Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979
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- Julian Fischer
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1 Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Diese Hinweise ersetzen keinesfalls die im Bereich der Mehrwertsteuer geltenden Rechtstexte; einzig und allein die im Memorial A (Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg - Recueil de Législation) veröffentlichten Rechtsakte sind verbindlich. Punkt 1: Umsatz 1): Der Betrag setzt sich aus der Summe aller vom Erklärenden im Ziviljahr in Rechnung gestellten Beträge zusammen, die unter der Mehrwertsteuerfreiheit gemäß Artikel 57, Paragraph 1 erstellt wurden und für die keine Mehrwertsteuer anwendbar ist. 2): Dienstleistungen, so wie in Artikel 17, Paragraph 1, Punkt b) genannt, die vom Erklärenden an für Zwecke der MwSt. in einem anderen Mitgliedstaat erfasste Steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige juristische Personen erbracht wurden, und die im Mitgliedstaat des Empfängers der Besteuerung unterliegen: a) nicht steuerbefreit im Mitgliedstaat, in dem der Umsatz der Besteuerung unterliegt; der Empfänger ist Steuerschuldner. Gemäß Artikel 64bis, Paragraph 1, 3. Gedankenstrich wurden diese Umsätze in der/den zusammenfassenden Meldung(en) angegeben, die im Laufe des Jahres auf welches sich die Erklärung bezieht, abgegeben wurden; b) steuerbefreit im Mitgliedstaat, in dem der Umsatz der Besteuerung unterliegt ist. 3): Die Besteuerungsgrundlage (034, 035, 446, 448) setzt sich aus allen vom Erklärenden im Ziviljahr in Rechnung gestellten Beträgen zusammen, abzüglich der dem Kunden verrechneten Mehrwertsteuer, und ist gemäß der Beschaffenheit der gelieferten Gegenstände sowie des anzuwendenden Mehrwertsteuersatzes aufzuteilen: a) Der Satz von 2% entspricht dem Unterschied zwischen dem im normalen Besteuerungsverfahren anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für Weine mit einem Alkoholgehalt von 13 oder weniger (12%) und dem landwirtschaftlichen Pauschalsteuersatz (10%). b) Der Satz von 5% entspricht dem Unterschied zwischen dem im normalen Besteuerungsverfahren anzuwendenden Mehrwertsteuersatz u.a. für Schaumweine (15%) und dem landwirtschaftlichen Pauschalsteuersatz (10%). c) Der Satz von 2% entspricht dem Unterschied zwischen dem im normalen Besteuerungsverfahren anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für zum Heizen bestimmtes Holz*) (6%) und dem forstwirtschaftlichen Pauschalsteuersatz (4%). d) Der Satz von 8% entspricht dem Unterschied zwischen dem im normalen Besteuerungsverfahren anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für Holz (12%) und dem forstwirtschaftlichen Pauschalsteuersatz (4%). *) Holz, das aus dem Wald, aus der Industrie und aus der Abfallstufe stammt, in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln, Plättchen, Schnitzeln, Rinden, Sägemehl, Sägespänen, Holzabfällen, Briketts, Pellets oder ähnlichen zusammengepressten Formen. Punkt 2: Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen Diese Zeile beinhaltet 1. die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Gegenständen, d.h. die innerhalb des Erklärungszeitraumes gegen Entgelt und für Zwecke des Unternehmens getätigten innergemeinschaftlichen Erwerbe von beweglichen Gegenständen bei einem in einem anderen EG-Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen. Der vom Lieferanten in Rechnung gestellte Betrag muss von dem Erklärenden in Luxemburg zum entsprechenden Steuersatz versteuert werden (Art. 18); 2. im Rahmen von Dreiecksgeschäften von einem in einem anderen EG-Staat für Zwecke der MwSt. erfassten Steuerpflichtigen im Inland getätigte Lieferungen, für welche der Erklärende als Steuerschuldner bezeichnet wurde (Art. 61, Paragraph 2). C, ansässig und im Besitz einer MwSt.-Identifikationsnummer im Mitgliedstaat 3, bestellt einen Gegenstand beim Steuerpflichtigen B, ansässig und im Besitz einer MwSt.-Identifikationsnummer im Mitgliedstaat 2, der seinerseits den Gegenstand anordnet beim Steuerpflichtigen A, ansässig und im Besitz einer MwSt.-Identifikationsnummer im Mitgliedstaat 1. Der Gegenstand wird von A oder von B direkt vom Mitgliedstaat 1 zu C in den Mitgliedstaat 3 befördert. A Mitgliedstaat 1 Rechnung AB Beförderung der Gegenstände B Mitgliedstaat 2 Rechnung BC C Mitgliedstaat 3 Wenn Luxemburg der Mitgliedstaat 3 und der Erklärende C ist: in diese Zeile ist der Gesamtbetrag der vom Steuerpflichtigen B ausgestellten Rechnungen (BC) einzutragen, wenn auf den Rechnungen vermerkt ist, dass der Erklärende der Steuerschuldner ist.
2 Punkt 3: Einfuhr von Gegenständen aus Drittländern Unter Einfuhr eines Gegenstandes versteht man das Gelangen in das Inland eines Gegenstandes mit Herkunft aus einem Drittland oder einem Drittlandsgebiet, d.h. der Europäischen Gemeinschaft nicht zugehörig, der im Inland gemäß den geltenden gemeinschaftlichen Zollregelungen zum freien Verkehr zugelassen wird. Dieser Gegenstand kann direkt nach Luxemburg gelangen (per Flugzeug) oder im Transit durch andere EG-Mitgliedstaaten, wobei die endgültige Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet erst im Großherzogtum Luxemburg erklärt wird. Punkt 4: Vom Empfänger als Steuerschuldner zu erklärende Dienstleistungen 1) und 2): Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen, so wie in Artikel 17, Paragraph 1, Punkt b) genannt, die an den Erklärenden von einem nicht in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen erbracht wurden und für die der Erklärende gemäß Artikel 61, Paragraph 5 Steuerschuldner ist: 1) a) Dienstleistungen, die von einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen erbracht wurden und die nicht in Luxemburg steuerbefreit sind; b) Dienstleistungen, die von einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen erbracht wurden und die in Luxemburg steuerbefreit sind; 2) Dienstleistungen, die von einem außerhalb der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen erbracht wurden. 3): Bei Ankauf von u.a. Treibhausgasemissionszertifikaten, Emissionsreduktionseinheiten oder zertifizierten Emissionsreduktionen von im Inland ansässigen Verkäufern ist der Erklärende gemäß Artikel 61, Paragraph 3 Steuerschuldner, d.h. die auf Grund dieser Übertragungen fällige luxemburgische MwSt. darf nicht an den Vertreiber der Zertifikate gezahlt werden, sondern muss vom Erklärenden, der Empfänger der Zertifikate ist, an den Staat abgeführt werden. Punkt 5: Vom Erwerber als Steuerschuldner zu erklärende Lieferungen Lieferungen von Elektrizität und Gas, die von einem im Ausland ansässigen Unternehmer, unter den in Artikel 14, Paragraph 1, Punkte e) und f) genannten Bedingungen, erbracht wurden und für die der Erklärende gemäß Artikel 26, Paragraph 1, Punkt b) Steuerschuldner ist.
3 Vereinfachte Mehrwertsteuererklärung Aufgabe der Tätigkeit im Laufe des Jahres 2014 Validationsregeln und Toleranzen auf den Berechnungen Bei Prozentrechnungen und arithmetischen Summen können Rundungsfehler auftauchen, welche vom System akzeptiert werden (bezeichnet mit «Rundungstoleranz akzeptiert» in der untenstehenden Tabelle). Jedes Feld welches das Resultat einer Berechnung ist, muss notwendigerweise ausgefüllt sein falls eines der in die Berechnung einfließenden Felder einen Wert enthält. Beispiel : Wenn wenigstens eines der Felder 047, 048, 049, 050, 194 ausgefüllt ist, wird die Summe im Feld 051 (051 = ) obligatorisch. Felder die obligatorisch sind müssen wenigstens den Wert 0 enthalten falls sie keinen anderen Wert haben. Beispiel : Das Feld 076 ist obligatorisch. Feld Nummer Typ (*) Validationsregeln (Vereinfachte Mehrwertsteuererklärung Aufgabe der Tätigkeit im Laufe des Jahres 2014) - obligatorisch Korrekte Angabe der MwSt.-Nummer und der Kennziffer - obligatorisch Auswahl des Formulars gemäss eingetragener Periodizität die jährlich sein muss - obligatorisch Auswahl des korrekten Erklärungszeitraumes (Zeitraum vor dem Erklärungsdatum) 006 obligatorisch N Feld 006 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz 012 obligatorisch N 023 obligatorisch N Feld 023 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz N Feld 043 = Feld 034 * 0.02, Rundungstoleranz wenn Feld 034 ausgefüllt N Feld 044 = Feld 035 * 0.05, Rundungstoleranz wenn Feld 035 ausgefüllt 046 obligatorisch N Feld 046 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz 051 obligatorisch N Feld 051 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz N Feld 052 = Feld 047 * 0.15, Rundungstoleranz wenn Feld 047 ausgefüllt N Feld 053 = Feld 048 * 0.06, Rundungstoleranz wenn Feld 048 ausgefüllt N Feld 054 = Feld 049 * 0.03, Rundungstoleranz wenn Feld 049 ausgefüllt N Feld 055 = Feld 050 * 0.12, Rundungstoleranz wenn Feld 050 ausgefüllt 056 obligatorisch N Feld 056 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz
4 065 obligatorisch N Feld 065 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz N Feld 066 = Feld 057 * 0.15, Rundungstoleranz wenn Feld 057 ausgefüllt N Feld 067 = Feld 058 * 0.06, Rundungstoleranz wenn Feld 058 ausgefüllt N Feld 068 = Feld 059 * 0.03, Rundungstoleranz wenn Feld 059 ausgefüllt N Feld 069 = Feld 060 * 0.12, Rundungstoleranz wenn Feld 060 ausgefüllt N Feld 071 = Feld 061 * 0.15, Rundungstoleranz wenn Feld 061 ausgefüllt N Feld 072 = Feld 062 * 0.06, Rundungstoleranz wenn Feld 062 ausgefüllt N Feld 073 = Feld 063 * 0.03, Rundungstoleranz wenn Feld 063 ausgefüllt N Feld 074 = Feld 064 * 0.12, Rundungstoleranz wenn Feld 064 ausgefüllt 076 obligatorisch N Feld 076 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz falls eines der Felder der Berechnung einen Wert besitzt 219 obligatorisch N Feld 219 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz N Feld 223 = Feld 222 * 0.06, Rundungstoleranz wenn Feld 222 ausgefüllt 407 obligatorisch N Feld 407 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz akzeptiert 420 obligatorisch N Feld 421 = Feld 420 * 0.15, Rundungstoleranz wenn Feld 420 ausgefüllt 422 obligatorisch N Feld 422 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz N Feld 428 = Feld 427 * 0.15, Rundungstoleranz wenn Feld 427 ausgefüllt N Feld 430 = Feld 429 * 0.06, Rundungstoleranz wenn Feld 429 ausgefüllt 432 N Feld 432 = Feld 431 * 0.03, Rundungstoleranz wenn Feld 431 ausgefüllt 434 N Feld 434 = Feld 433 * 0.12, Rundungstoleranz wenn Feld 433 ausgefüllt 436 obligatorisch N Feld 436 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz 438 N Feld 438 = Feld 437 * 0.15, Rundungstoleranz wenn Feld 437 ausgefüllt 440 N Feld 440 = Feld 439 * 0.06, Rundungstoleranz wenn Feld 439 ausgefüllt
5 442 N Feld 442 = Feld 441 * 0.03, Rundungstoleranz wenn Feld 441 ausgefüllt 444 N Feld 444 = Feld 443 * 0.12, Rundungstoleranz wenn Feld 443 ausgefüllt N Feld 447 = Feld 446 * 0.02, Rundungstoleranz wenn Feld 446 ausgefüllt N Feld 449 = Feld 448 * 0.08, Rundungstoleranz wenn Feld 448 ausgefüllt 450 obligatorisch N Feld 450 = Summe der Felder ( ), Rundungstoleranz (*) N = Numerischer Wert
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