Vorsteuer für Schweizer Unternehmer in Deutschland
|
|
- Imke Stieber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bernd Burgmaier Vorsteuer für Schweizer Unternehmer in Deutschland Darstellung der ab neuen Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom Der deutsche Gesetzgeber hat kurz vor dem Jahreswechsel zahlreiche Neuregelungen im deutschen Umsatzsteuergesetz beschlossen [1]. Die Gesetzesänderungen führen insbesondere zu einer erheblichen Verschärfung der Rechnungsanforderungen sowie zu erhöhten Prüfungspflichten in bezug auf das Recht des Unternehmers zum Vorsteuerabzug. Der nachfolgende Beitrag will Schweizer Unternehmern einen Überblick über diese wichtigen Neuregelungen und das hierzu ergangene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom [2] geben. 1. Einführung Der deutsche Gesetzgeber war, veranlasst durch die Bestimmungen der Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG (6. USt-RL) mit dem Ziel der Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung (Rechnungsrichtlinie) [3] gezwungen, das deutsche Umsatzsteuergesetz den Vorgaben der Richtlinie anzupassen. Er kam dieser Verpflichtung erst kurz vor dem Jahreswechsel im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom (Steueränderungsgesetz 2003) [4] nach. Dieses Gesetz sieht in über 36 Ziffern an mehr als 60 Regelungen erhebliche Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vor. Die meisten dieser Änderungen traten bereits am in Kraft [5]. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Änderungen in bezug auf die Rechnungsstellung und das Recht auf Vorsteuerabzug. Auch alle Schweizer Unternehmer, die das Recht auf Vorsteuerabzug im Vorsteuervergütungsverfahren oder im allgemeinen Besteuerungsverfahren aus Rechnungen ausüben, in denen deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen worden ist, sind von diesen wichtigen Änderungen betroffen. An dieser Stelle sollen daher nur diese wichtigen Änderungen anhand der Neuregelung zum Vorsteuerabzug ( 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG in seiner seit dem geltenden Fassung) vorgestellt werden [6]. 2. Recht auf Vorsteuerabzug Nach dieser gesetzlichen Neuregelung (vgl. Abbildung 1) kann der Unternehmer zunächst einmal nur die Vorsteuerbeträge für die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Der Gesetzgeber setzt damit Bernd Burgmaier, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht (OLG München), Partner, SwissVAT AG, Zürich bernd.burgmaier@swissvat.ch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesfinanzhofes in das Umsatzsteuergesetz um [7]. Dies bedeutet im Einzelfall, dass der Leistungsempfänger (Unternehmer) die in einer Rechnung unrichtig ausgewiesene Steuer (z. B. Ausweis von deutscher Umsatzsteuer, obwohl eine Dienstleistung nicht in Deutschland steuerbar war) nicht als Vorsteuer abziehen kann. Der Empfänger einer Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer sollte daher stets selbst prüfen, ob die Steuer ordnungsgemäss ausgewiesen (gesetzlich geschuldet) wurde, bevor er den vollen Betrag aus einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis an das leistende Unternehmen überweist. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte er eine korrigierte Rechnung verlangen oder nur den in der Rechnung ausgewiesenen Nettobetrag überweisen. Kommt der Leistungsempfänger seiner Prüfungspflicht nicht nach und wird der Vorsteuerabzug später vom Finanzamt versagt bzw. in der Umsatzsteuersonderprüfung verrechnet, trägt der Unternehmer das Risiko des Ausfalles der Rückzahlung vom leistenden Unternehmer. Der leistende Unternehmer muss in diesen Fällen hingegen die Rechnung berichtigen, will er die ausgewiesene Steuer nicht selbst tragen [8]. 3. Ausübung des Vorsteuerabzugs Um sein Vorsteuerabzugsrecht ausüben zu können, muss der Unternehmer nach der gesetzlichen Neurege- Der Schweizer Treuhänder 4/04 345
2 Abbildung 1 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG gültig ab : «(1) der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;» sind Angaben in der Rechnung unzutreffend, kann die Rechnung berichtigt werden [12]. Der Vorsteuerabzug kann nach der Gesetzesbegründung dann aber erst mit dem Zugang einer vollständigen oder berichtigten Rechnung geltend gemacht werden [13]. Bei dieser Auffassung ist aber zu bedenken, dass bei richtlinienkonformer Auslegung der Besitz einer Rechnung auf den Zeitpunkt der Entstehung des Vorsteuerabzugsanspruches zurückwirkt [14]. Der leistende Unternehmer hat ebenfalls ein Interesse an der Rechnungsberichtigung. Denn solange die Rechnung in diesen Fällen nicht berichtigt wird, schuldet er die ausgewiesene Steuer [15]. lung ferner eine nach den 14, 14 a UStG ausgestellte Rechnung (also eine Rechnung, die alle erforderlichen Pflichtangaben enthält) besitzen. In dieser Rechnung sind (vgl. Abbildung 2) die folgenden Pflichtangaben ab erforderlich [9]: der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, 3. das Ausstellungsdatum, 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer), 5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung, 6. der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts (sofern die Leistung noch nicht ausgeführt ist), sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist, 7. das nach Steuersätzen und den einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung ( 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, und 8. der anzuwendende Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Der Vorsteuerabzug wird daher auch versagt, wenn der Leistungsempfänger nicht eine Rechnung mit allen vorgenannten Pflichtangaben [10] vorlegen kann. Eine Ausnahme gilt aber für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise. Bevor der Unternehmer also den Rechnungsbetrag aus einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis an das leistende Unternehmen überweist, muss er die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben prüfen. Dabei ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten [11]. Sind die Angaben nicht vollständig bzw. richtig sollte er eine korrigierte Rechnung verlangen und zunächst nur den Nettobetrag an den leistenden Unternehmer überweisen. Fehlt eine Pflichtangabe in der Rechnung oder Beide Unternehmer sind daher ab gehalten, genaue Rechnungskontrollen der Eingangs- bzw. Ausgangsrechnungen vorzunehmen. 4. Übergangsregelung Da die Regelungen über die Rechnungsstellung und in diesem Zusammenhang die Verschärfung des Rechtes auf Vorsteuerabzug erst kurz vor dem Jahreswechsel beschlossen wurden, hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom [16] eine Übergangsregelung eingeführt. Danach gilt für nach dem und vor dem ausgestellte Rechnungen Folgendes: Für Zwecke des Vorsteuerabzuges ist es bei einer vor dem ausgestellten Rechnung nicht zu beanstanden, wenn diese nicht alle sich aus 14 Abs. 4 und 14a UStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 ergebenden Angaben enthält. Dies gilt entsprechend für Rechnungen über «Von zentraler Bedeutung sind dabei die Änderungen in bezug auf die Rechnungsstellung und das Recht auf Vorsteuerabzug.» Kleinbeträge i. S. d. 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) und für Fahrausweise i.s.d. 34 UStDV. Eine vor dem ausgestellte Rechnung muss für Zwecke des Vorsteuerabzuges jedoch alle sich aus 14 Der Schweizer Treuhänder 4/04
3 Abbildung 2 Musterrechnung 1. vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers* Mustermann AG Sophienstr. 3, D München 2. USt-ID-Nummer: DE oder Steuernummer des Finanzamtes: 118/00007 des leistenden Unternehmers 1. vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers Müller GmbH Potsdamer Platz Berlin Rechnungsnummer Rechnung Rechnungsdatum 4. fortlaufende Nummer 3. Ausstellungsdatum das nach Steuersätzen und 8. der anzuwendende Steuer- Beschreibung der Leistung Tag der Leistung einzelnen Steuerbefreiungen satz sowie der auf das Entaufgeschlüsselte Entgelt gelt entfallende Steuerbetrag 5. Menge und Art (handels- 6. Zeitpunkt der übliche Bezeichnung) der Lieferung gelieferten Gegenstände 500 Computer VC % Nettobetrag Umsatzsteuer Gesamtbetrag Zahlbar binnen 2 Wochen auf das Konto 1007 bei der Postbank München (BLZ: ) *Blaue Schrift: Erläuterungen zur Musterrechnung Abs. 1 und 1a und 14a UStG in der jeweils bis geltenden Fassung ergebenden Angaben enthalten. Jedoch kann der Steuernummer auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Das Fehlen der Steuernummer bei einer vor dem ausgestellten Rechnung führt dagegen nicht zur Versagung des Vorsteuerabzuges (vgl. BMF-Schreiben vom IV B 7 S /02, BStBl I, S. 660). 4.1 Rechnungen nach und vor In einer nach dem und vor dem ausgestellten Rechnung 348 müssen nach all dem nur die in Ziff. 3 Nr. 1, 5, 6, 7 und 8 aufgeführten Pflichtangaben (ohne die neuen Anforderungen [vgl. kursiven Text]) enthalten sein. Zudem muss im Unterschied zu den bisherigen Rechnungen für den Vorsteuerabzug ab auch die Steuernummer oder die USt-ID-Nummer des leistenden Unternehmers in der Rechnung enthalten sein (vgl. Ziff. 3 Nr. 2). Der Unternehmer hat insoweit in Deutschland ein Wahlrecht, welche der beiden Nummern er angeben will [17]. Fehlt in der Rechnung eine der unter Ziff. 3 genannten zusätzlichen Anforderungen (vgl. kursiven Text) wird der Vorsteuerabzug hieraus erst dann versagt, wenn die Rechnung nach dem ausgestellt worden ist. Beispiel Ein Schweizer Unternehmer erhält eine Rechnung vom mit Ausweis von 16% deutscher Umsatzsteuer von einem deutschen Unternehmen für Leistungen, die er für sein Unternehmen verwendet. In der Rechnung fehlt die fortlaufende Rechnungsnummer. Lösung: Der Schweizer Unternehmer kann den Vorsteuerabzug insoweit geltend machen [18]. Der Schweizer Treuhänder 4/04
4 AKTUELLES ZUR MWST Variante 1 In der Rechnung vom fehlt auch die Steuernummer oder die USt- ID-Nummer des leistenden Unternehmers. Lösung: In diesem Fall wird der Vorsteuerabzug für den Schweizer Unternehmer durch das Finanzamt oder das Bundesamt für Finanzen versagt. Variante 2 In einer Rechnung vom fehlt die fortlaufende Rechnungsnummer. Lösung: Auch in diesem Fall wird der Vorsteuerabzug für den Schweizer Unternehmer durch das Finanzamt oder das Bundesamt für Finanzen versagt. Aus der Übergangsregelung folgt aber nicht, dass der Rechnungsaussteller und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum sowie gegebenenfalls einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten. 4.3 Fahrausweise Fahrausweise, die zur Beförderung von Personen ausgegeben werden, müssen mindestens alle sich aus 34 Abs. 1 UStDV in der bis geltenden Fassung ergebenden Angaben enthalten. Dies sind: «Beide Unternehmer sind ab gehalten, genaue Rechnungskontrollen der Eingangs- bzw. Ausgangsrechnungen vorzunehmen.» seiner Verpflichtung zur Ausstellung von ordnungsgemässen Rechnungen ebenfalls erst zu diesem späteren Zeitpunkt nachkommen muss [19]. 4.2 Kleinbetragsrechnungen Rechnungen über Kleinbeträge, also Rechnungen bei denen der Gesamtbetrag (inkl. Umsatzsteuer) 100 nicht übersteigt [20], müssen zwischen dem und mindestens folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, das Entgelt und den Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe, den Steuersatz. Danach müssen Kleinbetragsrechnungen zudem den vollständigem Namen der Name und die Anschrift des Unternehmers, der die Beförderungsleistung ausführt, das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe, der Steuersatz, wenn die Beförderungsleistung nicht dem ermässigten Steuersatz nach 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterliegt. Auf Fahrausweisen der Eisenbahn, die dem öffentlichen Verkehr dienen, kann anstelle des Steuersatzes die Tarifentfernung angegeben werden. Ab dem müssen für Zwecke des Vorsteuerabzugs ferner grundsätzlich der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum sowie ggf. ein Hinweis auf die grenzüberschreitende Beförderung im Luftverkehr ( 26 Abs. 3 UStG) in den Fahrausweisen enthalten sein. 5. Fazit Nach der Neuregelung kann der Leistungsempfänger nur die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer in Abzug bringen. Der Leistungsempfänger muss daher selbst kontrollieren, Der Schweizer Treuhänder 4/04 349
5 ob in den Eingangsrechnungen des leistenden Unternehmers die deutsche Umsatzsteuer richtig ausgewiesen worden ist. Wie die Erfahrung zeigt, darf er sich nicht darauf verlassen, dass dies bei einer Rechnung von einem deutschen Unternehmen stets richtig beurteilt wird. Bezüglich der Pflichtangaben in den Rechnungen gewährt die deutsche Finanzverwaltung dem Leistungsempfänger, der aus einer Rechnung die zu Recht ausgewiesene deutsche Vorsteuer geltend machen möchte, bis eine Übergangsfrist. Bereits ab müssen aber in allen Rechnungen (Ausnahme Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise) bereits neben den bisherigen Rechnungsvoraussetzungen auch die Steuernummer (gemäss 14 Abs. 1a UStG a. F.) oder die USt-ID-Nummer enthalten sein. Fehlt eine dieser beiden Nummern in einer Rechnung, wird der Vorsteuerabzug hieraus bereits jetzt versagt. Spätestens nach dem Ablauf der Übergangsfrist zum müssen dann alle neuen Pflichtangaben in einer Rechnung enthalten sein, damit der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Sonderregelungen gelten für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise. Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug aus Rechnungen mit deutscher Umsatzsteuer geltend machen will, muss daher möglichst rasch die notwendigen Prüfungsstrukturen schaffen, damit er das Recht auf Vorsteuerabzug nicht verliert. Entsprechendes gilt auch für den Vorsteuerabzug in den übrigen Mitgliedstaaten [21]. Anmerkungen 1 Neben den Regelungen durch das Steueränderungsgesetz 2003 (StÄndG 2003) vom , BGBl. 2003, S. 2645, hat das Umsatzsteuergesetz insbesondere durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom , BGBl I vom , S (veröffentlicht am !), erhebliche Änderungen erfahren. 2 BMF-Schreiben vom , IV B7 S /03, verfügbar unter 3 ABl. EG 2002 Nr. L 15, S BGBl I, S Zu den Einzelheiten vgl. StÄnG 2003, Art. 25 Abs. 3, 4, 5; BGBl I, S. 2645, und die Übergangsvorschriften in 27 UStG n.f. 6 Zu den Einzelheiten in bezug auf die Anforderungen der Rechnungsstellung, Aufbewahrung sowie der Rechnungsberichtigung vgl. 14, 14 a, 14 b, 14 c UStG n.f. sowie 31, 32 UStDV; ein umfangreiches BMF-Schreiben ist hierzu in Vorbereitung. 7 Vgl. bereits Urteil des BFH vom , V R 34/97, BStBl II, S c Abs. 1 und Abs. 2 UStG. 9 Die kursive Schrift kennzeichnet die zusätzlichen Pflichtangaben in der Rechnung. 10 Ggf. auch mit zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen gemäss 14 a UStG (z.b. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und beim Übergang der Steuerschuldnerschaft); vgl. hierzu die Schlussanträge des Generalanwaltes Jacobs vom in der Rs. C 90/02 Gerhard Bockemühl, zu der Frage, ob auch in den Fällen des Überganges der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) gemeinschaftsrechtlich eine Rechnung für den Vorsteuerabzug erforderlich ist. 11 Zu den genauen Einzelheiten und zum Umfang der Prüfungspflicht vergleiche BMF- Schreiben vom , verfügbar unter 12 Vgl. 31 Abs. 5 UStDV n. F. 13 Vgl. Begründung zu 15 Abs. 1 Satz 1 UStG n.f., BR Drs.630/03, S. 85). 14 So jedenfalls die Auffassung, zu der Generalanwältin Stix-Hackl kam in ihren Schlussanträgen vom in der Rs. C 152/02 Terra Baubedarf-Handels GmbH. Die Entscheidung des EuGH hierzu steht noch aus c UStG n. F. 16 BMF-Schreiben vom , IV B7 S /03, verfügbar unter 17 Allerdings ist die Angabe der USt-ID-Nummer des leistenden Unternehmers verpflichtend in den Fällen des 14 a Abs. 1, 3 und 7 UStG n. F. 18 Zu den übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vgl. 15 UStG n. F. 19 Er muss vielmehr alle Rechnungen (bzw. ein Doppel der Rechnung) 10 Jahre lang aufbewahren. Kommt er dieser Verpflichtung vorsätzlich oder leichtfertig nicht nach, droht ihm ein Bussgeld von bis zu 5000 ( 26 a Abs. 1 Nr. 1 UStG n. F.). Als Aufbewahrungsort für Unternehmen aus einem Drittland ist nach dem Wortlaut des Gesetzes zwingend ein Ort in der EU zu bestimmen (!) ( 14 b Abs. 2 Satz 4 UStG n. F.) UStDV. 21 Vgl. Art. 17 Abs. 2, Art. 18 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 3 der 6. USt-RL (Richtlinie 77/388/ EWG). RESUME L impôt préalable pour les entrepreneurs suisses en Allemagne glementations s imposaient en raison des dispositions de la sixième directive 77/388/CEE en matière d harmonisation des législations des États membres relatives aux taxes sur le chiffre d affaires. Les modifications relatives à la facturation et au droit à déduction sont les aspects les plus importants. Les chefs d entreprises suisses, qui exercent le droit à déduction de l impôt préalable dans la pro- A la fin de l année 2003, le législateur allemand a décidé d introduire de nombreuses nouvelles réglementations relatives à la loi sur l impôt sur le chiffre d affaires dont l entrée en vigueur était fixée au 1 er janvier Les modifications de la loi renforcent nettement les exigences en matière de factures et les obligations de contrôle concernant le droit de l entrepreneur à la taxe déductible. Ces nouvelles récédure d indemnisation de la récupération de l impôt préalable ou dans la procédure de taxation générale dans lesquelles un impôt sur le chiffre d affaires en Allemagne a été perçu, sont eux aussi concernés par ces changements importants. Une réglementation transitoire valable jusqu au 30 juin 2004 permet encore des simplifications dans certains domaines. BB/RS/AFB 350 L Expert-comptable suisse 4/04
- eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder
1 e Pflichten bei der Rechnungserstellung Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Rechnungsstellung (2001/115/EG) vom 20. Dezember 2001 mit dem Ziel der Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen
MehrRechnungsanforderungen
D ip lo m- Kau f ma nn Lars Franke Uhlandstrasse 158 S t e u e r b e r a t e r 10719 Berlin Tel. 030-859 56 730 Fax. 030-859 56 739 Stand: 01/2007 Rechnungsanforderungen 1. Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben
MehrRechnung im Sinne der Umsatzsteuer
Berlin, 10.07.2012 Rechnung im Sinne der Umsatzsteuer 1. Eine Rechnung kann jedes Dokument sein, unabhängig von der Bezeichnung ( 14 Abs. 1 UStG). Nach 31 UStDV können dies ein oder mehrere Dokumente sein.
MehrSteuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung
Spranger und Kollegen Steuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung Birgit Hopf, StB 30.06.2007 1 Bedeutung der korrekten Rechnung i.s.d USt-Rechts: Eingangsrechnung Voraussetzung für den Vorsteuer-
MehrVorsteuerabzug sichern
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Vorsteuerabzug sichern Voraussetzungen Prüfpflichten Fehler vermeiden In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Vorsteuerabzug sichern Inhalt
MehrUmsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht
Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen Ratgeber Handwerk / Steuerrecht 1. Anforderungen an Rechnungen Für die Angaben in Rechnungen gelten nach 14 und 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmte Mindestanforderungen.
MehrNotwendige Angaben in einer Rechnung
Notwendige Angaben in einer Rechnung Was ist eine Rechnung? Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem über eine Sache (Lieferung) oder eine Dienstleistung (sonstige Leistung) abgerechnet wird, gleichgültig
MehrRechnungseingang: Checkliste
Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a UStG folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
MehrPflichtangaben. seyboldsteuerberatung. einer ordnungsgemäßen Rechnung I. Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung I seyboldsteuerberatung Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg Was ist eine Rechnung? Eine Rechnung ist jedes Dokument (oder eine Mehrzahl von Dokumenten), mit
MehrWer muss Rechnungen ausstellen?
Wer muss Rechnungen ausstellen? Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen etc. im Inland gegen Bezahlung im Rahmen ihres Unternehmens ausführen, sind steuerrechtlich verpflichtet, Rechnungen auszustellen,
Mehr11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen
Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand
Mehrfür steuerpflichtige Leistungen, wenn eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde;
Zu hoher Steuerausweis (1) Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger
MehrÄnderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum
Änderung Rechnungsangaben/ -anforderungen i. S. 14 ff. UStG zum 1.1.2013 Inhalt I. Pflichtangaben auf Rechnungen II. Neuregelungen ab 1.1.2013 1. Abrechnung im Gutschriftsverfahren 2. Steuerschuldnerschaft
MehrMERKBLATT. Rechnung Das muss drinstehen. Inhalt
Rechnung Das muss drinstehen Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers 4. Angabe
MehrRECHNUNG DAS MUSS DRINSTEHEN
RECHNUNG DAS MUSS DRINSTEHEN Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers 4. Angabe
MehrErfordernisse einer Rechnung
Erfordernisse einer Rechnung Wann muss ein Unternehmer Rechnungen ausstellen? Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer
MehrWir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und stellen Ihnen vereinbarungsgemäß folgende Lieferungen / Leistungen in Rechnung:
Pflichtangaben zu Rechnungen (keine Kleinbetragsrechnung) Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt Telefon 1234/56789 Telefax 1234/5678910 info@musterfrau.de Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt
MehrRECHNUNG DAS MUSS DRINSTEHEN
RECHNUNG DAS MUSS DRINSTEHEN I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers 4. Angabe der Steuernummer
MehrRechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis
Hochschule Landshut Tutorium: Buchführung und Bilanzierung Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis Seite 1 von 5 1. Die Rechnung: Begriff: Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung
MehrRechnungsangaben ab dem 1. Januar 2014
Rechnungsangaben ab dem 1. Januar 2014 Ab dem 1. Januar 2014 bereits sind aktuell folgende Angaben in die Rechnung zwingend aufzunehmen (neue Angaben = fett hervorgehoben; siehe dazu unsere Musterrechnungen
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Juni 2006
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Juni 2006 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrUmsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 4. Oktober 2016)
Umsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 4. Oktober 2016) Quelle: Bundesministerium der Finanzen Abschnitt 14.8. UStAE Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen (1)
MehrAktuelle Hinweise zur Umsatzsteuer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen
Aktuelle Hinweise zur Umsatzsteuer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen 1. Hintergrund 1.1 Umsätze vom 1. Oktober 2014 bis 31. Dezember
MehrAUSGABE 01 / 2017 DAS STEUER-ABC FÜR IHR UNTERNEHMEN. R wie Rechnung. Hilfestellung für ein reibungsloses Unternehmerdasein
DAS STEUER-ABC FÜR IHR UNTERNEHMEN R wie Rechnung Hilfestellung für ein reibungsloses Unternehmerdasein Mit viel Engagement sind wir seit über 10 Jahren Partner an der Seite unserer Mandanten, um den täglich
MehrHLBS e. V. - Landesverband S-H und HH
HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Sicherung des Vorsteuerabzugs - - - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung Referent: Sebastian Nehls Steuerberater Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,
MehrTabelle Rechnungsmerkmale
Tabelle Rechnungsmerkmale Name u Anschrift des Leistungsempfängers Fortlaufende Nummer UID des leistenden Unternehmers Kleinbetragsrechnungen Fahrausweise Anzahlungsrechnungen Endrechnungen Dauerrechnungen
MehrRechnung Das muss drinstehen
josef mayr steuerberater buchenweg 2a 83553 frauenneuharting info@mj-steuerberatung.com www.mj-steuerberatung.com Rechnung Das muss drinstehen fon: +49(0) 8094 9050363 mobil:+49(0) 160 98540648 fax:+49(0)
MehrMandanteninformation zum. Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem
Mandanteninformation zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem 01.10.2014 Neuregelungen durch das Kroatien-Anpassungs-Gesetz Das Gesetz zur Anpassung des nationalen
MehrErfordernisse einer Rechnung
Erfordernisse einer Rechnung Grundsätzliches Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet, Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer für deren Unternehmen oder an juristische
MehrN I E D E R S Ä C H S I S C H E S F I N A N Z G E R I C H T
N I E D E R S Ä C H S I S C H E S F I N A N Z G E R I C H T U R T E I L vom 20.02.2009 Az.: 16 K 311/08 Orientierungssatz: Umsatzsteuer 2006 Vorsteuerabzug und Angabe der Steuernummer in Rechnungen - 2
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrGrenzüberschreitend Rechnungen ausstellen
Grenzüberschreitend Rechnungen ausstellen Pflichtangaben und erforderliche Hinweise Jedes Unternehmen muss sich in der täglichen Praxis mit der Rechnungstellung auseinandersetzen. Dies betrifft sowohl
MehrSteuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009
Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009 Agenda Steuerliche Grundfragen Umsatzsteuer Steuerpflicht Vorsteuerabzug Auslandsbezug
MehrMerkblatt Rechnungen und Vorsteuerabzug
Merkblatt Rechnungen und Vorsteuerabzug I. Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug Ein Unternehmer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung für sein
MehrUMSATZSTEUER Pflichtangaben für Rechnungen
UMSATZSTEUER Pflichtangaben für Rechnungen Das Umsatzsteuergesetz enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers.
MehrEinnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 18. Juni 2012
Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 1.1 Personenkreis für die Überschussrechnung 1.2 Aufzeichnung und Aufbewahrung
MehrEinnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 1.1 Personenkreis für die Überschussrechnung 1.2 Aufzeichnung und Aufbewahrung
MehrMerkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen
Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) ZDH-Abt. Steuer- und Finanzpolitik Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen I. Hintergrund Der deutsche Gesetzgeber
Mehr1.1 Was ist eine Rechnung? 1.2 Wofür brauche ich eine Rechnung?
Kap 1 Einleitung 1.1 Was ist eine Rechnung? Eine Rechnung ist ein Dokument, in dem ein Unternehmer über eine ausgeführte Lieferung oder Dienstleistung (sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes)
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrI. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrMERKBLATT. Rechnung Das muss drinstehen. Inhalt
Rechnung Das muss drinstehen Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers 4. Angabe
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18
MehrBuchführung Grundlagen
Haufe Schnelltraining Buchführung Grundlagen Kompakte Lerneinheiten mit Abschlusstest und Teilnahmebestätigung Bearbeitet von Iris Thomsen 1. Auflage 2008. Taschenbuch. 439 S. Paperback ISBN 978 3 448
MehrNeues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen I. Einleitung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass Bauträger beim Bezug von Bauleistungen
MehrMerkblatt: Rechnungen-das muss drinstehen
REUTER FREMDLING & PARTNER STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Merkblatt: Rechnungen-das muss drinstehen Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden
MehrKANZLEI DKFM. DR. FRANZ KLEIN
MERKBLATT zur Ausstellung von Rechnungen im Sinne des 11 UStG 1) Berechtigung und Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen Ein Unternehmer ist stets berechtigt, Rechnungen auszustellen. 01.01.2006
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und die richtige Rechnung Steuerforum am 11. Mai 2017 1 2 } Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 9 GZ. RV/2687-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W.,R-Straße, vom 5. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10
Mehr1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet?
1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind Unternehmer,
MehrPrüfung und Berichtigung von Rechnungen
Mandanten-Info Prüfung und Berichtigung von Rechnungen 2 1 Pflichtangaben in Rechnungen 2 Sind alle Rechnungen auf vollständige Pflichtangaben zu prüfen? 3 Mögliche Rechnungsmängel 4 Berichtigung von fehlenden
MehrMandanten-Information
ST EU ER BER AT U N G U N T ER N EH M EN SBER AT U N G Diplom-Kaufmann Walter Schönweiß Steuerberater Diplom-Kaufmann Peter Hofecker Unternehmensberater Brunngasse 1 90610 Winkelhaid Tel.: 09187/ 905173
MehrRechnung Das muss drinstehen
NICOLE HENNIG & SYLVIA SEEGERS STEUERBERATER 42555 Velbert (Langenberg) - Panner Straße 6 - Tel.: 02052/3324 - Fax: 02052/80381 www.hennig-seegers.de Rechnung Das muss drinstehen Inhalt. Pflichtangaben
MehrBörsenverein des Deutschen Buchhandels e.v Vortrag zum Thema Rechnungswesen
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.v Vortrag zum Thema Rechnungswesen Inhalt Wer wir sind Organisation der Buchhaltung Turnus der Belegverbuchung Ordnungsgemäße Rechnung Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
MehrEinnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 1.1 Anwendungsbereich
MehrOrdnungsgemäße Rechnungen
Ordnungsgemäße Rechnungen Als steuerliche Berater sind wir auch daran interessiert, unsere Mandanten in den kleinen Dingen des Alltags zu unterstützen. So z. B. bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit eines
MehrDr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013
19 % 1 UStG Steuerbare Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens
MehrCheckliste Rechnungsangaben
Der Vorsteuerabzug wird nur gewährt, wenn eine Eingangsrechnung vorliegt, die alle erforderlichen Angaben nach 15 UStG enthält. Besonderheiten gelten für Kleinbetragsrechnungen (bis 150 EUR Brutto), für
MehrNemačka evidencije PDV
Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen
MehrAm Josephinum 4 Telefon: 0228/ Bonn Telefax: 0228/ Kanzlei:
Dipl.-Kfm. Michael Seebach Steuerberater Am Josephinum 4 Telefon: 0228/962 95-0 53117 Bonn Telefax: 0228/962 95-25 E-Mail Kanzlei: kanzlei@bonner-steuerberater.de Internet: www. bonner-steuerberater.de
MehrNEUERUNGEN BEI BAULEISTUNGEN
Brückner. Beier. Socher. Ritter.. 82402 Seeshaupt 82402 Seeshaupt Penzberger Straße 2 email: bbsr-stb@datevnet.de www.bbsr-stb.de Telefon: 08801/9068-0 Telefax: 08801/2465 Stephan Brückner Marco Beier
MehrUmsatzsteuer in der Buchhaltung (HaufeIndex: )
Umsatzsteuer in der Buchhaltung (HaufeIndex: 1139316) Einführung Sämtliche Geschäftsvorfälle sind auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen und im Rahmen der laufenden Buchhaltung entsprechend
MehrEXISTENZGRÜNDUNG RECHNUNG ABER RICHTIG!
02.06.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de EXISTENZGRÜNDUNG RECHNUNG ABER RICHTIG! Vorstellung Ralph Kammermeier Steuerberater,
MehrMERKBLATT. Rechnung Das muss drinstehen. Inhalt. Bavaria Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Bavaria Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Büro München Gaßnerstraße 17, 80639 München +49 (0) 89 14 38 21 0 Büro Herrsching Seestraße 7, 82211 Herrsching am Ammersee +49 (0) 8152 989
MehrUmsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße
MehrParkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation
Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation So schreibe ich meine Rechnungen richtig Notwendige Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung Stand:
MehrVom BMF wurde hierzu ein Einführungsschreiben herausgegeben. 2
1. Pflichtangaben in einer Rechnung Die Rechnungsrichtlinie der EU wurde umgesetzt. 1 Vom BMF wurde hierzu ein Einführungsschreiben herausgegeben. 2 1.1 Zeitraum ab 01.01.2004 Pflichtangaben einer Rechnung
MehrANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG. Inhaltsverzeichnis
ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. STEUERLICHE GRUNDLAGEN... 2 1.2. FORMANFORDERUNGEN... 2 1.2.1. E-Mail-Rechnungen... 2 1.2.2. Fa-Rechnungen... 2 2. FEHLERFOLGEN...
MehrBayerisches Landesamt für Steuern
Bayerisches Landesamt für Steuern Bayerisches Landesamt für Steuern Dienststelle München ٠ 80284 München Bekanntgabe im AIS An alle Finanzämter und Außenstellen Datum Aktenzeichen Bearbeiter Anton Reichbauer
MehrALPHA TREUHAND STB GMBH MERKBLATT
ALPHA TREUHAND STB GMBH MERKBLATT Rechnung Das muss drinstehen Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift
MehrArbeitshilfe. zur Bearbeitung von. Rechnungen und Gutschriften. Bereich Finanzen, Abteilung Finanzen und Steuern
Arbeitshilfe zur Bearbeitung von Rechnungen und Gutschriften Bereich Finanzen, Abteilung Finanzen und Steuern Stand: Mai 2016 1 Inhalt 1. Zielsetzung der Arbeitshilfe... 3 2. Rechnung- und Gutschriftsbearbeitung...
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder TEL E-MAIL DATUM
MehrMerkblatt: Anforderungen an eine Rechnung
STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSBEISTAND Merkblatt: Anforderungen an eine Rechnung 1. Anforderungen an eine Rechnung BÜRO FÜRSTENZELL Griesbacher Straße 3 94081 Fürstenzell +49 8502 9002-0 BÜRO POCKING
MehrUmsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen ( 13b Abs. 3 Nr. 4 und 5 UStG)
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort
MehrVO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber
VO Steuerrecht (19-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Rechnung ( 11 UStG) [1] Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach 12 Abs 1 UStG ist eine Rechnung,
MehrDer Vertrag und die Rechnung
Der Vertrag und die Rechnung Butter bei die Fische Hamburg Kreativgesellschaft HAW 26.05.2014 Dr. Gero Brugmann, LL.M. (UNSW) Der Vertrag und die Rechnung Verträge schließen und Rechnungen schreiben sind
MehrRechnungseingang: Checkliste
Rechnungseingang: Checkliste Seite 1 Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige
MehrErfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht
Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht Referent: WP/StB Karsten Röhrich IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 19. Januar 2016 1 2 Gliederung 1. Steuerarten und Gewinnermittlung 2. Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung
MehrOberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, im Dezember 2017 S St 173. Ausstellen von Rechnung i. S. der 14, 14a UStG und Vorsteuerabzug
Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, im Dezember 2017 S 7280-77 - St 173 Ausstellen von Rechnung i. S. der 14, 14a UStG und Vorsteuerabzug Das Umsatzsteuergesetz (UStG) enthält in den 14 bis 14c
MehrDipl.-Kffr. Christiane Fritz-Nagel Steuerberaterin. Fit für die Lösung von steuerlichen Problemen
Fit für die Lösung von steuerlichen Problemen Welchen Steuerarten betreffen auch kleinere und mittlere Unternehmen? Betriebliche Steuern Umsatzsteuer Lohnsteuer Steuern vom Einkommen und Ertrag Einkommensteuer
MehrRechnung Das muss drinstehen (für Handwerker)
INHALT I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers 4. Angabe der Steuernummer oder Umsatzsteuer-
MehrKnappworst & Partner
Aktuelle steuerliche Brennpunkte Vortrag IHK Potsdam am 13. Dezember 2011 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Themen: Aktuelle steuerliche Brennpunkte 1. Steuerliche Möglichkeiten und Vorteile
MehrSteuer INFO. Rechnungsstellung. Stand: 30. Juni 2013
Verpflichtung zur Rechnungsausstellung Steuer INFO Rechnungsstellung Stand: 30. Juni 2013 Nach 14 Abs. 2 UStG-Entwurf (Steueränderungsgesetz 2003) bestimmt, dass ein Unternehmer berechtigt ist, eine Rechnung
MehrMERKBLATT. Rechnung Das muss drinstehen Für Handwerker. Inhalt
Rechnung Das muss drinstehen Für Handwerker Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
MehrUmsatzsteuer; Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren;
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL DATUM Wilhelmstraße
MehrWhite Paper WINLine FIBU "Vorsteuerabzug im Folgemonat"
White Paper WINLine FIBU "Vorsteuerabzug im Folgemonat" Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WINLine FIBU "Vorsteuerabzug im Folgemonat"... 3 1.1. Einführung... 3 1.2. Voraussetzung / Stammdaten...
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung
MehrUmsatzsteuer richtig gestalten
Beck-Rechtsberater im dtv 50679 Umsatzsteuer richtig gestalten Ein Ratgeber und Nachschlagewerk, um Gefahren und Kostenrisiken zu vermeiden von Stefan Mücke 1. Auflage Umsatzsteuer richtig gestalten Mücke
MehrUmsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung
Steuerinfo 9/09 Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Zum 1.1.2010 ergeben sich einschneidende Änderungen bei der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung. Außerdem müssen neue
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 1 GZ. RV/0451-G/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Musiker, Deutschland, vertreten durch Hinterleitner, Schollmeyer & Partner, Rechtsanwälte
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrKurzinfo Die ordnungsgemäße Rechnung Angaben prüfen Vorsteuerabzug sichern
Wer muss Rechnungen ausstellen? Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen etc. im Inland gegen Bezahlung im Rahmen ihres Unternehmens ausführen, sind steuerrechtlich verpflichtet, Rechnungen auszustellen,
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige
MehrUmsatzsteuerliche Rechnungsangaben 1. Umsatzsteuernachzahlungen vermeiden
www.shc.de Umsatzsteuerliche Rechnungsangaben 1. Umsatzsteuernachzahlungen vermeiden Ein- und Ausgangsrechnungen sind von besonderer Bedeutung für die Umsatzsteuer. Fehlen einzelne Rechnungsangaben oder
MehrWichtige Informationen an unsere Mandanten
Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern
MehrBUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)
BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem
MehrRechnung das muss drinstehen
Rechnung das muss drinstehen Die Rechnung, die Sie Ihrem Kunden stellen, ist nicht nur für Ihre Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht Ihrem Kunden den Abzug der Umsatzsteuer, die Sie ihm in Rechnung
Mehr1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
BMF v. 15.6.2010 IV D 3 -S 7427 /08/10003-03 BStBl 2010 I S. 569 Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz) 18a Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde im Zuge der Umsetzung von Artikel 2
Mehr