Direktabrechnung von Hilfsmitteln für Apotheken und sonstige Hilfsmittelanbieter für Versicherte der BIG direkt gesund Stand:
|
|
- Gretel Weiss
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 von Hilfsmitteln für Apotheken und sonstige Hilfsmittelanbieter für Versicherte der BIG direkt gesund Stand: Bestehen für die Hilfsmittellieferung Verträge der BIG direkt gesund gemäß 127 Abs. 1 oder 2 SGB V sind, ausschließlich die spartner dieser Verträge zur Versorgung berechtigt. Leistungserbringer, die diese Verträge nicht geschlossen oder diesen nicht wirksam gemäß 127 Abs. 2a SGB V beigetreten sind, sind nicht zur Abgabe der vertraglich vereinbarten Leistung berechtigt. 2. Die beitrittsfähigen Hilfsmittelverträge der BIG direkt gesund finden Sie unter 3. Für alle Hilfsmittel, für die die BIG direkt gesund keinen nach 127 Abs. 1 oder 2 SGB V geschlossen hat, reichen Sie bitte Ihr sangebot gemäß 127 Abs. 3 SGB V mittels Kostenvoranschlag elektronisch, postalisch (BIG direkt gesund Bereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, Dortmund), per (hilfsmittel@big-direkt.de) oder per Fax ( ) an die BIG direkt gesund. 4. Viele Leistungserbringer nutzen das schnelle und unbürokratische Verfahren des elektronischen Kostenvoranschlages. Die BIG direkt gesund nutzt seit dem ZHP.X3. Informationen über den Zugang zu ZHP.X3 finden Sie unter Die Einreichung elektronischer Kostenvoranschläge bei der BIG direkt gesund ist über alle einschlägigen EDV-Systeme möglich, denn diese sind mit dem von der BIG genutzten ZHP-Online.X3 grundsätzlich kompatibel. 5. Das für Abrechnungen von Hilfsmitteln nach 302 SGB V beauftragte Abrechnungszentrum der BIG direkt gesund ist zurzeit die DAVASO GmbH (ehemals Syntela GmbH), Torgauer Platz 1 3, Leipzig, 6. Das für Abrechnungen nach 300 SGB V beauftragte Abrechnungszentrum der BIG direkt gesund ist zurzeit die PROTAXplus GmbH, Rellinghauserstraße 80, Essen, Dies gilt ausschließlich für Produkte nach 31 SGB V (wie z. B. Verbandstoffe, Harn- und Blutteststreifen, Sondenkost, Trinknahrung). 7. Ab dem gilt: Für vertraglich nach 127 Abs. 1 oder 2 SGB V nicht geregelte und im Hilfsmittelverzeichnis gelistete bestimmte Produkte, die Brutto inklusive der gesetzlichen Zuzahlung einen bestimmten Preis nicht überschreiten, können Sie ihre Rechnung nach 302 SGB V respektive 300 SGB V direkt an die benannten Abrechnungszentren senden (). In diesen Fällen ist ausnahmsweise keine vorherige Einreichung Ihres sangebotes an die BIG direkt gesund erforderlich. Maßgeblich ist das Verordnungsdatum. Dies gilt für alle Hilfsmittelleistungserbringer und Apotheken, die nach 126 und 127 SGB V zur Abgabe von Hilfsmitteln berechtigt sind. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht. Diese Regelung gilt bis zum jederzeitigen Widerruf durch die BIG direkt gesund. Die Übersicht sowie Aktualisierungen werden jeweils auf den Webseiten der BIG direkt gesund bekannt gegeben. 8. en sind nur für gemäß 139 SGB V im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Hilfsmittel gemäß der Übersicht möglich. 9. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, bezieht sich die Ausnahme der nicht vorherigen Einreichung eines Kostenvoranschlags auf den Gesamtwert der ärztlichen Verordnung. 10. Bei Hilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, ist der Wert für das einzelne Hilfsmittel (inkl. Zurüstungen, Zubehör etc.) oder für das Hilfsmittel für einen verordneten Zeitraum ausschlaggebend (wie z. B. Milchpumpen). 11. sangebote, die den angegebenen Wert der gemäß der Übersicht übersteigen, sind auch weiterhin per Kostenvoranschlag einzureichen. 12. Abrechnungen, die keinen Genehmigungsvermerk der BIG direkt gesund enthalten und nicht unter die Direktabrechung fallen, werden vollständig abgewiesen. BIG direkt gesund Stand: Seite 1 von 5
2 von Hilfsmitteln für Apotheken und sonstige Hilfsmittelanbieter für Versicherte der BIG direkt gesund Stand: Produktgruppe HMPosNr. Bezeichnung Hilfsmittel Höchstbetrag bis EUR Brutto nnnn Milchpumpen genehmigungsfrei DA 1. bis 6. Monat; Genehmigungspflicht 7. Versorgungsmonat 1,64 pro Tag nnn Absaugssets für elektrische Milchpumpen DA für Erstversorgung 30,00 PG 01 Absauggeräte nnn Absaugkatheter zur Versorgung nach Tracheotomie / Laryngektomie Absaugkatheter bei sonstigen Indikationen sbedingungen spreise nnn Absaugrohre für Laryngektomierte sbedingungen spreise nnn Sonstiges Zubehör zur Versorgung nach Tracheotomie / Laryngektomie sbedingungen spreise Sonstiges Zubehör bei sonstigen Indikationen PG 02 Adaptionshilfen nnn nnn Adaptionshilfen DA 50,00 Hilfsmittel bei Diabetes sbedingungen spreise Insulinpumpen und Zubehör sbedingungen spreise PG 03 Applikationshilfen Hilfsmittel bei enteraler Ernährung sbedingungen spreise nnnn Spritzen bei Diab. mell., enteraler Ernährung, nach Tracheotomie / Laryngektomie sbedingungen spreise Spritzen bei sonstigen Indikationen BIG direkt gesund Stand: Seite 2 von 5
3 Höchstbetrag bis EUR Brutto PG 03 Applikationshilfen nnnn Verbrauchsmaterialien bei enteraler Ernährung Verbrauchsmaterialien zur sonstigen Infusionstherapie sbedingungen spreise nnnn Zubehör zur parenteralen Ernährung PG 05 Bandagen 05.nn.nn.nnnn Bandagen sbedingungen spreise PG 08 Einlagen 08.nn.nn.nnnn Einlagen sbedingungen spreise PG 10 Gehhilfen nnnn Hand- / Gehstöcke DA 17, nnnn Unterarmgehstützen DA 14,77 pro Paar nnnn Achselstützen DA 35, nnnn Stockpuffer, Stockhalter DA 10,40 PG 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma 12.nn.nn.nnnn Hilfsmittel bei Tracheostoma / nach Laryngektomie sbedingungen spreise nnnn nnnn Aerosol-Inhalationsgeräte inkl. Masken für tiefe Atemwege zur Versorgung nach Tracheotomie / Laryngektomie oder zur Beatmungstherapie sbedingungen spreise Aerosol-Inhalationsgeräte inkl. Masken für tiefe Atemwege für sonstige Indikationen DA für Kauf DA für Sonder-, Ersatzmasken 100,00, max. 35,00, max. PG 14 Inhalationshilfen Austauschvernebler für Aerosol-Inhalationsgeräte zur Versorgung nach Tracheotomie / Laryngektomie oder zur Beatmungstherapie sbedingungen spreise Austauschvernebler für Aerosol-Inhalationsgeräte für sonstige Indikationen DA max. 1x p. a. für Kauf 35, nnnn Inhalationshilfen DA nnn PEP-Mundsysteme DA nnn PEP-Maskensysteme DA *AEP = Apothekeneinkaufspreis laut Lauer-Taxe BIG direkt gesund Stand: Seite 3 von 5
4 Höchstbetrag bis EUR Brutto nn.nnnn aufsaugende Inkontinenzhilfen sbedingungen spreise PG 15 Inkontinenzhilfen nn.nnnn ableitende, aufsammelnde, verschließende Inkontinenzhilfen sbedingungen spreise nnn Inkontinenz-Messsysteme sbedingungen spreise PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie 17.nn.nn.nnnn Kompressionsartikel sbedingungen spreise PG 19 Krankenpflegeartikel 19.nn.nn.nnnn Krankenpflegeartikel nnnn Bettschutzeinlagen keine DA möglich./. PG 20 Lagerungshilfen nnn Luftringe DA 44, nnnn Blutdruckmessgerät DA 50, nnnn Messgerät zur Lungenfunktionsmessung DA 35, PG 21 Messgeräte für Körperzustände und -funktionen nnnn nnnn Blutgerinnungsmessgeräte Blutzuckermessgeräte Stechhilfen Lanzetten sbedingungen spreise sbedingungen spreise Kontrolllösung PG 23 Orthesen 23.nn.nn.nnnn Orthesen sbedingungen spreise BIG direkt gesund Stand: Seite 4 von 5
5 Höchstbetrag bis EUR Brutto PG 25 Sehhilfen nn.nnnn Festbetrag Sehhilfen DA zum Festbetrag Festbetrag nnn Okklusionspflaster DA 110, nnn Uhrglasverbände PG 31 Schuhe 31.nn.nn.nnnn Schuhe sbedingungen spreise PG 99 Verschiedenes Otovent DA Otobar DA Preis lt. Lauertaxe Blutzuckerteststreifen sbedingungen spreise Produkte nach 31 SGB V Teststreifen zur Blutgerinnungsmessung sbedingungen spreise Sondennahrung, Trinknahrung sbedingungen spreise BIG direkt gesund Stand: Seite 5 von 5
Fragen-Antworten-Katalog für Apotheken in Sachsen und Thüringen Stand:
1. Darf das Hilfsmittel/Produkt XY durch eine Apotheke abgegeben werden? Eine Apotheke darf alle Hilfsmittel abgeben, die im Hilfsmittelversorgungsvertrag in den Anlagen 1 bis 3 sowie 8 geregelt sind,
MehrAntrag auf Präqualifizierung nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V für die Apotheke
1 von 5 Erstpräqualifizierung Repräqualifizierung Änderung Hauptbetrieb Filiale Umfirmierung Umzug Unternehmen (rechtsgültige Firmenbezeichnung): Geschäftsführer/ Inhaber: Rechtsform: HRA/HRB: Hauptbetrieb
Mehr05A Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen bis einschl. Knie) 05B Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen oberhalb des Knies)
05A Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen bis einschl. Knie) 05B Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen oberhalb des Knies) 05C Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen oberhalb des Knies) 05D Bandagen Industriell
MehrVoraussetzungen zur Abgabe nachfolgend aufgeführter Hilfsmittel der einzelnen VB: Milchpumpen Absaugsets für elektrische Milchpumpen Brusthaube
Präqualifizierung: Versorgungsbereiche (VB) Apotheken mit dazu gehörenden Abrechnungspositionsnummern lt. GKV-Kriterienkatalog letzte Änderungen zum 01.07.2015 Voraussetzungen zur Abgabe nachfolgend aufgeführter
Mehralt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt AC/TK 15 01 100 1501100 AOK Baden-Württemberg Vertrag: FOS Kleinorthopädie Vertragschlüssel: 15 01 100 Vertragspartner:
MehrPG Bezeichnung Nettopreis
Anlage 1 zum Hilfsmittelliefervertrag Primärkassen - Bremen 01.04.2013 1/6 Genehmigungsfrei abzugeben sind: aufgeführte Hilfsmittel, die einen Festbetrag oder einen Vertragspreis besitzen deren Preis 100.-
MehrKriterienkatalog Version 8, gültig ab dem 1. Januar 2017
01A 01AR 01B 01BR 01C 01CR 01D 01DR 02A 02AR 02B 02BR 02C 02CR 03A 03AR 03B 03BR 03C8 03C8R 03D 03DR 03E 03ER 04AR 04BR Milchpumpen Milchpumpen Sekret-Absauggeräte Sekret-Absauggeräte Hilfsmittel zur Wunddrainage
MehrUmblättergeräte elektrisch Bedienungssensoren. Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte. Spülsysteme, schwerkraft- und pumpenabhängig
01A 01AR 01B 01BR 01C 01CR 01D 01DR 02A 02AR 02B 02BR 02C 02CR 03A 03AR 03B 03BR 03C8 03C8R 03D 03DR 03E 03ER 04AR 04BR Milchpumpen Milchpumpen Sekret-Absauggeräte Sekret-Absauggeräte Hilfsmittel zur Wunddrainage
MehrHilfsmittelpositionsnummern. Hilfsmittelpositionsnummer: Pharmazentral- und / oder. Missbrauch von. Elke Scharnetzky
Pharmazentral- und / oder Hilfsmittelpositionsnummer: Missbrauch von Hilfsmittelpositionsnummern Elke Scharnetzky Was sind Hilfsmittel? Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie beispielsweise
MehrHilfsmittelversorgung von Pflegeheimbewohnern
Absauggeräte (Produktgruppe 01) Sekret-Absauggeräte, netzabhängig (01.24.01) () Absauggeräte, die ausschließlich von einem Versicherten genutzt werden, dienen der Unterstützung und der Durchführung der
MehrGenehmigungsverfahren
2 Genehmigungsverfahren (1) Für die Genehmigung von Hilfsmittelversorgungen gelten die jeweiligen Bestimmungen der vertragschließenden Leistungsträger (Zu den Genehmigungsfreigrenzen siehe beigefügte Anlage
MehrVertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04 Badehilfen
über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04 Badehilfen Tarifkennzeichen 23R04 Gewährleistungsbürgschaft - siehe 4 - Voraussetzungen der Leistungserbringung, Absatz (6) Die jährliche Netto-Auftragssumme
MehrHilfsmittelversorgung von Pflegeheimbewohnern
Absauggeräte (Produktgruppe 01) Sekret-Absauggeräte, netzabhängig (01.24.01) () Absauggeräte, die ausschließlich von einem Versicherten genutzt werden, dienen der Unterstützung und der Durchführung der
MehrVERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf
VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf 01.01.2012 Vertragsgruppe PG 03 und 21 Vertrag Gesetzliche Grundlage Vertragspartner Versorgung der Versicherten mit Insulinpumpen und Zubehör, Blutzuckermessgeräten,
MehrVertrag Nr.: 14. Anlage
Anlage 5.21.2 vereinbarung für die Versorgung mit Messgeräten für Körperzustände/-funktionen zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.11.2014 gem. 127 Abs. 2 SGB V bzw. Vertrag Nr.: 14 Anlage
MehrZertifikat. über die Präqualifizierung als Hilfsmittelerbringer für
HILFSMITTEl. Zertifikat über die Präqualifizierung als Hilfsmittelerbringer für SERIMED GmbH & Co.KG Am Waldstadion 5 07937 Zeulenroda Triebes lnstitutionskennzeichen: 331 600703 Bestätigung Nr. Gültig
MehrHilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV / LAV und BARMER GEK (TK) ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN
Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV / LAV und BARMER GEK (TK) ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN INHALT DES VERTRAGES Der Vertrag regelt die Versorgung von Versicherten der BARMER GEK und
MehrBeitritte zu vdek-verträgen sind nur über den vdek möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an den vdek.
Wichtige Hinweise zum Beitritt Gesetzliche Krankenversicherung Produktmanagement Hilfsmittel 0032 20 Postfach 10 14 44 20009 Hamburg Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg hilfsmittelmanagement@dak.de www.dak-leistungserbringer.de
MehrAktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 1. Juli 2016)
Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 1. Juli 2016) AOK BV PG 24 Prothesen 1900000 gekündigt zum 30.06.2009, regional unterschiedliche Fortgeltung (OT-1 Vertrag) (OT-2
MehrHilfsmittelbelieferung Stand Februar 2013
Hilfsmittelbelieferung Stand Februar 2013 Für bayerische Apotheken, wenn sie nicht den neuen Verträgen beigetreten sind, ergibt sich das unten dargestellte Bild. In der ersten Tabelle stehen die Versorgungseinschränkungen,
MehrPreisvereinbarung Orthopädie-Technik vom 1. Juni 2005
Vereinbarung gemäß 127 SGB V über Höchstpreise für Leistungen im Orthopädietechnikerhandwerk Preisvereinbarung Orthopädie-Technik vom 1. Juni 2005 zwischen der Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen
MehrVerträge von Krankenkassen nach 127 SGB V
Verträge von Krankenkassen 127 SGB V Es werden nur Verträge und Inhalte benannt, worüber die KV Sachsen eine schriftliche Information erhalten hat. (Die Krankenkassen haben dem Gesetzestext eine Informationspflicht
MehrVerträge von Krankenkassen nach 127 SGB V
Verträge von Krankenkassen 127 SGB V Es werden nur Verträge und Inhalte benannt, worüber die KV Sachsen eine schriftliche Information erhalten hat. (Die Krankenkassen haben dem Gesetzestext eine Informationspflicht
MehrPräqualifizierungsantrag Apotheker/-in nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V
Seite 1 Absender: Name: Straße: PLZ/Ort: IK: Präqualifizierungsstelle des vdek (Entnehmen Sie bitte die entsprechende Anschrift dem folgenden Link im Internet: http://www.pqs-hilfsmittel.de/ansprechpartner/index.htm
MehrInhalt der Versorgungsteilbereiche EK + 18%
01 Absauggeräte 01A 01.35.01 Milchpumpen Miete pro Tag 1,48 01A 01.99.01.2 Absaugsets für elektr. Michpumpe 01.99.01.5 Brusthauben 01B 01.24.01-04 Sekret-Absauggeräte 01C 01.24.05 Hilfsmittel zur Wunddrainage
MehrKrankenkassenpreisliste für Mecklenburg-Vorpommern (nur Primärkassen) Vergütung für die PG 10 Gehhilfen
Anlage 3 Krankenkassenpreisliste für Mecklenburg-Vorpommern (nur Primärkassen) Vergütung für die PG 10 Gehhilfen Hilfsmittel- Hersteller Bezeichnung MwSt. Brutto/ Anteil gesetzl. Nummer in % Stck. Kassen
MehrFAQ zum Entlassmanagement im Hilfsmittelbereich: Informationen für Hilfsmittel-Leistungserbringer
FAQ zum Entlassmanagement im Hilfsmittelbereich: Informationen für Hilfsmittel-Leistungserbringer Nr. Stichwort Frage Antwort 01 Beginn Ab wann erfolgt die Umsetzung des Entlassmanagements? 02 Verträge
MehrVertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen. einerseits
Seite 1 von 5 Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen einerseits der Knappschaft, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St.
MehrPräqualifizierung für Apotheken. Sehr geehrte Damen und Herren. vielen Dank für Ihr Interesse an den Leistungen der QVH Service GmbH.
Präqualifizierung für Apotheken Sehr geehrte Damen und Herren vielen Dank für Ihr Interesse an den Leistungen der QVH Service GmbH. Mit diesem Antrag beantragen Sie Ihre Präqualifizierung zum einen und
MehrAnlage 19. Vereinbarung über die Lieferung von. Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe und ) sowie
Anlage 19 Vereinbarung über die Lieferung von Krankenpflegeartikeln (Produktgruppe 19.40.04 und 19.99.01) sowie Spülsystemen (Produktgruppe 03.36.01) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 11 96 004 für
MehrAntrag auf Präqualifizierung für die Abgabe von Hilfsmitteln ohne Geschäftslokal an Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
AfP Agentur für Präqualifizierung GmbH An die Agentur für Präqualifizierung Carl-Mannich-Straße 26 65760 Eschborn Antrag auf Präqualifizierung für die Abgabe von Hilfsmitteln ohne Geschäftslokal an Versicherte
MehrNeue Zulassungsempfehlungen
Neue Zulassungsempfehlungen Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Allgemeines III. Anforderungen an juristische Personen IV. Voraussetzungen 1. Gruppe 1 1.1 Zulassungsvoraussetzungen 1.1.1 Versorgung mit
MehrProduktbezeichnung/Produktartbezeichnung. Positionsnummer/ Produktart des Hilfsmittelverzeichnisses Absaugkatheter
Produktgruppe 01 Absauggeräte 01.99.01.0 Absaugkatheter 01.99.01.3001 01.99.01.4 Abrechnungsposition für Fingertips Geschlossene Absaugsysteme 01.99.99.0001 Abrechnungsposition für Schläuche 01.99.99.0002
MehrVERTRAGSSTECKBRIEF Homecare
VERTRAGSSTECKBRIEF Homecare 01.01.2012 Vertragsgruppe PG 03, 15, 29 Vertrag Versorgung der Versicherten im Bereich Homecare (Inkontinenz, Stoma und enterale Ernährung) Gesetzliche Grundlage Vertragspartner
MehrPräqualifizierungsantrag Apotheker/-in nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V
Seite 1 Absender: Name: Straße: PLZ/Ort: IK: Präqualifizierungsstelle des vdek Entnehmen Sie bitte die entsprechende Anschrift dem folgenden Link im Internet: http://www.pqs-hilfsmittel.de/ansprechpartner/index.htm
MehrFAQ zum Entlassmanagement im Hilfsmittelbereich: Informationen für Hilfsmittel-Leistungserbringer
FAQ zum Entlassmanagement im Hilfsmittelbereich: Informationen für Hilfsmittel-Leistungserbringer Nr. Stichwort Frage Antwort 01 Beginn Ab wann erfolgt die Umsetzung des Entlassmanagements? 02 Verträge
MehrÜbersicht zur Abrechnung von Blutzuckerteststreifen
Übersicht zur Abrechnung von Blutzuckerteststreifen Primärkassen: AOK, Knappschaft, SVLFG, IKK und BKK: Die Preisberechnung für Blutzuckerteststreifen erfolgt auf Basis: AEK (gem. Lauer-Taxe") zzgl. 7,00
MehrGrundlagen der Homecare- Versorgung in Deutschland
Offenes Forum Homecare vom 12. bis 14. Februar 2008 auf der Altenpflege + ProPflege, Hannover Grundlagen der Homecare- Versorgung in Deutschland Jana Künstner Leiterin Referat Homecare Bundesverband Medizintechnologie
Mehr75,00 75,00. Gehgestelle 2 Gehwagen 1
Anlage 4a der Vereinbarung über die Lieferung von Gehgestelle Reziproke Gehgestelle Gehgestelle mit zwei Rollen Gehwagen Abrechnungsnummer 10.46.01.0 10.46.01.1 10.46.01.2 10.46.02.0 beschreibung Zubehör
MehrStammdaten des Hauptbetriebes (sofern vorhanden) Firmenname mit Rechtsform. (PLZ, Ort) (Land) Institutionskennzeichen
Markgrafenstr. 62 Absender (Firmen-Stempel) 10969 Berlin Kunden-Nr. Eingangsdatum PQS der CONVEMA GmbH Präqualifizierungsantrag Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Altenpfleger/-in (GKA) nach den Empfehlungen
MehrVersorgungsanzeige. Verzicht bis auf Widerruf 1,38 1,64 40,00 47,60. je Monat 97,45 104,27 ja
Hilfsmittelnummer 01 01.35.01.1 Milchpumpen, elektrisch betrieben Tagesmietpreis 1,38 1,64 Mindestmietpreis 15,00 17,85 Sofern Mietdauer nicht vom Arzt vermerkt, Leihdauer max. 4 Wochen. Danach neues Rezept
MehrUmsetzung des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz GMG) - Versorgung mit Hilfsmitteln
4.2.2 Übersicht der Zuzahlungsregelungen Nr. Art/Vergütung Zuzahlung Minimum Maximum Einzelvergütung für gebrauchsfertiges, wiederverwendbares Hilfsmittel - ggf. inkl. erforderlichen Zubehör-, Zurüst-
MehrPräqualifizierungsantrag Apotheker/-in nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V
Seite 1 Absender: Name: Straße: PLZ/Ort: IK: Präqualifizierungsstelle des vdek Entnehmen Sie bitte die entsprechende Anschrift dem folgenden Link im Internet: http://www.pqs-hilfsmittel.de/ansprechpartner/index.htm
Mehr- Version LEGS:
Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu den Produktgruppen 01,
MehrAnlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.
Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu den Produktgruppen 01,
MehrAntrag auf Präqualifizierung für die Abgabe von Hilfsmitteln in einem Geschäftslokal an Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
AfP Agentur für Präqualifizierung GmbH An die Agentur für Präqualifizierung Carl-Mannich-Straße 26 65760 Eschborn Antrag auf Präqualifizierung für die Abgabe von Hilfsmitteln in einem Geschäftslokal an
MehrAnlage 12 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.
Anlage 12 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu der Produktgruppe 03 festgelegten
MehrZum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Produktgruppe 01 Absauggeräte 01.99.01.0 Absaugkatheter 01.99.01.3001 Abrechnungsposition für Fingertips 01.99.01.4 Geschlossene Absaugsysteme 01.99.99.0001 Abrechnungsposition für Schläuche 01.99.99.0002
MehrSchreibhilfen Lesehilfen 3 Produktgruppe Applikationshilfen Verdauungsorgane Spülsysteme NN
Anlage 2 ( 4 Abs. 2) Vom Vertrag erfasste Hilfsmittel In der Anlage sind die vom Liefervertrag erfassten Hilfsmittel aufgelistet. Mit A ist gekennzeichnet, für welche Hilfsmittel die Zulassung auf Grund
MehrKommentar zum Hilfsmittellieferungsvertrag mit dem VdAK/AEV in der Fassung vom 01. Oktober 2000
Kommentar zum Hilfsmittellieferungsvertrag mit dem VdAK/AEV in der Fassung vom 01. Oktober 2000 A. Vorbemerkungen Ab 1. Oktober 2000 gilt der neue Hilfsmittellieferungsvertrag zwischen dem Verband der
MehrBeauftragung Hilfsmittel Versorgung zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß 78 Absatz 1 in Verbindung mit 40 Absatz 2 SGB XI 1. Pflegebedürftige(r) * Bundesweite Hilfsmittel-Versorgung * Pflichtangaben
MehrVertrag. über die Versorgung mit Hilfsmitteln, Verbandstoffen sowie Sonden- und Trinknahrung bei enteraler Ernährung nach 127 Abs.
Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln, Verbandstoffen sowie Sonden- und Trinknahrung bei enteraler Ernährung nach 127 Abs. 2 SGB V zwischen der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Hildesheimer
MehrAnlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:
Anlage 3 Quittungsheft für Zuzahlungen Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Quittungsheft für Zuzahlungen Praxisgebühr (ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung) Arznei- Verbandmittel
MehrAnlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom zwischen einerseits
- Seite 1 von 6 - Anlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom 23.09.2013 zwischen einerseits der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz Jagdschänkenstr. 50, 09117 Chemnitz sowie der Sozialversicherung
MehrElektronisches Arbeitshandbuch
Elektronisches Arbeitshandbuch Stand: Juli 2008 Die folgenden Seiten enthalten eine Zusammenstellung über die Preisbildung bei den Kostenträgern, zu denen vertragliche Beziehungen bestehen. Soweit für
MehrLeistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V
Anlage 3f zum Gesamtvertrag Orthopädie-Technik / Sanitätsfachhandel / Orthopädie-Schuhtechnik / Apotheken Leistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V für zwischen - der AOK - Die Gesundheitskasse
MehrAvP-Kundeninformation. zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01.
AvP-Kundeninformation zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01. März 2010 Inhalt 1. Was muss ich beachten, wenn ich Hilfsmittel beliefern
MehrLeitfaden für Vertragsbeitritte gemäß 127 Abs. 2a SGB V
Leitfaden für Vertragsbeitritte gemäß 127 Abs. 2a SGB V 1. Allgemeines... 2 2. Hinweise zum Vertragsbeitritt... 2 3. Spezielle Hinweise zu bestimmten Verträgen... 3 3.1 Verträge mit verschiedenen Verbänden...
MehrHilfsmittel-Richtlinie
Informationen für Ärzte Hilfsmittel-Richtlinie Neufassung der Richtlinie für die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung Neuausgabe 2012 Am 1. April 2012 ist die Neufassung der
MehrTeil A: Anwendungsbereich und Anwendungsvoraussetzungen. 1 Gegenstand des Vertrages
Vertrag über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln durch Sanitätshäuser und sonstige Leistungserbringer Register: Teil A: Anwendungsbereich und
MehrVereinbarung über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 (Fuß)
Seite 1 von 6 Vereinbarung über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 (Fuß) zwischen der Knappschaft, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St. Johanner Str. 46-48, 66111
MehrZusammenfassung des Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrages (OT-2) der Produktgruppen Kompressionsstrümpfe und Strumpfanziehhilfen
Zusammenfassung des Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrages (OT-2) der Produktgruppen Kompressionsstrümpfe und Strumpfanziehhilfen - Der neue Hilfsmittelversorgungsvertrag (OT-2) ist eine Ergänzung
MehrRahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte
Rahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft e.v., Saarbrücken - für die beigetretenen
MehrPatientenrechtegesetz Bedeutung für die Hilfsmittelversorgung
Informationskarte für Verordner und Leistungserbringer Patientenrechtegesetz Bedeutung für die Hilfsmittelversorgung Am 26. Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und
MehrVereinbarung zur Versorgung der Versicherten der BARMER mit Blutzuckerteststreifen
Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der BARMER mit Blutzuckerteststreifen BARMER, Lichtscheiderstraße 89, 42285 Wuppertal zwischen der nachfolgend BARMER genannt sowie dem Deutschen Apothekerverband
MehrAnlage 4. zum Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln, Sondennahrung und Verbandmitteln zur enteralen Ernährung
Anlage 4 zum Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln, Sondennahrung und Verbandmitteln zur enteralen Ernährung 1 Regelung der Vergütung und Abrechnung von Sondennahrung/Verbandmitteln
Mehr226 Berlin, 15. Juli Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika)
226 Berlin, 15. Juli 2009 Abrechnung von Zubereitungen (insbesondere aus Zytostatika) Preisvorschriften für die Abrechnung von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln Ärztinnen und Ärzte können patientenindividuelle
MehrDie Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
Die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung Informationen für Ärzte Herausgeber: eurocom e.v. - european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices
MehrVerträge von Krankenkassen mit Leistungserbringern zur Hilfsmittelversorgung
Verträge von Krankenkassen mit Leistungserbringern zur Hilfsmittelversorgung Es werden nur Verträge und Inhalte benannt, worüber die KV Sachsen eine schriftliche Information erhalten hat. (Die Krankenkassen
MehrAnlage PG 03. (Versorgungsbereich 03 A) Schlüssel Leistungserbringergruppe :
Anlage PG 03 Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 03 Applikationshilfen zur transanalen Irrigation des Darms, Zubehör und Verbrauchsmaterialien (Produktuntergruppen 03.36.01 und 03.99.99)
Mehrum eine Behinderung auszugleich. Hilfsmittel müssen durch einen Vertragsarzt verordnet werden. Wofür können die Kosten übernommen werden?
Hilfsmittel Hilfsmittel machen es Ihnen leichter, mit einer Behinderung oder den Folgen einer Krankheit zu leben. Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Hörgeräte, orthopädische Schuhe oder Rollstühle.
MehrRahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung
Rahmenvertrag über die Hilfsmittelversorgung gem. 127 Abs. 2 SGB V zwischen der ### ### ### Leistungserbringergruppenschlüssel: ### Institutionskennzeichen: ### - nachstehend Leistungserbringer genannt
MehrAufhebung der Festbeträge und Festbetragspositionen aufsaugende Inkontinenzhilfen und Stoma-Artikel zum
Nr. 02/2018 vom 8. Januar 2018 Inhalt: Neue OT-Verträge zwischen GWQ Service Plus AG und BIV-OT zu den Produktgruppen PG 05 Bandagen, PG 23 Orthesen und PG 24 Bein- und Brustprothetik zum 15.01.2018 Aufhebung
MehrVertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V. BKK Novitas Schifferstraße Duisburg. (im folgenden BKK genannt)
Vertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V zwischen der BKK Novitas Schifferstraße 92-100 47059 Duisburg (im folgenden BKK genannt) und den Innungen für Orthopädie-Technik Nord, Niedersachsen/Bremen
MehrAktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik
Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 1. September 2017) AOK BV Prothesen 1900000 gekündigt zum 30.06.2009, regional unterschiedliche Fortgeltung DGUV (BGen) (Reha-Vertrag)
MehrAbgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen -
Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - AOK-Bundesverband, Bonn-Bad Godesberg BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch
MehrVERTRAGSSTECKBRIEF Rehatechnik
VERTRAGSSTECKBRIEF Rehatechnik 01.04.2012 Vertragsgruppe PG 04, 10, 11, 18, 19, 20, 26, 28, 32, 33, 50 Vertrag Versorgung der Versicherten in der Rehatechnik Gesetzliche Grundlage Vertragspartner 127 Abs.
MehrKVNO extra FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOG
KVNO extra FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOG Hilfsmittel 2015 Die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses nach 139 Sozialgesetzbuch V erfolgt durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und wird im
MehrViertes Forum Behindertenpolitik Wandel der Arbeitswelt Alle an Bord?
Viertes Forum Behindertenpolitik Wandel der Arbeitswelt Alle an Bord? Berlin dbb Forum 16. - 17. April 2018 Ihr Referent Stephan Rittweger, Richter am Bayerischen LSG, München München, April 2018 Liebe
MehrIn IXOS stellen Sie im Modul A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank ein, welchen Verträgen und Pauschalen Sie beigetreten sind.
Die A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank, Teil 1 Bei der Abgabe von Hilfsmitteln ist ein breites Wissen rund um die Verträge und Lieferbedingungen gefragt, um schnell die richtigen Artikel abgeben und Retaxationen
MehrAbgerufen am 30.06.2016 von anonymous
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
MehrVereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen Stand 1. Januar 2018
Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen Stand 1. Januar 2018 Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse (KKH) Hanseatische Krankenkasse (HEK)
MehrVERTRAGSSTECKBRIEF Orthopädietechnik
VERTRAGSSTECKBRIEF Orthopädietechnik Orthopädieschuhtechnik, Homecare, Rehatechnik 01.03.2009 Vertragsgruppe PG 03, 04, 05, 08, 10, 11, 15, 17, 18, 19, 20, 23, 24, 26, 28, 29, 31, 32, 33, 50 Vertrag Versorgung
MehrStammdaten des Hauptbetriebes (sofern vorhanden) Firmenname mit Rechtsform. (PLZ, Ort) (Land) Institutionskennzeichen
Markgrafenstr. 62 Absender (Firmen-Stempel) 10969 Berlin Kunden-Nr. Eingangsdatum PQS der CONVEMA GmbH Präqualifizierungsantrag Dipl.-Ing./-in für Orthopädie- und Rehatechnik (IOTR) nach den Empfehlungen
MehrVersorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / Laryngektomie LEGS: 19 00 112
Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / Laryngektomie LEGS: 19
MehrVertrag Nr. : 176. Anlage 5.15.2. Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz
Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen zum Rahmenvertrag Hilfsmittel vom Vertrag Nr. : 176 Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung im Bereich der aufsaugenden
MehrVerfahren über die Versorgung der Versicherten der AOK Sachsen- Anhalt mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln ab
Verfahren über die Versorgung der Versicherten der AOK Sachsen- Anhalt mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln ab 01.11.2006 Die AOK Sachsen-Anhalt hat 1994 einen Hilfsmittelpool errichtet, der neben anderen
MehrHilfsmittelversorgung bei Harn- und Stuhlinkontinenz, sozialrechtliche Rahmenbedingungen
Hilfsmittelversorgung bei Harn- und Stuhlinkontinenz, sozialrechtliche Rahmenbedingungen Dr. Andrea Schlosshan, Abena GmbH, Zörbig 24. GCP-Workshop 13./14.12.2013, Berlin Hilfsmittel Gesetzliche Grundlage:
MehrHilfsmittelversorgung von Pflegeheimbewohnern
Absauggeräte (Produktgruppe 01) Sekret-Absauggeräte, netzabhängig (01.24.01) () Absauggeräte, die ausschließlich von einem Versicherten genutzt werden, dienen der Unterstützung und der Durchführung der
MehrHilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV und Bahn BKK / Erläuterungen 1 Gegenstand des Vertrages
1 Gegenstand des Vertrages Nach Absatz 1 vom Anwendungsbereich des Vertrages erfasst sind die in Anlage 1 aufgeführten Hilfsmitteln. Sofern ein Hilfsmittel nicht in Anlage 1 aufgeführt ist, kann es gemäß
MehrAktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik
Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 16. März 2018) AOK BV Prothesen 1900000 gekündigt zum 30.06.2009, regional unterschiedliche Fortgeltung DGUV (BGen) (Reha-Vertrag)
MehrVERTRAGSSTECKBRIEF Medizintechnik/ Atemtherapie
VERTRAGSSTECKBRIEF Medizintechnik/ Atemtherapie 01.03.2012 Vertragsgruppe PG 14, 12, 01, 27, 21 Vertrag Versorgung der Versicherten mit Medizintechnik (Atemtherapie/ Tracheostoma/ Babymonitoring/ Pulsoximetrie)
MehrAnlage 05. Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe":
Anlage 05 Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 1198102 BARMER GEK Seite 1 von 3 Anlage 05 1 Gegenstand der Vereinbarung 1. Dieser Vertrag
MehrVQZ Bonn PQS. Präqualifizierungsantrag. Kauffrau/-mann Einzelhandel. An VQZ Bonn - Präqualifizierungsstelle Schwertberger Str.
Seite 1 von 9 Präqualifizierungsantrag Kauffrau/-mann Einzelhandel An VQZ Bonn - Präqualifizierungsstelle Schwertberger Str. 14-16 53177 Bonn-Bad Godesberg 1a. Folgepräqualifizierungsantrag 1b. Erstpräqualifizierungsantrag
MehrPräqualifizierungsantrag
Seite 1 von 11 Präqualifizierungsantrag Orthopädietechniker(in) An VQZ Bonn - Präqualifizierungsstelle Schwertberger Str. 14-16 53177 Bonn-Bad Godesberg 1a. Folgepräqualifizierungsantrag 1b. Erstpräqualifizierungsantrag
MehrHilfsmittelregelung einzelner Versicherer im Komfort-Bereich
Hilfsmittelregelung einzelner Versicherer im Komfort-Bereich Deutscher Ring Esprit f) orthopädische Schuhe bis 325, EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr g) folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen),
MehrK O M M E N T A R zu den Arzneimittelliefer- und Hilfsmittellieferverträgen mit den Primärkassen wirksam ab 1. Oktober 2006
K O M M E N T A R zu den Arzneimittelliefer- und Hilfsmittellieferverträgen mit den Primärkassen wirksam ab 1. Oktober 2006 I. Allgemeines Der bisher einheitliche Arznei- und Hilfsmittelliefervertrag mit
MehrElektronisches Arbeitshandbuch
Elektronisches Arbeitshandbuch Stand: 01.07.2007 Zwischen und der Postbeamtenkrankenkasse, Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts, nachstehend "PBeaKK" genannt dem Deutschen Apothekerverband e.v.,
Mehr