Vertragsgestaltung für Marie Curie-Wissenschaftler. Dr. Nicola Staeck Nationale Kontaktstelle Mobilität

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1 Vertragsgestaltung für Marie Curie-Wissenschaftler Dr. Nicola Staeck Nationale Kontaktstelle Mobilität Informationsveranstaltung zum Bewerbungsaufruf ITN Bonn, 25./26. Oktober 2010

2 Marie Curie-Vertragsnetzwerk REA Finanzhilfevereinbarung mit Anhängen P 1 P 2 P 3 Konsortialvertrag Arbeitsverträge ESR ESR ESR ER ESR 2

3 EU-Hintergrund Finanzhilfevereinbarung, Anhang III Einrichtung muss Vereinbarung mit Fellow schließen Artikel III.4 Abs Vorgaben, was in Vereinbarung aufzuführen ist Keine Vorgabe zur Vertragsform durch die EU Bestätigung der Übereinstimmung mit europäischen Rechtsregeln ( declaration of conformity ) an die EU In der Regel arbeitsvertragliche Beschäftigung mit sozialversicherungspflichtiger Einbindung TVöD-/TVL-Verträge aufgrund der zur Verfügung gestellten EU-Beträge nicht direkt anwendbar 3

4 AG Musterarbeitsvertrag Ziel: Erstellung eines Musterarbeitsvertrags für Marie Curie Fellows in Deutschland Mitglieder der Arbeitsgruppe 4

5 Grundsätzliches Entwurf eines Mustervertrages als Dienstvertrag nach 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. Frei verwendbarer und modifizierbarer Vorschlag Verwendung individuell zu prüfen und in Verantwortung der Einrichtung Begrenzte Rückmeldungen von Hochschulen, Landesministerien, der Tarifgemeinschaft der Länder und der GEW 5

6 Vertragsmuster ITN -1 Einstellung des Fellows als EU-Forscher durch Dienstvertrag nach 611 BGB Aufbau des Vertrages: Befristung Rechte/Pflichten Vergütung Urlaubsanspruch IPR Kündigung Gerichtsstand Vollzeitbeschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit entsprechend TVöD-/TVL-Beschäftigten 6

7 Vertragsmuster ITN -2 Monatliche Vergütung ( living allowance und mobility allowance ) steuer- und sozialversicherungspflichtig Travel allowance als Lohnbestandteil ebenfalls steuer- und sozialversicherungspflichtig Career exploratory allowance bei Pauschalauszahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig bei Abrechnung über Belege abgabenfreie Auszahlung Gültigkeit für Bewerbungsaufrufe der Arbeitsprogramme 2007 bis

8 Vertragsmuster ITN - 3 Kein Anrecht auf zusätzliche Leistungen (z.b. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Zulagen, Umzugskosten) Urlaubstage: nach Bundesurlaubsgesetz oder TVöD/TVL Anwendung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes: zeitlich beschränkter Zugang zu bestehenden Kenntnissen und Schutzrechten ( background ) sowie Nutzung von neuen Kenntnissen und Schutzrechten ( foreground ) 8

9 Vertragsmuster ITN - 4 Verpflichtungen des Fellows gemäß Finanzhilfevereinbarung Annex III (Beitrag zur Berichterstattung, Ausfüllen der Follow-up-Fragebögen und Bewertungsbögen, Anmeldung von Veröffentlichung und Hinweis auf EU-Unterstützung des Projekts) Anhänge des Arbeitsvertrages mit dem Fellow Finanzhilfevereinbarung Anhänge I bis III der Finanzhilfevereinbarung persönlicher Laufbahnentwicklungsplan ( career development plan ) 9

10 Bestätigung der Konformität Sobald wie möglich nach Einstellung zu übermitteln Bestätigt die Konformität des Arbeitsverhältnisses mit dem Forschenden zur Finanzhilfevereinbarung 10

11 Ergebnisse der Arbeitsgruppe Marie Curie-Musterarbeitsvertrag für ITN auf Deutsch plus englische Leseversion Marie Curie-Musterarbeitsvertrag für IEF auf Deutsch plus englische Leseversion Gehaltsvergleich Marie Curie-Fellowships im Vergleich zu nationalen Vergütungen; Stand Mai 2009 Fundort: 11

12 Gehaltsvergleich 12

13 Vorausschau Kurzglossar als Hilfestellung für die Verwendung des Musterarbeitsvertrags Marie Curie-Musterarbeitsvertrag für IOF plus Marie Curie-Partnership-Agreement für IOF- Gasteinrichtungen 13

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