Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer bei Entsendung auf Baustellen in Deutschland Informationen für Arbeitnehmer

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1 Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer bei Entsendung auf Baustellen in Deutschland DE Informationen für Arbeitnehmer

2 Inhalt Einleitung...3 Urlaubs-Tarifverträg.e des deutschen Baug.ewerbes...3 SOKA-BAU Ansparprinzip Mindesthöhe Ihres Bruttolohns Urlaubsdauer Urlaubsvergütung Anrechnung von Urlaub im Heimatland Urlaubsgewährung Teilurlaub Resturlaub Wechsel des Arbeitg.ebers Urlaubsabgeltung Auszahlung der Urlaubsvergütung ohne Freizeit Voraussetzung.en für eine Abg.eltung Kürzung.svorbehalt Sozialversicherung.s- und Steuerpflicht Entschädigung nach Verfall der Urlaubsansprüche Voraussetzung.en für eine Entschädig.ung Kürzung.svorbehalt Steuerpflicht Arbeitnehmerkontoauszug...17 Anschriften, Telefon- und Faxnummern, , Internet

3 Einleitung SOKA-BAU begrüßt Sie als Arbeitnehmer in Deutschland. Ihr Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Deutschlands hat Sie für eine bestimmte Zeit auf eine Baustelle nach Deutschland entsandt. Das deutsche Recht (Gesetze und Tarifverträge der Bauwirtschaft) schützt auch Sie. Dies gilt insbesondere für das ab dem 1. März 1996 in Kraft getretene Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG), welches Ihnen Mindestlohnansprüche garantiert und das Urlaubsrecht der deutschen Bauwirtschaft auch auf Sie erstreckt. Deutschland handelt insoweit in Einklang mit der Europäischen Entsende-Richtlinie 96/71/EG vom 16. Dezember Urlaubs-Tarifverträge des deutschen Baugewerbes Jeder in Deutschland tätige Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Für das Baugewerbe ergeben sich die Einzelheiten aus den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen des Baugewerbes, nämlich dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) sowie dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Diese Tarifverträge berücksichtigen die speziellen Arbeitsbedingungen eines Bauarbeiters (zum Beispiel ständig wechselnde Baustellen oder Witterungsabhängigkeit), wodurch sich die Arbeit von der in der stationären Industrie unterscheidet. Diese speziellen Tarifverträge gelten für alle Baubetriebe mit Sitz in Deutschland und deren gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter). Damit auf deutschen Baustellen keine unterschiedlichen Urlaubsregelungen existieren, hat der deutsche Gesetzgeber im AEntG angeordnet, dass die genannten Tarifverträge auch für Sie als entsandten gewerblichen Arbeitnehmer gelten. 3

4 SOKA-BAU SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) ist eine Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft. Die Tarifvertragsparteien sind: der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. Kurfürstenstraße Berlin die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Olof-Palme-Straße Frankfurt am Main der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. Kronenstraße Berlin SOKA-BAU wurde die Aufgabe übertragen, das Urlaubsverfahren auf der Grundlage des AEntG in Verbindung mit dem BRTV und VTV durchzuführen. Wir führen über Ihre in Deutschland erworbenen Urlaubsansprüche ein persönliches Konto für Sie. Zu Beginn Ihrer ersten Entsendung teilen wir Ihnen Ihre persönliche Arbeitnehmernummer für dieses Konto mit. Diese Nummer bleibt immer gültig, auch wenn Sie später erneut eine Bauarbeit in Deutschland aufnehmen oder Ihren Arbeitgeber wechseln. Ihr jeweiliger Arbeitgeber ist verpflichtet, monatlich Urlaubskassenbeiträge an SOKA-BAU zu zahlen und dadurch Ihre Urlaubsvergütung abzusichern. 4

5 1 Ansparprinzip Sie haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (Freizeit und Urlaubsvergütung). Ihre Urlaubsansprüche richten sich nach der Dauer Ihrer Beschäftigung in Deutschland und der Höhe Ihres in Deutschland verdienten Bruttolohns. Mit jeder Arbeitsstunde sparen Sie einen Teil Ihrer Ansprüche an. 2 Mindesthöhe Ihres Bruttolohns Ihre Urlaubsvergütung wird aus dem Bruttolohn errechnet, den Ihnen Ihr Arbeitgeber schuldet. Der Bruttolohn ergibt sich in der Regel aus Ihrem Arbeitsvertrag in Verbindung mit den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen des Staates, aus dem Sie entsandt werden. In keinem Fall darf für Sie ein Bruttolohn angesetzt werden, der niedriger als der deutsche Mindestlohn im Baugewerbe ist. Der Mindestlohn ist in dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag Mindestlohn festgelegt. Die Mindestlöhne sind Brutto-Stundenlöhne; sie sind auf west- und ostdeutschen Baustellen unterschiedlich hoch. Ihr Lohn ist Ihnen von Ihrem Arbeitgeber spätestens zum 15. des Monats auszuzahlen, der auf den Monat folgt, für den er zu zahlen ist, zum Beispiel für den Monat September bis zum 15. Oktober. Die Urlaubskassenbeiträge, die Ihr Arbeitgeber an SOKA-BAU abführt, dürfen nicht von Ihrem Lohn abgezogen werden. 5

6 Alte Bundesländer (West) (Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin) Beschäftigungszeitraum (alte Bundesländer ohne Berlin) (Berlin) (alte Bundesländer ohne Berlin) (Berlin) (alte Bundesländer ohne Berlin) (Berlin) (alte Bundesländer ohne Berlin) (Berlin) ab (alte Bundesländer ohne Berlin) ab (Berlin) Lohngruppe 1: 11,05 EUR Lohngruppe 2: 13,70 EUR Lohngruppe 1: 11,05 EUR Lohngruppe 2: 13,55 EUR Lohngruppe 1: 11,10 EUR Lohngruppe 2: 13,95 EUR Lohngruppe 1: 11,10 EUR Lohngruppe 2: 13,80 EUR Lohngruppe 1: 11,15 EUR Lohngruppe 2: 14,20 EUR Lohngruppe 1: 11,15 EUR Lohngruppe 2: 14,05 EUR Lohngruppe 1: 11,25 EUR Lohngruppe 2: 14,45 EUR Lohngruppe 1: 11,25 EUR Lohngruppe 2: 14,30 EUR Lohngruppe 1: 11,30 EUR Lohngruppe 2: 14,70 EUR Lohngruppe 1: 11,30 EUR Lohngruppe 2: 14,55 EUR Neue Bundesländer (Ost) (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) Beschäftigungszeitraum Lohngruppe 1: 10,25 EUR Lohngruppe 1: 10,50 EUR Lohngruppe 1: 10,75 EUR Lohngruppe 1: 11,05 EUR ab Lohngruppe 1: 11,30 EUR 6

7 3 Urlaubsdauer Wie viele Urlaubstage Sie beanspruchen können, ist von der Zahl Ihrer Beschäftigungstage in Deutschland abhängig. Beschäftigungstage sind grundsätzlich alle Kalendertage des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Deutschland (auch Samstage, Sonn- und Feiertage). Der volle Monat wird mit 30 Beschäftigungstagen gerechnet. Nach jeweils 12 Beschäftigungstagen erwerben Sie einen Tag Urlaub. Der Urlaub beträgt für ein Urlaubsjahr (= Kalenderjahr) daher 30 Urlaubstage (= Arbeitstage). Samstage, Sonn- und Feiertage sind keine Arbeitstage, so dass Sie für Freizeit an diesen Tagen keinen Urlaub nehmen müssen. Beispiel: Sie arbeiten vom bis auf einer Baustelle in Deutschland. Nach 8 Nr. 2.4 BRTV berechnet sich die Urlaubsdauer wie folgt: Vom bis zum Monatsende (28.02.) sind Sie 22 Tage bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Für die Monate März, April, Mai, Juni werden je 30 Tage pro Monat als Beschäftigungstage berechnet; für die Zeit vom bis ergeben sich 16 Beschäftigungstage. Dies ergibt eine Gesamtsumme von 158 Beschäftigungstagen. 158 = 13,17 12 Sie haben einen Anspruch auf 13 Urlaubstage. 7

8 Während des Urlaubsjahres werden Bruchteile von Urlaubstagen abgerundet. Es besteht nur Anspruch auf ganze Urlaubstage. 4 Urlaubsvergütung Ihre Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld) beträgt 13,68 % des in Deutschland verdienten Bruttolohns. Beispiel: Sie haben im Jahr 2016 in Deutschland bereits 9.000,00 EUR brutto verdient. 13,68 % von 9.000,00 EUR Bruttolohn ergibt für Sie zusätzlich zum Bruttolohn eine Urlaubsvergütung von 1.231,20 EUR. 5 Anrechnung von Urlaub im Heimatland Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber, der Sie nach Deutschland entsandt hat, bereits vor der Entsendung mehr Urlaub gewährt, als Sie aufgrund Ihrer Beschäftigung im Heimatland in diesem Kalenderjahr erworben haben, so haben Sie Urlaub im Voraus erhalten. Dieser im Voraus gewährte Urlaub reduziert Ihren in Deutschland erworbenen Urlaub Beispiel: Sie wurden am nach Deutschland entsandt. Davor bestand Ihr Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber in diesem Kalenderjahr aber bereits seit dem Wir nehmen einmal an, dass Sie in Ihrem Heimatland für ein ganzes Kalenderjahr (= 365 Kalendertage) Arbeit Anspruch auf 20 Urlaubstage (in Arbeitstagen) gehabt hätten. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber zwischen dem und dem (= 90 Kalendertage) aber bereits 7 Urlaubstage (in Arbeits- 8

9 tagen) gewährt hätte, so hätte er Ihnen gegenüber eine Vorleistung erbracht, die in Deutschland berücksichtigt werden muss. Zunächst ist zu berechnen, wie viele Urlaubstage Ihnen im Heimatland normalerweise für die 90 Tage bis zum zugestanden hätten. 20 x 90 = 4, Es hätten Ihnen im Heimatland vor der Entsendung nur 4,93 Urlaubstage zugestanden. Bei einem Anspruch im Heimatland auf 4,93 Urlaubstage, aber einer Urlaubsgewährung von 7 Urlaubstagen, ergeben sich danach 2,07 im Voraus gewährte Urlaubstage. Da im Voraus gewährte Urlaubstage grundsätzlich abgerundet werden, werden Ihnen 2 Tage auf die in Deutschland erworbenen Urlaubstage angerechnet. Sie reduzieren Ihren Anspruch in Deutschland, weil Sie diese 2 Tage bereits erhalten haben. Auch eine im Voraus gewährte Urlaubsvergütung ist von Ihrem in Deutschland erworbenen Anspruch abzuziehen. Beispiel: Sie erhielten von Ihrem Arbeitgeber für die 7 Urlaubstage im Heimatland eine Urlaubsvergütung von umgerechnet 350,00 EUR. Pro Urlaubstag beträgt diese 50,00 EUR (350,00 : 7 = 50,00). Bei 2 im Voraus erhaltenen Urlaubstagen hat Ihnen Ihr Arbeitgeber also 100,00 EUR Urlaubsvergütung (2 x 50,00) bereits im Voraus gezahlt. Auch diese 100,00 EUR werden auf Ihre Urlaubsvergütung in Deutschland angerechnet, das heißt von der in Deutschland erworbenen Urlaubsvergütung abgezogen. 9

10 6 Urlaubsgewährung Der Urlaub soll Ihrer Erholung und der Wiederherstellung Ihrer Arbeitskraft während des Arbeitsverhältnisses dienen. Urlaub können Sie daher nur während Ihrer Entsendung (Beschäftigung in Deutschland) nehmen. Sind Sie bereits ins Heimatland zurückgekehrt und haben damit Ihre Tätigkeit in Deutschland beendet, können Sie die noch nicht verbrauchten Urlaubsansprüche jedoch während Ihrer nächsten Entsendung nach Deutschland bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen. Werden Sie nicht erneut entsandt, steht Ihnen eine Urlaubsabgeltung bzw. finanzielle Entschädigung für den nicht genommenen Urlaub nach deutschem Recht zu (siehe 7 und 8). Die Urlaubsvergütung für die in Deutschland genommenen Urlaubstage muss Ihnen Ihr Arbeitgeber mit der nächsten Lohnabrechnung am 15. des Monats auszahlen, der auf den Monat folgt, in dem der Urlaub gewährt wurde. 6.1 Teilurlaub Nehmen Sie nur einen Teil der erworbenen Urlaubstage, so erhalten Sie für jeden Urlaubstag als Bezahlung einen Tagessatz. Dafür ist zunächst die gesamte Urlaubsvergütung durch die gesamten Urlaubstage zu teilen. 10

11 Beispiel: Sie haben insgesamt eine Urlaubsvergütung von 1.500,00 EUR und 15 Urlaubstage erworben ,00 EUR = 100,00 EUR 15 Für einen Urlaubstag steht Ihnen ein Tagessatz von 100,00 EUR zu. Dieser Tagessatz wird mit der Anzahl der gewährten Urlaubstage multipliziert. Sie haben 10 Urlaubstage genommen. 100,00 EUR x 10 = 1.000,00 EUR Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für die 10 Urlaubstage 1.000,00 EUR Urlaubsvergütung zahlen. 6.2 Resturlaub Mit Ablauf eines Kalenderjahres werden Ihre noch nicht verbrauchten Urlaubstage sowie die entsprechende Urlaubsvergütung in das folgende Kalenderjahr übertragen. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Urlaubstag ergeben, werden jetzt auf ganze Urlaubstage aufgerundet. Beispiel: Nehmen wir an, aufgrund Ihrer Beschäftigungstage und eines eventuell genommenen Teilurlaubs hätten Sie für das abgelaufene Kalenderjahr einen Resturlaubsanspruch von 5,75 Tagen errechnet. Da aufgerundet wird, können Sie im neuen Kalenderjahr noch 6 Resturlaubstage nehmen. 11

12 Bleiben Sie auch im neuen Kalenderjahr auf einer Baustelle in Deutschland und nehmen Sie dann Urlaub, so ist zuerst der Resturlaub aus dem Vorjahr aufzubrauchen. Diesen Resturlaub können Sie noch bis zum Ende des neuen Kalenderjahres nehmen. Danach verfällt er gegenüber dem Arbeitgeber. Für verfallene Urlaubsansprüche erhalten Sie eine Entschädigung (siehe 8). Beispiel: Urlaubstage und Urlaubsvergütung aus dem Jahr 2016 stehen Ihnen nur bis zum zu. 6.3 Wechsel des Arbeitgebers Wechseln Sie innerhalb Deutschlands zu einem anderen Baubetrieb, so können Sie die angesparten Urlaubsansprüche bei Ihrem neuen Bauarbeitgeber realisieren. Ein besonderer Vorteil ist, dass Sie Ihre Urlaubsansprüche innerhalb Deutschlands mitnehmen können, gleichgültig, ob der Inhaber des Baubetriebes in Deutschland oder im Ausland seinen Sitz hat. Bitte informieren Sie uns über Ihren neuen Arbeitgeber und den Zeitpunkt des Wechsels. Sie erhalten dann von uns eine aktuelle Übersicht über Ihre Urlaubsansprüche. Diese Übersicht gilt als Urlaubsbescheinigung und ist dem neuen Arbeitgeber vorzulegen. 7 Urlaubsabgeltung Auszahlung der Urlaubsvergütung ohne Freizeit 7.1 Voraussetzungen für eine Abgeltung Haben Sie Ihre Arbeit auf deutschen Baustellen endgültig beendet und sind nicht arbeitslos, so zahlt SOKA-BAU 12

13 drei Monate nach Arbeitsende eine Urlaubsabgeltung an Sie. SOKA-BAU vermutet dann, dass Sie zunächst nicht mehr nach Deutschland zurückkehren werden, so dass der erworbene Urlaub nicht für eine weitere Beschäftigung in Deutschland reserviert bleiben muss. Beispiel: Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber bis zum auf deutsche Baustellen entsandt. Danach kehrten Sie endgültig in Ihr Heimatland zurück. Ab dem können Sie von SOKA-BAU eine Abgeltung erhalten. Wechseln Sie in ein Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis, erhalten Sie die Abgeltung von SOKA-BAU unmittelbar nach dem Ende Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Angestellten- oder Ausbildungsvertrages bei. Die Urlaubsabgeltung setzt Ihren Antrag voraus. Haben Sie noch keinen Antrag gestellt und arbeiten wieder als gewerblicher Arbeitnehmer auf einer deutschen Baustelle, so lebt der volle Urlaubsanspruch (Freizeit und Entgelt) wieder auf. Antragsformulare, auch in Ihrer Muttersprache, können Sie bei uns anfordern oder auf unserer Internetseite abrufen. Möchten Sie einen schriftlichen Antrag ohne Formular stellen, so geben Sie bitte auf jeden Fall Ihre Arbeitnehmernummer, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre aktuelle Adresse, 13

14 eine aktuelle Bankverbindung und das Datum des letzten Tages Ihrer baugewerblichen Tätigkeit in Deutschland an. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben. Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung gegenüber Ihrem letzten Arbeitgeber (bei dem Sie baugewerblich tätig waren) besteht nur, wenn Sie Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen. 7.2 Kürzungsvorbehalt Haben Ihre Arbeitgeber die Urlaubskassenbeiträge nicht in voller Höhe an SOKA-BAU gezahlt, so muss SOKA-BAU Ihre Abgeltung entsprechend kürzen. 7.3 Sozialversicherungs- und Steuerpflicht Soweit die Abgeltung der Sozialversicherung unterliegt, zieht SOKA-BAU von Ihrer Abgeltung einen Pauschalbetrag ab und leitet ihn an Ihren Arbeitgeber weiter. Ist der für Sie zu zahlende Sozialversicherungsbeitrag höher als der Pauschalbetrag von SOKA-BAU, so müssen Sie dem Arbeitgeber den Mehrbetrag ersetzen. Ist der Beitrag dagegen niedriger als der Pauschalabzug, so muss der Arbeitgeber Ihnen die Differenz nachträglich auszahlen. SOKA-BAU ist darüber hinaus bei einer Abgeltungsauszahlung an Sie gesetzlich verpflichtet, einen Pauschalbetrag für die Entrichtung der Lohnsteuer in Höhe von 20 % sowie des Solidaritätszuschlags in Höhe von 1,1 %, insgesamt also 21,1 %, einzubehalten und an das in Deutschland zuständige Finanzamt Wiesbaden abzuführen. Sollten Sie etwa aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nicht verpflichtet gewesen sein, Lohnsteuern in Deutschland zu zahlen, haben Sie die Möglichkeit, beim Finanzamt Wiesbaden einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. 14

15 8 Entschädigung nach Verfall der Urlaubsansprüche 8.1 Voraussetzungen für eine Entschädigung Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen am Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung der Ansprüche folgt. Beispiel: Die Urlaubstage, Urlaubsvergütungen und Urlaubsabgeltungen aus dem Jahr 2016 verfallen zum SOKA-BAU zahlt Ihnen aber eine Entschädigung für den verfallenen Urlaub, soweit Sie nicht bereits eine Urlaubsabgeltung erhalten haben. Die Entschädigung kann nur im zweiten Kalenderjahr nach Entstehung der Urlaubsansprüche bei SOKA-BAU geltend gemacht werden, nicht früher und nicht später. Ein zu früh gestellter Antrag darf nicht bearbeitet werden, damit Sie Ihre regulären Urlaubsansprüche (Freizeit und Entgelt) nicht vorzeitig verbraucht haben. Deshalb muss ein zunächst verfrühter Antrag später neu gestellt werden Beispiel: Eine Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2015 kann nur im Jahr 2017 bei SOKA-BAU beantragt werden. Die Antragsfrist beginnt am und endet am Antragsformulare, auch in Ihrer Muttersprache, können Sie bei uns anfordern oder auf unserer Internetseite abrufen. 15

16 Möchten Sie einen schriftlichen Antrag ohne Formular stellen, so geben Sie bitte auf jeden Fall Ihre Arbeitnehmernummer, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre aktuelle Adresse und eine aktuelle Bankverbindung an. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben. Berücksichtigen Sie zur Einhaltung der Antragsfrist bitte die bei Auslandspost oftmals längere Postlaufzeit. 8.2 Kürzungsvorbehalt Haben Ihre früheren Arbeitgeber die Urlaubskassenbeiträge nicht in voller Höhe an SOKA-BAU gezahlt, so muss SOKA BAU Ihre Entschädigung entsprechend kürzen. SOKA-BAU bemüht sich darum, die fehlenden Beiträge Ihrer Arbeitgeber nachträglich einzuziehen. Gelingt dies, so erhalten Sie später eine Nachzahlung. SOKA-BAU wird Sie in diesem Fall von sich aus verständigen. Über die Einzelheiten Ihrer Ansprüche beraten wir Sie gerne. 8.3 Steuerpflicht SOKA-BAU ist darüber hinaus auch bei einer Entschädigungszahlung an Sie gesetzlich verpflichtet, einen Pauschalbetrag für die Entrichtung der Lohnsteuer in Höhe von 20 % sowie des Solidaritätszuschlags in Höhe von 1,1 %, insgesamt also 21,1 %, einzubehalten und an das in Deutschland zuständige Finanzamt Wiesbaden abzuführen. Sollten Sie etwa aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nicht verpflichtet gewesen sein, Lohnsteuern in Deutschland zu zahlen, haben Sie die Möglichkeit, beim Finanzamt Wiesbaden einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. 16

17 9 Arbeitnehmerkontoauszug Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres erhalten Sie von SOKA-BAU einen Kontoauszug. Er enthält wichtige Einzelheiten über Ihre Tätigkeit in Deutschland in den letzten zwei Kalenderjahren (Arbeitgeber, Dauer der Beschäftigung, Beschäftigungstage, Bruttolohn, erworbene Urlaubstage und Urlaubsvergütung). Außerdem sind darauf die Ihnen bereits gewährten Urlaubsansprüche sowie Ihre noch nicht verbrauchten Ansprüche registriert. Diese Angaben ergeben sich aus den Meldungen, die Ihre Arbeitgeber gegenüber SOKA-BAU monatlich abgeben müssen. Gleichzeitig erhalten Sie von SOKA-BAU nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Bescheinigung über die in dem Kalenderjahr an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer. Auch Ihrem Arbeitgeber kann bei den Meldungen unter Umständen ein Irrtum unterlaufen sein. Sollte Ihr Kontoauszug dann unrichtig oder unvollständig sein, so können Sie von Ihrem Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Kontoauszuges eine Berichtigung verlangen. Nimmt der Arbeitgeber trotz Ihrer Aufforderung keine Korrektur vor, so können Sie ihn gerichtlich, auch vor einem deutschen Gericht, auf Berichtigung verklagen. 17

18 Sie können uns unter folgender Anschrift erreichen: SOKA-BAU Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Hauptabteilung Europa Postfach 5711 Wettinerstraße Wiesbaden oder Wiesbaden DEUTSCHLAND DEUTSCHLAND Telefaxnummer der Hauptabteilung Europa: Telefonnummern der Hauptabteilung Europa: Italien 4052 Griechenland, Liechtenstein, Luxemburg, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei und andere Länder 4053 Polen 4054 Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande, Österreich, Schweiz 4056 Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Russland, Serbien, Slowenien 4058 Rumänien 4059 Ungarn Wir beraten Sie auch gerne in Ihrer Muttersprache. 18

19 Internet: Bitte geben Sie bei jedem Kontakt mit uns Ihre Arbeitnehmernummer an, soweit wir sie Ihnen bereits mitgeteilt haben! 19

20 U BD Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Wettinerstraße 7, Wiesbaden Deutsche Version Stand: Januar

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