehmerische Abnehmer Beförderungs-/Versendungsfälle Abholfälle = Bestimmungslandprinzip Private Abnehmer und Exoten Beförderungs-/Versendungsfälle Abholfälle = grds. Ursprungslandprinzip Umsetzung durch 6a Abs. 1 UStG Ausnahmen: - 3c UStG bei Überschreiten von Lieferschwellen in Beförderungsund Versendungsfällen - 6a Abs. 1 Nr. 2 lit. c) UStG bei Lieferung neuer Fahrzeuge Slide 9

10 Innergemeinschaftliche Lieferungen - Tatbestandsmerkmale 6a Abs. 1 UStG Nr. 1 Unternehmer oder Abnehmer befördert/versendet Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet Nr. 2a Abnehmer ist Unternehmer und hat unternehmerisch erworben O D E R Nr. 2b Abnehmer ist juristische Person, die nichtunternehmerisch erwirbt O D E R Nr. 2c Abnehmer ist bei einer Lieferung eines neuen Fahrzeugs jeder andere Erwerber Nr. 3 Erwerb unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften den Umsatzbesteuerung Slide 10

11 Innergemeinschaftliche Lieferungen Besonderheiten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Möglichkeit der Be- oder Verarbeitung vor Lieferung im Auftrag des Abnehmers ( 6a Abs. 2 UStG) Ortsbestimmung 3 Abs. 6 Satz 1 UStG = Beginn der Beförderung/Versendung der Waren Slide 11

12 Innergemeinschaftliche Lieferungen Nachweispflichten ( 6a Abs. 3 UStG) Besondere Rechnungshinweise gem. 14a UStG Materielle Voraussetzung für Steuerfreiheit der ig Lieferung ist Buch- und Belegnachweis gem. 17a bis 17c UStDV: u.a. Aufzeichnung der USt-ID-Nr. des Abnehmers, Versandnachweis/Empfangsbestätigung/Versicherung über die Verbringung der Waren in einen anderen Mitgliedstaat Vertrauensschutz bei unrichtigen Angaben des Abnehmers, die der Leistende bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte ( 6a Abs. 4 UStG) Slide 12

13 Innergemeinschaftliche Lieferungen Beispiele a) Die Continental AG verkauft Autoreifen an Peugeot in Frankreich und versendet die Reifen per Spedition von Deutschland nach Frankreich. Peugeot verwendet gegenüber Conti ihre französische USt-ID Nr. b) Wie a, allerdings verwendet Peugeot anstelle dessen ihre italienische USt-ID-Nr. c) Ein deutscher Edelmetallhändler liefert Edelmetalle an Peugeot, die die Metalle per Spedition zu einem deutschen Unternehmer, das Autokatalysatoren herstellt, bringen lässt. Peugeot verwendet ihre französische USt-ID-Nr. Nach Herstellung der Autokatalysatoren gelangen die Autokats nach Frankreich. Slide 13

14 Versandhandel 3 c UStG als besondere Ortbestimmungsregelung Durchbrechung des Grundsatzes des Ursprungslandprinzips bei privaten Erwerbern Abnehmer ist Privatperson oder Exot Transport der Ware durch den leistenden Unternehmer Überschreiten der Lieferschwelle des Bestimmungsmitgliedstaates (idr ) oder bei Verzicht auf ihre Anwendung erfolgt Besteuerung nach Bestimmungslandprinzip Umsatzsteuerliche Registrierungsverpflichtung des Leistenden im Bestimmungsmitgliedstaat Slide 14

15 Versandhandel Beispiele a) Der Däne Jesperson kauft einen Heimtrainer sowie eine Jeans aus dem neuen Ottokatalog und erhält die Waren nach Überweisungseingang vom Ottoversand nach Hause gesandt. Otto liefert ansonsten Waren im Wert von pro Jahr an Privatkunden in Dänemark. b) Jesperson ist zu Besuch in Hamburg und kauft dort günstig zwei Rolf Benz-Sofas zum Preis von insgesamt ein. Da er öfters in Hamburg ist, holt er beim nächsten Besuch die Sofas mit seinem Transporter persönlich ab. Slide 15

16 Innergemeinschaftliche/r Lieferung/Erwerb neuer Fahrzeuge Lieferung eines neuen Fahrzeugs - Definition nach 1b Abs. 2 UStG: Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge, die bestimmte Ausstattungs- und Nutzungsmerkmale erfüllen (Motorstärke, Größe, Kilometerleistung, Alter etc.) Lieferung durch Unternehmer an Privatpersonen - Als ig Lieferung steuerfrei ( 6a Abs. 1 Nr. 2 lit. c) UStG) - Erwerb unterliegt Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat ( 1b UStG) Slide 16

17 Innergemeinschaftliche/r Lieferung/Erwerb neuer Fahrzeuge Lieferung von Privatpersonen an Privatpersonen - Fiktive Unternehmereigenschaft der liefernden Privatpersonen ( 2b UStG) - Als ig Lieferung steuerfrei ( 6a Abs. 1 Nr. 2 lit. c) UStG) - Erwerb unterliegt Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat ( 1b UStG) - Sonderregelung für Vorsteuerabzug ( 15 Abs. 4a UStG) Deklarationspflichten der liefernden Privatperson ( 16 Abs. 4a UStG) Fahrzeugeinzelbesteuerung bei der erwerbenden Privatpersonen ( 16 Abs. 5a, 18 Abs. 5a und Abs. 10 UStG) Slide 17

18 Innergemeinschaftliche/r Lieferung/Erwerb neuer Fahrzeuge Beispiele a) Uta aus München fährt im Mai nach Italien in den Urlaub und sieht dort bei einem FIAT-Händler den brandneuen Alfa Brera, den sie nach kurzen Verhandlungen für netto kauft und mit ihm nach Beendigung ihres Urlaubes am 15. Juni nach Deutschland fährt. b) Im August entdeckt sie ihren Traumwagen und verkauft den Brera, der bis dato nur 3.500km gefahren wurde, für an ihre italienische Freundin in Rom. Slide 18

19 Innergemeinschaftliches Verbringen 3 Abs. 1a UStG Unternehmer verbringt Gegenstand nicht nur vorübergehend zu eigenen unternehmerischen Zwecken in einen anderen Mitgliedstaat Fiktion einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit Steuerbefreiung im Ursprungsland ( 6a Abs. 2 UStG) Fiktiver innergemeinschaftlicher Erwerb ( 1a Abs. 2 UStG) führt zur Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland Umsatzsteuerliche Registrierungsverpflichtung des Unternehmers im Bestimmungsmitgliedstaat Slide 19

20 Innergemeinschaftliches Verbringen Beispiele a) Ein polnischer Zulieferer der Volkswagen AG bringt Teile in das bei VW in WOB unterhaltene Lager. VW entnimmt die Teile bei Bedarf und schreibt dem Polen den Kaufpreis gut. b) Zur Ausführung einer Werkleistung bringt der deutsche Unternehmer U sein Werkzeug in die Niederlande. Nach Beendigung der Arbeiten bringt er das Werkzeug nach Deutschland zurück. Slide 20

21 Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen Arbeiten an und Begutachtung von beweglichen körperlichen Gegenständen ( 3a Abs. 2 Nr. 3 lit. c) UStG) Grds. Tätigkeitsortsprinzip Vermittlungsleistungen, soweit keine Katalogleistung ( 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG) Grds. Ort des vermittelten Umsatzes Innergemeinschaftliche Beförderungsleistungen ( 3b Abs. 3 UStG) Grds. Beginn der Beförderung Leistungen im Zshg. mit innergemeinschaftlichen Beförderungsleistungen ( 3b Abs. 4 UStG) Grds. Tätigkeitsortsprinzip ABER: Jeweils Möglichkeit der Ortsverlagerung durch Verwendung einer anderen USt-ID-Nr. Slide 21

22 Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen Katalogleistungen ( 3a Abs. 4 i.v.m. Abs. 3 UStG) Sitzort des Leistungsempfängers Besonderheiten bei innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) bei ausländischen nicht ansässigen Leistenden Besondere Rechnungshinweise ( 14a UStG) Keine besonderen Steuerbefreiungen anwendbar Slide 22

23 Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen Beispiele a) Ein deutsche Damen-Oberbekleidungshersteller lässt seine Anzüge in Tschechien nähen, nachdem die Stoffe in Deutschland zugeschnitten wurden. Nach dem Nähen gelangen die Anzüge zum Verkauf nach Deutschland zurück. b) Der Franzose Alfons vermittelt aufgrund seiner hervorragenden Geschäftskontakte regelmäßig Warenlieferungen von französischen Produzenten an deutsche Abnehmer. Er wird entweder für die französischen Lieferanten oder für die deutschen Abnehmer tätig. c) Der niederländische Spediteur fährt im Auftrag des deutschen Unternehmers U Ware von Belgien nach Österreich. d) PwC AG berät eine irische Ltd in umsatzsteuerlichen Fragen. Slide 23

24 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Kontrolle und Überwachung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt Vergabe der USt-IdNr. durch lokale Behörden (Bundeszentralamt für Steuern) an Unternehmer und nichtunternehmerische juristische Personen bzw. Schwellenerwerber, die die Erwerbsschwelle überschreiten oder auf ihre Anwendung verzichten Bestätigungsverfahren ( 18e UStG) Vertrauensschutzregelung ( 6a Abs. 4 UStG) Folgen der Verwendung einer USt-ID-Nr. Slide 24

25 Zusammenfassende Meldungen Verpflichtung zur vierteljährlichen Aufstellung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen ( 18a UStG) unter Angabe der belieferten USt-ID-Nrn. und der Summe der jeweils an die USt-ID-Nrn. getätigten Lieferungen Kontrolle der ordnungsgemäßen Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs durch Abgleich über Zentralrechner der lokalen Finanzbehörden mit Informationsaustausch über erkannte Abweichungen Aufklärung der Abweichungen im Rahmen von Umsatzsteuer- Sonderprüfungen Slide 25

26 Fiskalvertretung ( 22 a-e UStG) Voraussetzungen für eine Fiskalvertretung - Ein im Ausland ansässiger Unternehmer - führt im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze aus - und kann keine Vorsteuerbeträge abziehen. Berechtigter Personenkreis (z.b. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, aber auch bestimmte Speditionsunternehmer) Erfüllung der umsatzsteuerlichen Pflichten des Vertretenen als eigene Pflichten des Fiskalvertreters (Rechnungsausstellungspflichten, Steuererklärungen, Zusammenfassende Meldungen, Aufzeichnungspflichten) Ausschluss von der Berechtigung durch die Finanzbehörden mit Ausnahme der zur Steuerberatung berechtigten ( 3 StBerG) Slide 26

27 2009. All rights reserved. refers to the network of member firms of International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. *connectedthinking is a trademark of LLP (US). PwC

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