* Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet wird, schließt diese Frauen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich ein.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "* Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet wird, schließt diese Frauen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich ein."

Transkript

1 Studienplan für den Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre an der Fakultät für Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim zur Prüfungsordnung vom 16. Mai 2001 I. DER DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Im Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre erwirbt der Studierende* die Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden und Ergebnisse anzuwenden; er eignet sich Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge an und beschafft sich die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Tatsachenkenntnisse. Das Diplomstudium gliedert sich in das Grundstudium und das Hauptstudium von in der Regel vier bzw. fünf Semestern Dauer. Das Grundstudium schließt mit der Diplom-Vorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung ab. Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung werden nach Maßgabe der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim vom 16. Mai 2001 abgelegt. * Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet wird, schließt diese Frauen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich ein. II. GRUNDSTUDIUM Das Grundstudium beinhaltet die vier Fächer der Diplom-Vorprüfung sowie zwei Propädeutika. Die Propädeutika sind: 1. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Lineare Algebra) 2. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Analysis) Fächer der Diplom-Vorprüfung sind 1. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre 2. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre 3. Statistik 4. Recht für Wirtschaftswissenschaftler Tabelle 1 zeigt die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums im Überblick. 1

2 Fach Veranstaltungen Vorlesungsstunden Übungsstunden Klausurdauer (min) Kreditpunkte Grundzüge der VWL Mikroökonomik I Mikroökonomik II Makroökonomik I Makroökonomik II Empirische VWL optional: Wirtschafts- und Sozialgeschichte (6) 30 (36) Grundzüge der BWL Produktionswirtschaft Absatzwirtschaft Kosten- und Erlösrechnung Handels- und Steuerbilanzen Finanzwirtschaft Unternehmungspolitik Bei der Wahl von Wirtschafts- und Sozialgeschichte entfällt eine BWL. 36 (30) Mathematik und Statistik Analysis (Propädeutikum) Lineare Algebra (Propädeutikum) Deskriptive Statistik, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Induktive Statistik 9 (V + Ü) Recht Zivil- und Handelsrecht Summe 105 Tabelle 1: Lehrveranstaltungen, Klausurdauer und Kreditpunkte im Grundstudium Zur Diplomvorprüfung ist in beiden Propädeutika eine Prüfung zu bestehen. Zu den Propädeutika können Kurse auch außerhalb der Vorlesungszeit abgehalten werden. Die Meldung zur letzten Prüfung im Rahmen der Diplom-Vorprüfung setzt den Nachweis voraus, daß die Prüfungen in beiden Propädeutika bestanden sind. Die Prüfungen im Fach Grundzüge der Volkswirtschaftslehre erfolgen durch studienbegleitende Klausuren im Umfang von jeweils 90 Minuten. Die Prüfung im Fach Statistik besteht aus einer Klausur von 240 Minuten Dauer. Die Prüfungen in den Fächern Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre und Recht für Wirtschaftswissenschaftler erfolgen jeweils nach Maßgabe der Prüfungsordnungen der diese Fächer anbietenden Fakultäten. Tabelle 1 gibt die entsprechenden Regelungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Studienplans wieder. 2

3 Studierende können im Fach Grundzüge der Volkswirtschaftslehre optional die Veranstaltung Einführung in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte belegen. Es entfällt dann für sie eine der sechs Prüfungen im Fach Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre nach Wahl. Das Kreditpunktsystem orientiert sich am European Credit Transfer System (ECTS), dessen angestrebte einheitliche Verwendung in Europa die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erleichtert. Nähere Informationen zum ECTS finden sich im Internet unter Kreditpunkte in der o. g. Höhe werden für jede bestandene Klausur gutgeschrieben. Mit ihrem jeweiligen Anteil an der Kreditpunktesumme eines Faches gehen die erzielten Klausurnoten in die Berechnung der Fachnoten für das Vordiplom ein. Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters müssen mindestens zwei (beliebige) Klausuren des Vordiploms bestanden sein (sog. Orientierungsprüfung). Bis zum Ende des sechsten Semesters muß das gesamte Vordiplom erfolgreich abgelegt sein. Die Wiederholungsmöglichkeiten für Klausurleistungen des Vordiploms sind in 13 der Prüfungsordnung geregelt. Bei der Gestaltung des Grundstudiums empfiehlt sich folgendes: Die Propädeutika sollten im ersten Semester absolviert werden, da sie vor allem für die Veranstaltungen aus den Bereichen Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (VWL) und Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre (BWL) hilfreich sind. Daneben ist eine Belegung von drei bis vier Fächern aus den Bereichen VWL und BWL empfehlenswert, insbesondere Mikroökonomik I oder Makroökonomik I. Eine gleichmäßige Verteilung der Prüfungsbelastungen ist bei gleichzeitiger Belegung von Recht für Wirtschaftswissenschaftler II (Recht) und Statistik nicht gegeben, daher empfiehlt es sich, Statistik und Recht I im zweiten sowie Recht II im dritten Semester zu hören. Statistische Kenntnisse sowie Kenntnisse auf dem Gebiet der Makroökonomik sind für die Empirische Volkswirtschaftslehre hilfreich. Wenn die Diplom-Vorprüfung zu wesentlichen Teilen bestanden ist, können nach 16 Abs. (3) der Diplomprüfungsordnung im vierten Semester bereits die ersten Prüfungen im Pflichtbereich des Hauptstudiums absolviert werden. Die Anmeldung zu den einzelnen Klausuren erfolgt per PC im Studienbüro I, das sich in L9,5 befindet. Der Antrag auf Zulassung zur Diplom-Vorprüfung gem. 10 Abs. (1) wurde bis auf weiteres in das Immatrikulationsverfahren integriert. Es ist also kein gesonderter Antrag erforderlich. III. HAUPTSTUDIUM Das Hauptstudium erstreckt sich auf Veranstaltungen des Pflichtbereichs, Veranstaltungen des Wahlbereichs und die Diplomarbeit. Die nachfolgende Tabelle 2 verdeutlicht die Struktur des Hauptstudiums. 3

4 Veranstaltung Vorlesungsstunden Übungsstunden Klausurdauer (min) Kreditpunkte Pflichtbereich Mikroökonomik III Makroökonomik III Theorie des internationalen Handels Grundlagen der Ökonometrie Wirtschaftspolitik I 2, Wirtschaftspolitik II 2, Finanzwissenschaft I 2, Finanzwissenschaft II 2, Wahlbereich Veranstaltungen nach Wahl des Kandidaten im Umfang von mindestens 75 Kreditpunkten 75 Einschränkungen: mindestens 38 Kreditpunkte müssen aus der VWL/Statistik stammen, davon mindestens 12 und maximal 18 Kreditpunkte aus Seminaren mindestens 18 Kreditpunkte müssen aus der BWL stammen eine Summe von über 84 Kreditpunkten bedarf der vorherigen Genehmigung Für Veranstaltungen der Lehreinheiten VWL und Statistik werden folgende Kreditpunkte vergeben: je 1stündige Vorlesung mit Klausur 2,5 KP (mit separater 1st. Übung + 1 je 2stündige Vorlesung mit Klausur 5 KP (mit separater 2st. Übung + 2 je 3stündige Vorlesung mit Klausur 7 KP (mit separater 2st. Übung + 2 je 4stündige Vorlesung mit Klausur 9 KP (mit separater 2st. Übung + 2 je Seminar 6 KP Einzelne Veranstaltungen anderer Lehreinheiten werden mit den nach ECTS (European Credit Transfer System) festgesetzten Kreditpunkten angerechnet. Sofern nur komplette, nicht modularisierte Fächer studiert werden können, werden für das Fach insgesamt 20 bis 28 Kreditpunkte angerechnet. Diplomarbeit 4 Monate 30 Summe (mindestens) 165 Tabelle 2: Struktur des Hauptstudiums 4

5 Die schriftlichen Prüfungen zu den von den Lehreinheiten Volkswirtschaftslehre und Statistik angeboten Veranstaltungen werden studienbegleitend erbracht. Die Dauer der Klausuren beträgt 45 Minuten pro Semesterwochenstunde der zugrundeliegenden Vorlesung. Wiederholungsmöglichkeiten sind in 19 der Prüfungsordnung geregelt. Die Prüfer können die schriftliche Abschlußprüfung ganz oder in Teilen durch eine oder mehrere benotete Hausarbeit(en) und/oder einen oder mehrere benotete mündliche(n) Vortrag (Vorträge) und/oder eine Zwischenklausur ersetzen. Die Gesamtnote ergibt sich in diesem Fall als gewichtetes Mittel aus allen Teilleistungen. Über die Gewichtung entscheidet der Prüfer. Zwei der Veranstaltungen Mikroökonomik III, Makroökonomik III, Theorie des internationalen Handels und Grundlagen der Ökonometrie sollen bereits im vierten Fachsemester absolviert werden. Der Abschluß des Grundstudiums hat jedoch grundsätzlich Vorrang. Im Rahmen des Wahlbereichs können Veranstaltungen unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkungen frei kombiniert werden. Zu den volkswirtschaftlichen Veranstaltungen zählen dabei auch die Veranstaltungen des Lehrstuhls für Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Der Studierende sollte die Veranstaltungen so kombinieren, daß sie in einem sinnvollen Zusammenhang zueinander stehen und seinen speziellen Neigungen sowie seinem Berufsziel entsprechen. Um den Studierenden die Planung zu erleichtern, veröffentlicht der Dekan jeweils zum Semesterbeginn eine Übersicht über die voraussichtlich in den nächsten zwei Semestern angeboten volkswirtschaftlichen Veranstaltungen. Spätestens zu Beginn des Semesters, in dem die ersten Veranstaltungen des Wahlbereichs besucht werden, ist eine Beratung über die beabsichtigte Veranstaltungskombination wahrzunehmen. Sofern Veranstaltungen anderer Lehreinheiten belegt werden sollen, sind die Inhalte der jeweiligen Veranstaltungen im Beratungsgespräch durch die Studierenden in geeigneter Form nachzuweisen. Die Beratung soll im Jahresabstand einmal wiederholt werden. Aus dem Angebot der Betriebswirtschaftlichen Fakultät sind Veranstaltungen im Umfang von mindestens 18 KP zu belegen. Im Rahmen der oben genannten Wahlmöglichkeiten können weitere betriebswirtschaftliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen anderer Lehreinheiten belegt werden, insbesondere aus den Fächern Wirtschaftsinformatik, Rechtswissenschaft, Soziologie, Politische Wissenschaft, Wirtschaftsgeographie, Mathematik, Psychologie, Philosophie und moderne Sprachen. Die Prüfungen sind nach Maßgabe der Prüfungsordnung der jeweils anbietenden Fakultät abzulegen. Die Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistungen erfolgt mit den von der jeweiligen Fakultät festgelegten Kreditpunkten nach ECTS. Sind noch keine ECTS-Kreditpunkte festgelegt oder kann nur ein komplettes, noch nicht modularisiertes Fach studiert werden, erfolgt die Festsetzung der anzurechnenden Kreditpunkte durch den Prüfungsausschuß VWL. Die in den Prüfungsleistungen erbrachten Noten gehen mit ihrem jeweiligen Anteil an der Kreditpunktesumme der Diplomprüfung in die Berechnung der Diplomnote ein. 5

6 Die Diplomarbeit kann nur nach dem Bestehen sämtlicher Prüfungsleistungen des Pflichtbereichs begonnen werden, und zwar in den folgenden Fächern: Volkswirtschaftslehre Statistik Ökonometrie Betriebswirtschaftslehre Wirtschafts- und Sozialgeschichte Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsgeographie, Soziologie, Politische Wissenschaft. Das Thema der Diplomarbeit wird durch den vom Kandidaten gewählten Betreuer, einen Professor bzw. Hochschul- oder Privatdozenten, festgelegt. Der Kandidat hat ein Vorschlagsrecht. Das Thema kann nur einmal und zwar innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Bearbeitungsdauer der Diplomarbeit beträgt 4 Monate. Die abgeschlossene Diplomarbeit wird beim Studienbüro in doppelter Ausfertigung eingereicht. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuß auf Antrag des Kandidaten einen Aufschub für die Abgabe der Diplomarbeit gewähren, und zwar höchstens um acht Wochen. Der Antrag auf Fristverlängerung muß spätestens acht Tage vor Ablauf der Bearbeitungszeit gestellt werden und bedarf der Zustimmung des Betreuers der Diplomarbeit. Die Diplomarbeit kann nur einmal wiederholt werden. Bei der Wiederholung der Diplomarbeit wird ein neues Thema ausgegeben. Eine bestandene Diplomarbeit kann nicht wiederholt werden. Im Rahmen der Kooperation mit der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Heidelberg besteht für Mannheimer Studierende die Möglichkeit, die Diplomarbeit und/oder Diplomprüfungen im Wahlbereich an der Universität Heidelberg abzulegen. Maximal können entweder die Diplomarbeit sowie Veranstaltungen im Umfang von 22 ECTS-Kreditpunkten oder alternativ Veranstaltungen im Umfang von 44 ECTS-Kreditpunkten in Heidelberg erbracht werden. Die externen Leistungen werden im Rahmen der verpflichtenden Studienberatung vereinbart. IV. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Grundsätzlich gelten für Studierende im Studiengang Diplom-Volkswirtschaftslehre ab 30. September 2001 die Regelungen der neuen Prüfungsordnung. Auf Antrag kann ein bereits begonnener Studienabschnitt (Vordiplom oder Diplom) nach den Regelungen der alten Prüfungsordnung vom 30. September 1996 abgeschlossen werden. Die Einzelheiten regelt 27 der Prüfungsordnung. Der Antrag soll bei der nächstmöglichen Meldung zur Prüfung gestellt werden, in begründeten Einzelfällen kann er spätestens bis zur Meldung für den Prüfungstermin Wintersemester 2002/03 gestellt werden. Für Studierende, die ihr Wahlrecht zum Verbleib in der Prüfungsordnung vom 30. September 1996 nicht in Anspruch nehmen, gelten folgende Übergangsregelungen: 6

7 Im Grundstudium: Die bereits erbrachten Klausurleistungen werden mit den jeweils erreichten Noten angerechnet und die entsprechenden Kreditpunkte gutgeschrieben. Die fünfstündige Klausur im Fach Statistik wird als vierstündige Klausur mit 15 KP angerechnet. Sofern noch nicht alle Klausuren im Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgelegt wurden, kann die Wahlmöglichkeit Einführung in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte in Anspruch genommen werden. Dies gilt in der Übergangszeit auch für eine Klausur im Wiederholungsverfahren; in diesem Fall wird jedoch der Fehlversuch auf die Klausur im Fach Einführung in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte angerechnet! Im Hauptstudium: Die bereits erbrachten Klausurleistungen und Seminare werden mit den jeweils erreichten Noten angerechnet und die entsprechenden Kreditpunkte gutgeschrieben. Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Pflichtblock gelten folgende Regelungen: a) Wurde in einem Fach eine mündliche Prüfung abgelegt, so wird die nach den Regelungen der alten Prüfungsordnung berechnete, komplette Fachnote übernommen. Das Fach Finanzwissenschaft (alt) ersetzt dabei die Veranstaltungen Finanzwissenschaft I und II (16 Kreditpunkte), das Fach Wirtschafts- und Sozialpolitik die Veranstaltungen Wirtschaftspolitik I und II (16 Kreditpunkte) und das Fach Wirtschaftstheorie die Fächer Mikroökonomik III, Makroökonomik III und Theorie des internationalen Handels (insgesamt 21 Kreditpunkte). b) Wurde in einem Fach keine mündliche Prüfung abgelegt, so werden die einzelnen Klausurleistungen für die jeweilige korrespondierende Veranstaltung nach der neuen Prüfungsordnung angerechnet. c) Wird die Diplomprüfung nach der neuen Prüfungsordnung abgelegt, muß in jedem Fall im Rahmen der Pflichtveranstaltungen ein Leistungsnachweis für die Veranstaltung Grundlagen der Ökonometrie erbracht werden. Wurde in Wahlpflichtfächern eine mündliche Prüfung abgelegt, so wird die nach der alten Prüfungsordnung berechnete Fachnote übernommen. Die Kreditpunkte für das Wahlpflichtfach ergeben sich aus der Addition der Kreditpunkte für die einzelnen besuchten Veranstaltungen. 7

Volkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang

Volkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Volkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Volkswirtschaftslehre (VWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim Vom 11.06.2012 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 13/2012 vom 13. Juni 2012

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.10.2002 6.30.02 Nr. 1 Studienangelegenheiten und -ordnungen - Diplomstudiengänge Wirtschaftswissenschaften FB 02 Genehmigung HMWK StAnz.

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Amtliche Mitteilungen / 18. Jahrgang Seite 132

Amtliche Mitteilungen / 18. Jahrgang Seite 132 6..999 Amtliche Mitteilungen / 8. Jahrgang Seite 3 Studienplan für die Diplomstudiengänge, mit ökologischem Schwerpunkt, mit Schwerpunkt Informatik sowie Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 1/005 Amtliches Mitteilungsblatt Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Studiengang Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim vom 11.06.2012 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 13/2012 vom 13. Juni 2012

Mehr

Diplomstudiengang Sozialwissenschaften (SOWI)

Diplomstudiengang Sozialwissenschaften (SOWI) Diplomstudiengang Sozialwissenschaften (SOWI) an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Stand: 30. September 2012 Das Studium kann in den Studienrichtungen Politikwissenschaft oder

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Erste Änderung der Diplomprüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes

Mehr

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012)

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Informationen zum Studium BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Der BA-Studiengang im Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft ist

Mehr

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE 08-01-7 Codiernummer 08.03.04 letzte Änderung 01-1 Auflage - Seitenzahl STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE vom 8. März 2004 I. Ziele und Aufbau des

Mehr

Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig

Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig 5/17 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig Vom 21. Januar 2004

Mehr

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien 1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt

Mehr

(Version v , In den Fachbereichsräten Mathematik und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften

(Version v , In den Fachbereichsräten Mathematik und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik mit dem Abschluss Diplom des Fachbereichs Mathematik und Informatik an der Philipps-Universität Marburg (Version v. 4.7.2001, In den Fachbereichsräten

Mehr

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden. VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November

Mehr

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen.

Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg (DiplPOMathe) Allgemeine Bestimmungen. L-1931-1-006 Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Augsburg vom 17. September 1982 (KMBl II 1983, S. 125), geändert durch Satzung vom 31. Dezember 1982 [ *] (KMBl 1983

Mehr

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen

Mehr

Übersicht über die von der Abteilung VWL für die Diplomstudiengänge auslaufend angebotenen Pflichtveranstaltungen

Übersicht über die von der Abteilung VWL für die Diplomstudiengänge auslaufend angebotenen Pflichtveranstaltungen Übersicht über die von der Abteilung VWL auslaufend angebotenen Pflichtveranstaltungen Semester Frühjahr 2007 Mikroökonomik A als Ersatz für Mikro II Makroökonomik A als Ersatz für Makro II Statistik I+II

Mehr

Studienordnung für den auslandsorientierten Studiengang Wirtschaftswissenschaft im Hauptstudium

Studienordnung für den auslandsorientierten Studiengang Wirtschaftswissenschaft im Hauptstudium Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den auslandsorientierten Studiengang Wirtschaftswissenschaft im Hauptstudium (Master s Program in Economics and Management Science) Auf Grund von

Mehr

2. 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden.

2. 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Volkswirtschaftslehre

Mehr

Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18.

Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18. Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung der Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der 2. Änderungssatzung vom 18. Juli 2011 Regelungen für das Fach Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft

Mehr

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim. Stand: 11. November 1996

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim. Stand: 11. November 1996 Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim Stand: 11. November 1996 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck der Diplomprüfung Die Diplomprüfung bildet den ersten

Mehr

Mitteilungen. X/ Juli Diplomprüfungsordnung. für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement

Mitteilungen. X/ Juli Diplomprüfungsordnung. für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement Mitteilungen X/2001 19. Juli 2001 Herausgeber: Die Rektorin der Evangelischen Fachhochschule Berlin Teltower Damm 118-122 14167 Berlin Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement

Mehr

Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom 28./29.09.

Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom 28./29.09. Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.10.1953 i.d.f. vom 28./29.09.1961) - 2 - A. Die erste Prüfung für das Handelslehramt I.

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung an der Universität Dortmund

Studienordnung für den Diplomstudiengang Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung an der Universität Dortmund Studienordnung für den Diplomstudiengang Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung an der Universität Dortmund - Fakultät Rehabilitationswissenschaften - (Stand 08.03.2001) INHALTSÜBERSICHT I. Allgemeines

Mehr

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences 23. Jahrgang, Nr. 8 Seite 1 11. April 2002 INHALT Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik des Fachbereichs II der Technischen Fachhochschule

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fakultät

Mehr

V. Anlage A: Modulkatalog Sachfach Betriebswirtschaftslehre

V. Anlage A: Modulkatalog Sachfach Betriebswirtschaftslehre VORABVERSION Modulübersicht M.A. Kultur und Wirtschaft: Medien- und Kommunikationswisseschaft (2017) Diese Modulübersicht ist lediglich eine Vorabversion und dient ausschließlich dazu, einen Überblick

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.03.2015 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Verordnung

Mehr

Reform des Bachelorstudiengangs VWL Wechsel aus der Fachprüfungsordnung 2007 zur Fachprüfungsordnung 2014

Reform des Bachelorstudiengangs VWL Wechsel aus der Fachprüfungsordnung 2007 zur Fachprüfungsordnung 2014 Reform des Bachelorstudiengangs VWL Wechsel aus der Fachprüfungsordnung 2007 zur Fachprüfungsordnung 2014 Sehr geehrte Studentinnen und Studenten des Bachelor VWL, zum Wintersemester 14/15 ergeben sich

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung -

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung - Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung - Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) B I.

Mehr

Übergangsregelung Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik

Übergangsregelung Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik Übergangsregelung Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik Verwendete Abkürzungen: LV Lehrveranstaltung; F ; S alte Ordnung Prüfungsordnung und Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik

Mehr

1 Version 8c. Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.)

1 Version 8c. Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.) 1 Version 8c Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.) Besonderer Teil II. Die Prüfungen im Nebenfach Politikwissenschaft 1 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist mit

Mehr

Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium

Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als Nebenfach im Magisterstudiengang setzen sich aus Lehrveranstaltungen

Mehr

Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie

Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie GEOGRAPHISCHES INSTITUT GEOWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie gültig für alle Studierenden, die ihr Lehramtsstudium ab dem WS 2007/2008 aufgenommen

Mehr

Anhang 18: Fachspezifische Bestimmungen der speziellen Wirtschaftslehre im Lehramt an Berufskollegs

Anhang 18: Fachspezifische Bestimmungen der speziellen Wirtschaftslehre im Lehramt an Berufskollegs Anhang 18: Fachspezifische Bestimmungen der speziellen Wirtschaftslehre im Lehramt an Berufskollegs Die spezielle Wirtschaftslehre umfasst die speziellen beruflichen Fachrichtungen Bankbetriebslehre, Betriebswirtschaftliche

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Faches Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge der Christian-Albrechts-Universität

Mehr

Das Studium endet mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann bzw. Diplom-Kauffrau.

Das Studium endet mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann bzw. Diplom-Kauffrau. Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Interkulturelles Management mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann bzw. Diplom-Kauffrau an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (in der Fassung

Mehr

ANHANG A SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERBUND-BACHELOR OF ARTS REGIONALSTUDIEN CHINA STUDIENBEREICH (PFLICHTFACH) CHINASTUDIEN

ANHANG A SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERBUND-BACHELOR OF ARTS REGIONALSTUDIEN CHINA STUDIENBEREICH (PFLICHTFACH) CHINASTUDIEN ANHANG A SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERBUND-CHELOR OF ARTS STUDIENBEREICH (PFLICHTFACH) CHINASTUDIEN Erläuterung: Es müssen die Module BM bis BM7, AM7, EM, EM und vier der Module AMbis AM6 erfolgreich

Mehr

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München - Keine amtliche Bekanntmachung - Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 20. Oktober 1999 (KWMBl

Mehr

Nr. 3 Soziologie 21. Mai 2003

Nr. 3 Soziologie 21. Mai 2003 Nr. 3 Soziologie 21. Mai 2003 I Allgemeine Bestimmungen 1 Allgemeines (1) Das Fach Soziologie kann im Magisterstudiengang als Hauptfach in Verbindung mit einem anderen Hauptfach oder mit zwei Nebenfächern

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachbereich

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 1, Nr. 72, S. 01 503) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 6, Nr. 76, S. 37 62) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor

Mehr

Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 8

Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 8 Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 8 Stand 20.12.2004 Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Diplomstudiengang Technisch orientierte

Mehr

Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München

Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München in der Fassung vom 18. September 1997 (KWMBl II S. 1275), zuletzt geändert durch

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5 und C Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-W/M Aufbau des Studiengangs 41-W/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3.

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft in der vom 1. Oktober 2007 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus ergibt. - der Fassung der

Mehr

Fachhochschule Eberswalde

Fachhochschule Eberswalde Fachhochschule Eberswalde Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik - gültig ab WS 2001 / 2002 Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Holztechnik - 2 - Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik

Mehr

2001 Ausgegeben Karlsruhe, den 16. August 2001 Nr. 17

2001 Ausgegeben Karlsruhe, den 16. August 2001 Nr. 17 2001 Ausgegeben Karlsruhe, den 16. August 2001 Nr. 17 I n h a l t Seite Zweite Satzung zur Änderung der 64 Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe für den Diplomstudiengang Chemie 64 65 Zweite Satzung

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge im Hauptfach Geschichte

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge im Hauptfach Geschichte (in der Fassung vom 30. Juli 2009) 1 Studienumfang (1) Im Hauptfach Geschichte sind insgesamt 120 ECTS-Credits (cr) zu erwerben, im Ergänzungsbereich mindestens 20 ECTS-Credits. (2) Gem. 2 Abs. 4 der Prüfungs-

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 351 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2002 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2002 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre.

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007

Mehr

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 32 - Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Auf der Grundlage des 7 Absatz

Mehr

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16. - 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999

Mehr

Bestimmungen. für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Master. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) vom Version 6

Bestimmungen. für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Master. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) vom Version 6 Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Master Abschluss: Master of Science (M.Sc.) vom 24.06.15 Version 6 40-WINM Aufbau des Studiengangs 41-WINM Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B der Prüfungs- und Studienordnung für die geisteswissenschaftlichen

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B der Prüfungs- und Studienordnung für die geisteswissenschaftlichen (in der Fassung vom 29. März 201) 1 Studienumfang (1) Im Hauptfach Soziologie sind insgesamt 10 ECTS-Credits (cr) zu erbringen, davon 9 cr in den studienbegleitenden Modulen, 1 cr im Abschlussmodul sowie

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Textil-

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 1. Nach 4 Absatz 7 wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt: (8) In Modulen, die regelhaft mit einer Klausur bzw. mit einer e-klausur

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) Besonderer Teil II 16 für das Fach Mathematik

Mehr

PA-WiSo: Neue Diplom-PO (Fassung vom ) 2

PA-WiSo: Neue Diplom-PO (Fassung vom )  2 Neuregelungen nach der geänderten WiSo-Diplom-Prüfungsordnung Von Blockprüfungen u studienbegleitenden Prüfungen Univ.-Prof. Dr. Rolf Weiber Vorsitender des PA-WiSo des FB IV Stand: 6. Oktober 2008 1 PA-WiSo:

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 20.02.2013 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 8 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)

Mehr

Zu den Modalitäten des Vertiefungsstudium (ab WS 2015/2016)

Zu den Modalitäten des Vertiefungsstudium (ab WS 2015/2016) Dr. Toni Richter Zu den Modalitäten des Vertiefungsstudium (ab WS 2015/2016) Bachelorstudiengänge: Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Internationales Management Gliederung Ziel der Veranstaltung

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems

Mehr

I. Allgemeines. Inhaltsübersicht. 1 Geltungsbereich

I. Allgemeines. Inhaltsübersicht. 1 Geltungsbereich Studienordnung für die Diplomstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Bielefeld vom 1. August 2002 Aufgrund des 2 Abs.

Mehr

1. In Nr. 3 werden die fachspezifischen Bestimmungen für Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) wie folgt gefasst:

1. In Nr. 3 werden die fachspezifischen Bestimmungen für Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) wie folgt gefasst: Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biochemie an der Universität Bayreuth vom 15. September 2000 i. d. F. der Änderungssatzung vom 10.

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biochemie an der Universität Bayreuth vom 15. September 2000 i. d. F. der Änderungssatzung vom 10. Studienordnung für den Diplomstudiengang Biochemie an der Universität Bayreuth vom 5. September 2000 i. d. F. der Änderungssatzung vom 0. März 2004 Aufgrund des Art. 6 Abs. in Verbindung mit Art. 72 Abs.

Mehr

Wirtschaftswissenschaft Lehramt (B.A.)

Wirtschaftswissenschaft Lehramt (B.A.) Institut für Volkswirtschaftslehre und Recht Informationsveranstaltung zum Bachelor-Hauptfach Wirtschaftswissenschaft Lehramt (B.A.) Inhalte Bachelor-Hauptfach Wirtschaftswissenschaft (Lehramt) Struktur

Mehr

46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung

46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung Mediendesign und digitale Gestaltung, Seite 1 von 5 46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung (1) Studienstruktur Das Studium Mediendesign und digitale Gestaltung umfasst 25 Module in

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 651 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2004 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2004 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplom-Studiengang Sportwissenschaft.

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Vom 24. März 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 7, S. 25 252) in der Fassung vom 23. Juni 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 56, S. 495 499) Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Vom 2. April 2012 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät erlässt, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Öffentliches Recht der Abteilung Rechtswissenschaften der Universität Mannheim

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Öffentliches Recht der Abteilung Rechtswissenschaften der Universität Mannheim Studien- und sordnung für das Beifach Öffentliches Recht der Abteilung Rechtswissenschaften der Universität Mannheim vom 05. Juni 201 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 1/201 vom 11. Juni 201 Teil 1,

Mehr

Merkblatt für Professor(inn)en und Assistent(inn)en

Merkblatt für Professor(inn)en und Assistent(inn)en Bachelorstudiengänge Informatik an der LMU Merkblatt für Professor(inn)en und Assistent(inn)en (Stand 11.12.2007) Inhaltsverzeichnis 1 Studiendauer und -beginn 2 2 Satzung 2 2.1 Prüfungs- und Studienordnung

Mehr

INFORMATIONSHEFT ÜBER DAS SOZIOLOGIE STUDIUM

INFORMATIONSHEFT ÜBER DAS SOZIOLOGIE STUDIUM INFORMATIONSHEFT ÜBER DAS SOZIOLOGIE STUDIUM Prof. Dr. Peter A. Berger Institutssprecher Ulmenstrasse 69 18057 Rostock Tel.: 0381-4 98 43 63 FAX: 0381-4 98 43 64 internet: http://www.soziologie.uni-rostock.de

Mehr

Der durchschnittlich erforderliche Arbeitsaufwand pro ECTS-Punkt beträgt 25 Stunden.

Der durchschnittlich erforderliche Arbeitsaufwand pro ECTS-Punkt beträgt 25 Stunden. 0b Studiengang Energiewirtschaft und Management zu Abs. Das Wahlfach (siehe Modul 00) ist zu Beginn des Semesters aus den hierzu angebotenen Lehrveranstaltungen zu wählen. Über die Lehrveranstaltungen

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/25.08.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung Griechische Philologie (Zwei-Fächer) Vom 17. September 2008

Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung Griechische Philologie (Zwei-Fächer) Vom 17. September 2008 Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung Griechische Philologie (Zwei-Fächer) Vom 17. September 2008 NBl. MWV. Schl.-H. 2008 S. 170 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 8. Oktober

Mehr

Zur fachlichen Vertiefung werden im Studiengang folgende fünf Wahlrichtungen angeboten:

Zur fachlichen Vertiefung werden im Studiengang folgende fünf Wahlrichtungen angeboten: 0a Studiengang Betriebswirtschaft Zur fachlichen Vertiefung werden im Studiengang folgende fünf Wahlrichtungen angeboten: Controlling Digital Business International Business Marketing Produktion und Logistik

Mehr

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. - 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

Mehr

Übergang zur neuen Fachprüfungsordnung

Übergang zur neuen Fachprüfungsordnung Übergang zur neuen Fachprüfungsordnung Informationen für Studentinnen und Studenten des BSc Volkswirtschaftslehre Veronika Harder, Studienkoordinatorin der VWL-Studiengänge Reform der Fachprüfungsordnung

Mehr

- 1 Version 25b,

- 1 Version 25b, - 1 Version 25b, 25.04.2005 Prüfungsordnung für den Master-Studiengang vom Typ A (Master of Arts) Besonderer Teil Die Prüfungen im Fach Empirische Politik- und Sozialforschung, deutsch-französisch 1 Prüfungsausschuss

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München Übersicht Vorstudium Das erste Anwendungsgebiet im Grundstudium ist Physik (1. und 2. Sem.) Im 3. und 4. Sem.

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) rüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der rüfungsordnung für den

Mehr

Studienplan zum Studiengang Bachelor Volkswirtschaftslehre

Studienplan zum Studiengang Bachelor Volkswirtschaftslehre Studienplan zum Studiengang Bachelor Volkswirtschaftslehre vom 1. September 2006 mit Änderungen vom 21. März 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, gestützt auf Artikel 44 des Statuts

Mehr

WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM)

WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM) 1 von 8 06.01.2008 22:01 Start > Studium und Lehre > Studienordnungen WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM) HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr.

Mehr

Wichtige Hinweise für Diplomstudierende im Grundstudium

Wichtige Hinweise für Diplomstudierende im Grundstudium Wichtige Hinweise für Diplomstudierende im Grundstudium Liebe Studierende der Diplomstudiengänge BWL und VWL der Uni Würzburg, zum stellt die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ihr Studienprogramm auf

Mehr

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang des Bachelor of Arts in Philosophie (B.A.) zur Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium der Fachbereiche 1 und 3 an der Universität Siegen 1 Zugangsvoraussetzungen

Mehr

STUDIENPLAN ZUM STUDIENGANG MASTER BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UNIVERSITÄT BERN VOM 1. SEPTEMBER 2007

STUDIENPLAN ZUM STUDIENGANG MASTER BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UNIVERSITÄT BERN VOM 1. SEPTEMBER 2007 STUDIENPLAN ZUM STUDIENGANG MASTER BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UNIVERSITÄT BERN VOM 1. SEPTEMBER 2007 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Bern erlässt, gestützt auf Artikel

Mehr

ZENTRALE STUDIENBERATUNG

ZENTRALE STUDIENBERATUNG GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG MATHEMATIK Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: en: Studienbeginn: Mathematische Fakultät Diplom-Mathematiker/Diplom-Mathematikerin

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Informatik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Science (B. Sc.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Absatz 1 Satz 2 Ziffer

Mehr

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10 Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der Fachhochschule

Mehr

(Fundstelle:

(Fundstelle: Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-17.pdf)

Mehr

Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.)

Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.) Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.) des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode vom 08.06.2016

Mehr

I. Allgemeiner Teil. Fakultät (in der Folge Ma BWL). [Fassung vom ]

I. Allgemeiner Teil. Fakultät (in der Folge Ma BWL). [Fassung vom ] Studienplan zum Studiengang Master Betriebswirtschaftslehre vom 1. September 2007 mit Änderungen vom 13. Dezember 2012 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, gestützt auf Artikel 44 des

Mehr

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung des Studiengangs M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ausführungsbestimmungen mit Anhängen I: Studien- und Prüfungsplan II: Kompetenzbeschreibungen III: Modulhandbuch (nur elektronisch

Mehr

Dokumentation der Studiengänge der Geowissenschaftlichen Fakultät

Dokumentation der Studiengänge der Geowissenschaftlichen Fakultät 1 Prüfungs- und Studienordnung der Universität Tübingen für die Studiengänge der Geowissenschaftlichen Fakultät mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.)

Mehr

Aufbau des Bachelorstudiengangs Economics. an der Universität Bayreuth *

Aufbau des Bachelorstudiengangs Economics. an der Universität Bayreuth * Aufbau des Bachelorstudiengangs Economics an der Universität Bayreuth * Diese Kurzfassung zeigt komprimiert den Verlauf des Bachelorstudiengangs Economics an der Universität Bayreuth mit dem Abschluss

Mehr